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EU: Neue Textvorschläge zur Tk-Reform

BeitragVerfasst: 08.11.2008 08:45
von bru62
PM der EU Nr. IP/08/1661 vom 7. November 2008

Telekommunikationsreform: Kommission legt neue Textvorschläge für Kompromiss zwischen Parlament und Rat vor
Die Europäische Kommission legt heute neue Textvorschläge zum EU-Paket für die Telekomreform vor, mit denen sie der Abstimmung im Europäischen Parlament vom 24. September 2008 und den noch andauernden Erörterungen im Rat Rechnung trägt. Im November 2007 schlug die Kommission die Reform der EU-Rechtsvorschriften für den Telekommunikationsbereich vor, um einen EU-Binnenmarkt für die Telekommunikation mit mehr Rechten für Verbraucher und Geschäftskunden, mehr Wettbewerb und Investitionen für eine stärkere Nutzung grenzübergreifender Dienste und für drahtlose Hochgeschwindigkeits-Breitbanddienste für alle zu schaffen (IP/07/1677). Die von der Kommission heute vorgelegten Vorschläge werden auf der Tagung des Rats der Telekommunikationsminister am 27. November erörtert. Kernelement des Kompromissvorschlags ist ein neues, kleines und unabhängiges Büro der europäischen Regulierungsbehörden für die Telekommunikation, das die Kommission dabei unterstützen soll, eine größere Kohärenz bei Regulierungsmaßnahmen auf den Telekommunikationsmärkten Europas herbeizuführen. Der neue Rechtsrahmen dürfte bis 2010 für alle 27 EU-Staaten rechtlich verbindlich werden.

„Das Europäische Parlament und der Rat stimmen mit der Kommission darin überein, dass der EU-Binnenmarkt für die Telekommunikation gestärkt werden muss. Über diesen Konsens hinsichtlich der Ziele hinaus müssen wir nun aber auch eine Einigung über die konkreten Rechtsvorschriften erzielen. Mit den heute vorgelegten Kommissionsvorschlägen möchten wir dem europäischen Gesetzgeber die Arbeit erleichtern. Wir haben uns auf das Wichtige konzentriert und alles im Moment Unwesentliche weggelassen“, erklärte Viviane Reding, die für den Telekommunikationsbereich zuständige EU-Kommissarin. „Ich hoffe, dass dies dem französischen Ratsvorsitz dabei helfen wird, substanzielle Fortschritte bei der EU-Telekomreform im Hinblick auf die bevorstehende Ratstagung am 27. November zu erzielen.“

Die geänderten Vorschläge der Kommission zur EU-Telekomreform betreffen die folgenden Hauptpunkte:

* Die von der Kommission vorgeschlagene Europäische Telekom-Aufsichts-behörde wird wesentlich kleiner und mit weniger Kompetenzen ausgestattet als ursprünglich vorgesehen. Entsprechend dem Wunsch des Parlaments und des Rates wird es ein schlankes und effizientes Büro sein, das sich auf Regulierungsfragen im Telekommunikationsbereich konzentrieren und keine Kompetenzen für Funkfrequenzen oder die Netzsicherheit haben wird. Entgegen dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag wird die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) nicht mit dem neuen Büro zusammengelegt, sondern getrennt weiterbestehen[1], wie vom Parlament und Rat gefordert. Wie kürzlich von der Gruppe europäischer Regulierungsstellen (ERG)[2] gefordert, werden unabhängige nationale Regulierer das Kernstück des neuen Büros bilden, das die Bezeichnung „Gremium der europäischen Regulierungsbehörden für die Telekommunikation“ erhalten soll, um diesen geänderten Ansatz zu unterstreichen. Die Leiter der nationalen Regulierungsbehörden für die Telekommunikation werden eine maßgebende Rolle bei der Leitung des neuen Büros und der Ernennung seines Geschäftsführenden Direktors erhalten. Die personelle und finanzielle Unabhängigkeit des „Gremiums der europäischen Regulierungsbehörden für die Telekommunikation“ wird in vollem Umfang gewährleistet. Die Kommission akzeptiert auch den Vorschlag des Parlaments, dass 50 % des Personals des neuen Büros von den nationalen Regulierungsbehörden gestellt werden kann. Einschließlich dieser abgestellten Mitarbeiter sollte das neue Büro nach dem Kommissionsvorschlag nicht mehr als 20 Experten beschäftigen: zehn vom neuen Büro selbst eingestellte und zehn von den nationalen Regulierungsbehörden entsandte Fachleute.
* Die Kommission bekräftigt ihre Vorschläge vom 13. November 2007, die personelle und finanzielle Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden für die Telekommunikation im reformierten EU-Telekom-munikationsrecht festzuschreiben, was bereits vom Europäischen Parlament gutgeheißen wurde.
* Einheitlichere Abhilfemaßnahmen im EU-Telekommunikationsmarkt: Die geltenden Vorschriften, nach denen nationale Regulierungsbehörden die Kommission und die Regulierungsbehörden der anderen Mitgliedstaaten zu geplanten Regulierungsmaßnahmen konsultieren, werden gestärkt, um eine unmittelbare und effiziente Beteiligung des neuen „Gremiums der europäischen Regulierungsbehörden für die Telekommunikation“ zu gewährleisten. Insbesondere kann nationalen Regulierungsbehörden vorgeschrieben werden, einen Maßnahmenentwurf zu ändern oder zurückzuziehen, wenn sowohl die Kommission als auch das neue Büro der Auffassung sind, dass diese ein Hindernis im Binnenmarkt schaffen würde oder in anderer Weise mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar wäre.
* Der geänderte Vorschlag bekräftigt die Befugnisse der nationalen Regulierungsbehörden, als Abhilfemaßnahme zur Überwindung anhaltender Engpässe im Wettbewerb eine funktionelle Trennung aufzuerlegen. Mit dieser Abhilfe würde ein Betreiber mit marktbeherrschender Stellung dazu verpflichtet, seine Netzinfrastruktur von seiner Dienstleistungssparte zu trennen (ohne Änderung der Eigentumsstruktur), um den Wettbewerb im Markt zu stärken. Diese Abhilfemaßnahme kann von einer nationalen Regulierungsbehörde nur mit Zustimmung der Kommission auferlegt werden, die als „Hüterin der Verträge“ sicherzustellen hat, dass Abhilfen auf eine Weise eingesetzt werden, die mit den Grundsätzen des EU-Telekommunikationsrechts vereinbar ist.
* Bei der Funkfrequenzpolitik wird die strategische Koordinierung auf politischer Ebene durch ein Verfahren gestärkt, bei dem die Kommission ein Mehrjahresprogramm für die EU-Funkfrequenzpolitik zur gemeinsamen Verabschiedung durch Parlament und Rat vorlegt. Die Förderung kultureller und medienpolitischer Ziele wurde ebenfalls im Einklang mit den Abänderungen des Europäischen Parlaments gestärkt, auch wenn die Kommission in ihrem geänderten Vorschlag sichergestellt hat, dass die erhöhte Flexibilität bei der Frequenznutzung dadurch nicht ungebührlich eingeschränkt und die Förderung des drahtlosen Breitbandzugangs in ländlichen und außerstädtischen Gebieten im Einklang mit der Politik der Kommission „Breitband für alle“ nicht in Frage gestellt wird. Wie vom Europäischen Parlament vorgeschlagen konzentriert sich die Rolle der Kommission bei der Koordinierung der Bedingungen und Verfahren für Frequenznutzungsrechte jetzt eindeutig auf „europaweite Dienste“. Die Schaffung eines neuen beratenden Gremiums für die Funkfrequenzpolitik, wie vom Parlament angeregt, wurde von der Kommission jedoch nicht aufgegriffen, um Doppelarbeit mit der bestehenden Gruppe für Funkfrequenzpolitik zu vermeiden.
* Investitionen in neue Netze: Das Parlament hat die geltenden EU-Vorschriften für Investitionen in Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetze bestätigt und gestärkt, indem es Forderungen nach „Regulierungsferien“ zurückgewiesen und effiziente Investitionen in neue Glasfasernetze unterstützt hat. Die Kommission begrüßt diese wichtigen Klarstellungen. Dementsprechend wird die Kommission 2009 detaillierte Regulierungsleitlinien für Zugangsnetze der nächsten Generation herausgeben (IP/08/1370).
* Verbraucherrechte: Mehr Transparenz und bessere Informationen, ein verbesserter Zugang für Behinderte, das Recht, den Festnetz- oder Mobilfunkbetreiber unter Beibehaltung der Rufnummer innerhalb eines Tages zu wechseln, sowie ein effizienterer europaweiter Notruf „112" sind maßgebliche Verbesserungen für die Verbraucher, die von der Kommission vorgeschlagen und vom Europäischen Parlament nachdrücklich unterstützt wurden. Die Kommission bekräftigt diese Verbraucherrechte daher in ihrem geänderten Vorschlag. Die Kommission stimmt mit dem Europäischen Parlament auch darin überein, dass eine wirksame Einführung einheitlicher, mit 116 beginnender Rufnummern für Dienste von sozialem Wert, wie etwa die Hotline-Nummer für vermisste Kinder 116000, erforderlich ist. Außerdem werden die nationalen Telekommunikationsbehörden tätig werden können, um eine Mindestqualität für Internetnutzer sicherzustellen, damit die „Netzneutralität“ in Europa aufrechterhalten wird, sofern dies nötig und angemessen ist. Die geänderten Vorschläge der Kommission gewährleisten, dass etwaige nationale Regelungen auf abgestimmte Weise festgelegt werden, damit keine Hindernisse für den Binnenmarkt entstehen.
* Die vom Parlament in seiner Plenarsitzung vom 24. September angenommene Abänderung 138 sieht vor, „dass die Grundrechte und Freiheiten der Endnutzer, insbesondere gemäß Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zur Meinungs- und Informationsfreiheit, keinesfalls ohne vorherige Entscheidung der Justizbehörden eingeschränkt werden dürfen, es sei denn, die öffentliche Sicherheit ist bedroht; in diesem Fall kann die Entscheidung der Justizbehörden im Nachhinein erfolgen“. Wie bereits am 6. Oktober erklärt, kann die Kommission diese Abänderung akzeptieren, die von einer Neun-Zehntel-Mehrheit des Plenums des Europäischen Parlaments angenommen wurde (MEMO/08/681). Nach Auffassung der Kommission bekräftigt diese Abänderung einen wesentlichen Rechtsgrundsatz, der ein fester Bestandteil der Rechtsordnung der Europäischen Union und insbesondere der Grundrechte ihrer Bürger ist. Sie lässt den Mitgliedstaaten ausreichend Spielraum, einen gerechten Ausgleich zwischen verschiedenen Grundrechten zu schaffen, insbesondere dem Recht auf Achtung des Privatlebens, dem Recht auf Schutz des Eigentums, dem Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und dem Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit.
* Datenschutz: Die Kommission bekräftigt die Notwendigkeit, Telekommunikationsbetreiber dazu zu verpflichten, den Regulierungsbehörden und der Öffentlichkeit Verstöße gegen den Datenschutz mitzuteilen. Die Kommission bekräftigt, dass die betroffenen Personen grundsätzlich zu benachrichtigen sind und dass das entsprechende Verfahren schnell, einfach und effektiv bleiben muss. Um auf objektive Weise darzulegen, in welchen Fällen solche Mitteilungen erforderlich sind, wird die Kommission im neuen Richtlinienvorschlag detailliertere Hinweise zu den Umständen geben, unter denen ein Verstoß eine Benachrichtigung auslösen soll.

Hintergrund

Die Europäische Kommission hatte am 13. November 2007 eine Reform des EU-Telekommunikationsrechts vorgeschlagen (IP/07/1677). Im Juni dieses Jahres gab der Rat der Telekommunikationsminister erstmalig seine Ansichten zu den Vorschlägen der Kommission bekannt (MEMO/08/384). Das Europäische Parlament erörterte die Reform zuerst auf Ausschussebene (MEMO/08/491) und am 2. September im Plenum (MEMO/08/551, MEMO/08/552). Am 24. September stimmte das Plenum des Europäischen Parlaments in erster Lesung über das gesamte Reformpaket ab (MEMO/08/581).

Die Kommission hat das Recht, ihre Vorschläge jederzeit im Verlauf des Legislativverfahrens zu ändern. Dies ist ein wichtiger Bestandteil des Initiativrechts der Kommission und ausdrücklich in Artikel 250 EG-Vertrag vorgesehen.

Die nächsten Schritte:

– Tagung des Rats der Telekommunikationsminister am 27. November 2008.

– Die Abstimmung in zweiter Lesung im Europäischen Parlament ist für April 2009 vorgesehen.

– Die öffentliche Konsultation zur Zukunft der ENISA, die bis zum 9. Januar 2009 läuft, ist auf folgender Internetseite zugänglich:

http://ec.europa.eu/yourvoice/ipm/forms ... m=InfsoNis

* [1] Da das ENISA-Mandat im März 2012 auslaufen wird, hat die Kommission heute eine öffentliche Konsultation über das künftige europäische Konzept zur Bekämpfung von Cyber-Angriffen und zur Netzsicherheit eingeleitet. Einzelheiten zu dieser öffentlichen Konsultation, die bis zum 9. Januar 2009 läuft, siehe http://ec.europa.eu/yourvoice/ipm/forms ... m=InfsoNis
* [2] Siehe die Dubliner Erklärung der Gruppe europäischer Regulierungsstellen vom 10. Oktober zum Stand des europäischen Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation unter http://www.erg.eu.int/doc/whatsnew/erg_ ... 081013.pdf