Stellungnahme zur TKG-Novelle (Entwurf)

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Re: Stellungnahme zur TKG-Novelle (Entwurf)

Beitragvon bkt » 19.05.2011 22:03

stanleys hat geschrieben:
bkt hat geschrieben:Etliche WLAN-Anbieter haben symmetrisch ohne Datenmengenbegrenzung im Programm.

Im Privatkundensegment noch dazu als PtMp-Lösung ist mir kein Anbieter bekannt.

Zum Beispiel: http://www.internet-und-co.eu/breitbandanbindung
Machen Richtfunkanbindung zum einzelnen Endkunden.
Nur nicht ganz billig (Preis/Leistungsverhältnis).
Haben deswegen in Thüringen auch noch kein einziges Interessenbekundungsverfahren (an dem sie sich beteiligt haben) gewonnen.
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Re: Stellungnahme zur TKG-Novelle (Entwurf)

Beitragvon bru62 » 22.05.2011 16:41

Im Vergleich zum vorliegenden Entwurf ist jetzt nur die Änderung von jährlich in zweijährlich bei der Prüfung der Eigenschaften eines funktionalen Internetanschlusses notwendig. Richtig? Die Frage der Finanzierung ist m.E. in der Entwurfsfassung des Gesetzes ausreichend enthalten (Umlageverfahren).

wenn nichts mehr zu ergänzen wäre, würde ich dann damit zum Ende kommen und das Anschreiben fertig machen.

Gruß
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Re: Stellungnahme zur TKG-Novelle (Entwurf)

Beitragvon Haupti76 » 22.05.2011 16:52

ich denke es ist alles gut so. im übrigen eine glanzleistung sowas hinzubekommen. also von mir aus, raus mit dem schreiben.
verbesserungen werden wir eh erst feststellen wenn ein ud kommen sollte und vor allem wie.


***DANKE***
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Re: Stellungnahme zur TKG-Novelle (Entwurf)

Beitragvon governet » 22.05.2011 17:29

Ich denke auch, dass es so raus kann. Und vielen Dank nochmal, super Arbeit.
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Re: Stellungnahme zur TKG-Novelle (Entwurf)

Beitragvon spokesman » 22.05.2011 17:49

ja sehr gute Arbeit, sollten wir vllt. an diesem Punkt:
bru62 hat geschrieben:Die zur Charakterisierung von Internetzugängen wichtigen Parameter sind Datenrate, Latenz und Datenmenge.

noch das Thema Netzneutralität mit ansprechen?

Das Problem hierbei ist ja, dass die Netzneutralität in dem heutigem Stadium eher in den Kinderschuhen steckt und bisher die Einbringung von diesem Punkt ausbleibt. Es bleibt auch fraglich ob die Netzneutralität im TKG unterkommen muss, ich denke dieses Thema hat hier durchaus seine Berechtigung - der Verbraucher hat kein Nutzen von schnelle Latenzzeiten, großen Bandbreiten und Übertragungsvolumen wenn sein Dienst gedrosselt oder nach Inhalten gefiltert wird (als Beispiel) - weiter könnte die Netzneutralität und das Überwachen dieser ein weiteres wichtiges Instrument für die transparentere Darstellung der Netzinfrastruktur geben. Engpässe und unzureichender Ausbau könnten somit schneller und repräsentativer lokalisiert werden..

Ich denke ohne den Begriff Netzneutralität in dieser Novelle wird, wenn das Thema hinreichend beleuchtet ist eine weitere Anpassung folgen müssen..
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Re: Stellungnahme zur TKG-Novelle (Entwurf)

Beitragvon bkt » 22.05.2011 19:26

spokesman hat geschrieben:Ich denke ohne den Begriff Netzneutralität in dieser Novelle wird, wenn das Thema hinreichend beleuchtet ist eine weitere Anpassung folgen müssen.

Das war eh nicht das letzte Mal, dass dieses Gesetz angefasst wird.
spokesman hat geschrieben:Es bleibt auch fraglich ob die Netzneutralität im TKG unterkommen muss,

Daher sollte man diese Novellierung jetzt nicht zu sehr überladen.
spokesman hat geschrieben:der Verbraucher hat kein Nutzen von schnelle Latenzzeiten, großen Bandbreiten und Übertragungsvolumen wenn sein Dienst gedrosselt oder nach Inhalten gefiltert wird (als Beispiel)

Wenn es einen UD gibt, ist automatisch Netzneutralität inclusive. Es gibt nämlich innerhalb des Rahmens (zu garantierende Bandbreite etc.) keinerlei Auflassung, die eine Reduzierung für bestimmt Dienste zuläßt.
Bekommt ein Nutzer für einen x-beliebigen Dienst nicht die im UD garantierte Bandbreite, so kann er diese einfordern. Mehr Netzneutralität geht nicht ;-)

Bsp. Wenn ich (unterpriorisiert) keine Mails mehr bekomme, weil meine Nachbarn alle (priorisiert) IPTV schauen, dann habe ich einen Anspruch auf Netzausbau, da mein Anschluß dann nicht mehr den UD-Verpflichtungen entspricht.
Ob der Netzbetreiber dann für die IPTV-Gucker oder für mich sein Netz ausbaut, kann mir dann ziemlich "Wurscht" sein. Er tut es nämlich wegen des UD.

spokesman hat geschrieben: - weiter könnte die Netzneutralität und das Überwachen dieser ein weiteres wichtiges Instrument für die transparentere Darstellung der Netzinfrastruktur geben. Engpässe und unzureichender Ausbau könnten somit schneller und repräsentativer lokalisiert werden.

Sehe ich aus Sicht der angewandten Praxis nicht so. Innerhalb der durch den UD ganrantierten Parameter ist Netzneutralität gesetzt. Darüber hinaus ist jedes mehr an Bandbreite oder anderer Qualität die der einzelne Nutzer wünscht eine kostenpflichtige Zusatzleistung.
Dafür gibt es keinen Bedarf an Überwachung oder Eingriffsmöglichkeit.
Wer 1 GBit/s will oder 10ms Ping, der muss dafür separat zahlen.
Wer einen Film mit seinem durch UD garantierten Anschluss gucken will, der kann dies tun, wenn die UD-Bandbreite dafür ausreicht (z.B. 6 MBit/s mit richtigem Codec).
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Re: Stellungnahme zur TKG-Novelle (Entwurf)

Beitragvon spokesman » 22.05.2011 20:25

bkt hat geschrieben:Sehe ich aus Sicht der angewandten Praxis nicht so.

ich bin ja bei dir - der Grundstein zu allen ist ein UD und der damit garantierte Zugang etc. an unserer Stellungnahme will ich ja nicht rütteln..

Für die praktische Umsetzung/Durchsetzung der Netzneutralität der damit verbundenen Kontrolle sehe ich jedoch schon eine Berechtigung. Wir sagen ja:
stellungnahme hat geschrieben:„Funktionaler Internetzugang“
ist ein zur Datenübertragung bestimmter Anschluss an ein öffentliches Telekommunikationsnetz, welcher geeignet ist, dauerhaft alle über das Internet verfügbaren Dienste in mittlerer Art und Güte nutzen zu können. Die Erfassung und Veröffentlichung dieser Dienste sowie der dafür mindestens benötigten Eigenschaften erfolgt jährlich durch die BNetzA und wird auf dem Internetauftritt der BNetzA veröffentlicht.

Dies ist schon ein guter Lösungsansatz und würde die Netzneutralität in vielen Punkten stärken. Da die Nutzung der Dienste jedoch nicht nur aus einem Netz sondern über mehrere Netze realisiert wird mache ich mir hier schon meine Gedanken bezüglich der Netzneutralität - hier mal das Ausland ausgeklammert..
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Re: Stellungnahme zur TKG-Novelle (Entwurf)

Beitragvon bkt » 22.05.2011 20:53

spokesman hat geschrieben:Da die Nutzung der Dienste jedoch nicht nur aus einem Netz sondern über mehrere Netze realisiert wird mache ich mir hier schon meine Gedanken bezüglich der Netzneutralität - hier mal das Ausland ausgeklammert..

Da alle Netze, welche breitbandige Internetzugänge anbieten,mit Einführung des UD den diesbezüglichen Regelungen als Telekommunikationsnetz unterliegen, sehe ich da diesbezüglich keine Probleme.
Die kommen eher aus dem Ausland...
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Re: Stellungnahme zur TKG-Novelle (Entwurf)

Beitragvon spokesman » 22.05.2011 21:18

Wäre dann auf jeden Fall interessant wenn der erste auf den anderen mit den Finger zeigt, ich hoffe/denke dies wird nich zu oft passieren und wenn dann wird es wohl eher klein gehalten..

bkt hat geschrieben:breitbandige Internetzugänge

zudem müssen auch Netze eingeschlossen sein, welche nicht im Endkundengeschäft tätig sind..
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Re: Stellungnahme zur TKG-Novelle (Entwurf)

Beitragvon geisi » 22.05.2011 21:24

bkt hat geschrieben:Wenn es einen UD gibt, ist automatisch Netzneutralität inclusive.


Ist das wirklich so? Mit dieser absoluten Feststellung habe ich Probleme. Ich erinnere mich nur dunkel an einen umfassenden ct Artikel, welchen ich leider nicht mehr habe. Dort hat sich dies schon ein wenig komplexer angehört, wohlgemerkt ohne auf den UD einzugehen.
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Re: Stellungnahme zur TKG-Novelle (Entwurf)

Beitragvon bkt » 22.05.2011 21:31

geisi hat geschrieben:
bkt hat geschrieben:Wenn es einen UD gibt, ist automatisch Netzneutralität inclusive.


Ist das wirklich so? Mit dieser absoluten Feststellung habe ich Probleme. Ich erinnere mich nur dunkel an einen umfassenden ct Artikel, welchen ich leider nicht mehr habe. Dort hat sich dies schon ein wenig komplexer angehört, wohlgemerkt ohne auf den UD einzugehen.


Netzneutralität ohne Universaldienst - Schwierige Veranstaltung. Jede Menge kleinteiliger Regelungsbedarf.

Universaldienst ohne Netzneutralität - (Innerhalb der Grenzen des UD) Nicht möglich.
(... es sei denn, der UD enthielte eine entsprechende Öffnungsklausel, die explizit das Aushebeln der Netzneutralität vorsieht).

Das TKG in seiner bisherigen (und wohl auch zukünftigen Form) basiert bezüglich des Internetzuganges noch auf dem Stand der frühen 90er. Da war die Welt noch in Ordnung und Netzneutralität per se einfach "Gottgegeben" da.
Das Netz kannte noch keine Überlastungen, weil die dafür nötigen Anwendungen einfach noch nicht da waren, inclusiver der dazugehörigen Anbieter und ihrer (teilweise maßlosen) Nutzer.

Erst mit dem verstärkten Einstieg des "Kommerz" in dieses etwas anarchische, altruistische (und kommunistische = "jeder nach seinen Bedürfnissen") Medium kam überhaupt erst die Frage auf, das da welche gegen denn gleichberechtigten Zugang aller Nutzer zum Netz vorgehen wollen, was man dann Netzneutralität nannte.

Das TKG geht also nach wie vor noch (wie selbstverständlich) in seinen Regelungen davon aus, dass diese für alle gelten, und zwar in der selben Art und Weise, ob verpflichtend oder berechtigend.

Daher wäre es meiner Meinung nach höchst unklug, diese Diskussion innerhalb der TKG-Novelle auch nur anzufassen. Das wäre wie das zu starke Klopfen auf einen termitenzerfressenen Träger (Noch hält er ;-)).
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Re: Stellungnahme zur TKG-Novelle (Entwurf)

Beitragvon spokesman » 22.05.2011 22:18

bkt hat geschrieben:Netzneutralität ohne Universaldienst - Schwierige Veranstaltung. Jede Menge kleinteiliger Regelungsbedarf.

Man sollte es jedoch definieren und bereits hier gehen die Meinungen weit auseinander, ich habe dies bei der Mitverfolgung der Enquete Kommission gesehen, da sind zwar viele Experten vertreten doch beim Thema Netzneutralität müssen sie auch erst eine Begriffserklärung vornehmen bis Morgen kann man im übrigen noch Vorschläge zum Thema Netzneutralität einreichen.

Netzneutralität heißt ja auch QoS und schon hier gibt es eine Diskriminierung, welche jedoch nicht inhaltlicher sondern technischer Natur ist - und genau hier sollte geprüft werden ob nicht doch der eine oder andere Anbieter aus "technischen" Gründen die Drossel ansetzt, damit jedoch das Abrufen von Inhalten verändert und vllt. gegenüber dem eigenen TV-Angebot schlechter darstellt..
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Re: Stellungnahme zur TKG-Novelle (Entwurf)

Beitragvon bkt » 23.05.2011 23:27

spokesman hat geschrieben:
bkt hat geschrieben:Netzneutralität ohne Universaldienst - Schwierige Veranstaltung. Jede Menge kleinteiliger Regelungsbedarf.

Man sollte es jedoch definieren und bereits hier gehen die Meinungen weit auseinander, ich habe dies bei der Mitverfolgung der Enquete Kommission gesehen, da sind zwar viele Experten vertreten doch beim Thema Netzneutralität müssen sie auch erst eine Begriffserklärung vornehmen bis Morgen kann man im übrigen noch Vorschläge zum Thema Netzneutralität einreichen.

Netzneutralität heißt ja auch QoS und schon hier gibt es eine Diskriminierung, welche jedoch nicht inhaltlicher sondern technischer Natur ist - und genau hier sollte geprüft werden ob nicht doch der eine oder andere Anbieter aus "technischen" Gründen die Drossel ansetzt, damit jedoch das Abrufen von Inhalten verändert und vllt. gegenüber dem eigenen TV-Angebot schlechter darstellt..


Echte Diskriminierung kann es eigentlich nur zwischen gleichen Diensteklassen geben, also z.B. zwischen verschiedenen Streamingangeboten, wenn eins gedrosselt wird und das andere nicht.
Juristen sagen dazu (richtigerweise), "dass man nur gleiches mit gleichem vergleichen darf".

Wenn ich in einer Tafelapfelortieranlage kleine Äpfel durch das Raster fallen lasse, die nicht der Tafelobstnorm entsprechen, dann diskriminiere ich sie gegenüber den maßhaltigen Äpfeln. Wenn da jetzt Pflaumen drüberrollern, fallen sie alle durch das Raster - ohne dabei diskriminiert zu werden - denn dies ist eine Apfelsortieranlage und keine für Pflaumen.

Das gilt aber alles nur solange es keinen UD gibt. Innerhalb des UD gibt es keine Ausrede für den Netzbetreiber mehr, mit der er irgendeinen Dienst Drosseln darf.

Bsp. UD= 6 MBit/s. Dann gilt absolute Nutzungsneutralität für alle Dienste (die nicht mehr als 6 MBit/s benötigen)
Wird mehr angeboten, als dieser UD vorschreibt, dann darf problemlos auf bis zu 6 MBit/s durch QoS heruntergedrosselt werden, aber nicht weiter.
Wenn das nicht reicht, muß das Netz weiter ausgebaut werden.

Viel wichtiger ist aus meiner Sicht, darauf zu achten, dass es innerhalb des UD keinerlei Datenmengenbeschränkungen geben darf. Was innerhalb von 24h mit der vom UD garantierten Bandbreite durch den Draht geht, sollte auch geliefert werden können.

Nur beginnt genau da das Problem. Durch die Unkalkulierbarkeit des individuellen Nutzerverhaltens kann keine wirtschaftliche Netzoptimierung stattfinden (Überbuchung). Das Netz müßte größer zu dimensionieren sein, als eigentlich objektiv nötig. Und damit wird das Netz teurer, da zu viel Reserve vorgehalten werden muss.
Ansonsten wird das Netz (so wie heute bereits) zu bestimmten Zeiten mehr oder weniger im Leerlauf dahindümpeln und zu anderen Zeiten erhebliche Engpässe aufweisen.

Und hier beginnt der spannende Teil.

Es wäre nämlich durchaus gerecht, wenn man sich für einen teureren Tarif sozusagen eine dedizierte Leitung oder Faser anmietet (früher hies sowas Standleitung), dann hat man auch einen alleinigen Nutzungsanspruch.
Das ist wie beim Privat-PKW. Der ist teurer als ÖPNV, dafür ist aber immer ein eigener Sitzplatz für mich reserviert (und ich darf sogar selbst bestimmen, wann und wohin ich fahren will ;-))
Wer keine dedizierte Leitung anmietet, der fährt sozusagen mit dem ÖPNV.
Das Ziel steht fest, die Abfahrtzeit auch, wer nicht zur Zeit da ist verpaßt den Bus und eine Sitzplatzgarantie gibts auch nicht. Dafür ist das ganze aber deutlich billiger.
Fazit: Man kann nicht alles haben. ;-)

Insofern ist eine "Nutzungsneutrale" Netzneutralität ein Widerspruch in sich. Eine Datenmengenbezogene Netzneutralität wäre dagegen schon etwas völlig anderes. Soll heißen: Flatrates und Netzneutralität schliessen sich gegenseitig aus, da man dann das, was die Kosten produziert nicht mehr adäquat bepreisen dürfte.

Und daher gab es zu Zeiten, in denen die Flatrate noch nicht erfunden war auch keine Probleme mit der Netzneutralität.
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Re: Stellungnahme zur TKG-Novelle (Entwurf)

Beitragvon Nenunikat » 24.05.2011 14:19

spokesman hat geschrieben:...
Netzneutralität heißt ja auch QoS...
...

Nein, QoS kann genau die Technologie sein, um Netzneutralität zu verhindern, indem andere Dienste oder Nutzer bevorzugt behandelt werden und die anderen sich dann bei erhöhtem Bandbreitenbedarf "hinten anstellen dürfen".
bkt hat geschrieben:Echte Diskriminierung kann es eigentlich nur zwischen gleichen Diensteklassen geben, also z.B. zwischen verschiedenen Streamingangeboten, wenn eins gedrosselt wird und das andere nicht.
Juristen sagen dazu (richtigerweise), "dass man nur gleiches mit gleichem vergleichen darf".
...

Dann legt der Netzanbieter fest, was "gute" (zu bevorzugende) und was "schlechte" (bei Bedarf zu benachteiligende) Daten sind?
Soweit sollte es möglichst nicht kommen.
Eine zulässige Ausnahme von der Netzneutralität sehe ich - wenn überhaupt - nur bei VoIP, weil man sonst das Telefonnetz weiter parallel betreiben müsste.
Wenn man "Echte Diskriminierung " nur auf die jeweilige Dienstklasse beschränkt sieht, lässt man zu, dass im Extremfall die Streaming-Angebot-Nutzer mit ihrem Bandbreitenverbrauch den Nutzern anderer Angebote (Webseiten, E-Mail usw.) die Leitung soweit herunterdrosseln dürfen, dass (fast) gar nichts mehr geht. Die Netzbetreiber verweisen dann darauf, dass ja keinen Unterschied zwischen den Streaming-Angebot-Nutzern gemacht wird und für die anderen eben keine Bandbreite mehr übrig war. Dass man sich in dieser Art aus dem weiteren Ausbau des eigenen Kernnetzes (oder wie ihr es nennen wollt) mogelt, sollte man nicht zulassen.
bkt hat geschrieben:...
Wenn ich in einer Tafelapfelortieranlage kleine Äpfel durch das Raster fallen lasse, die nicht der Tafelobstnorm entsprechen, dann diskriminiere ich sie gegenüber den maßhaltigen Äpfeln. Wenn da jetzt Pflaumen drüberrollern, fallen sie alle durch das Raster - ohne dabei diskriminiert zu werden - denn dies ist eine Apfelsortieranlage und keine für Pflaumen.
...

Wenn Du auf Dauer keine Pflaumen verarbeiten kannst, weil der Provider eine Vorliebe für Äpfel hat, könnte dies zum Problem werden... ;)
bkt hat geschrieben:...
Das gilt aber alles nur solange es keinen UD gibt. Innerhalb des UD gibt es keine Ausrede für den Netzbetreiber mehr, mit der er irgendeinen Dienst Drosseln darf.
Bsp. UD= 6 MBit/s. Dann gilt absolute Nutzungsneutralität für alle Dienste (die nicht mehr als 6 MBit/s benötigen)
Wird mehr angeboten, als dieser UD vorschreibt, dann darf problemlos auf bis zu 6 MBit/s durch QoS heruntergedrosselt werden, aber nicht weiter.
Wenn das nicht reicht, muß das Netz weiter ausgebaut werden.
...

Eben. Er kann - wenn er will - anbieten, dass man selber wählt, was man auf seiner Anbindung bis zum Netzknoten ggf. bevorzugt übertragen will.
Aber er soll es nicht vorschreiben dürfen - von dem VoIP-Dienst ggf. abgesehen.
bkt hat geschrieben:...
Viel wichtiger ist aus meiner Sicht, darauf zu achten, dass es innerhalb des UD keinerlei Datenmengenbeschränkungen geben darf. Was innerhalb von 24h mit der vom UD garantierten Bandbreite durch den Draht geht, sollte auch geliefert werden können.
...

Hier bleibt die Frage, ob eine Überbuchung zulässig bleibt und ob die dadurch verursachte Drosselung ggf. später durch höhere Bandbreite wieder ausgeglichen werden müsste?
bkt hat geschrieben:...
Nur beginnt genau da das Problem. Durch die Unkalkulierbarkeit des individuellen Nutzerverhaltens kann keine wirtschaftliche Netzoptimierung stattfinden (Überbuchung). Das Netz müßte größer zu dimensionieren sein, als eigentlich objektiv nötig. Und damit wird das Netz teurer, da zu viel Reserve vorgehalten werden muss.
...

Vielleicht lässt sich dieses Problem lösen, indem man vorgibt, unter welchen Bedingungen der vorgegeben Wert (Beispiel 6 MBit/s) wie unterschritten werden darf. Bei der Verfügbarkeit der Telefon- oder Breitbandanbindung gibt es doch auch solche Werte.
Beispiel: 98 % - bedeutet bei Bezug auf den 31-Tage-Monat, dass bei 2% dieser 31 Tage die Verbindung ausfallen darf, ohne dass die Vorgaben überschritten wurden.
Außerdem wäre vorzugeben, dass diejenigen, welche gegen zusätzliche Bezahlung ihre Schnellstraßen bekommen, nicht über das UD-Maß hinaus zu einer Drosselung der anderen Internet-Nutzer führen. Somit muss der Netzbetreiber für diese dann auch zusätzlich bzw. besser ausbauen, anstatt nur zu bevorzugen. Sonst kann er die festgelegten QoS bei den Vorzugskunden nicht mehr einhalten.
bkt hat geschrieben:...
Ansonsten wird das Netz (so wie heute bereits) zu bestimmten Zeiten mehr oder weniger im Leerlauf dahindümpeln und zu anderen Zeiten erhebliche Engpässe aufweisen.
...

Solange da keine Bevorzugung bestimmter Dienste oder Nutzer passiert, steht dies nicht mit der Netzneutralität in Konflikt.
bkt hat geschrieben:...
Und hier beginnt der spannende Teil.
Es wäre nämlich durchaus gerecht, wenn man sich für einen teureren Tarif sozusagen eine dedizierte Leitung oder Faser anmietet (früher hies sowas Standleitung), dann hat man auch einen alleinigen Nutzungsanspruch.
Das ist wie beim Privat-PKW. Der ist teurer als ÖPNV, dafür ist aber immer ein eigener Sitzplatz für mich reserviert (und ich darf sogar selbst bestimmen, wann und wohin ich fahren will ;-))
Wer keine dedizierte Leitung anmietet, der fährt sozusagen mit dem ÖPNV.
...

Um bei dem Beispiel zu bleiben: Der ÖPNV wäre bei Engpässen hier aber zumindest anteilig pro Fahrgast zu behandeln und eine PKW-Bevorzugung bei Engpässen nicht zulässig.
bkt hat geschrieben:...
Insofern ist eine "Nutzungsneutrale" Netzneutralität ein Widerspruch in sich.
...

Warum?
Es geht ja nicht um die zusätzlichen Schnellstraßen für zusätzlich bezahlende Kunden.
Es geht nur um die gemeinschaftlichen Straßen, wo die zusätzlich zahlenden Kunden nicht per "Blaulicht und Martinshorn" oder genereller Vorfahrtsregelung den Rest des Verkehrs ggf. zum Erliegen bringen.
Ob zwischen Kunde und Anbieter eigene Vorfahrtsregelungen frei vereinbart werden, damit eigene zeitkritische Daten vor den zeitlich unkritischen Daten übertragen werden, kann ja als Möglichkeit (aber eben nicht als Zwang) bestehen bleiben.
bkt hat geschrieben:...
Eine Datenmengenbezogene Netzneutralität wäre dagegen schon etwas völlig anderes.
Soll heißen: Flatrates und Netzneutralität schliessen sich gegenseitig aus, da man dann das, was die Kosten produziert nicht mehr adäquat bepreisen dürfte.
...

Ich sehe es nicht so, dass Flatrates und Netzneutralität sich ausschließen.
Das eine ist eine Abrechnungsmodell (pauschale Kosten für individuellen Verbrauch) und das andere eine Frage, ob bestimmte Daten bevorzugt übertragen werden dürfen.
Es ist wohl eher so, dass die Flatrates manche Kunden zur umfangreichen Nutzung des Angebots einlädt und dies dann die Engpass-Probleme erhöht.
Hier bleibt dann die Frage, wie man auf diese Lage reagiert, ohne die anderen Nutzer dabei zu benachteiligen oder eine Mangel-Wirtschaft einzuführen.
bkt hat geschrieben:...
Und daher gab es zu Zeiten, in denen die Flatrate noch nicht erfunden war auch keine Probleme mit der Netzneutralität.

Was dann aber eher an der fehlenden QoS-Technik gelegen haben wird.
Denn selbst wenn man keine Flatrate nutzen kann, kann man mit seiner zeitabhängig abgerechneten Verbindung durchaus im Stau stehen, der durch andere, ggf. bevorzugte Nutzer (mit) verursacht wurde.
... - erleben was verhindert.
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Re: Stellungnahme zur TKG-Novelle (Entwurf)

Beitragvon bkt » 24.05.2011 18:06

Nenunikat hat geschrieben:
bkt hat geschrieben:Echte Diskriminierung kann es eigentlich nur zwischen gleichen Diensteklassen geben, also z.B. zwischen verschiedenen Streamingangeboten, wenn eins gedrosselt wird und das andere nicht.
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Dann legt der Netzanbieter fest, was "gute" (zu bevorzugende) und was "schlechte" (bei Bedarf zu benachteiligende) Daten sind?
Soweit sollte es möglichst nicht kommen.
Eine zulässige Ausnahme von der Netzneutralität sehe ich - wenn überhaupt - nur bei VoIP, weil man sonst das Telefonnetz weiter parallel betreiben müsste.
Wenn man "Echte Diskriminierung " nur auf die jeweilige Dienstklasse beschränkt sieht, lässt man zu, dass im Extremfall die Streaming-Angebot-Nutzer mit ihrem Bandbreitenverbrauch den Nutzern anderer Angebote (Webseiten, E-Mail usw.) die Leitung soweit herunterdrosseln dürfen, dass (fast) gar nichts mehr geht. Die Netzbetreiber verweisen dann darauf, dass ja keinen Unterschied zwischen den Streaming-Angebot-Nutzern gemacht wird und für die anderen eben keine Bandbreite mehr übrig war. Dass man sich in dieser Art aus dem weiteren Ausbau des eigenen Kernnetzes (oder wie ihr es nennen wollt) mogelt, sollte man nicht zulassen.

Das hast Du genau falsch verstanden. Das was Du beschreibst kann/darf bei UD genau nicht vorkommen. Diskriminierung von Mails zulasten von Streaming geht nicht, da sich die Streamings hinten anstellen müssen, wenn sie mehr, als der UD garantiert, haben wollen. Und für die UD-garantierte Grundlast muss das Netz konzipiert und ausgebaut sein (UD-Verpflichtung).
Daher kann der von Dir beschriebene Fall bei einem bestehenden UD garnicht eintreten.

ABER: Streamingangebote untereinander könnten sehr wohl diskriminiert werden, z.B. wenn T-Home immer Vorfahrt vor YouTube bekäme (oder umgekehrt), wenn es oberhalb der UD-verpflichtung eng wird.
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