Art. 5 GG (Kommunikationsfreiheit)

Im Artikel 5 Abs. 1 GG (Grundgesetz) z.B. heisst es:
Kommunikationsfreiheit: JEDER hat das RECHT, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten ..."
Zu diesen "allgemein zugänglichen Quellen" gehört auch die Quelle DSL mit allen seinen Vorteilen.
Dort, wo dank DTAG DSL - aus welchen Gründen auch immer (eiges Profitstreben - Sky DSL - und missbräuchliche Ausnutzung der eigenen Monopolstellung) eben nicht JEDER seine Kommunikatinsfreiheit tatsächlich in Anspruch nehmen kann, darf man sich also ruhig in seinen Grundrechten beeinträchtig/verletzt sehen.
In diesem Sinne zur Diskussion,
CONDOR
Kommunikationsfreiheit: JEDER hat das RECHT, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten ..."
Zu diesen "allgemein zugänglichen Quellen" gehört auch die Quelle DSL mit allen seinen Vorteilen.
Dort, wo dank DTAG DSL - aus welchen Gründen auch immer (eiges Profitstreben - Sky DSL - und missbräuchliche Ausnutzung der eigenen Monopolstellung) eben nicht JEDER seine Kommunikatinsfreiheit tatsächlich in Anspruch nehmen kann, darf man sich also ruhig in seinen Grundrechten beeinträchtig/verletzt sehen.
In diesem Sinne zur Diskussion,
CONDOR