Stellungnahme zur TKG-Novelle (Entwurf)

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Re: Stellungnahme zur TKG-Novelle (Entwurf)

Beitragvon bkt » 24.05.2011 18:12

Nenunikat hat geschrieben:
bkt hat geschrieben:...
Und hier beginnt der spannende Teil.
Es wäre nämlich durchaus gerecht, wenn man sich für einen teureren Tarif sozusagen eine dedizierte Leitung oder Faser anmietet (früher hies sowas Standleitung), dann hat man auch einen alleinigen Nutzungsanspruch.
Das ist wie beim Privat-PKW. Der ist teurer als ÖPNV, dafür ist aber immer ein eigener Sitzplatz für mich reserviert (und ich darf sogar selbst bestimmen, wann und wohin ich fahren will ;-))
Wer keine dedizierte Leitung anmietet, der fährt sozusagen mit dem ÖPNV.
...

Um bei dem Beispiel zu bleiben: Der ÖPNV wäre bei Engpässen hier aber zumindest anteilig pro Fahrgast zu behandeln und eine PKW-Bevorzugung bei Engpässen nicht zulässig.

Nicht ganz, denn für Busse gilt wegen der Personenbeförderungsbestimmungen eine Höchstgeschwindigkeit, die für individuelle PKW nicht gilt. Und der Buss hält auch an jeder Haltestelle. Der PKW muss das nicht. ;-)
Ist das jetzt schon eine Diskriminierung oder einfach der Unterschiedlichkeit der Transportmittel geschuldet ?

Wer mehr bezahlt, darf immer auf der ganz linken Spur fahren. Der Bus muss immer die Busspur benutzen. Auch das ist noch keine Diskriminierung, denn auf der linken Spur kann es schonmal eng werden, wenn da zeitgleich mehrere Porsche oder so unterwegs sind, aber die Busspur ist freizuhalten. Und rechts überholen ist auch verboten. ;-)
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Re: Stellungnahme zur TKG-Novelle (Entwurf)

Beitragvon spokesman » 24.05.2011 21:00

bkt hat geschrieben:Echte Diskriminierung kann es eigentlich nur zwischen gleichen Diensteklassen geben, also z.B. zwischen verschiedenen Streamingangeboten, wenn eins gedrosselt wird und das andere nicht.
gibt es derzeit aber auch in Dienstklassen, ein Beispiel ist für mich die sipgate Sperre, welche wohl zu einem zusätzlichen Mobilfunktarif führen soll..
das sagst du eigentlich hiermit ;)
bkt hat geschrieben:ABER: Streamingangebote untereinander könnten sehr wohl diskriminiert werden, z.B. wenn T-Home immer Vorfahrt vor YouTube bekäme (oder umgekehrt), wenn es oberhalb der UD-verpflichtung eng wird.



Nenunikat hat geschrieben:
spokesman hat geschrieben:Netzneutralität heißt ja auch QoS...

Nein, QoS kann genau die Technologie sein, um Netzneutralität zu verhindern, indem andere Dienste oder Nutzer bevorzugt behandelt werden und die anderen sich dann bei erhöhtem Bandbreitenbedarf "hinten anstellen dürfen".
gut QoS ist ein Mittel welches nach einigen Meinungen (Netzneutralität wird ja von jedem anderes definiert) im Netzmanagment seine Anwendung findet. Problematisch ist ja nicht nur, dass man derzeit nicht selbst bestimmen kann welche Prio ein Dienst hat, die Auswirkungen ohne Diskriminierung würden sich (beim heutigen Stand) ja auf andere auswirken.
In diesem Sinne wirkt das derzeitige Netzmanagment in eine Richtung, welche grundsätzlich jeden Dienst am Laufen hält - es macht derzeit einfach wenig Sinn Echtzeitanwendungen hinter Mailverkehr oder Downloads zu stellen - wer das möchte sollte dies machen können, doch darf sich kein Nachteil für einen weiteren Netzteilnehmer ergeben..


bkt hat geschrieben:Auch das ist noch keine Diskriminierung

finde ich schon..

Wir stehen auf der technischen Seite ja derzeit vor mehreren Engpässen im, der wesentlichste tritt im Access-Netz des Verbrauchers auf. Da hier eher die Verbraucher sich in einem Wettbewerb gegenübertreten indem es eigentlich keinen Gewinner gibt, ist ohne das angesprochene Netzwerkmanagment mehr Diskriminierung vorprogrammiert als mit Netzwerkmanagement, bestes Beispiel ist der Mobilfunkbereich. Im Festnetz haben wir ein ähnlich gelagertes Problem, es wurde bereits die "dedizierte Leitung oder Faser" angesprochen und genau hier ist eine Lösung gegben, welche die Probleme zumindest im Accessbereich für einige Zeit lösen wird (perspektivisch natürlich die Glasfaser). Es stellt sich nach dieser Variante jedoch die Frage wie der weitere Transport erfolgt und ob sich das Problem einfach nur verlagert. Mit der Verlagerung des Problems müsste ein weiterer Netzausbau erfolgen o. man distanziert sich als ISP einfach von dem weiteren Transport und gibt nur eine Garantie im eigenen Netz. Die letzte Variante wäre zwar am Ziel vorbei, würde sich aber spätestens an der deutschen Grenze nicht anders regeln lassen.

Die Netzneutralität hat also mehrere Gesichter, im Grunde soll sie vor Diskriminierung schützen. Die Enquete Kommission hat den Begriff Diskriminierungsfreiheit in die Diskussion gebracht und im Allgemeinen zu verstehen gegeben, dass dies eine Ungleichbehandlung ohne gerechtfertigten sachlichen Grund darstellt. Sie ist zudem zu folgenden möglichen "Diskriminierungsgegenständen" gekommen:

Enquete Kommission hat geschrieben:
  • des Inhalts
  • der zu transportierenden Datenmenge
  • des vom Nutzer oder Serviceanbieter bezahlten
  • einzelner Nutzer
  • einzelner Diensteanbieter
  • einzelner Programme und Services.

die Qual der Wahl - hier gerechtfertigte Sachliche Gründe, gibt es diese überhaupt, wo treten sie auf und wann?
VoIP ist in Anbetracht der Notrufverfügbarkeit wohl ein relativ eindeutiger Fall, hier müsste man wohl auch Abstand von der eigenen "heimischen" Priorisierungseinstellung machen. Unwissende könnten sich somit die Möglichkeit zum Notruf verbauen..
Vllt. wäre auch eine Multicast IPTV Anwendung in diesem Zusammenhang eine interessante Variante, man könnte somit Evakuierungspläne oder andere Maßnahmen im Fall der Fälle nutzen und Katastrophenverläufe so mindern.


Interessant ist auch die Anbindung der Content-Anbieter an das Netz, also z.B. Standleitung zu kaufen und oder für Trafic zu zahlen - in der Enquete Kommission wird dieses Thema ebenfalls kurz beleuchtet, ohne ein solches Vorgehen wäre das Angebot nicht wirtschaftlich tragbar heißt es.. Wenn ich als "Privater" Content anbieten möchte (Sender-Empfänger Prinzip des freien Internets) kann ich dies also auch nur wenn ich entsprechend mehr bezahle, da ich jedoch keinen Gewinn erziele (dies setze stelle ich hier mal als Bedingung) habe ich als Sender schlechte Karten (ich finde hier werden Grundrechte eingeschränkt) - dieser Umstand lässt das Netz zu einem TV-ähnlichen Medium verkommen. Für viele unserer Mitstreiter ist dieser Umstand harte Realität, besonders beim Ausweichen auf den Mobilfunk scheint sich indes keine Entspannung abzuzeichnen, hier werden eher Angebote wie 1GB Volumen für 10€ Extra gemacht. Ich denke die Analyse dieser Sachverhalte wird nicht andauern und man stellt einen technologiebedingten Verstoß gegen die Netzneutralität fest. Ein Schutz der Netzneutralität durch die UD-Einführung wie wir sie für gangbar empfinden kann im Mobilfunkbereich nicht eingehalten werden. Zumindest bei der UD Einführung kann Mobilfunk nicht im Technologieerschließungspool enthalten sein..
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Re: Stellungnahme zur TKG-Novelle (Entwurf)

Beitragvon sollner11 » 25.05.2011 10:36

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Re: Stellungnahme zur TKG-Novelle (Entwurf)

Beitragvon Nenunikat » 25.05.2011 13:28

bkt hat geschrieben:Das hast Du genau falsch verstanden. Das was Du beschreibst kann/darf bei UD genau nicht vorkommen.
Diskriminierung von Mails zulasten von Streaming geht nicht, da sich die Streamings hinten anstellen müssen, wenn sie mehr, als der UD garantiert, haben wollen. Und für die UD-garantierte Grundlast muss das Netz konzipiert und ausgebaut sein (UD-Verpflichtung).
Daher kann der von Dir beschriebene Fall bei einem bestehenden UD garnicht eintreten.

Dann ist aber Deine Einschätzung, dass es Diskriminierung eigentlich nur zwischen gleichen Diensteklassen geben kann, unklar bzw. falsch.
Letztendlich ist es bei Stau egal, ob die gleiche Diensteklassen (gleicher Autotyp, Autofarbe/Schriftzug egal - als gleichnishaftes Beispiel) den Stau verursachen oder verschiedene (verschiedene Autotypen...). Ebenso könnten - als Abkehr von der Netzneutralität - verschiedene Diensteklassen unterschiedlich behandelt werden (bestimmte Autotypen haben Vorfahrt) oder die Daten verschiedener Kunden (verschiedene Autofarben/Schriftzüge haben Vorfahrt).
Hat keiner Vorfahrt - und dass will Netzneutralität im Grunde ja - stellen sich alle hinten an. Egal, welche Daten, egal woher und auch die zusätzlich zahlenden Nutzer dürfen hier nicht vordrängeln. Letztere haben aber das Recht, zusätzliche "Schnellstraßen" zu benutzen, den anderen wird nur die "Straße" mit der UD-Mindestbandbreite geboten.
bkt hat geschrieben:ABER: Streamingangebote untereinander könnten sehr wohl diskriminiert werden, z.B. wenn T-Home immer Vorfahrt vor YouTube bekäme (oder umgekehrt), wenn es oberhalb der UD-verpflichtung eng wird.

Auf der zusätzlichen "Schnellstraße" wird die Netzneutralität wohl nicht gefordert, aber auf dem Standard-Internet im UD-Rahmen schon.
Auf zusätzlichen "Schnellstraßen" wird man die Netzneutralität nicht ausweiten können, da den Vertragspartnern dort überlassen bleiben muss, was sie wie gegen zusätzliches Geld ermöglichen.
Dieser UD-Rahmen darf natürlich nicht zu klein gesetzt werden, dass man für akzeptable Nutzung die (zusätzliche) "Schnellstraße" braucht und dort dann wegen fehlender Netzneutralität verschiedene Angbote nicht akzeptabel nutzen kann.
Auf der "Schnellstraße" könnten sich durchaus auch wieder verschiedene Diensteklassen gegenseitig behindern. Da hier die UD-Verpflichtung nicht mehr greift, müssen hier entsprechende Vereinbarungen und QoS-Festlegungen für den entsprechenden Verkehrsfluss sorgen.
bkt hat geschrieben:Nicht ganz, denn für Busse gilt wegen der Personenbeförderungsbestimmungen eine Höchstgeschwindigkeit, die für individuelle PKW nicht gilt. Und der Buss hält auch an jeder Haltestelle. Der PKW muss das nicht.
Ist das jetzt schon eine Diskriminierung oder einfach der Unterschiedlichkeit der Transportmittel geschuldet?

Wohl eher letzteres?!
Natürlich haben Beispiele auch ihre Grenzen.
Allerdings haben auch PKW sich an Höchstgeschwindigkeiten zu halten (außer stellenweise auf deutschen Autobahnen). Und es gibt Buslinien, die auch ohne Zwischenstopps fahren.
Ich hoffe, ich muss das Ganze nicht noch mit anderen Beispielen erläutern.
Außerdem - zum Vergleich zurück: Gibt es keine Busspur und keine linke Spur, dann fahren alle hintereinander her.
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Re: Stellungnahme zur TKG-Novelle (Entwurf)

Beitragvon Nenunikat » 25.05.2011 13:47

spokesman hat geschrieben:...
gut QoS ist ein Mittel welches nach einigen Meinungen (Netzneutralität wird ja von jedem anderes definiert) im Netzmanagment seine Anwendung findet. Problematisch ist ja nicht nur, dass man derzeit nicht selbst bestimmen kann welche Prio ein Dienst hat, die Auswirkungen ohne Diskriminierung würden sich (beim heutigen Stand) ja auf andere auswirken.
In diesem Sinne wirkt das derzeitige Netzmanagment in eine Richtung, welche grundsätzlich jeden Dienst am Laufen hält - es macht derzeit einfach wenig Sinn Echtzeitanwendungen hinter Mailverkehr oder Downloads zu stellen - wer das möchte sollte dies machen können, doch darf sich kein Nachteil für einen weiteren Netzteilnehmer ergeben...
...

Deswegen soll ja die freie Vereinbarung zwischen Kunde und Anbieter im Zugangsnetz möglich sein, dass per QoS bestimmte Dienstklassen (wie VoIP, Streaming, ...) bevorzugt behandelt werden. Der Anbieter darf diese Liste im Rahmen der UD-Bandbreite ab nicht zwingend vorschreiben dürfen.
spokesman hat geschrieben:...
Wir stehen auf der technischen Seite ja derzeit vor mehreren Engpässen im, der wesentlichste tritt im Access-Netz des Verbrauchers auf.
Da hier eher die Verbraucher sich in einem Wettbewerb gegenübertreten indem es eigentlich keinen Gewinner gibt, ist ohne das angesprochene Netzwerkmanagment mehr Diskriminierung vorprogrammiert als mit Netzwerkmanagement, bestes Beispiel ist der Mobilfunkbereich.
...

Wenn man mit den UD-Festlegungen auch verhindern will, dass die Netzneutralität immer mehr unter die Räder kommt, dann müssen bestimmte Leistungsparameter schon vorgeschrieben werden. Technologien, welche die Parameter nicht gewährleisten können (Beispiel LTE als DSL-Ersatz) werden den UD-Festlegungen dann nicht gerecht und können nicht zur Grundversorgung genutzt werden. Für sonstige Angebote zusätzlich zur Grundversorgung aber schon.
Mit QoS kann man hier abgrenzen, dass keine "vordrängelt" und nach Möglichkeit die Standard-Bandbreite geboten wird.
Der Leistungfähigkeit der Netze darf aber nicht so beschränkt werden, dass langanhaltender bis Dauer-Stau die Folge sind.
Sonst sind hier die UD-Festlegungen nicht erfüllt. Aus diesem Grund wird der Mobilfunk (wegen der beschränkten Leistungsfähigkeit) oft nicht für die Grundversorgung geeignet sein.
spokesman hat geschrieben:...
VoIP ist in Anbetracht der Notrufverfügbarkeit wohl ein relativ eindeutiger Fall, hier müsste man wohl auch Abstand von der eigenen "heimischen" Priorisierungseinstellung machen. Unwissende könnten sich somit die Möglichkeit zum Notruf verbauen..
...

Deswegen könnte hier eine Sonderrolle für VoIP in einem festzulegenden Rahmen notwendig sein.
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Re: Stellungnahme zur TKG-Novelle (Entwurf)

Beitragvon bkt » 25.05.2011 21:30

Nenunikat hat geschrieben:
spokesman hat geschrieben:...
VoIP ist in Anbetracht der Notrufverfügbarkeit wohl ein relativ eindeutiger Fall, hier müsste man wohl auch Abstand von der eigenen "heimischen" Priorisierungseinstellung machen. Unwissende könnten sich somit die Möglichkeit zum Notruf verbauen..
...

Deswegen könnte hier eine Sonderrolle für VoIP in einem festzulegenden Rahmen notwendig sein.

Ich denke nicht, dass es einer Sonderrolle für Voip bedarf, da der UD von einen technischen Parametern ja wohl deutlich über 2 MBit/s (vielleicht 6 oder 16 MBit/s ?) avisiert wird (zumindest durch uns).
Da die Notruffähigkeit bei Voip durch die fehlende Stromversorgung bei LWL-Anbindung ohnehin nicht gegeben ist, spielt auch eine fehlende Priorisierung keine wesentliche Rolle mehr. Ohne Strom greift die beste Priorisierung ins Leere.
Und es sieht nicht so aus, als ob ein LWL-Netz mit mitgeführten Stromversorgungskabeln (batteriegepuffert) für Voip-Geräte der Netzstandard würde.

Und mal ehrlich, bei einem UD von 16 MBit/s muß parallel schon mindestens 2-3x IPTV (je nach Codec) laufen, damit kein VOIP mehr geht.
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Re: Stellungnahme zur TKG-Novelle (Entwurf)

Beitragvon spokesman » 25.05.2011 21:39

@sollner 11
somit müsste google auch nicht ewig anbauen und man müsste in Wikipedia auch keine Links zur Quelle zufügen oder nur wenn die aufgeführten Webangebote erreichbar sind..

Die N-TV Sticks haben ja schon einen ähnlichen Hintergrund - kostenlos auf dem Webportal von NTV surfen, sonst alles nur gegen Aufpreis, so steuert man heute Massen.

Nenunikat hat geschrieben:Deswegen soll ja die freie Vereinbarung zwischen Kunde und Anbieter im Zugangsnetz möglich sein, dass per QoS bestimmte Dienstklassen (wie VoIP, Streaming, ...) bevorzugt behandelt werden. Der Anbieter darf diese Liste im Rahmen der UD-Bandbreite ab nicht zwingend vorschreiben dürfen.

Ja, jedoch muss hierfür der UD erstmal umgesetzt und das Netz entsprechend ausgebaut werden..
Derzeitige RiFu-Netze, welche im Ort per WLAN verteilen müssen wohl noch auf QoS von Anbieter zurückgreifen.

bkt hat geschrieben:Da die Notruffähigkeit bei Voip durch die fehlende Stromversorgung bei LWL-Anbindung ohnehin nicht gegeben ist, spielt auch eine fehlende Priorisierung keine wesentliche Rolle mehr. Ohne Strom greift die beste Priorisierung ins Leere.

ich hab eine USV und jetzt? Vllt. sollte die Netztechnik vom Kunden einfach VoIP vorn anstellen, wenn der Kunde es möchte kann er dies Ändern, sollten Probleme auftreten, welche auf das Handeln des Kunden zurückgeführt werden muss dieser den Support zahlen..
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Re: Stellungnahme zur TKG-Novelle (Entwurf)

Beitragvon bkt » 25.05.2011 21:40

Nenunikat hat geschrieben:Dieser UD-Rahmen darf natürlich nicht zu klein gesetzt werden, dass man für akzeptable Nutzung die (zusätzliche) "Schnellstraße" braucht und dort dann wegen fehlender Netzneutralität verschiedene Angbote nicht akzeptabel nutzen kann.
Auf der "Schnellstraße" könnten sich durchaus auch wieder verschiedene Diensteklassen gegenseitig behindern. Da hier die UD-Verpflichtung nicht mehr greift, müssen hier entsprechende Vereinbarungen und QoS-Festlegungen für den entsprechenden Verkehrsfluss sorgen.


Im Extra-Angebot geht es ja eigentlich fast nur noch um dedizierte Leitungen oder reservierte Bandbreiten. Da ist von Seiten des Providers garkein "einknicken" der Leistung möglich, da diese hier auch wirklich geschuldet ist (kein bis zu ...).
Da man hierfür aber dann auch extra (teure) Tarife zahlt, zahlt man ja die "Leerlaufzeit" im Netz mit, so dass auch der Anbieter nicht mehr auf eine Überbuchung zum Erhalt der Wirtschaftlichkeit des Netzes angewiesen ist.

Übrigens könnte der Anbieter diese Leerlaufzeit im Rahmen von Angeboten der Art "was geht, geht" noch an andere Kunden "verklingeln", die dann eben seeehr billig in den Lücken rumsurfen können.

Wir haben uns nämlich noch überhauptnicht über die unterhalten, denen der UD nichts nutzen wird, da sie ihn sich nicht leisten können oder wollen. Die würden solche "Lückenfüller ohne jegliche Gewährleistung" gerne nutzen - Surfen für'n Appel und 'n Ei.

Das ist dann sowas ähnliches wie der billige Nachtstromtarif ;-)
Zuletzt geändert von bkt am 25.05.2011 21:59, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Stellungnahme zur TKG-Novelle (Entwurf)

Beitragvon spokesman » 25.05.2011 21:46

Ich glaube Nenunikat zielte hier auf die Konfiguration der eigenen Datenübermittlung per QoS ab, welche der Kunde auf seiner eigenen Leitung/Faser festlegen soll. Falls er es nicht selbst vornehmen möchte/kann muss die Priorisierung transparent dargestellt werden würde ich jetzt sagen..
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Re: Stellungnahme zur TKG-Novelle (Entwurf)

Beitragvon bkt » 25.05.2011 21:50

spokesman hat geschrieben:
bkt hat geschrieben:Da die Notruffähigkeit bei Voip durch die fehlende Stromversorgung bei LWL-Anbindung ohnehin nicht gegeben ist, spielt auch eine fehlende Priorisierung keine wesentliche Rolle mehr. Ohne Strom greift die beste Priorisierung ins Leere.

ich hab eine USV und jetzt? Vllt. sollte die Netztechnik vom Kunden einfach VoIP vorn anstellen, wenn der Kunde es möchte kann er dies Ändern, sollten Probleme auftreten, welche auf das Handeln des Kunden zurückgeführt werden muss dieser den Support zahlen..

Ich habe keine USV zu Hause. MUSS ich mir jetzt eine kaufen?
Das sind einfach zwei verschiedene Hochzeiten.
Die Notrufproblematik ist bis heute für die Vollumstellung auf VOIP nicht abschliessend geklärt. Die Telekom verlegt durchaus schon das von mir erwähnte Mehrfachkabel LWL Plus Cu-Ltg. zur Batterieanbindung an den letzten Verteilknoten. Das ist aber kein gesetzlicher Standard, heisst man muss dies nicht tun. Kostet schliesslich auch extra ohne die Möglichkeit diese Zusatzkosten durch irgendetwas wieder herein zu bekommen. Und wenn es nicht jeder Voip-Anschluss zwingend hat, ist es als Notrufsystem ungeeignet.
Da aber fast jeder ein Handy hat, versucht man schon die Notrufproblematik darüber abzuwälzen. Übrigens wird überlegt, dass auch die Social Media Anbieter wie Facebook oder twitter u.a. beauflagt werden sollten in Katastrophenfällen (analog zum klassischen Rundfunk) diese Meldungen zu verbreiten.
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Re: Stellungnahme zur TKG-Novelle (Entwurf)

Beitragvon bkt » 25.05.2011 21:53

spokesman hat geschrieben:Ich glaube Nenunikat zielte hier auf die Konfiguration der eigenen Datenübermittlung per QoS ab, welche der Kunde auf seiner eigenen Leitung/Faser festlegen soll. Falls er es nicht selbst vornehmen möchte/kann muss die Priorisierung transparent dargestellt werden würde ich jetzt sagen..

Wozu brauche ich in meinem eigenen Netz eine Priorisierung für einen Notruf, den ich selber absetzen will ???
Dann muss ich während diesere Zeit eben meinen Down/Upload mal unter brechen oder das IPTV ausschalten.
Wer sich selbst die Telefonstrippe abschneidet, muß sich nicht wundern, wenn keiner abnimmt :lol:
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Re: Stellungnahme zur TKG-Novelle (Entwurf)

Beitragvon spokesman » 25.05.2011 22:04

bkt hat geschrieben:Wozu brauche ich eine Priorisierung für einen Notruf, den ich selber absetzen will ???

das war nicht auf den Notruf bezogen sondern auf Gespräche allg.
Ich ziele auf die Fehlkonfiguration ab, welche bei VoIP sich in den meisten Fällen nicht so stark äußern wird bei bei Videotelefonie etc.

bkt hat geschrieben:Ich habe keine USV zu Hause. MUSS ich mir jetzt eine kaufen?

nein, das habe ich auch nicht geschrieben..
Wer ein Netz ohne USV baut scheint nicht sehr auf Qualität zu setzen. Es ging mir eigentlich nicht um die Stromversorgung des Netzes sondern um die beim Kunden, derzeit betrifft ein Stromausfall ja meist die Kundenanschlüsse (Telefonanlagen etc)die gesamte Problematik würde sich mit ordenltichen AON´s leicht lösen lassen ;)

bkt hat geschrieben:Und wenn es nicht jeder Voip-Anschluss zwingend hat, ist es als Notrufsystem ungeeignet.

das wird wohl nicht zu machen sein, sonst müsste das alte Netz ja weiter für den Notruf laufen..
VoIP muss den Notruf abdecken können.
Mit der Handynetzargumentation ist uns hier nicht geholfen, das wäre so als würde man sagen: "naja Breitband ist ja zu 98% verfügbar, da kann man jetzt ja aufrunden"

bkt hat geschrieben:Übrigens wird überlegt, dass auch die Social Media Anbieter wie Facebook oder twitter u.a. beauflagt werden sollten in Katastrophenfällen (analog zum klassischen Rundfunk) diese Meldungen zu verbreiten.
Wäre ein feiner Zug, stellt für mich jedoch nur eine Erweiterung oder einen Zusatz dar - ich würde eine derartige Sache jedoch nie über diese Dienste (facebook, meinvz usw.) absichern lassen
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Re: Stellungnahme zur TKG-Novelle (Entwurf)

Beitragvon sollner11 » 26.05.2011 05:52

es wird zu kleinteilig

ich würde BKT nun formulieren lassen was bei UD politisch und technisch drin ist

am meisten hat mich begeistert, dass es:
-Finanzierungswege bereits gibt
(auch wenn die Töpfe noch zu füllen sind)
und
-die bereits auferlegten UD.Kriterien bereits eine gewisse Neutralität beinhalten

alles darüber hinaus zu Fordernde ... Richtung Neutralität ... sollte von der UD-Forderung abgekoppelt gefordert werden, sonst gibt es beides nicht
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Re: Stellungnahme zur TKG-Novelle (Entwurf)

Beitragvon bkt » 26.05.2011 21:11

spokesman hat geschrieben:
bkt hat geschrieben:Ich habe keine USV zu Hause. MUSS ich mir jetzt eine kaufen?

nein, das habe ich auch nicht geschrieben..
.... Es ging mir eigentlich nicht um die Stromversorgung des Netzes sondern um die beim Kunden, derzeit betrifft ein Stromausfall ja meist die Kundenanschlüsse (Telefonanlagen etc)die gesamte Problematik würde sich mit ordenltichen AON´s leicht lösen lassen ;)

Also muss ich mir doch eine USV kaufen, denn ich bin Kunde und habe eine ISDN-Anlage, die dann nicht mehr geht (nicht Voip-fähig).
Und meine Fritzbox geht ohne Strom auch nicht :-(
Nur mein Handy und der Laptop mit USB-Stick für UMTS würden dann noch funktionieren (für eine Weile ...).
spokesman hat geschrieben:
bkt hat geschrieben:Und wenn es nicht jeder Voip-Anschluss zwingend hat, ist es als Notrufsystem ungeeignet.

das wird wohl nicht zu machen sein, sonst müsste das alte Netz ja weiter für den Notruf laufen..
VoIP muss den Notruf abdecken können.

Das ist aber derzeit ein (technisch) noch ungeklärtes Problem.

Und die gesamte Problematik wird mit AON's nicht besser, sondern schlechter. Dann muß ich nämlich das gesamte Netz puffern, nicht nur beim Endkunden, sondern an jedem aktiven Unit.Stromversorgung plus Batteriepuffer. Oder dsa schon zuvor beschriebene Hybridnetz verlegen, LWL + Cu (für die Stromversorgung). Ansonsten killt ein Stromausfall auf der Strecke das gesamte Netzsegment.
Da ist GPON klar im Vorteil. Auch bei der Gesamtenergiebilanz über das gesamte Netz. Und der Faktor ist glaube ich 3 oder 4-stellig. Müßte ich nochmal nachschauen.
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Re: Stellungnahme zur TKG-Novelle (Entwurf)

Beitragvon bkt » 26.05.2011 21:16

sollner11 hat geschrieben:alles darüber hinaus zu Fordernde ... Richtung Neutralität ... sollte von der UD-Forderung abgekoppelt gefordert werden, sonst gibt es beides nicht

Ganz meine Meinung. Nicht den Bogen überspannen.

sollner11 hat geschrieben:es wird zu kleinteilig
ich würde BKT nun formulieren lassen was bei UD politisch und technisch drin ist

Habe ich doch alles bereits im TKG-Vorschlag einfliessen lassen.

Oder welche Wünsche gibt es dazu jetzt noch?
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