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Landkreis Rotenburg / Wümme

BeitragVerfasst: 28.04.2010 09:03
von HeinzHaraldF
Auf Anfrage zum Status des geplanten Ausbaus, durch einen Mitstreiter, habe ich eine kurze Anfrage, mit folgendem Inhalt gestartet.

Initiative „Geteilt.de“ 28.04.2010
Herr *******************
*************************
31840 Hessisch Oldendorf



Landkreis Rotenburg (Wümme)
Gerd Hachmöller
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)


Ausbau in Ihrem Landkreis




Sehr geehrter Herr Hachmöller,

ich möchte mich im Namen von Mitgliedern unserer Initiative, die aus der Gemeinde Vahlde kommen, über den aktuellen Stand in Sachen Breitbandinternet erkundigen. Der Landkreis Rotenburg / Wümme hat ja, zur Verbesserung der Situation vor Ort, am 07. Dezember einen Bewilligungsbescheid zum Aufbau einer Breitbandinfrastruktur erhalten.
Daher würde ich von Ihnen gern erfahren, welches Unternehmen den Zuschlag für den Ausbau erhalten hat, wie hoch die angestrebte Bandbreite sein wird und zu welchem Zeitpunkt die Anschlüsse in Betrieb genommen werden sollen?
Weiterhin ist es Interessant für uns wie die Planungen für den gesamten Landkreis vorangeschritten sind?


Diesen Brief, sowie Ihre Antwort würde ich gerne in unserem Forum, unter der Adresse http://www.geteilt.de/ veröffentlichen, wenn Sie dies nicht wünschen, genügt ein Hinweis in Ihrem Antwortschreiben.




Mit freundlichen Grüßen

******************
Initiative Geteilt.de

Re: Landkreis Rotenburg / Wümme

BeitragVerfasst: 29.04.2010 21:31
von HeinzHaraldF
Hi

Heute nun die Antwort auf die Anfrage.
Herr Hachmöller hat geschrieben:Sehr geehrter Herr ***************,

Bitte entschuldigen Sie, dass ich erst jetzt auf Ihre e-mail antworte; ich war die letzten Tage dienstlich außer Haus.

Die Mittel zur Breitbanderschließung, die uns am 7.12.09 vom Landwirtschaftsminister bewilligt wurden, haben wir Anfang des Jahres 2010 ausgeschrieben. Die Öffnung der eingegangenen Angebote (Submission) erfolgte vor zwei Wochen.
Derzeit erfolgt die Prüfung des Vergabevorschlages an einen der beiden Bieter in unserem Rechnungsprüfungsamt.

Anschließend wird einer der beiden Bieter beauftragt und muß bis Ende 2011 alle angeforderten Gebiete, inklusive Vahlde durch KVZ-Überbau erschlossen haben. Leider habe ich keinen Einfluss auf den Zeitplan bzw. die Reihenfolge der eigentlichen Erschließungsmaßnahmen durch das beauftragte Unternehmen.

Die im Anschluss verfügbaren Bandbreiten hängen von der geographischen Lage des Kunden ab. Wir rechnen mit durchschnittlich 25 MB oder mehr.

Bezüglich der Gesamterschließung des Landkreises Rotenburg (Wümme) arbeiten wir derzeit an der Vorbereitung eines "Notifizierungsverfahrens" bei der EU. Dieses Verfahren ist notwendig, wenn die öffentliche Hand eine "Beihilfe", z.B. zur Breitbanderschließung, an ein privatwirtschaftliches unternehmen geben will. Ich rechne nicht vor 2011 mit einer Auftragsvergabe für die Breitbanderschließung im gesamten Kreisgebiet.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Gerd Hachmöller


Gerd Hachmöller
Stabsstelle Kreisentwicklung

Landkreis Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg

Telefon: 04261/***************
Mobiltelefon: 0160/****************
Telefax: 04261/*******************
E-mail: ***************@lk-row.de
Internet: http://www.lk-row.de

Mfg
HHF

Re: Landkreis Rotenburg / Wümme

BeitragVerfasst: 30.04.2010 09:54
von john-boy
Das sind ja endlich mal gute Neuigkeiten
Interessant wäre noch zu wissen wer die beiden Bieter sind... ich tippe mal auf T-Home oder EWE

Ich danke dir recht herzlich für deine Bemühungen

mfg
John

Re: Landkreis Rotenburg / Wümme

BeitragVerfasst: 12.05.2010 10:48
von john-boy
Die Submission fand am 07.04.2010 statt nun liegt das soweit ich verstehe bei der
Nachprüfstelle i. S. VOB/A § 31 ist die Regierungsvertretung Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg.

Kann mir jemand kurz erklären was diese Nachprüfstelle ist/macht und wie lange solch ein Vorgang dauert biss man wieder Informationen bekommt.

MfG
John

Re: Landkreis Rotenburg / Wümme

BeitragVerfasst: 12.05.2010 15:27
von bru62
Wie schon der § 31 VOB/A aussagt:

In der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sind die Nachprüfungsstellen mit Anschrift anzugeben, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann.


Es handelt sich um eine Stelle, bei der sich Unternehmen beschweren können, wenn sie meinen, bei der Ausschreibung zu Unrecht nicht berücksichtigt geworden zu sein. Über die Dauer eines Beschwerdeverfahrens kann man keine generelle Aussage treffen. Da spielen die zugrunde liegenden Fakten eine große Rolle. Allgemein (aber eben ganz allgemein) gilt der Beschleunigungsgrundsatz der öffentlichen Verwaltung.

Gruß