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Beschwerde bei der Bundesnetzagentur z. Netzneutralität

BeitragVerfasst: 06.11.2012 09:13
von Dino75195
Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund folgenden Online Artikels von heise.de würde ich gerne eine Beschwerde zum Thema Netzneutralität einreichen.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 43842.html

Zitat:
"Die Bundesnetzagentur führt derzeit eine Messstudie etwa über die Webseite "Initiative Netzqualität" durch und arbeite daran, die neuen Vorgaben des novellierten Telekommunikationsgesetzes (TKG) etwa zur Transparenz bei Bandbreiten umzusetzen. Hier gäbe es auch die größten Beschwerden von den Verbrauchern, während es zur Netzneutralität an sich noch keine einzige gegeben habe. "

Können Sie mir bitte mitteilen, an wen diese Beschwerde zu richten ist und wie ich diese einreichen kann.
Ich kann nicht glauben, dass zum Thema Netzneutralität noch keine Beschwerden vorliegen.
Ich konnte auf ihrer Webseite leider keine Möglichkeit finden, zu dem Thema eine Beschwerde einzureichen.
Die Beschwerde die ich einreichen möchte, können Sie unter folgendem Link nachlesen
viewtopic.php?f=52&t=11335#p75354

Mit einer Veröffentlichung dieser E-Mail bin ich einverstanden.
Ich würde diese Frage und ihre Antwort gerne auf http://www.geteilt.de veröffentlichen.
Sollten Sie hiermit nicht einverstanden sein, so bitte ich Sie um einen kurzen Hinweis.

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen

Robert Manhart
Mitglied der Initiative gegen digitale Spaltung -geteilt.de- e.V.



Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich möchte mich kurz vorstellen:
Mein Name ist Robert Manhart, 30 Jahre alt, aus 852xx XXXX in der Nähe von München (Bayern). Ich engagiere mich deutschlandweit für den Breitbandausbau über den Bundesverband "Initiative gegen digitale Spaltung -geteilt.de- e.V." Auch das Thema Drosselung der Geschwindigkeit und Drosselung, Blockierung bestimmter Dienste ist mir und der Organisation, der ich angehöre, ein Dorn im Auge.

Mit folgenden Problemen sehe ich mich bei der täglichen Benutzung des Internets konfrontiert:
1. Drosselung nach Verbrach des Inclusivvolumens:
Wie Sie sicher wissen, wird bei vielen Anbietern mit einer Flatrate geworben. Obwohl weit höhere Übertragungsgeschwindigkeiten möglich wären, wird diese aber ab der Übertragung einer bestimmten Datenmenge auf ISDN Niveau gedrosselt. Dies trifft bei mobilen Anbietern mit UMTS (14 Mbit/s) und LTE 50 Mbit/s zu. Alle mobilen Anbieter in Deutschland (Vodafone, Telekom, O2, E-plus) haben eine Drosselung, welche je nach Tarif ab 200 MB greift.

Eine Drosselung auf 1 Mbit/s wäre noch in Ordnung, aber eine Drosselung auf ISDN (bis zu 0,064 Mbit/s im Download und 0,014 Mbit/s im Upload) macht die Nutzung des Internetzugangs unmöglich. Dazu kommt, dass die Verbindungen nach der Drosselung sehr instabil sind, was immer wieder zu Abbrüchen bei der Übertragung der Daten führt. Folglich ist es nicht mehr möglich folgende Dienst zu nutzen:
• Videos schauen
• Downloads durchführen
• Videotelefonie
• Telefonie (VOIP)
• uvm.
Zudem wird das Aufrufen von Webseiten nur sehr langsam. Unter Umständen benötigt man einige Minuten bis sich die gewünschte Webseite aufgebaut hat.

Informationen zur Drosselung Mobiler Anbieter finden Sie unter folgenden Webseiten:
Drosselung Vodafone
http://www.teltarif.de/vodafone-lte-per ... 47861.html
Drosselung T-Mobile (Telekom)
http://www.teltarif.de/t-mobile-mobiles ... 37832.html
Drosselung E-Plus
http://www.teltarif.de/e-plus-daten-dro ... 47249.html

Auch Festnetzanbieter haben eine Drosselung (z.B. Telekom, Arcor, O2, Alice, 1und1, Kabelnetzanbieter wie Kabel Deutschland). Viele Anbieter drosseln nach bestimmten Volumen den ganzen Anschluss, oder nur bestimmte Dienste. Das Freivolumen ist unterschiedlich, aber höher als bei den mobilen Anbietern (ab ca. 100 GB pro Monat, bzw. 10 GB pro Tag).

Informationen zur Drosselung Festnetz Anbieter finden Sie unter folgenden Webseiten:
Telekom Drosselung
http://www.golem.de/1110/87301.html
Kabel Deutschland Drosselung
http://www.golem.de/news/100-kbit-s-sta ... 92471.html
1und1 Drosselung
http://www.dslweb.de/dsl-news-aktuell/d ... 80302.html
O2 Alice DSL Drosselung
http://www.dsltarifinfo.de/news/o2-alic ... -4107.html

2. Geschwindkeiten von bis zu:
Die Geschwindkeiten werden von allen Anbietern, Mobil und Festnetz nur mit „Bis zu“-Werten angegeben. Bei mobilen Anbietern z.B. mit bis zu 7,2 Mbit/s und bei der Drosselung mit bis zu 64 Kbit/s. Da ist dringender Handlungsbedarf gegeben. Die Downloadgeschwindigkeiten müssten garantiert werden, z.B. von mindestens 2 Mbit/s bis zu 7,2 Mbit/s

3. Antwortzeiten von bis zu 100 Millisekunden.
Auch die Antwortzeit spielt eine Rolle. Nur durch eine Antwortzeit von weniger als 100 Millisekunden ist auch Videotelefonie und VOIP Telefonie ohne Einschränkungen in guter Qualität über Internet möglich.
Nur durch das Festlegen der oben genannten Punkte ist es möglich, dass jeder Bürger Zugang zu einem Funk- oder Festnetzverbindung mit hoher Qualität hat und gleichzeitig seine Ansprüche auf eine gute Netzqualität durchsetzen kann.

Im Moment haben alle Bürger in Deutschland keine Möglichkeit ihre Ansprüche vor Gericht einzuklagen, obwohl die vertraglich angegebenen Netzgeschwindigkeiten nur in wenigen Fällen eingehalten werden. Nehmen wir als Beispiel einen ADSL2+ oder VDSL Anschluss mit einem Anschluss „bis zu 16 Mbit/s und bis zu 50 Mbit/s. Oft werden die Zuleitungen für den Anschluss so überbucht, dass nur noch 30-50% der im Vertrag besprochenen Leistung erreicht wird. So stehen den Bürgern oft nur 5 Mbit/s in Stoßzeiten zur Verfügung, obwohl DSL 16000 gebucht wurde. Doch durch den Zusatz „bis zu“ haben die Bürger in Deutschland keine Möglichkeit dagegen vorzugehen, wenn der Anbieter zu bestimmten Zeiten nur eine geringe Kapazität zur Verfügung stellt.
Hier würde eine im Vertrag garantierte Mindestbandbreite Abhilfe schaffen. So ist auch klar ersichtlich, welche Internetbandbreite für die einzelnen Anschlüsse tatsächlich möglich ist.

4. Freigeben der Internetverbindung des Handys (Tethering) verboten.
Bei vielen Anbietern wird Tethering inzwischen untersagt. Daduch ist es nicht möglich, eine Netbook, Notebook oder Tablet PC die Internetverbindung des Smartphones mit zu benutzen.
O2 Verbot Tethering
http://www.mobiflip.de/o2-schickt-daten ... untersagt/
Einschränkungen der Mobilfunkprovider für Tethering
http://www.pcwelt.de/ratgeber/Tethering ... 10385.html

5. Weiterhin werden seit kurzem von einigen Betreibern nur noch eigene Router erlaubt. Es erfolgt eine Hardware Bindung per MAC Adressen. Teilweise ist außerdem das Eintragen zusätzlicher VOIP Telefonnummer z.B. über Sipgate nicht möglich. Die Zugangsdaten für den DSL Zugriff und die Zugangsdaten für die VOIP Nummern des Anbieter werden dem Kunden nicht mitgeteilt und lassen sich nicht von der Anbieterhardware auslesen. Damit wird der Kunde gezwungen, eine bestimmte Hardware von dem Provider zu nutzen und kann sie auch nicht mehr austauschen.

Ich nutze selber privat einen mobilen Internetzugang des Anbieters Vodafone. Ich möchte Sipgate und Skype nutzen, aber mein Anbieter Vodafone untersagt mir die Nutzung von VOIP (Telefonie über das Internet) und das Video Telefonieren z.B. über Skype. Eine Nutzung ist zwar möglich, aber da es vertraglich verboten ist, mache ich mich strafbar. Außerdem könnte dem Anbieter für die Zukunft einfallen zusätzliche Gebühren für das benutzen der Internettelefonie zu erheben.

Außerdem tritt das oben geschilderte Problem der Drosselung wieder auf: Der UMTS Zugriff wird nach erreichen meines Datenvolumens von 200 MB auf unter 64 Kbit im Upload gedrosselt, was die Nutzung solcher Dienste unmöglich macht. Gleichzeitig bietet mir mein Anbieter jedoch ähnliche Produkte an, wie Telefonieren/Videotelefonie/SMS, zu den entsprechenden teuren Konditionen.

Ich habe mich trotz dieser Einschränkungen für diesen mobilen Internetzugang entschieden, weil
• der Anbieter eine gute Netzabdeckung hat (UMTS Netz)
• ich im Paket mit anderen Produkten diesen Internetzugang preiswerter erhalten habe (40 Euro)
• mein Anbieter die beste Handyauswahl hatte
• mein Anbieter den schnellsten Zugang anbieten konnte (UMTS und LTE)
• die anderen Anbieter teileweise kein UMTS am Wohnort zur Verfügung stellen.

Wir als Bundesverband "Initiative gegen digitale Spaltung -geteilt.de- e.V." wünschen uns, dass Sie sich dafür einsetzen, dass allen Bürger Deutschlands auch ohne Extrakosten zu ihrem Internetzugang alle Angebote des freien, offenen Internets zur Verfügung stehen und dass die heute bestehenden Einschränkungen aller Internetzugänge durch alle Anbieter in Zukunft unterbleiben.
Für Rückfragen Ihrerseits stehe ich Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

Mit einer Veröffentlichung dieser E-Mail bin ich einverstanden.
Ich würde diese Frage und ihre Antwort gerne auf http://www.geteilt.de veröffentlichen.
Sollten Sie hiermit nicht einverstanden sein, so bitte ich Sie um einen kurzen Hinweis.

Mit freundlichen Grüßen

Robert Manhart
Mitglied der Initiative gegen digitale Spaltung -geteilt.de- e.V.

Re: Beschwerde bei der Bundesnetzagentur z. Netzneutralität

BeitragVerfasst: 06.11.2012 19:27
von governet
§ 41a TKG : Netzneutralität
Die Bundesregierung wird ermächtigt, in einer Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates gegenüber Unternehmen, die Telekommunikationsnetze betreiben, die grundsätzlichen Anforderungen an eine diskriminierungsfreie Datenübermittlung und den diskriminierungsfreien Zugang zu Inhalten und Anwendungen festzulegen, um eine willkürliche Verschlechterung von Diensten und eine ungerechtfertigte Behinderung oder Verlangsamung des Datenverkehrs in den Netzen zu verhindern;


Und mit Verlangsamung des Datenverkehrs im Netzwerk ist nicht die Drosselung des Zungangs nach Volumenaufbrauch gemeint.

Das einzige was ich hier finden konnte, was unter Netzneutralität fallen könnte:

Ich nutze selber privat einen mobilen Internetzugang des Anbieters Vodafone. Ich möchte Sipgate und Skype nutzen, aber mein Anbieter Vodafone untersagt mir die Nutzung von VOIP (Telefonie über das Internet) und das Video Telefonieren z.B. über Skype. Eine Nutzung ist zwar möglich, aber da es vertraglich verboten ist, mache ich mich strafbar. Außerdem könnte dem Anbieter für die Zukunft einfallen zusätzliche Gebühren für das benutzen der Internettelefonie zu erheben.


Dino75195 hat geschrieben:Ich kann nicht glauben, dass zum Thema Netzneutralität noch keine Beschwerden vorliegen.


Ich denke, du versehst den Begriff Netzneutralität anders als die Bundesnetzagentur.

Hier auch noch eine Definition vom wissenschaftlichen Dienst:

Der Begriff Netzneutralität bezeichnet die neutrale Übermittlung von Daten im Internet, das bedeutet
eine gleichberechtigte Übertragung aller Datenpakete unabhängig davon, woher diese
stammen, welchen Inhalt sie haben oder welche Anwendungen die Pakete generiert haben.

Quelle: http://www.bundestag.de/dokumente/analy ... litaet.pdf

Re: Beschwerde bei der Bundesnetzagentur z. Netzneutralität

BeitragVerfasst: 07.11.2012 08:16
von Dino75195
Guten Morgen, danke für die Info, werd mich da noch ein wenig einlesen.

http://www.golem.de/news/100-kbit-s-sta ... 92471.html
Auch der Punkt gehört doch zur Netzneutraltität.

Drosselung von P2P nach 10 GB pro Tag.
Für mich ist das eine willkürliche Verschlechterung eines Diensts

Die LTE Drosselung nach 10 GB pro Monat ist wohl auch nicht viel Besser, oder?
bzw. die 200MB / 500MB pro Monat bei UMTS
Meiner Meinung fällt auch das unter Netzneutralität. Wenn die wenigsten noch auf 2 Mbit/s im Download und 1 Mbit/s Upload drosseln würden. Stattdessen wird auf DSL Light, bzw. unter ISDN Geschwindigkeit gedrosselt. Darum ist es ganz klar eine diskrimierung der Datenübermittlung.

Zitat: ...willkürliche Verschlechterung von Diensten und eine ungerechtfertigte Behinderung oder Verlangsamung des Datenverkehrs in den Netzen zu verhindern;


Was bitte ist den eine ungerechtfertigete Behinderung?
Für mich ganz klar so eine Enorme Drossel, bei LTE von 50 Mbit/s auf 0,384 Mbit/s.
Oder wie siehst du das?

Außerdem ist die Drosselung nach Volumen nur ein Versuch, die Überlastung der Netzwerke zu verhindern.
So müssen die Anbieter ihre Netze nicht weiter ausbauen...

Warum müssen wir den immer alles so hinnehmen wie die Provider das wollen?
Ein Wechseln des Anbieters hilft auch nichts die haben fast alle die selben Drosselungen, Einschränkungen oder man hat keine Wahl, weil nur bestimmte Anbieter verfügbar sind.

Ich hab ja noch Zeit, den Text oben ein wenig anzupassen und den Fokus mehr auf die Netzneutralität zu setzen.

Gruß Robert

Re: Beschwerde bei der Bundesnetzagentur z. Netzneutralität

BeitragVerfasst: 07.11.2012 21:15
von governet
Dino75195 hat geschrieben:Guten Morgen, danke für die Info, werd mich da noch ein wenig einlesen.

http://www.golem.de/news/100-kbit-s-sta ... 92471.html
Auch der Punkt gehört doch zur Netzneutraltität.

Drosselung von P2P nach 10 GB pro Tag.
Für mich ist das eine willkürliche Verschlechterung eines Diensts

Ja.

Die LTE Drosselung nach 10 GB pro Monat ist wohl auch nicht viel Besser, oder?
bzw. die 200MB / 500MB pro Monat bei UMTS
Meiner Meinung fällt auch das unter Netzneutralität. Wenn die wenigsten noch auf 2 Mbit/s im Download und 1 Mbit/s Upload drosseln würden. Stattdessen wird auf DSL Light, bzw. unter ISDN Geschwindigkeit gedrosselt. Darum ist es ganz klar eine diskrimierung der Datenübermittlung.

Zitat: ...willkürliche Verschlechterung von Diensten und eine ungerechtfertigte Behinderung oder Verlangsamung des Datenverkehrs in den Netzen zu verhindern;


Was bitte ist den eine ungerechtfertigete Behinderung?
Für mich ganz klar so eine Enorme Drossel, bei LTE von 50 Mbit/s auf 0,384 Mbit/s.
Oder wie siehst du das?

Diskriminierung der Datenübermittlung heißt aber, das einige Dienste benachteiligt sind. Bei der Drosselung deines Zugangs sind aber alle Dienste betroffen, daher findet auch keine Diskriminierung statt. D. h. es wird in diesem Fall kein Dienst bevorzugt oder benachteiligt.

Re: Beschwerde bei der Bundesnetzagentur z. Netzneutralität

BeitragVerfasst: 18.11.2012 12:06
von spokesman
governet hat geschrieben:Diskriminierung der Datenübermittlung heißt aber, das einige Dienste benachteiligt sind. Bei der Drosselung deines Zugangs sind aber alle Dienste betroffen, daher findet auch keine Diskriminierung statt. D. h. es wird in diesem Fall kein Dienst bevorzugt oder benachteiligt.
Ja du liegst in diesem Fall schon richtig, deine Erklärung und der Fingerzeig auf den Wissenschaftlichen Dienst entspricht der landläufigen Meinung von Netzneutralität.

Da der Begriff Netzneutralität nicht im TKG ausgeführt wird kann man ihn grundsätzlich versuchen auszulegen. Einen bestehenden Vertrag wird man mit dem derzeitigen TKG kaum angreifen können. Netzneutralität in Bezug auf die funktionale Erhaltung des Netzbetriebs wird von fast allen als notwendiges Mittel angesehen, darunter fällt eben auch die Drosselung. Der Gedankliche Sprung zu einem daraus resultierenden nötigen Netzausbau gelingt nicht jedem, nicht der Politik und über Jahre hinweg nicht der BNetzA und hier sind wir wieder am Anfang der Diskussion. Warum soll ein Netzanbieter Garantien machen obwohl er gesetzlich nicht dazu Verpflichtet ist.

Natürlich finde ich dein schreiben im Grundsatz gut und kann es nur unterstützen, bin auch auf eine Antwort gespannt, jedoch erwarte ich von Seiten der BNetzA nur Textbausteine mit blabla, daher können wir sie nicht unterstützten blabla und fertig ist, vllt. schieben die den schwarzen Peter noch weiter an den Gesetzgeber und das war es dann. Tja und so führen unsere Wege wieder in den Berliner Großstadtsumpf :/