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Regulierungsbehörde gibt Leerrohre frei

BeitragVerfasst: 23.01.2008 17:10
von Dr-Pepper
Eben auf heise.de gefunden.

Das verwaltungsgericht gibt der Regulierbehörde recht betreffend der entscheidung zum thema VDSL.

Vielleicht hilft es ja dem ein oder anderne bzw. es lässt uns weider hoffen.

Hier der Link zum Artikel zum Nachlesen.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/102305

BeitragVerfasst: 23.01.2008 17:21
von governet
Hierder Link zur Pressemeldung der BNA.

BeitragVerfasst: 23.01.2008 17:45
von Dr-Pepper
*mist*
wieder war mir jemadn zuvorgekommen :-(

Danke Gover :-)

BeitragVerfasst: 23.01.2008 19:53
von stanleys
BNA -VDSL-Entscheidung hat geschrieben:...- falls freie Leerrohr-Kapazitäten nicht zur Verfügung stehen - auch zu unbeschalteter Glasfaser gewähren muss. Darüber hinaus war in der Regulierungsverfügung klargestellt worden, dass die DT AG ihren Wettbewerbern den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung auch in den Kabelverzweigern gewähren muss.
...


Im Prinzip könnten dann auch alternative Netzbetreiber Glasfaser-Geschädigte mit Outdoor-DSLAM bzw. EDA-Lösung versorgen und die bestehende Glasfaser der T-COM benutzen.
Ich gehe mal davon aus, das sich das nicht nur auf VDSL bezieht.

BeitragVerfasst: 23.01.2008 20:11
von essig
dieses ganze "welcher konkurrent, darf wann, wie lange, unter welchen bedingungen, in welchem umfang und zu welchem preis das netz der deutschen telekom nutzen" chaos hätte man sich ersparen können wenn man damals das netz in eine eigene gesellschaft ausgegliedert hätte. da man dies "versäumt" hat muss es eben nachgeholt werden. besser heute als morgen.

weiß hier jemand wie das damals abgelaufen ist? wie hat man die entscheidung netz und diensteanbieter nicht zu trennen gerechtfertigt? wie hat man argumentiert? wer war dagegen, wer dafür, wer hat gewarnt, wer kritisiert? heute sind sich ja so gut wie alle einig, dass es ein fehler war aber wie war das damals? hat jemand einen guten surftipp zum thema?