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Muffensausen wegen §9a TKG?

BeitragVerfasst: 03.02.2007 00:21
von governet
So wie es aussieht kriegt die Bundesregierung wohl doch muffensausen wegen Paragraph 9a TKG, aber nicht wegen bedenken bzgl. Wettbewerb oder Klage der EU Kommission, sondern anscheinend nur wegen des Vorsitzes in der EU. Weiteres unter onlinekosten.de

BeitragVerfasst: 03.02.2007 10:11
von essig
den ersten von sechs monaten eu-vorsitzt hat deutschland ja bereits hinter sich und bereits im juli wird dann an portugal übergeben und alles kann wieder so sein wie zuvor. trotz verhandlungen und angekündigten kompromissen kann ich mir nicht vorstellen, dass sich etwas grundlegenedes ändern wird. na warten wir mal ab was daraus wird ;)

BeitragVerfasst: 03.02.2007 10:22
von ThoRo
Nichts ist schlimmer als ein Gesetz im Schwebezustand. Wenn es noch nicht offiziell gültig ist, kann nicht dagegen geklagt werden.
Andererseits blockt es alle Wettbewerber effektiv ab - wer würde schon etwas investieren, wenn jederzeit durch eine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt die Regulierungsferien aktiviert werden können?

Was besseres kann doch der Telekom gar nicht passieren - klagefreie Quasi-Regulierungsfreiheit.

MfG

ThoRo

BeitragVerfasst: 23.02.2007 22:01
von Viro
BAAAAAAAAAAAAAAM

HIER...

Back to the Roots...
Problem: Wenn Wurzeln zu Feucht sind verschimmeln sie.

BeitragVerfasst: 23.02.2007 22:03
von governet
Nicht wirklich, ging ja schon durch einige News-Seiten.

BeitragVerfasst: 23.02.2007 22:05
von Viro
k..habs geändert.
Mir wars bis eben nicht aufgefallen.

BeitragVerfasst: 24.02.2007 14:35
von essig
eine taktische meisterleistung. erst das unheil ankündigen -> proteststürme ertragen -> änderungswille vortäuschen -> alle beruhigen sich wieder -> angekündigte unheil unverändert durchsetzten.

sowas geht auf dauer natürlich nicht gut... das fass ist einfach nur wieder ein klein wenig voller und irgendwann wird es überlaufen... allein diese tatsache macht das ganze erträglich...

hier noch der berühmt berüchtigte 9a

§ 9a Neue Märkte

(1) Vorbehaltlich des nach folgenden Absatzes unterliegen neue Märkte grundsätzlich nicht der Regulierung nach Teil 2.

(2) Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass bei fehlender Regulierung die Entwicklung eines nachhaltig wettbewerbsorientierten Marktes im Bereich der Telekommunikationsdienste oder -netze langfristig behindert wird, kann die Bundesnetzagentur einen neuen Markt abweichend von Absatz 1 nach den Bestimmungen der §§ 9, 10, 11 und 12 der Regulierung nach Teil 2 unterwerfen. Bei der Prüfung der Regulierungsbedürftigkeit und der Auferlegung von Maßnahmen berücksichtigt die Bundesnetzagentur insbesondere das Ziel der Förderung von effizienten Infrastrukturinvestitionen und die Unterstützung von Innovationen.

BeitragVerfasst: 24.02.2007 15:17
von ThoRo
essig hat geschrieben:eine taktische meisterleistung. erst das unheil ankündigen -> proteststürme ertragen -> änderungswille vortäuschen -> alle beruhigen sich wieder -> angekündigte unheil unverändert durchsetzten.

sowas geht auf dauer natürlich nicht gut... das fass ist einfach nur wieder ein klein wenig voller und irgendwann wird es überlaufen... allein diese tatsache macht das ganze erträglich...

Sieh das Positive an der Sache: jetzt ist der Weg offen für die Klage der EU.
Bisher war das Gesetz ja "im Wartestand" und es konnte keine Klage eingelegt werden....

Jetzt kommt es darauf an wie schnell die EU Kommission reagiert und wie schnell der Gang durch die Instanzen ist.

MfG

ThoRo

BeitragVerfasst: 24.02.2007 16:22
von catbert
Viro hat geschrieben:BAAAAAAAAAAAAAAM

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Hier das vollständige TKGÄndG im Bundesgesetzblatt