Beitragsordnung

Alles zum Verein Initiative gegen digitale Spaltung -geteilt.de- e.V.

Welche Höhe des Mitgliedsbeitrages hälst du für angemessen?

keinen
3
19%
12 Euro/Jahr
3
19%
18 Euro/Jahr
3
19%
24 Euro/Jahr
7
44%
mehr
0
Keine Stimmen
 
Abstimmungen insgesamt : 16

Beitragsordnung

Beitragvon bru62 » 30.01.2011 12:12

Was wir bis heute noch nicht erörtert haben, ist die Beitragsordnung. Ich möchte deshalb mal folgenden Entwurf zur Diskussion stellen. Ich habe dazu verschiedene Quellen genutzt und die Vorlagen angepasst:

Beitragsordnung der Initiative gegen digitale Spaltung "geteilt.de" e.V.i.G.

Grundlagen für die Beitragsordnung ist § 7 der Satzung der Initiative gegen digitale Spaltung "geteilt.de" e.V.i.G.

1. Von den Mitgliedern werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Es besteht Bringepflicht.

2. Der Jahresbeitrag wird jeweils am 01.01. des Kalenderjahres im Voraus fällig. Abweichende individuelle Regelungen sind durch Vorstandsbeschluss möglich.

3. Bei Eintritt eines Mitgliedes im Laufe des Kalenderjahres wird der Beitrag mit dem Beitritt in voller Höhe fällig und ist innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme einzuzahlen.

4. Für fördernde Mitglieder gilt das unter 3. genannte gleichermaßen.

5. Die Höhe der jährlichen Mitgliedsbeiträge beträgt:

a) für Mitglieder: 24,00 Euro
b) für fördernde Mitglieder (natürliche Personen): mindestens 24,00 Euro
c) für fördernde Mitglieder (juristische Personen): mindestens 48,00 Euro

6. Bei besonderen Härtefällen sind befristete Ausnahmeregelungen durch den Vorstand auf Grundlage eines Antrages möglich.

7. Die Mitgliedsbeiträge sind beim Vorstand zu entrichten. Die Beitragsentrichtung erfolgt
- durch Zusendung eines Verrechnungsschecks, dabei gilt das Datum des Poststempels
- durch Ãœberweisung auf das Konto Nr. , BLZ bei . Bei Ãœberweisungen ist als Zahlungsgrund "Mitgliedsbeitrag + Jahr" sowie Name, Vorname, Adresse anzugeben

8. Mahn- und Rücklastschriftgebühren
Bei Zahlungsverzug sind Mahngebühren zulässig. Hierfür wird eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben. Rücklastschriftgebühren sind vom Mitglied zu tragen. Diese Gebühren werden mit der Mahnung in Rechnung gestellt.

9. Die Beitragsordnung kann nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung geändert werden.

10. Die vorliegende Beitragsordnung tritt mit dem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 12. März 2011 Kraft.


Diskussion frei!

Gruß
______________
bru62
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Re: Gründungsversammlung

Beitragvon Haupti76 » 30.01.2011 13:00

ich habe mir alles durchgelesen. von meiner seite ist das soweit alles ok. auch die beiträge sind ok. 12 euro im jahr wären sicher etwas wenig gewesen.
ich hoffe es finden sich genug mitglieder die diesen beitrag leisten wollen. nur würde ich den beitrag gern selbst überweisen.
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Re: Gründungsversammlung

Beitragvon rezzler » 30.01.2011 13:28

Haupti76 hat geschrieben:ich habe mir alles durchgelesen. von meiner seite ist das soweit alles ok. auch die beiträge sind ok. 12 euro im jahr wären sicher etwas wenig gewesen.
ich hoffe es finden sich genug mitglieder die diesen beitrag leisten wollen. nur würde ich den beitrag gern selbst überweisen.

Noch ist die Beitragshöhe nicht beschlossen. Und natürlich kannst du deinen Mitgliedbeitrag auch selbst überweisen.
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Re: Beitragsordnung

Beitragvon HeinzHaraldF » 30.01.2011 14:02

Ich wäre wie in ersten Gesprächen eher für 12,-€ für normale Mitglieder und freie Mitgliedschaft für Fördermitglieder. Dafür kann/soll der Rest eher über Spenden laufen. Es ist die Frage, ob sich Fördermitglieder wirklich so fest binden wollen und einen regelmäßigen, wenn auch kleinen Beitrag leisten. Fördermitglieder setzen sich ja für unsere Sache ein, machen PR für uns und spenden hoffentlich den einen oder anderen Euro. Sie leisten ihren Beitrag quasi in Naturalien und freiwilligen Geldleistungen. Auch die normalen Mitglieder könnte ein höherer Beitrag abschrecken (ich weiß 24,-€ sind echt nicht viel), denn wer macht mit und zahlt für welchen zusätzlichen Nutzen/Inhalt. Ich kenne die Hintergründe und Überlegungen die hinter dem Beitrag stehen, wäre aber auch hier für einen freiwilligen Anteil (Spende).

Mfg
HHF
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Re: Beitragsordnung

Beitragvon HeinzHaraldF » 30.01.2011 14:19

Ergänzung zum vorherigen Beitrag:

HHF hat geschrieben:Wenn ich mich nicht täusche, hat essig sich wieder aus der Liste der Gründungsmitglieder ausgetragen. Das ist wirklich sehr schade, aber dadurch haben wir wohl unser erstes Ehrenmitglied gefunden.

Das wäre ein gutes Beispiel für jemanden, den ich sehr gerne als Mitglied in den Verein aufnehmen würde, ohne ihn zusätzlich finanziell zu belasten. Sollte man vielleicht zwischen Fördermitgliedern (fördern durch erhöhten Mitgliedsbeitrag, evtl. durch Spenden und tun Gutes), Ehrenmitgliedern (als Auszeichnung für deren Wirken, oder die jenigen die Gutes tun, aber keinen Beitrag zahlen wollen oder können) und normalen Mitglieder (so wie du und ich) unterscheiden?
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Re: Beitragsordnung

Beitragvon Haupti76 » 30.01.2011 15:49

der gedanke eines beitrags von 12 euro ist gut. ich zum beispiel könnte mit 12 euro mein mitgliedsbeitrag zahlen und eben 12 euro spenden.
wenn wir die beiträge niedrig halten, können wir so vielleicht mehr mitglieder gewinnen. (auch hartz4 bezieher).
es gibt sicher viele für die 24€ ne menge geld sind. ein hartz4-bezieher will sich aber auch beteiligen. die sollten wir nicht vergessen.
spenden kann man alle mal noch.
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Re: Gründungsversammlung

Beitragvon Haupti76 » 30.01.2011 15:51

über die beitragshöhe habe ich mich hier nochmal geäußert.
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Re: Beitragsordnung

Beitragvon HeinzHaraldF » 30.01.2011 16:03

Dafür gebe es dann ja die erwähnte Härtefallregelung (Schüler, Azubi's, Geringverdiener, Hartz 4......).
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Re: Beitragsordnung

Beitragvon Haupti76 » 30.01.2011 16:08

warum trifft man sich im zweifelsfall nicht in der mitte und wählt 18€? :)
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Re: Beitragsordnung

Beitragvon HeinzHaraldF » 30.01.2011 16:16

Das einfachste wäre eine Abstimmung, am Besten gleich hier. Jeder kann einen Vorschlag unterbreiten oder anderen zustimmen.
Mein Vorschlag wären die schon bekannten 12,- €.
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Re: Beitragsordnung

Beitragvon rezzler » 30.01.2011 17:16

HeinzHaraldF hat geschrieben:Dafür gebe es dann ja die erwähnte Härtefallregelung (Schüler, Azubi's, Geringverdiener, Hartz 4......).

Dagegen. Der Einfachkeit halber sollten wir uns auf einen Beitrag einigen. Ich bin gegen 18 Euro, weil dann pro Monat ein krummer Betrag von 1,50 EUR rauskommen würde.

Hab grad gemerkt, das ja inzwischen das Thema geteilt wurde :)

bru62 hat geschrieben:3. Bei Eintritt eines Mitgliedes im Laufe des Kalenderjahres wird der Beitrag mit dem Beitritt in voller Höhe fällig und ist innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme einzuzahlen.

[...]

5. Die Höhe der jährlichen Mitgliedsbeiträge beträgt:

a) für Mitglieder: 24,00 Euro
b) für fördernde Mitglieder (natürliche Personen): mindestens 24,00 Euro
c) für fördernde Mitglieder (juristische Personen): mindestens 48,00 Euro


Was bedeutet bei 3. "mit dem Beitritt in voller Höhe" fällig? Angenommen, er tritt am 02.06. ein, wäre dann bei 24 EUR/Jahr 14 Euro fällig?

Und was, wenn jemand am Ende eines Monats eintritt? Wird dann auch der volle Monatsbeitrag fällig?

Wieso wird bei den fördernden Mitgliedern zwischen natürlich & juristisch unterschieden?

Ich persönlich bin für 12 Euro/Jahr. Und damit auch 12 Euro/Jahr Sockelsatz für die Fördermitgliedschaften.
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Re: Beitragsordnung

Beitragvon bru62 » 30.01.2011 17:23

Ich habe mal einige Beiträge passenderweise hierher verschoben.

HeinzHaraldF hat geschrieben:Das einfachste wäre eine Abstimmung, am Besten gleich hier.

Die Abstimmung sollte aus rechtlichen (Satzung!) Gründen auf der Mitgliederversammlung erfolgen. Diskutieren können wir es freilich schon hier.

Beiträge sind die planbare finanzielle Grundlage der Vereinstätigkeit. Sie müssen dafür eine ausreichende Basis schaffen. Ich weiß, dass wir bei der Festlegung einen Spagat begehen. Verlangen wir zu viel, meldet sich niemand. Verlangen wir zu wenig, können wir nicht richtig arbeiten. Ich werde mal eine Abstimmung einfügen. Mal sehen, wie das Stimmungsbild ist. Der Hinweis auf Härtefallregelungen kam ja schon. Wir können uns auch auf halbjährliche Zahlung verständigen. Würde ich aber auch individuell festlegen.

Über Ehrenmitglieder können wir später reden. Das ist jetzt nicht so wichtig, finde ich. Sie werden auf alle Fälle nicht aufgenommen, um ihnen eine kostenlose Mitgliedschaft zu gewähren, sondern weil sie Verdienste um den Verein erworben haben.

Wer den Verein und damit dessen Ziele unterstützen will, kann das auf dreierlei Art tun. Erstens: Er engagiert sich selbst im Verein. Dazu wird er Mitglied und kann damit die Vereinstätigkeit direkt beeinflussen. Für uns sind das die wichtigsten Unterstützer. Zweitens: Er findet die Ziele des Vereins gut und will sie regelmäßig (verbindlich) unterstützen. Im Verein selbst will er nicht tätig werden. Dazu beantragt er eine Fördermitgliedschaft. Drittens: Jemand möchte den Verein (z.B. bei der Organisation einer Veranstaltung) unterstützen. Dann gibt es dafür die Möglichkeit einer Spende. Die kann in Form eines finanziellen Zuschusses oder in anderer Form (z.B. durch kostenloses Zurverfügungstellen von Räumlichkeiten, durch Büromaterial oder Spesenübernahme) erfolgen. Alles dreies sollten wir versuchen, auseinanderzuhalten.

Wer kein Fördermitglied werden will, der muss das nicht. Auch Einzelspenden sind willkommen. Wer aber Fördermitglied werden will, der sollte auch ein Mindestlevel an regelmäßiger Unterstützung aufbringen (mehr ist natürlich immer gut).
HeinzHaraldF hat geschrieben:Fördermitglieder setzen sich ja für unsere Sache ein, machen PR für uns und spenden hoffentlich den einen oder anderen Euro. Sie leisten ihren Beitrag quasi in Naturalien und freiwilligen Geldleistungen.
Das ist vielleicht ein anzustrebender Idealzustand. Aber wo steht das eigentlich? Ob man als Fördermitglied den "einen oder anderen Euro" spendet oder eine jährliche Zahlung vornimmt, macht für mich keinen Unterschied.

zu rezzlers Fragen/Hinweise:
Ich wäre klar für Härtefallregelungen. Das ist einfach den Umständen entsprechend. Es gibt Menschen, die wenig Einkommen haben und sich trotzdem gesellschaftlich engagieren wollen. Hier sollten wir nicht die Tür zuschlagen. Und ob ein krummer Monats-Betrag rauskommt, stellt für kein Problem dar. Ich habe es immer so verstanden und stehe auch dafür, dass wir einen Jahresbeitrag erheben. Deshalb muss bei Eintritt innerhalb eines Jahres auch keine Aufrechnung erfolgen. Wer eintritt, bezahlt den vollen Jahresbeitrag. Fertig. Wenn das zu hart erscheint, kann man auch sagen: Bei Eintritt im zweiten Halbjahr wird nur der halbe Beitrag fällig. Aber das ist Diskussionsfrage.

Juristische Personen (andere Vereine, Firmen, Organisationen usw.) haben evtl. bessere finanzielle Voraussetzungen, als natürliche Personen, die regelmäßig den Verein als Fördermitglied unterstützen möchten.

Gruß
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Re: Beitragsordnung

Beitragvon HeinzHaraldF » 30.01.2011 17:27

bru62 hat geschrieben:Sie werden auf alle Fälle nicht aufgenommen, um ihnen eine kostenlose Mitgliedschaft zu gewähren, sondern weil sie Verdienste um den Verein erworben haben.

So war es auch von mir gedacht, eben nur mit dem Umstand das sie nichts zahlen müssen. Anders eben als die Fördermitglieder.
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Re: Beitragsordnung

Beitragvon rezzler » 30.01.2011 17:40

bru62 hat geschrieben:zu rezzlers Fragen/Hinweise:
Ich wäre klar für Härtefallregelungen. Das ist einfach den Umständen entsprechend. Es gibt Menschen, die wenig Einkommen haben und sich trotzdem gesellschaftlich engagieren wollen. Hier sollten wir nicht die Tür zuschlagen. Und ob ein krummer Monats-Betrag rauskommt, stellt für kein Problem dar. Ich habe es immer so verstanden und stehe auch dafür, dass wir einen Jahresbeitrag erheben. Deshalb muss bei Eintritt innerhalb eines Jahres auch keine Aufrechnung erfolgen. Wer eintritt, bezahlt den vollen Jahresbeitrag. Fertig. Wenn das zu hart erscheint, kann man auch sagen: Bei Eintritt im zweiten Halbjahr wird nur der halbe Beitrag fällig. Aber das ist Diskussionsfrage.

Juristische Personen (andere Vereine, Firmen, Organisationen usw.) haben evtl. bessere finanzielle Voraussetzungen, als natürliche Personen, die regelmäßig den Verein als Fördermitglied unterstützen möchten.

Das mit dem Tür zuschlagen klingt ja richtig, aber woran wollen wir das fest machen? Einkommen? Arbeit vorhanden ja/nein?
Der Einfachkeit halber bin ich hier einfach dafür zu sagen "xx Euro/Jahr für alle". Ansonsten muss man ja noch drauf achten, ob sich evtl. die Bedingungen geändert haben.

Ich kenns so, das Neumitglieder nur die Monate bezahlen, in denen Sie auch wirklich Mitglied sind. Wie es mit dem angebrochenen Monat aussieht ist für mich noch diskussionwürdig. Wir als Feuerwehrverein leisten es uns zu sagen "nur volle Monate zählen", wer also am 14. Mai eintritt zahlt erst ab Juni.

Ja, 1,50 EUR/Monat ist jetzt noch nicht so krumm, das man sagt "Weltuntergang". Aber einfacher wärs mit glatten Beträgen :)

Wie du sagtest, juristische Personen haben evtl. bessere finanzielle Vorraussetzungen. Allein schon der Gleichbehandlung wegen bin ich hier auch für Mindestsatz in Höhe des normalen Mitgliedsbeitrages. Wer mehr geben will natürlich gerne, aber das ist freiwillig.
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Re: Beitragsordnung

Beitragvon bru62 » 30.01.2011 17:45

rezzler hat geschrieben:Wie du sagtest, juristische Personen haben evtl. bessere finanzielle Vorraussetzungen. Allein schon der Gleichbehandlung wegen bin ich hier auch für Mindestsatz in Höhe des normalen Mitgliedsbeitrages. Wer mehr geben will natürlich gerne, aber das ist freiwillig.

Ok, da gehe ich mit. Merken wir uns die Änderung vor. Ich warte mal noch ein paar Wortmeldungen ab.
rezzler hat geschrieben:ber einfacher wärs mit glatten Beträgen

Der Jahresbeitrag ist doch glatt. :? Es gibt keine Monatsbeiträge.
rezzler hat geschrieben:aber woran wollen wir das fest machen? Einkommen? Arbeit vorhanden ja/nein?

Das muss und kann immer nur eine Einzelfallentscheidung sein. Aber es von vorn herein auszuschließen, halte ich für falsch.

Gruß
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