Mit konkreten Forderungen der Grünen soll sich nun eine Verbesserung in die Wege geleitet werden, hierzu soll per Gesetz jeder Besitzer von Glasfasernetzen dazu verpflichtet werden das Netz für andere Betreiber zur Verfügung zu stellen. Weiter soll sich nach Meinung der Grünen die Landesregierung im Bundesrat für die Einführung eines Breitband Universalidenstes einsetzen. Bei letzterm scheint die Situation festgefahren, "Aber hier ist leider die Ideologie der FDP vor" geben die Grünen zu verstehen und fordern im gleichem Atemzug eine klarere wirtschaftspolitische Linie der CDU, sie müsse wieder ein Profil entwickeln und nicht die eigenen Forderungen nach der ersten Diskussion über Bord werfen.
In einem dringlichen Antrag 18/ 4562 hat die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen ihren Forderungen ein Gesicht gegeben.
Punkt 1 bis 3 stellt die aktuell schlechte Lage bei der Breitbandversorgung fest, zudem wird dem steigenden Wachstum auch steigende Anforderung zugeordnet.
In Punkt 4 sollen die Möglichkeiten der Kommunen und Kommunalen Unternehmen erweitert werden, so das besonders der ländliche Raum von dieser Entwicklung profitieren kann.
Punkt 5 möchte ich in aller Gesamtheit darstellen:
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat geschrieben:5. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich bei der anstehenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) für eine wettbewerbs- und investitionsfreundliche Rahmenregulierung einzusetzen. Insbesondere ist sicherzustellen, dass die Telekommunikationsunternehmen ihren Wettbewerbern Zugang zur eigenen Netzinfrastruktur gewähren müssen (open access).
Punkt 6 auch:
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat geschrieben:6. Weiter fordert der Landtag die Landesregierung auf, sich im Interesse der ländlichen Regionen Hessens für die Verankerung eines Breitband-Universaldienstes im TKG einzusetzen und damit einen gesetzlichen Anspruch auf einen Breitbandanschluss zu schaffen. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Marktkräfte allein nicht für eine befriedigende Versorgung der ländlichen Gebiete mit Breitbandanschlüssen sorgen können. Entsprechend europarechtlicher Regelungen kann als Bandbreite für den Universaldienst vorgegeben werden, was die Mehrheit aller Endkunden gegenwärtig nutzt; dies entspricht derzeit 6 MBit/s.
Die Finanzierung dieses Universaldienstes soll über einen Branchenfonds erfolgen, in den die Telekommunikationsanbieter im Breitbandmarkt einbezogen sind. Die im TKG vorgegebene Bandbreite ist zukünftig in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren und damit an die technische Entwicklung anzupassen.
Antrag als PDF