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16248 Lunow-Stolzenhagen (Breitband Wunschtraum?)

BeitragVerfasst: 14.11.2011 18:58
von governet
Wie die Märkische Oderzeitung berichtet, sieht es mit einer Versorgung mit schnellen Internet schlecht aus. Zuerst wurde der Förderbescheid nicht gewährt, weil das Geld alle wäre. Jetzt wird bekannt, dass kein LTE geschaltet werden darf, trotz das die Technik schon vorhanden ist (Da kein grenzüberschreitendes Abkommen mit Polen für LTE existiert, dürfen die Anlagen 30 km vor der Grenze nicht in Betrieb genommen werden).

Eine Chance besteht noch: Die OPAL-Erdgastrasse, welche an der Oder entlang führt und auch Glasfaser mitführt. Hierzu müsste aber eine Verbindung zur Gemeinde gelegt werden und diese ist ziemlich teuer. Ein letzter Hoffnungsschimmer bleibt jedoch, da das Wirtschaftsministerium anscheinend prüft, ob für Brandenburg noch einmal Fördergelder zur Verfügung gestellt werden können. Ob Lunow-Stolzenhagen zu den glücklichen gehören wird, steht noch in den Sternen.

Re: 16248 Lunow-Stolzenhagen (Breitband Wunschtraum?)

BeitragVerfasst: 15.11.2011 10:00
von satzing
Wie kommt man denn zur Förderung?
„Wir fördern, wenn es einen wirtschaftlichen Hintergrund hat“, so Steffen Streu vom Wirtschaftsministerium. „Das heißt, dass es mindestens drei Unternehmen vor Ort geben muss, die einem Handel nachgehen, der überregionale Geschäfte abwickelt.“

Ist es die Lösung, einfach mal schnell 3 Firmen mit Internethandel (ist ja überregional) zu Gründen???
Klingt ja einfach... Vor allem ist diese Aussage sehr freundlich für Investoren/Firmengründer.
Bau erstmal eine Fabrik und stelle Arbeiter ein, dann bekommst du auch Strom zur Halle..... :lol:

Re: 16248 Lunow-Stolzenhagen (Breitband Wunschtraum?)

BeitragVerfasst: 15.11.2011 14:32
von bkt
satzing hat geschrieben:Wie kommt man denn zur Förderung?
„Wir fördern, wenn es einen wirtschaftlichen Hintergrund hat“, so Steffen Streu vom Wirtschaftsministerium. „Das heißt, dass es mindestens drei Unternehmen vor Ort geben muss, die einem Handel nachgehen, der überregionale Geschäfte abwickelt.“

Bundesrahmenregelung Leerrohre hat geschrieben:Für einen Endnutzerkreis, der in – in der Regel – räumlich abgegrenzten Gebieten
mindestens drei gewerbliche Unternehmen umfasst: Netze, die eine Übertragungsrate von
mind. 25 Mbit/s downstream und – bei Bedarf – 25 Mbit/s upstream ermöglichen


Woher er die Anforderung zu überregionalen Geschäften nimmt ist mir rätselhaft.
Und wie weit "in räumlich abgegrenzten Gebieten" definiert wird, obliegt dem Fördermittelgeber.
Das kann z.B. auch das Gebiete zwischen Elbe und Oder sein. Ist auch räumlich abgegrenzt. ;-)
Und als Bonus steht sogar noch dort: - in der Regel - .
Das bedeutet, dass sogar davon noch Ausnahmen möglich sind.