Da bin ich mir noch nicht so sicher.
Allerdings lässt der deutsche Regulierer eine Möglichkeit für die Telekom offen, ihr Glasfasernetz unbehelligt zu vermarkten: Dort, wo mit VDSL höherwertige und im Markt noch nicht vorhandene innovative Produkte geschaffen werden, die eine höhere Bandbreite erfordern, bleibt die Bundesnetzagentur bei der Ausnahme von der Marktdefinition 12. Der Präsident der Netzagentur, Matthias Kurth erwartet, dass die von der EU-Kommission am 11. November geäußerten Zweifel ausgeräumt werden und nun "Rechts- und Planungssicherheit für alle Marktteilnehmer" besteht.
Hier kann man sehen, dass die Netzagentur mal wieder den Schwanz vor der T-Com einzieht.
