Das glaube ich aber nicht. Wäre eher der worst case. Bis heute steht im Satzungsentwurf "Fördermitglied kann jede volljährige natürliche oder juristische Person werden, die die Ziele und den Zweck des Vereins ideell oder materiell fördern und unterstützen möchte." Damit könnte ich noch leben. Es bedeutet, Fördermitglieder können Geld geben, müssen es aber nicht. Dazu muss nur der Passus mit dem Mindestbeitrag in der Beitragsordnung gelöscht werden. Ganz auf Fördermitglieder zu verzichten, wäre die schlechteste Lösung.bkt hat geschrieben:Im Moment sieht es ja also eher danach aus, das das "Institut" Fördermitglied an sich zur Disposition gestellt wird
Wir können auch heute mit unseren Partnern werben. Wenn wir gut mit Gemeinden zusammenarbeiten, vielleicht Projekte gemeinsam gestalten und Veranstaltungen durchführen: Warum sollen wir dann nicht damit werben dürfen? Warum muss die Gemeinde dazu Fördermitglied sein?bkt hat geschrieben:Nur kann der Verein damit nur werben, wenn es ein (Förder-)Mitglied macht
Nochmal: Fördermitglieder beteiligen sich längerfristig, Spender in der Regel einmalig. Das hab ich nun mindestens zehnmal geschrieben. Darauf gehst du gar nicht ein.bkt hat geschrieben:- Geld geben kann jederman jederzeit über Spenden (Fördermitgliedschaft unnötig)
- den Verein sonstig unterstützen kann man jederzeit (Fördermitgliedschaft unnötig)
Na, ich weiß nicht. Wenn jeder Partner eines Vereins Fördermitglied ist? Komische Vermischung der Begriffe. Schreibst ja selber: Eine Partnerschaft ist nicht vorgesehen. Wieso bringst du sie so auf diese abenteuerliche Weise ins Gespräch? Ein Fördermitglied ist und bleibt eine natürliche oder juristische Person, die "die die Ziele und den Zweck des Vereins ideell oder materiell fördern und unterstützen möchte." (Satzungsentwurf) Dahinter möchte ich nicht zurückgehen. Der Streit geht nur ums "ideell".geisi hat geschrieben:Und diese Partnerschaft wird im Vereinsrecht als (Förder-) Mitgliedschaft definiert.
Gruß