Landkreistag für Breitband in kommunaler Hand

Landkreistag für Breitband in kommunaler Hand

Beitragvon bru62 » 11.08.2011 18:07

Während der Anhörung zur Novellierung der hessischen Gemeindeordnung und Landkreisordnung hat der Landkreistag gefordert, die Regelungen zur wirtschaftlichen Betätigung anzupassen. Das berichtet am 11.08.2011 osthessen-news.de. Die Vorstellungen gehen dahin, dass die "Errichtung und der Betrieb von Telekommunikationsleitungsnetzen aufgenommen und damit die Breitbandversorgung auch durch kommunale Träger ermöglicht" wird. "Die Breitbandversorgung stellt einen wesentlichen Beitrag für die Entwicklung und Attraktivität vor allem der ländlichen Regionen dar. Die flächendeckende Versorgung mit Breitbandanschlüssen ist insbesondere für die Ansiedlung von Unternehmen ein maßgeblicher Standortfaktor und hilft, gleiche Entwicklungschancen der Räume zu gewährleisten. Wir sind deshalb optimistisch, dass aus den genannten Gründen der Gesetzgeber unsere Forderungen berücksichtigen wird", zitiert man den Präsidenten des Landkreistages, Landrat Robert Fischbach (Landkreis Marburg-Biedenkopf).

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Re: Landkreistag für Breitband in kommunaler Hand

Beitragvon bkt » 12.08.2011 13:04

bru62 hat geschrieben:Während der Anhörung zur Novellierung der hessischen Gemeindeordnung und Landkreisordnung hat der Landkreistag gefordert, die Regelungen zur wirtschaftlichen Betätigung anzupassen. Das berichtet am 11.08.2011 osthessen-news.de. Die Vorstellungen gehen dahin, dass die "Errichtung und der Betrieb von Telekommunikationsleitungsnetzen aufgenommen und damit die Breitbandversorgung auch durch kommunale Träger ermöglicht" wird. "Die Breitbandversorgung stellt einen wesentlichen Beitrag für die Entwicklung und Attraktivität vor allem der ländlichen Regionen dar. Die flächendeckende Versorgung mit Breitbandanschlüssen ist insbesondere für die Ansiedlung von Unternehmen ein maßgeblicher Standortfaktor und hilft, gleiche Entwicklungschancen der Räume zu gewährleisten. Wir sind deshalb optimistisch, dass aus den genannten Gründen der Gesetzgeber unsere Forderungen berücksichtigen wird", zitiert man den Präsidenten des Landkreistages, Landrat Robert Fischbach (Landkreis Marburg-Biedenkopf).

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Darüber sind die Meinungen bei den verschiedenen Landräten auch weit auseinander (zumindest in Thüringen). Denn wer darf, der soll dann bald auch müssen. Und die Kommunen kommen schon so kaum mit der Finanzierung ihrer Pflichtaufgaben rum. Und auch seit langem wird gegen die permanente Abwälzung von Aufgaben anderer Ebenen auf die Kommunale gekämpft.
Dass man sich jetzt also auch noch freiwillig sowas auflädt, können eigentlich nur reiche Kommunen wirklich wollen (Naja. Hessen als Geberland, da sind die Kommunen wohl noch gut im Futter ;) )
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Re: Landkreistag für Breitband in kommunaler Hand

Beitragvon spokesman » 17.08.2011 05:48

Ich glaube der Landkreistag "Deutschland" (mit Dr. Ritgen) ist hier noch nicht zu der Ansicht gelangt wie der Landkreistag Hessen. Vllt. ändert sich hier ja etwas von "Unten".
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Re: Landkreistag für Breitband in kommunaler Hand

Beitragvon bkt » 17.08.2011 21:03

spokesman hat geschrieben:Ich glaube der Landkreistag "Deutschland" (mit Dr. Ritgen) ist hier noch nicht zu der Ansicht gelangt wie der Landkreistag Hessen. Vllt. ändert sich hier ja etwas von "Unten".

Ich bezweifele eher, dass die paar reichen Landkreise, die sich sowas leisten können, die Meinung des Restes (also der Mehrheit) die sich sowas nicht leisten können, umkippen kann. Es gibt schliesslich schon genügend kommunale Pflichtaufgaben.
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Re: Landkreistag für Breitband in kommunaler Hand

Beitragvon spokesman » 17.08.2011 21:41

von der Haltung her dürfte es ja auch keine Stadtwerke, Zweckverbände usw. geben - wirtschaftlich ist das schon darstellbar - natürlich muss man sich fragen wie die Startfinanzierung bei zwangsverwalteten Kommunen laufen soll. Bei freiwilligen Aufgaben führt hier ja eh kein Weg rein, wenn es zur Pflicht wird muss man sich Gedanken machen.. wenn das mal so leicht wäre..
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Re: Landkreistag für Breitband in kommunaler Hand

Beitragvon Nenunikat » 18.08.2011 11:28

spokesman hat geschrieben:von der Haltung her dürfte es ja auch keine Stadtwerke, Zweckverbände usw. geben
...

Nicht alle Stadtwerke usw. sind Zuschussbetriebe...
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Re: Landkreistag für Breitband in kommunaler Hand

Beitragvon spokesman » 18.08.2011 14:56

Da hier ja von kommunal getragenen bzw. initiierten Stadtwerken gesprochen würde kann man das schon so stehen lassen. Es ging also um ein kommunales Unternehmen ob es nun mit Stadt- und Überlandwerk, Technische Werke oder anders geartet beschrieben wird sollte am Ende egal sein. Dahinter liegt in jedem Fall der Gedanke der kommunalen Versorgung mit Gas, Wasser, Strom oft auch Wasser, Bäder und und und.

Grundsätzlich ist die beschriebene Forderung in der aktuellen Meldung zu unterstützen, laut der Meldung steht bisher ja nur der rechtliche Weg zur "Gleichberechtigung" zwischen am Markt tätigen Unternehmen und den kommunalen Versorgern zur Debatte, die Hintergründe sind verständlich und nachvollziehbar dargelegt. Eine Verpflichtung der Kommunen wäre zumindest zwar gut und schön, wird hier aber nicht gefordert - obwohl es in verschiedenen Bereich z.B. einen Leerrohrausbau nicht die schlechteste Variante wäre. Wenn man den Kommunen hier noch Zuschüsse in Aussicht stellt freut sich auch jeder Bürgermeister.
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Re: Landkreistag für Breitband in kommunaler Hand

Beitragvon bkt » 18.08.2011 19:57

spokesman hat geschrieben:Grundsätzlich ist die beschriebene Forderung in der aktuellen Meldung zu unterstützen, laut der Meldung steht bisher ja nur der rechtliche Weg zur "Gleichberechtigung" zwischen am Markt tätigen Unternehmen und den kommunalen Versorgern zur Debatte, die Hintergründe sind verständlich und nachvollziehbar dargelegt.

Ich nehme mal an, dass der hessische Landkreistag die Regelung §26 der Kreisordnung von NRW
Zuständigkeiten des Kreistags

(1) Der Kreistag beschließt über die Angelegenheiten des Kreises, die ihrer Bedeutung nach einer solchen Entscheidung bedürfen oder die er sich vorbehält, soweit nicht in diesem Gesetz etwas anderes bestimmt ist. Er ist ausschließlich zuständig für

a) ... k)

l) die Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung von Anstalten des öffentlichen Rechts gemäß § 114 a der Gemeindeordnung, öffentlichen Einrichtungen und Eigenbetrieben, die Bildung oder Auflösung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens gemäß § 27 Abs. 1 bis 3 und 6 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit, die Änderung der Unternehmenssatzung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens sowie der Austritt aus einem gemeinsamen Kommunalunternehmen, die erstmalige unmittelbare oder mittelbare Beteiligung sowie die Erhöhung einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an einer Gesellschaft oder anderen Vereinigungen in privater Rechtsform, den Erwerb eines Geschäftsanteils an einer eingetragenen Kreditgenossenschaft,

m) ... r)
.

Vor der Entscheidung über die Gründung von bzw. die unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an Unternehmen der Telekommunikation im Sinne von § 107 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1b Gemeindeordnung ist der Kreistag auf der Grundlage einer Marktanalyse über die Chancen und Risiken des beabsichtigten wirtschaftlichen Engagements zu unterrichten. Der Kreistag kann durch die Hauptsatzung die Erledigung bestimmter Geschäfte, für die er nach Satz 2 Buchstaben j und k zuständig ist, auf den Kreisausschuß übertragen.

in Zusammenhang mit §107 Gemeindeordnung von NRW
Die Gemeinde darf sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben wirtschaftlich betätigen, wenn

ein öffentlicher Zweck die Betätigung erfordert,

die Betätigung nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistungsfähigkeit der Gemeinde steht und

bei einem Tätigwerden außerhalb der Energieversorgung, der Wasserversorgung, des öffentlichen Verkehrs sowie des Betriebes von Telekommunikationsleitungsnetzen einschließlich der Telefondienstleistungen
der öffentliche Zweck durch andere Unternehmen nicht besser und wirtschaftlicher erfüllt werden kann.

Das Betreiben eines Telekommunikationsnetzes umfasst nicht den Vertrieb und/oder die Installation von Endgeräten von Telekommunikationsanlagen. Als wirtschaftliche Betätigung ist der Betrieb von Unternehmen zu verstehen, die als Hersteller, Anbieter oder Verteiler von Gütern oder Dienstleistungen am Markt tätig werden, sofern die Leistung ihrer Art nach auch von einem Privaten mit der Absicht der Gewinnerzielung erbracht werden könnte.

auch in Hessen verankert sehen möchte.
Übrigens ist es in NRW für Telekommunikation nichteinmal nötig, dass die Gemeinde nachweist, den öffentlichen Zweck besser zu erfüllen als ein Privatunternehmen. Sie darf dies bedingungslos tun, da sie hier im Rahmen der Daseinsvorsorge tätig wird, (wie bei Wasser, Energie und Verkehr).
Das ist deutschlandweites Novum.
Das kann ich nur unterstützen und würde mir für Thüringen die selbe Regelung wünschen.
Damit ist nämlich Rechtssicherheit geschaffen, die nicht mehr von dem Wohl und Wehe der Kommunalaufsicht und dem Standpunkt der dort verantwortlichen Bearbeiter oder irgendeiner Politischen Wetterlage abhängt (z.B. ordnungspolitischen Fanatikern wie Herrn Brüderle).
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Re: Landkreistag für Breitband in kommunaler Hand

Beitragvon spokesman » 18.08.2011 20:55

Danke für die Hervorhebung, ich denke in diesem Punkt sind wir uns alle einig. Vllt. könnte man hier eine ähnliche Anfrage an alle Bundesländer absenden, sicher würde es dem einen oder anderen Projekt helfen. Sicher hätte man ein weiteres gutes Mittelchen geschaffen, der Patient wird aber auch hier krank bleiben, es fehlt einfach eine Verpflichtung und in letzter Instanz die finanziellen Mittel - es führt aber auch jede Diskussion zurück auf den Universaldienst ;)
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