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Vertragseinhaltung

BeitragVerfasst: 22.12.2005 17:54
von kobow
Hallo,
ich bekomme kein DSL wegen zu hoher Dämpfung.
Das hält mich natürlich nicht davon ab, mich bei jeder Gelegenheit ansprechen zu lassen (z.B. im Baumarkt, in der Fußgängerzone...) ob ich nicht DSL haben wolle.
Selbstverständlich unterschreibe ich immer gleich an Ort und Stelle. Dabei wähle ich das teuerste und langfristigste Angebot was es dabei gerade gibt.
Die Absagen trudeln dann entpsrechend später ein, mal hat man schon ein Modem bekommen, mal nicht, das kommt dann alles in die Kiste.
Jetzt aber zur eigentlichen Frage:
Arcor hat mir letztens einen Auftrag bestätigt. Ist dass nicht rein rechtlich gesehen ein Vertragsbruch? (später kam eine Absage)
Schließlich verpflichten die sich doch zur Lieferung des Produktes, und es kann mir scheissegal sein welche Probleme dann auftauchen, sollen sie die halt lösen.
Im Extremfall müssen sie mir ne persönliche Leitung ziehen-Vertrag ist Vertrag.
Und was macht arcor denn im umgekehrten Fall - nicht nur arcor auch die telekom- wenn auch nur einmal eine Lastschrift zurückgeht, oder wenn man seinen Handyvertrag doch nicht so haben will...dann heisst es zahlen zahlen zahlen! Vertrag ist Vertrag!
Wie seht ihr das?

BeitragVerfasst: 23.12.2005 14:16
von sschaper
Hallo,

ich bin zwar kein Jurist, hatte von der Telekom aber auch schon einmal eine Auftragsbestätigung, sogar Termin war vereinbart und Hardware geliefert. Kurz danach dann eine zweite Auftragsbestätigung, diesmal ohne DSL.

Sicherlich könntest Du versuchen, das einzuklagen, aber ich denke, da gibt es genug (Irrtum, höhere Gewalt, was auch immer), das der Anbieter da als Ausrede anführen könnte.

Viele Grüße,

Sebastian

BeitragVerfasst: 11.01.2006 12:10
von DiveMaster
@Kobow :

Ich hatte auch einmal eine schriftliche Zusage von ARCOR, das sie mir DSL schalten würden.

Habe mich darauf hin kurz mit unserem Firmen-Juristen unterhalten. Leider gilt in diesem Fall das Rücktrittsrecht für beide Seiten. Der Anbieter kommt aus diesen Dingen meistens mit einer "Wirtschaftlichkeitsberechnung" raus.

Juristisch gesehen ist das gesamt Thema Breitband-Anbindung / Online-Handle und ähnliches in Deutschalnd ein echtes Stiefkind ...

Ich habe die ganze Sache damals nicht weiter durchgezogen, aber hätte ich vielelicht mal machen sollen, dannn würde es wenigstens einen Präzedenzfall geben :)