European Commission

Schreiben an die Verantwortlichen

European Commission

Beitragvon Dino75195 » 13.10.2012 15:49

Email die ich an die European Commission versendet habe:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich danke Ihnen herzlich für die Möglichkeit, im Rahmen Ihrer Anhörung meine Erfahrungen und Probleme mit den in Deutschland zur Verfügung stehenden Internetzugängen zu schildern.

Ich möchte mich kurz vorstellen:
Mein Name ist Robert Manhart, 30 Jahre alt, aus 852xx XXXX in der Nähe von München (Bayern). Ich engagiere mich deutschlandweit für den Breitbandausbau über den Bundesverband "Initiative gegen digitale Spaltung -geteilt.de- e.V." Auch das Thema Drosselung der Geschwindigkeit und Drosselung, Blockierung bestimmter Dienste ist mir und der Organisation, der ich angehöre, ein Dorn im Auge.

Mit folgenden Problemen sehe ich mich bei der täglichen Benutzung des Internets konfrontiert:
1. Drosselung nach Verbrach des Inclusivvolumens:
Wie Sie sicher wissen, wird bei vielen Anbietern mit einer Flatrate geworben. Obwohl weit höhere Übertragungsgeschwindigkeiten möglich wären, wird diese aber ab der Übertragung einer bestimmten Datenmenge auf ISDN Niveau gedrosselt. Dies trifft bei mobilen Anbietern mit UMTS (14 Mbit/s) und LTE 50 Mbit/s zu. Alle mobilen Anbieter in Deutschland (Vodafone, Telekom, O2, E-plus) haben eine Drosselung, welche je nach Tarif ab 200 MB greift.

Eine Drosselung auf 1 Mbit/s wäre noch in Ordnung, aber eine Drosselung auf ISDN (bis zu 0,064 Mbit/s im Download und 0,014 Mbit/s im Upload) macht die Nutzung des Internetzugangs unmöglich. Dazu kommt, dass die Verbindungen nach der Drosselung sehr instabil sind, was immer wieder zu Abbrüchen bei der Übertragung der Daten führt. Folglich ist es nicht mehr möglich folgende Dienst zu nutzen:
• Videos schauen
• Downloads durchführen
• Videotelefonie
• Telefonie (VOIP)
• uvm.
Zudem wird das Aufrufen von Webseiten nur sehr langsam. Unter Umständen benötigt man einige Minuten bis sich die gewünschte Webseite aufgebaut hat.

Informationen zur Drosselung Mobiler Anbieter finden Sie unter folgenden Webseiten:
Drosselung Vodafone
http://www.teltarif.de/vodafone-lte-per ... 47861.html
Drosselung T-Mobile (Telekom)
http://www.teltarif.de/t-mobile-mobiles ... 37832.html
Drosselung E-Plus
http://www.teltarif.de/e-plus-daten-dro ... 47249.html

Auch Festnetzanbieter haben eine Drosselung (z.B. Telekom, Arcor, O2, Alice, 1und1, Kabelnetzanbieter wie Kabel Deutschland). Viele Anbieter drosseln nach bestimmten Volumen den ganzen Anschluss, oder nur bestimmte Dienste. Das Freivolumen ist unterschiedlich, aber höher als bei den mobilen Anbietern (ab ca. 100 GB pro Monat, bzw. 10 GB pro Tag).

Informationen zur Drosselung Festnetz Anbieter finden Sie unter folgenden Webseiten:
Telekom Drosselung
http://www.golem.de/1110/87301.html
Kabel Deutschland Drosselung
http://www.golem.de/news/100-kbit-s-sta ... 92471.html
1und1 Drosselung
http://www.dslweb.de/dsl-news-aktuell/d ... 80302.html
O2 Alice DSL Drosselung
http://www.dsltarifinfo.de/news/o2-alic ... -4107.html

2. Geschwindkeiten von bis zu:
Die Geschwindkeiten werden von allen Anbietern, Mobil und Festnetz nur mit „Bis zu“-Werten angegeben. Bei mobilen Anbietern z.B. mit bis zu 7,2 Mbit/s und bei der Drosselung mit bis zu 64 Kbit/s. Da ist dringender Handlungsbedarf gegeben. Die Downloadgeschwindigkeiten müssten garantiert werden, z.B. von mindestens 2 Mbit/s bis zu 7,2 Mbit/s

3. Antwortzeiten von bis zu 100 Millisekunden.
Auch die Antwortzeit spielt eine Rolle. Nur durch eine Antwortzeit von weniger als 100 Millisekunden ist auch Videotelefonie und VOIP Telefonie ohne Einschränkungen in guter Qualität über Internet möglich.
Nur durch das Festlegen der oben genannten Punkte ist es möglich, dass jeder Bürger Zugang zu einem Funk- oder Festnetzverbindung mit hoher Qualität hat und gleichzeitig seine Ansprüche auf eine gute Netzqualität durchsetzen kann.

Im Moment haben alle Bürger in Deutschland keine Möglichkeit ihre Ansprüche vor Gericht einzuklagen, obwohl die vertraglich angegebenen Netzgeschwindigkeiten nur in wenigen Fällen eingehalten werden. Nehmen wir als Beispiel einen ADSL2+ oder VDSL Anschluss mit einem Anschluss „bis zu 16 Mbit/s und bis zu 50 Mbit/s. Oft werden die Zuleitungen für den Anschluss so überbucht, dass nur noch 30-50% der im Vertrag besprochenen Leistung erreicht wird. So stehen den Bürgern oft nur 5 Mbit/s in Stoßzeiten zur Verfügung, obwohl DSL 16000 gebucht wurde. Doch durch den Zusatz „bis zu“ haben die Bürger in Deutschland keine Möglichkeit dagegen vorzugehen, wenn der Anbieter zu bestimmten Zeiten nur eine geringe Kapazität zur Verfügung stellt.
Hier würde eine im Vertrag garantierte Mindestbandbreite Abhilfe schaffen. So ist auch klar ersichtlich, welche Internetbandbreite für die einzelnen Anschlüsse tatsächlich möglich ist.

4. Freigeben der Internetverbindung des Handys (Tethering) verboten.
Bei vielen Anbietern wird Tethering inzwischen untersagt. Daduch ist es nicht möglich, eine Netbook, Notebook oder Tablet PC die Internetverbindung des Smartphones mit zu benutzen.
O2 Verbot Tethering
http://www.mobiflip.de/o2-schickt-daten ... untersagt/
Einschränkungen der Mobilfunkprovider für Tethering
http://www.pcwelt.de/ratgeber/Tethering ... 10385.html

5. Weiterhin werden seit kurzem von einigen Betreibern nur noch eigene Router erlaubt. Es erfolgt eine Hardware Bindung per MAC Adressen. Teilweise ist außerdem das Eintragen zusätzlicher VOIP Telefonnummer z.B. über Sipgate nicht möglich. Die Zugangsdaten für den DSL Zugriff und die Zugangsdaten für die VOIP Nummern des Anbieter werden dem Kunden nicht mitgeteilt und lassen sich nicht von der Anbieterhardware auslesen. Damit wird der Kunde gezwungen, eine bestimmte Hardware von dem Provider zu nutzen und kann sie auch nicht mehr austauschen.

Ich nutze selber privat einen mobilen Internetzugang des Anbieters Vodafone. Ich möchte Sipgate und Skype nutzen, aber mein Anbieter Vodafone untersagt mir die Nutzung von VOIP (Telefonie über das Internet) und das Video Telefonieren z.B. über Skype. Eine Nutzung ist zwar möglich, aber da es vertraglich verboten ist, mache ich mich strafbar. Außerdem könnte dem Anbieter für die Zukunft einfallen zusätzliche Gebühren für das benutzen der Internettelefonie zu erheben.

Außerdem tritt das oben geschilderte Problem der Drosselung wieder auf: Der UMTS Zugriff wird nach erreichen meines Datenvolumens von 200 MB auf unter 64 Kbit im Upload gedrosselt, was die Nutzung solcher Dienste unmöglich macht. Gleichzeitig bietet mir mein Anbieter jedoch ähnliche Produkte an, wie Telefonieren/Videotelefonie/SMS, zu den entsprechenden teuren Konditionen.

Ich habe mich trotz dieser Einschränkungen für diesen mobilen Internetzugang entschieden, weil
• der Anbieter eine gute Netzabdeckung hat (UMTS Netz)
• ich im Paket mit anderen Produkten diesen Internetzugang preiswerter erhalten habe (40 Euro)
• mein Anbieter die beste Handyauswahl hatte
• mein Anbieter den schnellsten Zugang anbieten konnte (UMTS und LTE)
• die anderen Anbieter teileweise kein UMTS am Wohnort zur Verfügung stellen.

Wir als Bundesverband "Initiative gegen digitale Spaltung -geteilt.de- e.V." wünschen uns, dass Sie sich dafür einsetzen, dass allen Bürger Deutschlands auch ohne Extrakosten zu ihrem Internetzugang alle Angebote des freien, offenen Internets zur Verfügung stehen und dass die heute bestehenden Einschränkungen aller Internetzugänge durch alle Anbieter in Zukunft unterbleiben.
Für Rückfragen Ihrerseits stehe ich Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

Mit einer Veröffentlichung dieser E-Mail bin ich einverstanden.
Ich würde diese Frage und ihre Antwort gerne auf http://www.geteilt.de veröffentlichen.
Sollten Sie hiermit nicht einverstanden sein, so bitte ich Sie um einen kurzen Hinweis.

Mit freundlichen Grüßen

Robert Manhart
Fritz Box 7362 SL
Vodafone VDSL Vectoring mit 100 Mbit/s (Danke Telekom das es so lange gedauert hat)
Intel Xeon E3-1230V2, 4x 3.30GHz 16 GB RAM 24" TFT

Initiative für
"Schnelleres DSL in Weichs und allen Ortsteilen"
http://www.dsl-weichs.de (Webseite inzwischen abgeschalten)
DSL 16000 ist in Weichs verfügbar seit 20.6.2011
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