"Es bestehen erhebliche beihilferechtliche Bedenken gegen die gegenwärtige Ausschreibungspraxis in Brandenburg im Rahmen des ‚Entwicklungskonzepts Brandenburg – Glasfaser 2020'". So steht es in einem Gutachten der Kanzlei des Justiziars des Fachverbands Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) MMR (Berlin/Mainz). Das geht aus einer Meldung des FRK vom 30.05.2014 hervor, die bei
portal-21.de veröffentlicht wurde.
Das Gutachten beweise "nach Meinung des FRK schlüssig nach, dass bezüglich
· der Technologieneutralität,
· des offenen Zugangs auf Vorleistungsebene mit Blick auf Vectoring,
· der Diskriminierung kleiner und mittlerer Unternehmen und
· der Transparenz mit Blick auf die Nutzung bestehender Infrastrukturen
erhebliche beihilferechtliche Bedenken gegen die genannte Ausschreibungspraxis in Brandenburg im Rahmen diese Projektes “Glasfaser 2020″ bestünden.", heißt es in der Meldung.
Der FRK-Chef sieht (nach BER) schon einen weiteren Milliarden-Flop auf Brandenburg zukommen. Der Breitbandausbau dort dürfte nun erstmal zum Erliegen kommen. Fördermittel werden verfallen. Die Kunden haben das Nachsehen. Wie viel einfacher wäre alles, wenn es einen Universaldienst gäbe. Aber der führt ja nur zu mehr Bürokratie und zu einer Klagewelle, wie mantrahaft behauptet wird. Das Gegenteil ist leider alles andere, als besser, wie sich zeigt.
Gruß