Seite 1 von 1

Auftragsannahme bindend oder nicht bindend

BeitragVerfasst: 16.05.2006 15:28
von copy
Hallo Leute.
ich habe gestern bei T-Online einen Autttrag ausgelöst, der positiv am Telefon beschieden worden ist, ausgelöst. Ist die Aussage des Mitarbeiters bindend oder nicht. Ebenso ist eine Online Bestellung von DSL bindend oder nicht.
Gestern hätte ich auch online DSL bestellen können, auf grund der Informationen auf T-com und T-online im Netz.

Scheinbar gilt das Wort per Handschlag bei der T-Com nichts solch ein Geschäftsgebahren ist kein Geschäftsgebahren.


Nun warte ich auch auf meine Absage obwohl mir definitiv per Kundenhotline eine Zusage erteilt wurde.


Gruß Copy

BeitragVerfasst: 16.05.2006 15:47
von governet
Normalerweise ist hier ein Vertrag zustande gekommen. Aber es gibt da wieder Ausnahmen: z. B. wegen Irrtums usw. Wenn sich die Verfügbarkeit als Irrtum herausstellt, können Sie den Vertrag platzen lassen.

Gruß Governet

Re governet

BeitragVerfasst: 16.05.2006 16:07
von copy
Da ich jahrelange Aussendiensterfahrung habe, weis ich auch das meine Zusagen zu den konditionen erst ab Werk bestätigt werden müssen um einen verbindelichen charakter zu haben. Aber wenn ich die offiziellen Nummer zur Kundenberatung und betreuung an rufe und mir dort mündlich zugesagt wird an ihren Anschluß ist DSL verfügbar zwar nuir eingeschränkt, dann ist das für mich eine einklagbare Zusage. Unter ehrlichen und anständigen Kaufleuten genügt ein Handschlag ich sage dazu das Hanseatische gentleman Verhalten aber scheinbar gilt soetwas nichts mehr in der modernen Kommunikationswelt.

Selbst ich habe aus meine Fehlern lernen müssen und war immer bereit einen Kunden zufrieden zustellen, als ihn zu verlieren.

Gruß Copy

BeitragVerfasst: 16.05.2006 16:14
von governet
Dann musst du es aufnehmen, bzw. musst Zeugen haben, die deine Aussagen bestätigen können. Dann kannst du Klagen. Sonst steht eh Aussage gegen Aussage.

Gruß Governet

BeitragVerfasst: 16.05.2006 19:07
von vauwe
copy,

da Du ja auch mit dem Kaufvertragsrecht (BGB/HGB) zu tun hattest, müßtest Du Dir die Frage selber beantworten können. Back to the basics:

Ein Vertrag ist (bis auf wenige Ausnahmen) nicht an eine Schriftform gebunden. Verträge können auch mündlich (fernmündlich) oder sogar ohne Worte (konkludentes Handeln) geschlossen werden.

Rufst Du also bei der T-Com an und die nehmen den Auftrag (mündlich) an, so ist ein Vertrag zustande gekommen. Beweisbar (und hier liegt das Problem) wäre diese Vertrag aber erst mit der Auftragsbestätigung. Solange Du nichts schriftliches in der Hand hast, steht also im Zweifel Wort gegen Wort und dann greift "im Zweifel für den Angeklagten".

BeitragVerfasst: 16.05.2006 19:53
von M0rGu3
vauwe hat geschrieben:Ein Vertrag ist (bis auf wenige Ausnahmen) nicht an eine Schriftform gebunden. Verträge können auch mündlich (fernmündlich) oder sogar ohne Worte (konkludentes Handeln) geschlossen werden.
Genau.

Die Annahme eines Vertrages kann nach §147 BGB schriftlich, mündlich oder konkludent (annehmende Handlung) getätigt werden. Bei dir träfe dann mündlich zu.
Wenn du das Telefongespräch aber aufgezeichnet hast, kannst du notfalls sogar vor Gericht beweisen, dass der Vertrag angenommen wurde und in diesem Falle muss die Telekom dir dann auch die Ware liefern (schuldrechtliches Verhältnis über Ware), insofern du der Bezahlung nachkommst (schuldrechtliches Verhältnis über Geld).

BeitragVerfasst: 16.05.2006 19:57
von vauwe
Kurzer Hinweis:

Wer Telefongespräche aufzeichnet, muß dies seinem Gesprächspartner vorher mitteilen und sein Einverständnis einholen. Tut man dies nicht, begeht man eine Straftat!

BeitragVerfasst: 16.05.2006 19:58
von governet
M0rGu3 hat geschrieben:
vauwe hat geschrieben:Ein Vertrag ist (bis auf wenige Ausnahmen) nicht an eine Schriftform gebunden. Verträge können auch mündlich (fernmündlich) oder sogar ohne Worte (konkludentes Handeln) geschlossen werden.
Genau.

Die Annahme eines Vertrages kann nach §147 BGB schriftlich, mündlich oder konkludent (annehmende Handlung) getätigt werden. Bei dir träfe dann mündlich zu.
Wenn du das Telefongespräch aber aufgezeichnet hast, kannst du notfalls sogar vor Gericht beweisen, dass der Vertrag angenommen wurde und in diesem Falle muss die Telekom dir dann auch die Ware liefern (schuldrechtliches Verhältnis über Ware), insofern du der Bezahlung nachkommst (schuldrechtliches Verhältnis über Geld).


Soweit ich weiß kann man die Tonbandaufnahmen nur dann verwenden, wenn man darauf hingewiesen hat, dass der Gegenpart aufgenommen wird.

Gruß Governet

BeitragVerfasst: 16.05.2006 19:58
von M0rGu3
OFF-TOPIC

vauwe hat geschrieben:Kurzer Hinweis:

Wer Telefongespräche aufzeichnet, muß dies seinem Gesprächspartner vorher mitteilen und sein Einverständnis einholen. Tut man dies nicht, begeht man eine Straftat!
Habe ich gerade nicht daran gedacht. Bezieht sich glaube sogar auf alle Gespräche, oder?

Na gut Leute

BeitragVerfasst: 17.05.2006 00:44
von copy
Als alter Hase im Verkauf weis ich d selbst das es immer Möglichkeiten gibt eine Zusage zu cannceln.

Ich möchte auch nicht tiefer ins BGB oder wie bei mir ins HGB eingehen.

Mit der aufzeichnug von Gesprächen verstößt man ja gegen einige Gesetze, die Gegenfrage ist nun muß man alles vertragliche per Schriftform haben.

Ein mündlicher Vertrag ist eigentlich genausogut wie ein schriftlicher Verttrag wenn nicht sogar besser, wenn man den mündlichesn Vertrag nachweisen kann, aber wie nachweisen wenn zu gleich ein Mitschnitt verboten ist.

Demnach hätte ich meinen am gestrigen Tag verfügbaren DSL anschluß per Internet bestelen müssen und nicht bei der Kundenhotline., demnach wäre es schriftlich und die zuage einklagbar.

Deutsches Recht schweres Recht

BeitragVerfasst: 17.05.2006 07:44
von Frank_RE
Hi,

Bekannten mit ans Telefon holen und den Kundendienstmitarbeiter darauf hinweisen, daß man auf laut stellt weil man nicht ganz so firm mit den Fachbegriffen ist und der sich besser auskennt :)

Gruß

Frank

Noch ein Beitrag

BeitragVerfasst: 05.09.2006 23:20
von manni
Auch ein mündlicher Vertrag ist bindend; Aufnehmen ohne das Wissen der anderen Partei ist strafbar und wird vor Gericht nicht akzeptiert.

Hätte die T-Kom die DSL-Gebühren berechnet und kassiert, auch wenn sie keinen Anschluß haben, den Du hättest nutzen können:
Dann wärst Du ganz vorne gewesen.

BeitragVerfasst: 06.09.2006 15:09
von Soul-blade
Ein Freund von mir hat sich das schriftlich an nem T-Punkt bestätigen lassen :P
deswegen mussten die die die ganze Strasse aufreisen wo er wohnt und ihn ne Leitung legen die er wohl für DSL brauchte :D
Da hat sich die T-Com selbst gefickt :D schade das sie es nur selten machen :(

BeitragVerfasst: 06.09.2006 19:31
von manni
Das halt` ich kaum aus; ich habe das dreimal gelesen und kann das immer noch nicht glauben!

So ein Ding ist wie ein innerer Reichsparteitag und Ziehung der Lottozahlen mit 7 Richtigen.

Ich hatte auch darauf hin gearbeitet (online-Anträge); im letzten Moment haben die das aber doch gemerkt.

Auf jeden Fall freu`ich mich nachträglich riesig :P