Petition beim deutschen Bundestag

Positionen, Ziele und Aktionen der Interessenvertretung Initiative gegen digitale Spaltung -geteilt.de- e. V.

Beitragvon FlappyTM » 21.03.2006 17:50

Besser wäre es was zu starten, wenn die Petition online gestellt ist, da sie ja auch agbelehnt werden könnte.


davon bin ich von vorne rein ausgegangen. alles andere wäre lächerlich.
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Beitragvon governet » 21.03.2006 19:59

Wenn nichts dagegen spricht werde ich die Petition morgen einstellen.

Gruß Governet
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Beitragvon governet » 21.03.2006 22:56

Ich war grade nochmal auf der Seite des Petitionsausschusses und muss zugeben, dass ich das falsche Petitionsformular runtergeladen habe. Das für die öffentliche Petition ist anders.
In Bezug auf den Begründungsplatz habe ich mich geirrt. Das normale Formular ist für die Begründung wohl nicht begrenzt, das Onlineformular aber auf 1 Seite. So jetzt gibt es natürlich die Möglichkeit noch mehr Begründungen zu finden.

Also Frage an euch, reicht euch die Begründung oder soll ich noch mehr Formulieren? Z. B. Bezugnehmend auf Europäische Ziele usw.

Folgenden Aufbau hat das Onlineformular:

Wortlaut der Öffentlichen Petition/Was möchten Sie mit Ihrer Petition konkret erreichen?
Beschreiben Sin in kurzer Form, welche Maßnahmen Sie vom Deutschen Bundestag erwarten. (Anliegen) Hierfür stehen Ihnen maximal 5 Zeilen (500 Zeichen) zur Verfügung.
Der Deutsche Bundestag möge beschließen....

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Petition:
Hierfür steht Ihnen maximal eine Seite zur Verfügung.

Wenn Sie Anregungen für die Online-Diskussion geben wollen, können Sie dies in diesem Feld, z. B. durch Stichworte oder Fragen:
Hierfür stehen Ihnen maximal ca. 10 Zeilen (1000 Zeichen zur Verfügung.


Am besten ich Frage nochmal beim Petitionsausschuss nach, ob auch Beschwerden gegen Bundesbehörden über die Öffentliche Petition gestartet werden können. Wenn nicht, wird es wohl nicht öffentlich erfolgen. Ich frage auch noch mal nach, ob die Begründung begrenzt ist in diesem Fall.

Gruß Governet
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Beitragvon essig » 22.03.2006 01:29

FlappyTM hat geschrieben:Wenn es eine öffentlich Petiotion wird, müssen wir alle Kräfte darauf konzentrieren, d.h. das erste, was auf den forum-seiten und den statischen geteilt.de seiten auftaucht müßte der Link zum mitzeichnen der Petition sein. Ist das möglich?


da gibts das volle programm. wenn es zu einer öffentlichen petition kommt dann müssen wir alle alles tun um darauf aufmerksam zu machen. da ist ein link noch die einfachst übung ;)

governet hat geschrieben:Also Frage an euch, reicht euch die Begründung oder soll ich noch mehr Formulieren?


nicht nur in diesem fall würde ich vorschlagen es so kurz und einfach wie möglich und nur so lang und kompliziert wie nötig werden zu lassen. es muss für uns betroffene stets nachvollziehbar bleiben was da überhaupt passiert. ansonsten haben "die" uns mit ihrer genau dafür entwickelten "amtssprache" genau da wo sie uns haben wollen. wenn du es neu oder anders formulieren möchtest dann gut aber wenns geht nicht länger. finde es so wie es ist perfekt ;)
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Beitragvon catbert » 22.03.2006 07:41

Ich sehe das genauso wie essig. Die größte Gefahr besteht darin, sich zu verzetteln. Der jetzige Text ist klar und eindeutig.
Lieber mehrere Petitionen zu einzelnen Themenbereichen starten. Ansonsten ist das ein gefundenes Fressen für die Juristen der Gegenseite. Dann kommen nur seitenlange Rückschreiben dabei heraus, mit denen niemand etwas anfangen kann.
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Beitragvon FlappyTM » 22.03.2006 08:08

governet hat geschrieben:Wenn nichts dagegen spricht werde ich die Petition morgen einstellen.


Ich bin auch dafür. Der Text ist super, ich schließe mich da im übrigen catberts letzten Ausführungen voll an. Schick es so ab, wie es ist.

Und nochmal: gute Arbeit!
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Beitragvon essig » 22.03.2006 13:56

Dann kommen nur seitenlange Rückschreiben dabei heraus


blöde frage aber hat man eigentlich einen anspruch auf eine verständliche antwort? also dürfte man theoretisch eine 3 seitige antwort aus textbausteinen als für die betroffenen (in dessen auftrag man diese ja stellt) unzumutbar ablehnen?
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Beitragvon catbert » 22.03.2006 14:17

In diesem Fall können die sich aber nicht so einfach rausreden (ich unterstelle mal eine redliche Arbeitsweise). In der Petition wird ja dargelegt, dass zum Universaldienst zwingend ein breitbandiger Internetzugang gehört und dass die Behörde es bisher versäumt hat, ihren Aufgaben nachzukommen.
Wenn man sich rausreden will, dann ginge das nur darüber, dass die Folgerungen in der Petition sachlich falsch ist. Falls das nicht gelingt, muss die Behörde tätig werden und die Forderung umsetzen (gesetzlicher Auftrag vom Parlament). Ansonsten kann der Behördenleiter wegen Untätigkeit zur Rechenschaft gezogen werden.
Aber wie dem auch sei. Der Petitionstext ist fertig und man wird sehen, wie es ausgeht.
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Beitragvon governet » 22.03.2006 15:40

So bisher hab ich noch keine Antwort vom Petitionsausschuss bezüglich meiner Anfrage. Dann stelle ich Sie mal auf gut Glück rein.

Hat noch jemand Anregungen was man unter dem Punkt:

Wenn Sie Anregungen für die Online-Diskussion geben wollen, können Sie dies in diesem Feld, z. B. durch Stichworte oder Fragen:

reinschreiben könnte?
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Beitragvon FlappyTM » 22.03.2006 15:54

@governet

nein eigentlich habe ich keine Anmerkung. Die Petition ist perfekt und klar formuliert. Da gibt es eigentlicht nichts mehr zu diskutieren!

Womöglich geht der Schuss sogar noch nach hinten los. Lass das Feld frei.
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Beitragvon governet » 22.03.2006 16:00

So hier noch mal für das neue Formular angepasst:

Wortlaut der Öffentlichen Petition/Was möchten Sie mit Ihrer Petition konkret erreichen?
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Dass die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Ihren Aufgaben nachkommt, sowie breitbandige Zugänge als Universaldienstleitung anerkennt und dies auch im TKG manifestiert.



Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Petition:
Hierfür steht Ihnen maximal eine Seite zur Verfügung.

Eine Vielzahl der Teilnehmeranschlussleitungen erfüllen nicht die nach dem TKG und den EU-Richtlinien 2002/21/EG und 2002/22/EG geforderten Qualitäten. Die Bundesnetzagentur schreitet hier jedoch nicht ein und hält sich somit nicht an Ihre selbst gesetzten Ziele nach TGK § 2 (2) Nr. 1, 2, 3 und 5.

Gemäß TKG § 78 (2) Nr.1 hat ein Bürger unabhängig von seinem Wohnort Anspruch auf einen Anschluss an ein öffentliches Telefonnetz. Dieser Anschluss soll gemäß TKG § 3 Nr. 16 sowie EU-Richtlinie 2002/22/EG Artikel 4 (2) einen funktionalen Internetzugang beinhalten. Die derzeit bereitgestellten Anschlüsse unterstützen aber nur den Telefondienst (§3 Nr.17), der nur Sprach- aber keine Datenkommunikation zusichert. Für einen funktionalen Internetzugang müsste der Anschluss mindestens die Qualitätsvorgaben der ITU-T Rec. G.1010 unterstützen, welche gemäß EU-Richtlinie 2002/21/EG Artikel 17 (2) durch die Mitgliedsstaaten anzuwenden ist. Da diese Qualitätsvorgaben nur durch breitbandige Zugänge eingehalten werden können, muss die Bundesnetzagentur dazu angehalten werden, breitbandige Zugänge als Universaldienstleistung gemäß EU-Richtline 2002/22/EG Artikel 32 sowie Artikel 4 (2) - in Verbindung mit Grund (8) der Änderung der Richtlinie zur 2002/22/EG - aufzunehmen, um so allen Bürgern im Rahmen der Grundversorgung mit der „bestimmten Qualität“ der G.1010 gemäß § 78 (1) TKG einen funktionalen Internetzugang als Grundversorgung zugänglich zu machen. Derzeit besteht im Bereich des funktionalen Internetzugangs eine Unterversorgung.

Weiterhin stellt die Breitbandinitiative (http://www.breitbandinitiative.de) - welche durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technik (welchem die Bundesnetzagentur untersteht) unterstützt wird - fest, dass nur ein Breitbandanschluss mit mindestens 256 kbit/s (Downloadgeschwindigkeit) den „Anwender in konkreten Online-Nutzungssituationen weder behindert noch limitiert“. Daher ist davon auszugehen - weil der Benutzer weder behindert noch limitiert wird - dass mindestens dieser Anschluss einen funktionalen Internetzugang bietet. Zukünftig sollte diese Mindestgrenze jedoch dem aktuellen Stand der Technik laufend angepasst werden.


Wenn Sie Anregungen für die Online-Diskussion geben wollen, können Sie dies in diesem Feld, z. B. durch Stichworte oder Fragen:
Hierfür stehen Ihnen maximal ca. 10 Zeilen (1000 Zeichen zur Verfügung.

erstmal nix



@FlappyTm wie meinst du dass mit nach hinten losgehen?
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Beitragvon FlappyTM » 22.03.2006 16:24

governet hat geschrieben:@FlappyTm wie meinst du dass mit nach hinten losgehen?


Ich meine unser Standpunkt ist nicht zu diskutieren. Ihr hab perkt klar gemacht, was wir wollen und sogar das wir durch Gesetze und Richlinien im Recht sind.
Wir können jetzt nicht einfach fragen "halten sie das auch für falsch" oder ähnliches. Wir würden die Petition damit selber anzweifeln. Das meine ich mit nach hinten losgehen.
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Beitragvon governet » 22.03.2006 16:33

OK stimmt. Falls nicht noch was dagegen spricht, werde ich die Petition heute Abend um 20 Uhr an den Petitionsausschuss senden.

Gruß Governet
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Beitragvon essig » 22.03.2006 16:37

ich stell schonmal den sekt kalt :lol:
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Beitragvon catbert » 22.03.2006 19:26

Alles perfekt. Ab dafür!! :D
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