Zum Beitrag veröffentlicht die
Mainpost am 22.09.09 einen interessanten Leserbrief von Gudrun Kroeschell aus Castell:
Auszugsweise heißt es da:
Bei einem Vertiefungsseminar für Gemeinde- und Stadträte in Fürstenfeldbruck ging Leitender Verwaltungsdirektor Wilfried Schober vom Bayerischen Gemeindetag auch auf das Thema Breitbandversorgung ein. So ist nach Artikel 73 GG der Bund zuständig für die Telekommunikation und muss folglich die Grundversorgung im gesamten Bundesgebiet gewährleisten.
und:
Die Telekommunikation stellt in der heutigen Zeit eine Universaldienstleistung wie Wasser und Strom dar und ist ein wichtiger Standortfaktor. Da die Gesetzgebungszuständigkeit beim Bund liegt, muss das Telekommunikationsgesetz entsprechend geändert werden.
Recht hat die Frau! Vielleicht findet sie zu uns?
Gruß