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TKG - Zwangsversorgung möglich?

BeitragVerfasst: 19.02.2013 19:54
von rezzler
Hallo zusammen,

mir schwirrt irgendwie im Kopf herum, das es mit der TKG-Novelle auch die Möglichkeit gab, bei einem Ausbau einer Ortschaft Häuser, die keine Nutzungsvereinbarung unterzeichnet haben, auch zwangsweise (mit Glasfaser) zu versorgen. Damit meine ich das Montieren eines Hausanschlusskastens, NICHT den Abschluss eines Vertrages oder andere Sachen, die Kosten könnten.

Leider finde ich dazu im Gesetz nichts. Habe ich hier nen Irrtum oder falsch gesucht?

Re: TKG - Zwangsversorgung möglich?

BeitragVerfasst: 15.03.2013 08:41
von kuster
Kann ich mir nicht vorstellen. Eher schon, das der Anschluß auf jeden Fall bis *an* dein Grundstück gelegt wird und du dafür zahlen musst. Bei Strom läuft das ja ähnlich...

Re: TKG - Zwangsversorgung möglich?

BeitragVerfasst: 18.03.2013 18:53
von grapevine
Vielleicht ist § 76 TKG gemeint? Den gab es in ähnlicher Fassung auch vorher schon, der Gebäudebegriff ist allerdings neu hinzugekommen.

§ 76 Beeinträchtigung von Grundstücken und Gebäuden

(1) Der Eigentümer eines Grundstücks, das kein Verkehrsweg im Sinne des § 68 Absatz 1 Satz 2 ist, kann die Errichtung, den Betrieb und die Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück sowie den Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude an öffentliche Telekommunikationsnetze der nächsten Generation insoweit nicht verbieten, als
1.
auf dem Grundstück einschließlich der Gebäudeanschlüsse eine durch ein Recht gesicherte Leitung oder Anlage auch die Errichtung, den Betrieb und die Erneuerung einer Telekommunikationslinie genutzt und hierdurch die Nutzbarkeit des Grundstücks nicht dauerhaft zusätzlich eingeschränkt wird oder
2.
das Grundstück einschließlich der Gebäude durch die Benutzung nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.

Re: TKG - Zwangsversorgung möglich?

BeitragVerfasst: 19.04.2013 13:11
von rezzler
Ich hab mich mit dem Thema aus aktuellem Bedarf heraus nochmal beschäftigt und dabei in der Bundesdrucksache jetzt folgenden Abschnitt gefunden:

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/075/1707521.pdf (Seite 115/116)
Zu Nummer 74 (neu) (§ 76 – Beeinträchtigung von Grundstücken und Gebäuden)
Nach der bisherigen Rechtslage in § 76 Absatz 1 kann der Eigentümer die Errichtung, den Betrieb und die Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück in bestimmten Fällen nicht verbieten. Das für einen zügigen flächendeckenden Ausbau von neuen Hochgeschwindigkeitsnetzen sehr wichtige Anliegen, auch Privatgrundstücke für einen so genannten „Hausstich“ nutzen zu können, wird durch eine Ergänzung der bereits geltenden Regelung zur Nutzung privater Grundstücke umgesetzt.

Danach darf eine Grundstück bzw. Gebäude an ein hochleistungsfähiges Telekommunikationsnetz auch gegen den Willen des Eigentümers auf Kosten des Telekommunikationsunternehmens angeschlossen werden. Der Duldungsanspruch ist dann aus- geschlossen, wenn die Maßnahmen eine unzumutbare Beeinträchtigung der Eigentumsrechte darstellt. Die Erweiterung der Regelung ermöglicht es den Unternehmen, im Rahmen einer Baumaßnahme alle anliegenden Häuser eines Straßenzuges an Glasfaserleitungen anzuschließen und damit die Ausbaukosten zu reduzieren.

Eine Grenze der Duldungspflicht bildet die Zumutbarkeit. Der Grundstücks- und Gebäudeeigentümer, der durch die Maßnahmen mit keinerlei Kosten belastet werden darf, hat unter den Voraussetzungen des § 76 Absatz 2 in bestimmten Fällen einen Anspruch auf einen angemessenen Ausgleich in Geld. Im Übrigen hat der Nutzungsberechtigte nach Abschluss der Arbeiten den früheren Zustand des Grundstücks bzw. des Gebäudes unverzüglich auf seine Kosten wiederherzustellen. Damit wird den Belangen des Artikels 14 Grundgesetz Rechnung getragen.

Re: TKG - Zwangsversorgung möglich?

BeitragVerfasst: 07.11.2013 17:50
von manuele91
Ich denke schon. Super Link btw!