Beitragsordnung der Initiative gegen digitale Spaltung "geteilt.de" e.V.i.G.
Grundlagen für die Beitragsordnung ist § 7 der Satzung der Initiative gegen digitale Spaltung "geteilt.de" e.V.i.G.
1. Von den Mitgliedern werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Es besteht Bringepflicht.
2. Der Jahresbeitrag wird jeweils am 01.01. des Kalenderjahres im Voraus fällig. Abweichende individuelle Regelungen sind durch Vorstandsbeschluss möglich.
3. Bei Eintritt eines Mitgliedes im Laufe des Kalenderjahres wird der Beitrag mit dem Beitritt in voller Höhe fällig und ist innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme einzuzahlen.
4. Für fördernde Mitglieder gilt das unter 3. genannte gleichermaßen.
5. Die Höhe der jährlichen Mitgliedsbeiträge beträgt:
a) für Mitglieder: 24,00 Euro
b) für fördernde Mitglieder (natürliche Personen): mindestens 24,00 Euro
c) für fördernde Mitglieder (juristische Personen): mindestens 48,00 Euro
6. Bei besonderen Härtefällen sind befristete Ausnahmeregelungen durch den Vorstand auf Grundlage eines Antrages möglich.
7. Die Mitgliedsbeiträge sind beim Vorstand zu entrichten. Die Beitragsentrichtung erfolgt
- durch Zusendung eines Verrechnungsschecks, dabei gilt das Datum des Poststempels
- durch Ãœberweisung auf das Konto Nr. , BLZ bei . Bei Ãœberweisungen ist als Zahlungsgrund "Mitgliedsbeitrag + Jahr" sowie Name, Vorname, Adresse anzugeben
8. Mahn- und Rücklastschriftgebühren
Bei Zahlungsverzug sind Mahngebühren zulässig. Hierfür wird eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben. Rücklastschriftgebühren sind vom Mitglied zu tragen. Diese Gebühren werden mit der Mahnung in Rechnung gestellt.
9. Die Beitragsordnung kann nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung geändert werden.
10. Die vorliegende Beitragsordnung tritt mit dem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 12. März 2011 Kraft.
Diskussion frei!
Gruß