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Neue Technik bremst den Ausbau

BeitragVerfasst: 17.09.2011 10:55
von HeinzHaraldF
Wie schon aus vielen anderen Regionen zu hören war, gibt es jetzt auch im Landkreis Northeim Probleme mit dem Ausbau. Schuld daran ist die "neue" Funktechnik LTE. Zwar liegen dem Landkreis jetzt Angebote für den Ausbau der unterversorgten Orte vor, der Beginn der Maßnahme könnte aber durch die Berücksichtigung von LTE ins Wasser fallen. Denn seit kurzem müssen auch die drei erfolgreichen LTE-Ersteigerer gefragt werrden, ob sie in den nächsten Jahren die Orte versorgen wollen. Sollte dies der Fall sein ist keine Förderung mehr möglich. Der Landkreis Northeim versucht nun trotzdem die Angebote beim Land einzureichen, um die Frist zur Abgabe zu wahren. Parallel soll eine Abfrage der drei Mobilfunker erfolgen.

Quelle: HNA

Re: Neue Technik bremst den Ausbau

BeitragVerfasst: 17.09.2011 11:54
von bkt
HeinzHaraldF hat geschrieben:Wie schon aus vielen anderen Regionen zu hören war, gibt es jetzt auch im Landkreis Northeim Probleme mit dem Ausbau. Schuld daran ist die "neue" Funktechnik LTE. Zwar liegen dem Landkreis jetzt Angebote für den Ausbau der unterversorgten Orte vor, der Beginn der Maßnahme könnte aber durch die Berücksichtigung von LTE ins Wasser fallen. Denn seit kurzem müssen auch die drei erfolgreichen LTE-Ersteigerer gefragt werrden, ob sie in den nächsten Jahren die Orte versorgen wollen. Sollte dies der Fall sein ist keine Förderung mehr möglich. Der Landkreis Northeim versucht nun trotzdem die Angebote beim Land einzureichen, um die Frist zur Abgabe zu wahren. Parallel soll eine Abfrage der drei Mobilfunker erfolgen.

Quelle: HNA

Der Antrag muss auf NGA-Ausbau formuliert werden. Dort ist ein Ausbau (auf der Grundlage der Rahmenregelung Leerrohre) möglich, wenn keine Infrastruktur >=25MBit/s symmetrisch vorhanden ist.

Broschüre Nationaler IT Gipfel 2010 hat geschrieben:In der Praxis hat sich der Begriff der „Aufgreifschwelle“
als Prüfmaßstab etabliert: Im Bereich der
Grundversorgung ist dort, wo keine Versorgung von
1-2 Mbit/s downstream verfügbar ist, eine Unterversorgung
gegeben. Im Bereich der NGA-Förderung ist
in Deutschland auf Grundlage der Rahmenregelung
Leerrohre eine Förderung nur zulässig, wenn im
betreffenden Gebiet keine 25 Mbit/s downstream – bei
gewerblichem Bedarf auch symmetrisch – verfügbar
sind und nur maximal ein Grundversorger (mindestens
2 Mbit/s downstream) vorhanden ist („weiße und
graue Flecken der Grundversorgung“). Im Bereich der
NGA-Förderung ist demnach ausnahmsweise trotz
des bestehenden Angebots an Grundversorgung eine
Förderung zulässig, das Ziel des Aufbaus eines höherwertigen
NGA-Netzes wird dabei über das Interesse
der vor Ort bereits tätigen Marktteilnehmer gestellt.
Diese werden noch insofern geschützt, als sie die
Möglichkeit haben, durch eigene Ausbaupläne für
ein NGA-Netz eine Förderung zu verhindern (s. u.).

Re: Neue Technik bremst den Ausbau

BeitragVerfasst: 17.09.2011 12:04
von HeinzHaraldF
Den Vorschlag kannst du dem Landkreis Northeim ja mal unterbreiten. Vielleicht haben sie ihren Antrag auch schon auf diese Weise umformuliert, dass war dem Artikel nicht so klar zu entnehmen.