Stellungnahme zur TKG-Novelle (Entwurf)

Positionen, Ziele und Aktionen der Interessenvertretung Initiative gegen digitale Spaltung -geteilt.de- e. V.

Re: Stellungnahme zur TKG-Novelle (Entwurf)

Beitragvon bkt » 26.04.2011 20:06

stanleys hat geschrieben:Bei 2Mbit/s wären das aber stattliche (2/8*3600*24*30) ca. 648 Gbyte pro Monat. :D

Deshalb wurde auch 1 MBit/s was die Datenmenge betrifft schon einen ordentlichen Universaldienst abgeben ;-)

stanleys hat geschrieben:Damit sind ALLE bisherigen Funklösungen aussen vor.

Du meinst MOBILFUNK-Lösungen.
Etliche WLAN-Anbieter haben symmetrisch ohne Datenmengenbegrenzung im Programm.
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Re: Stellungnahme zur TKG-Novelle (Entwurf)

Beitragvon Nenunikat » 27.04.2011 11:53

bkt hat geschrieben:...
Du meinst MOBILFUNK-Lösungen.
Etliche WLAN-Anbieter haben symmetrisch ohne Datenmengenbegrenzung im Programm.

Bei WLAN-Anbietern ist FUP (also Drosselung bei zu viel Verbrauch) aber auch üblich.
Wenn deren Angebot entprechend genutzt wird, kommen die ja auch meist nicht um dass Drosseln bei zu hohem Verbrauch herum.
Dazu kommt bei den WLAN-Anbietern, dass sich sich frequenzmäßig auf dünnem Eis bewegen:
Sie nutzen freie Frequenzen, die jeder andere nach Belieben mit nutzen und somit stören kann.
Eine richtige, sichere Breitbandversorgung ist dies somit nicht, aber manchmal die einzig mögliche, halbwegs vernünftige Notlösung - wie bei mir zu Hause.
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Re: Stellungnahme zur TKG-Novelle (Entwurf)

Beitragvon stanleys » 27.04.2011 13:33

bkt hat geschrieben:Etliche WLAN-Anbieter haben symmetrisch ohne Datenmengenbegrenzung im Programm.

Im Privatkundensegment noch dazu als PtMp-Lösung ist mir kein Anbieter bekannt.

Als Geschäftskunde kann man immer alles haben - was die Geldbörse halt hergibt.
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Re: Stellungnahme zur TKG-Novelle (Entwurf)

Beitragvon bkt » 27.04.2011 15:59

Zum Beispiel http://www.projekt57.net/ (Starkloff-Medien). Bietet bis zu 25 MBit/s echte Flatrate per Funk.
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Re: Stellungnahme zur TKG-Novelle (Entwurf)

Beitragvon stanleys » 27.04.2011 19:13

bkt hat geschrieben:Zum Beispiel http://www.projekt57.net/ (Starkloff-Medien). Bietet bis zu 25 MBit/s echte Flatrate per Funk.

Ja aber :
Starkloff-Medien hat geschrieben:Die Kommunikationsgeschwindigkeit zwischen Ihrem Anschluß und unseren Sendeanlagen ist jedoch garantiert (soweit technisch machbar). Sollten wir die Geschwindigkeitsstufen eines Basistarifs nicht garantieren können, so steht es Ihnen frei, jederzeit in den nächst niedrigeren Tarif zu wechseln. Definierte Mindestbandbreiten von Privatkundenanschlüssen innerhalb unseres Backbones werden nicht angeboten. Jedoch ist auf jedem Kundenanschluß QoS (Quality of Service) eingerichtet, was ein störungsfreies Kommunizieren, auch bei hoher Netzauslastung ermöglicht. Eine Volumenbegrenzung gibt es bei uns nicht.
D.h., dynamisches Bandbreitenmanagement - Gleichverteilung der Gesamtbandbreite auf alle (angemeldeten)Teilnehmer im Netzsegment unter Berücksichtigung der gebuchten Bandbreite. --> Das ist tatsächlich eine gerechte Lösung und als solches Angebot die Ausnahme von der Ausnahme. Auch die Möglichkeit in einen niedrigeren Tarif zu wechseln, wenn sich dauerhaft viele Teilnehmer im Netzsegment befinden und eine Bandbreitenerhöhung im Backbone nicht (sofort) möglich ist.

Starkloff-Medien hat geschrieben:Basistarife für Geschäftskunden sowie zugehörige Optionen stehen Privatkunden nicht zur Verfügung.

D.h., keine symmetrischen Tarife für Privatkunden.
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Re: Stellungnahme zur TKG-Novelle (Entwurf)

Beitragvon bkt » 27.04.2011 20:01

stanleys hat geschrieben:
Starkloff-Medien hat geschrieben:Basistarife für Geschäftskunden sowie zugehörige Optionen stehen Privatkunden nicht zur Verfügung.

D.h., keine symmetrischen Tarife für Privatkunden.

War ja auch nur EIN Beispiel auf die Schnelle.
Es gibt auch andere, mit lizensierten Frequenzen, oder mit symmetrischen Angeboten oder garantierter Bandbreite.
Da ja WLAN in der Regel nicht als mobiler Anschluß sondern als kabelloser Feststandortsanschluß vertrieben wird, ist sowas problemlos möglich. Es werden nur soviele Kunden auf das Netz gelassen (= unter Vertrag genommen), dass die Garantien auch eingehalten werden können.
Das sowas aber in der Regel nicht für 9.95 zu bekommen ist, erübrigt sich wohl anzumerken.
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Re: Stellungnahme zur TKG-Novelle (Entwurf)

Beitragvon stanleys » 27.04.2011 20:53

O.K. einigen wir uns auf MOBILFUNK und LTE (als "kabelloser Feststandortsanschluß" :? ).

Und die reine Richtfunkstrecke als GF-Ersatz für entfernte Standorte/kleine Siedlungen hatte ich eh' nicht im Fokus.
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Re: Stellungnahme zur TKG-Novelle (Entwurf)

Beitragvon bkt » 27.04.2011 21:12

stanleys hat geschrieben:O.K. einigen wir uns auf MOBILFUNK und LTE (als "kabelloser Feststandortsanschluß" :? ).

Na die Zwei sind aktuell nun eben nicht gerade der Bringer, unsymmetrisch mit ziemlich radikaler Datenmengenbegrenzung.
Was sie aber nicht daran hindert an einem Univesaldienst teilzunehmen.
Dann müssen eben die Datenmengen angepaßt und ggf. die Zellen kleiner gemacht werden.
Und als Clou wird ein nationales Breitband-Rooming als Verpflichtung im Mobilfunknetz eingeführt.
Damit ist dann auch der Mobilfunk "Open Access"-fähig ;-)
Dann kann man auch mit einer Vodafone-Card im Telekom-Netz surfen, falls das Home-Netz gerade mal überbucht ist.
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Re: Stellungnahme zur TKG-Novelle (Entwurf)

Beitragvon bru62 » 15.05.2011 16:43

So, hier mal mein Entwurf der Stellungnahme:

Bundesverband Initiative gegen digitale Spaltung
-geteilt.de- e.V.i.G.

Stellungnahme zum
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
Mai 2011

Der Bundesverband Initiative gegen digitale Spaltung -geteilt.de- e.V.i.G. tritt als bürgerschaftliche Interessenvertretung für eine flächendeckende uneingeschränkte Versorgung mit Breitbandinternetanschlüssen zu fairen Preisen ein.

Selbstverständlich haben wir deshalb auch den vorliegenden Entwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes bewertet und nehmen nachfolgend dazu Stellung.

1.
Die Beschaffung und Verbreitung von Informationen unterliegt dem Schutz des Grundgesetzes (Artikel 5). Deshalb sollte im Paragraf 2, Absatz 2, Punkt 1 statt der schwachen Formulierung „fördert“ der Begriff „sichert“ verwendet werden. Der Gesetzgeber steht in der Pflicht, die Grundrechtsausübung auch tatsächlich zu ermöglichen. Eine gesetzliche Verpflichtung anstelle einer unbestimmten „Förderung“ ist daher angezeigt.

2.
Die Verwendung der Begriffe „in städtischen und ländlichen Räumen“ im Paragraf 2, Absatz 2, Punkt 4 ist entbehrlich. Die zuvor stehende Formulierungen „flächendeckend“ und „gleichartig“ genügen.

Das im Paragraf 2, Absatz 2, Nummer 5 festgelegte Regulierungsziel ist nicht konkret genug. Zur Verdeutlichung sollte im Paragraf 3 folgende Begriffsbestimmung zu „hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzen“ eingefügt werden:

„Hochleistungsfähige öffentliche Telekommunikationsnetze“
sind öffentliche Telekommunikationsnetze, welche jedem angeschlossenen Endkunden eine Datenrate von mindestens 50MBit/s symmetrisch dauerhaft zur Verfügung stellen können.

3.
Aus Absatz 1 des Paragrafen 78 folgt, dass Universaldienstleistungen die als Grundversorgung unabdingbaren Dienste sind, die jedem Bürger unabhängig seines Wohn- und Geschäftsortes zur Verfügung stehen müssen. Nach allgemeiner Auffassung gehört ein Internetzugang inzwischen zu diesen Diensten. Er ist Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit. Dem wird die Formulierung im Paragraf 78, Absatz 2 des Gesetzentwurfes nicht ausreichend gerecht. Die Bezeichnung „funktionaler Internetzugang“ ist nicht näher erläutert und deshalb im Sinne einer rechtssicheren Gesetzesanwendung ungeeignet. Daher sollten die Begrifflichkeiten möglichst exakt bestimmt werden. Vorgeschlagen wird, im Paragraf 3 des Gesetzes zu ergänzen:

„Funktionaler Internetzugang“
ist ein zur Datenübertragung bestimmter Anschluss an ein öffentliches Telekommunikationsnetz, welcher geeignet ist, dauerhaft alle über das Internet verfügbaren Dienste in mittlerer Art und Güte nutzen zu können. Die Erfassung und Veröffentlichung dieser Dienste sowie der dafür mindestens benötigten Eigenschaften erfolgt jährlich durch die BNetzA und wird auf dem Internetauftritt der BNetzA veröffentlicht. Die zu ermittelnden Eigenschaften sind die Mindestdatenrate und die maximale Latenzzeit. Datenmengenbegrenzungen sind nur zulässig, wenn ein Anschluss mit einer höheren als der vorgeschriebenen Mindestdatenrate bereitgestellt wird und dadurch die Datenmenge den Umfang übersteigen würde, der durch eine dauerhafte Nutzung im Rahmen der Mindestdatenrate erreicht würde. Die Festlegungen erfolgen auf der Grundlage des gewichteten Mittelwertes der Verfügbarkeit der Eigenschaften aller für private Haushalte bestimmten Internet-Zugangsprodukte über alle Haushalte, welche zum Erfassungsstichtag ein Internet-Zugangsprodukt geordert haben.
Die dafür notwendigen Daten sind der BNetzA einmal jährlich durch alle Anbieter von Internet-Zugangsprodukten zur Verfügung zu stellen, die diese auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vertreiben.

Dadurch wird sichergestellt, dass die als Universaldienst bereitzustellenden Internetzugänge der technologischen Entwicklung regelmäßig angepasst werden. Die Technologieneutralität wird gewährleistet. Die zur Charakterisierung von Internetzugängen wichtigen Parameter sind Datenrate, Latenz und Datenmenge. Alle Kennzahlen müssen Mindestanforderungen, die auf Mittelwerten aller verfügbaren Anschlüsse basieren, genügen. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass allen Menschen eine Grundversorgung bereitgestellt wird.

Telekommunikationsdienste müssen den Verbrauchern möglichst uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Dies sollte auch in die Gesetzesnorm einfließen.

Wir empfehlen folgende Fassung des Paragrafen 78, Absatz 2, Nummer 1:

Der bereitgestellte Anschluss muss es den Endnutzern dauerhaft ermöglichen, Orts-, Inlands- und Auslandsgespräche zu führen sowie Telefax- und Datenkommunikation mit Übertragungsraten, die für einen funktionalen Internetzugang ausreichen, durchzuführen;

Zur begrifflichen Klarstellung sollte dazu im Paragraf 3 eingefügt werden:

„Dauerhaft“
bezeichnet die unterbrechungsfreie Verfügbarkeit des Zugangs mit den vertraglich zugesicherten Eigenschaften über mindestens 95% der Zeit.

Die im Paragraf 79 des Gesetzentwurfs enthaltene Definition des Begriffes „erschwinglicher Preis“ ist nicht mehr zeitgemäß, da er sich nur auf Telefondienstleistungen bezieht, die 1998 von Privathaushalten nachgefragt wurden. Der Internetzugang gehörte im Gegensatz zu anderen, heute nicht mehr relevanten (z.B. Bildschirmtext, Fax u.a.) Dienstleistungen nicht dazu. Deshalb sollte stattdessen die nachfolgende an der Entwicklung der Lebenshaltungskosten angelehnte Definition verwendet werden. Wir empfehlen folgende Fassung des Paragrafen 79, Absatz 1:

Der Preis für die Universaldienstleistung nach § 78 Absatz 2 Nummer 1 und 2 gilt als erschwinglich, wenn er das 2,5-fache des Betrages nicht überschreitet, der der Wichtung von Telekommunikationsleistungen im Warenkorb des Statistischen Bundesamtes bezogen auf den steuerlichen Grundfreibetrag des jeweiligen Vorjahres entspricht.
Dabei werden die zu diesem Zeitpunkt erzielten Leistungsqualitäten einschließlich der Lieferfristen und die bis zum 31. Dezember des jeweiligen Vor-Vorjahres festgestellte Produktivitätsfortschrittsrate in § 78 berücksichtigt.
Dieser Wert ist auf den Internetseiten der BNetzA zu veröffentlichen.

Mit den von uns vorgeschlagenen Präzisierungen wird der Gesetzentwurf dem Anspruch, entscheidende Weichen für eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Wissens- und Informationsstandortes Deutschland zu stellen, besser gerecht. Insbesondere die gesetzliche Garantie einer Grundversorgung mit Internetzugängen sichert die im Artikel 87f Grundgesetz normierte Pflicht zur Gewährleistung einer flächendeckenden angemessenen und ausreichenden Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen.
Wir dürfen daher um Berücksichtigung unserer Einwendungen im Gesetzgebungsverfahren bitten.


Noch ein paar Anmerkungen:
Die vorgeschlagene Neufassung des §46(8) habe ich mal weg gelassen. Ich wollte mich mehr auf "unser Thema" konzentrieren. Das Problem des Umzugs ist eher ein Verbraucherschutzthema. Das ist auch wichtig, keine Frage. Aber hier würde es eher zur Verzettelung führen. Außerdem bin ich der Meinung, dass die Verbraucherrechte im Entwurf ausreichend berücksichtigt werden, wenn der nach einem Umzug seinen Vertrag kündigen kann, sollten die gewohnten Parameter nicht zur Verfügung stehen.

und noch etwas:
wir wollen, dass der jeweils geltende Mittelwert der Datenrate aller Anschlüsse als UD definiert wird. Damit schaffen wir meiner Meinung nach eine "selbsterfüllende Prophezeiung". Denn: Heute ist der Mittelwert bei 4 Mbit/s. Alles darunter ist unterversorgt und müsste schleunigst aufgebohrt werden. Ist das dann der Fall, ist der Mittelwert automatisch viel höher, was zur Folge hat, dass sofort wieder aufgebohrt werden müsste usw. Versteht ihr? Funktioniert das so? Wir müssten wohl eher auf einen Parameter hinaus, der am unteren Rand des verfügbaren Spektrums liegt. Oder wir müssen einen festen Wert anwenden. Das wäre vielleicht gar das Beste. Etwa in der Form: Die mindestens zu erfüllenden Parameter werden regelmäßig von der BNetzA angelehnt an die der Mehrheit der Anschlussinhaber verfügbaren Kennzahlen ermittelt und veröffentlicht. Ich bin im Moment etwas ratlos.

Ich möchte die Stellungnahme möglichst schnell fertig bekommen und dann mit einem entsprechenden Anschreiben den mit der Novelle befassten Ausschüssen zuleiten. Außerden Pressearbeit usw. Wir müssen aktiv werden, sonst läuft uns die Lobby davon. Also bitte eure Meinung!

Gruß
______________
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Re: Stellungnahme zur TKG-Novelle (Entwurf)

Beitragvon bkt » 15.05.2011 17:39

bru62 hat geschrieben:und noch etwas:
wir wollen, dass der jeweils geltende Mittelwert der Datenrate aller Anschlüsse als UD definiert wird. Damit schaffen wir meiner Meinung nach eine "selbsterfüllende Prophezeiung". Denn: Heute ist der Mittelwert bei 4 Mbit/s. Alles darunter ist unterversorgt und müsste schleunigst aufgebohrt werden. Ist das dann der Fall, ist der Mittelwert automatisch viel höher, was zur Folge hat, dass sofort wieder aufgebohrt werden müsste usw. Versteht ihr?


Da die Feststellung des aktuellen Mittelwertes einmal pro vorgegebener Zeiteinheit duech die BNetzA erfolgt und dann für den nächsten Zyklus der neue Wert festgelegt wird ergibt sich ein (gewünschtes) hochziehen der Universaldienstgrenzwertes von Feststellung zu Feststellung. Denn neben der Erfüllung des neuen Universaldienstwertes, welche richtigerweise auch zu einer Erhöhung des Mittelwertes führt, wird es im Markt auch eine Wettbewerbsgetriebenen Ausbau im Hochgeschwindigkeitssegment geben, der ebenfalls Einfluss auf den Mittelwert hat.

Besser wäre es den gewichteten Mittelwert (Median) zu verwenden, damit einzelne Ausreisser das Ganze nicht nach unten ziehen können.
Beim Median kann ein Einzelner Ausreißer (etwa die Telekom 1 GBit/s -Anschlüsse) die Mitte ebensowenig deutlich nach oben ziehen, wie die letzten Analogmodems den Wert im unteren Bereich einfrieren können.

bru62 hat geschrieben:Funktioniert das so? Wir müssten wohl eher auf einen Parameter hinaus, der am unteren Rand des verfügbaren Spektrums liegt. Oder wir müssen einen festen Wert anwenden. Das wäre vielleicht gar das Beste. Etwa in der Form: Die mindestens zu erfüllenden Parameter werden regelmäßig von der BNetzA angelehnt an die der Mehrheit der Anschlussinhaber verfügbaren Kennzahlen ermittelt und veröffentlicht. Ich bin im Moment etwas ratlos.


Es ist besser eine Wert zu nehmen, der auf einer objektiv zu ermittelnden Statistik basiert, als einen der von einer Behörde subjektiv festgelegt werden kann. Eine feste Mathematische Formel basierend auf einer amtlichen Statistik wäre mein Vorschlag. Auf Grund der Entwicklungsgeschwindigkeit "alle 2 Jahre" zu erheben. Als Datenbasis dienen die von den Anbietern zu liefernden IST-Versorgungsdaten über ihren kompletten Kundenbestand. Kann man gut mit der Steuer abgleichen(Einnahmen), wenn da einer schummelt beim Kundenbestand ;-)
Außerdem hat man damit gleich Transparenz gesetzlich festgeschrieben. Dann kann der Bund in den Anfragen nicht mehr Antworten "Darüber liegen uns keine Erkenntnisse vor".
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Re: Stellungnahme zur TKG-Novelle (Entwurf)

Beitragvon Haupti76 » 15.05.2011 18:56

wenn ich mal ein kompliment machen darf, bkt, du bist ein echter gewinn für uns. *smiley* :P
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Re: Stellungnahme zur TKG-Novelle (Entwurf)

Beitragvon geisi » 15.05.2011 20:36

Ja das meine ich auch ist zwar sein taeglich Brot aber Respekt auch dafuer
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Re: Stellungnahme zur TKG-Novelle (Entwurf)

Beitragvon bkt » 16.05.2011 13:16

:D :D :D
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Re: Stellungnahme zur TKG-Novelle (Entwurf)

Beitragvon HeinzHaraldF » 16.05.2011 19:22

Stimmt der Dank gilt beiden, bkt und bru62.
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Telekom Hybrid Tester mit bis zu 100 Mbit/s Down und 40 Mbit/s Up, bei Last aber nur 6 / 1 (in Abschaltung)
1x Call & Surf Comfort Plus IP, Annex J 8,2/2,4 Mbit/s, 25,47 dB (erweitert zu Hybrid)
1x O² DSL M, mit 0,384 Mbit/s (abgeschaltet)
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Re: Stellungnahme zur TKG-Novelle (Entwurf)

Beitragvon governet » 19.05.2011 16:53

Vielleicht sollte noch ein Punkt zur Finanzierung des Universaldienstes mit rein, oder?

Ansonsten liest sich das sehr gut. Vielen Dank euch beiden.
Gruß Governet
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