Laut
dieser Seite ist die Förderhöhe wie folgt festgelegt: „Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 90 vom Hundert der zuwendungsfähigen Ausgaben maximal jedoch 200.000 €." Warscheinlich sind es in diesem Fall einfach mehrere Vorhaben, also mehrere Gemeinde/Ortsteile/Ämter, da die Fördermittel aus dem MUGV kommen und dieses Ansprechpartner für Förderung von Kommunen in den LEADER Regionen ist.
Übrigens das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (
LELF) (früher Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LVLF)), ist eine Unterabteilung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (
MUGV) (früher Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (MLUV)).
Laut
http://www.breitband.brandenburg.de „stehen u.a. Mittel aus der Gemeinschafsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (
GAK), „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (
GRW) sowie dem Zukunftsinvestitionsgesetz (
Konjunkturpaket II) bereit."
- GRW-Förderung (für Gewerbegebiete)
- Förderhöhe:
- Bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben - maximal jedoch 200.000 Euro (ab 2010: 500.000 Euro) pro Einzelvorhaben
- Voraussetzungen für Fördersätze von über 60 %:
- die geförderte Infrastrukturmaßnahme wird im Rahmen einer interkommunalen Kooperation durchgeführt oder
- die geförderte Infrastrukturmaßnahme fügt sich in eine regionale Entwicklungsstrategie ein oder
- Industriebrachflächen werden revitalisiert
- Voraussetzung:
- Für die EntÂwickÂlung der geÂwerblichen WirtÂschaft (vorrangig der Primäreffektbetriebe) unabdingbar
- Ansprechpartner:
Ministerium für Wirtschaft
Referat Gewerbliche- und Infrastrukturförderung
Dr. Carsten Enneper
Tel.: 0331/ 866 - 1514
Fax: 0331/ 866 - 1583
E-Mail: Carsten.Enneper@MW.Brandenburg.de
- GAK: Förderung von Kommunen in den LEADER Regionen (für ländliche Regionen, aus ELER Mitteln)
- Förderhöhe:
- Bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben - maximal jedoch 200.000 € pro Einzelvorhaben
- Voraussetzung:
- Lage in einer LEADER-Region
- Liste der nicht zum ländlichen Raum gehörenden Gemeinden, Orts- oder Gemeindeteile in Brandenburg
- Ansprechpartner:
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (anscheinend veraltet, heute MUGV)
Abteilung Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Forsten
Referat Ländliche Entwicklung
Oberste Flurbereinigungsbehörde
Klaus Richter
Tel.: 0331/ 866 -7722
Fax: 0331/ 866 -7742
E-Mail: Klaus.Richter@MLUV.Brandenburg.de
- Förderung mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket II = 26 Richtfunkstrecken, siehe z.B. hier
Was mich nur wundert ist, dass
diese Webseite folgende Förderungsmöglichkeiten nennt:
- Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA) (wäre das nicht GRW?)
- Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK)
- Förderung aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)
- Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
Das
PDF-Infodokument des BMWi eröffnet sogar noch eine neue Variation, dieses nennt nur GAK und GRW Mittel für die Breitbandförderung in Brandenburg.
Was ist nun korrekt, welche Förderungsmöglichkeiten in Brandenburg gibt es wirklich und welche davon nur explizit für den ländlichen Raum (nach wessen Definition) oder andere spezielle Gegebenheiten?