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Anhörung zur TKG-Novelle

BeitragVerfasst: 15.11.2010 17:50
von News
Heute fand im Bundeswirtschaftsministerium eine Anhörung zur geplanten Novelle des Telekommunikationsgesetzes statt.

Dazu hat der BREKO folgende Pressemitteilung veröffentlicht:

Anhörung zum Referentenentwurf der TKG-Novelle 2010



Berlin, 15. November 2010 – Der Referentenentwurf zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG-E) war Thema der heutigen Anhörung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Aus Sicht des Bundesverbandes Breitbandkommunikation (BREKO) ist der vom Bundeswirtschaftsminister eingeschlagenen Weg bei der Novellierung des TKG zu begrüßen.

Ausdrücklich befürwortet der BREKO das Festhalten des Gesetzgebers an der Ex-ante-Regulierung für wesentliche Vorleistungsprodukte der Deutschen Telekom. Dies sichert den Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt und die erforderlichen verlässlichen Rahmenbedingungen für notwendige Investitionen zum Aufbau neuer, leistungsfähiger Breitbandnetze.

Auch die - wiederholt vom BREKO geforderte - Befugnis der Bundesnetzagentur zur Anordnung von Vertragsstrafen unterstützt der BREKO explizit. "Eine solche Regelung ist zur effektiven Durchsetzung von Qualitätsvorgaben und vertragskonformen Verhalten gegenüber dem Ex-Monopolisten dringend erforderlich, damit schlechte Qualität wesentlicher Vorleistungsprodukte nicht folgenlos bleibt", erklärt BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers.

Kritik äußerte der BREKO an der Überarbeitung der Ziele des Telekommunikationsgesetztes. Der neu eingefügte Regulierungsgrundsatz mit der Möglichkeit zur regionalen Differenzierung erschwert Investitionen in den notwendigen Breitbandausbau in Deutschland. Gerade in der aktuellen Aufbauphase neuer, leistungsfähiger Breitbandnetze sind hohe Investitionen nötig, gleichzeitig werden Prognosen hinsichtlich des Ertrages des investierten Kapitals durch diesen neuen Regulierungsansatz noch schwieriger. Der BREKO warnt an dieser Stelle vor einer investitionshemmenden Regionalisierung der Regulierung. Ein solcher Regulierungsansatz sorgt unnötig für zusätzliche Unsicherheit bei dringend erforderlichen Investitionen für den Breitbandausbau und der Erschließung von Regionen ohne Zugang zu einem Breitbandnetz, ergänzt Albers.

Die Vorschriften des Referentenentwurfs zum Kundenschutz und zur gemeinsamen Nutzung von Infrastrukturen begrüßt der BREKO grundsätzlich. Jedoch bedürfen diese Regelungen, insbesondere zum Thema Anbieterwechsel nach Ansicht des BREKO einer weiteren Präzisierung damit sich die erwünschten Verbesserungen realisieren lassen. Dazu hat der BREKO konkrete Vorschläge zur Überarbeitung dieser Vorschriften beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie eingereicht.

Re: Anhörung zur TKG-Novelle

BeitragVerfasst: 15.11.2010 17:58
von stanleys
§ 76 Universaldienstleistungen

Schade eigentlich, Trommeln und Rauchzeichen sind nicht mehr enthalten.

Re: Anhörung zur TKG-Novelle

BeitragVerfasst: 17.11.2010 15:33
von bkt
Da steht weniger drin als in der EU-Richtlinie.
Die nach dem 1. Januar 1998 neu installierte Infrastruktur des festen öffentlichen Telefonnetzes sollte in einer solchen Qualität bereitgestellt werden, daß neben Sprach- auch Datenübertragung mit einer für den Zugang zu Online-Informationsdiensten ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit möglich ist.

Nach dem TKG ist nichtmal mehr die Datenübertragung per ISDN Universaldienstpflicht, wenn man nur den §76 liest. :-(
Erst "von hinten durch die Brust ins Auge" erfährt man unter Zuhilfenahme der Definition (§3 Nr.16), dass ein öffentliches Telefonnetz auch einen "funktionalen Internetzugang" ermöglichen muß. Dabei definiert man vorsichtshalber nicht, ab wann ein Anschluß einen funktionalen Internetzugang ermöglicht.

Das könnte gut sein, wenn hinterher auf dem Verordnungswege eine Bandbreite festgelegt werden würde.
Es ist aber eher zu befürchten, dass dies nicht stattfindet.
Damit ist jeder alte Modem-Zugang "funktionell".

Re: Anhörung zur TKG-Novelle

BeitragVerfasst: 17.11.2010 15:41
von bru62
bkt hat geschrieben:Nach dem TKG ist nichtmal mehr die Datenübertragung per ISDN Universaldienstpflicht.

Das war sie noch nie.

Laut bisherigen TKG ist der UD ein "Anschluss an ein öffentliches Telefonnetz an einem festen Standort und der Zugang zu öffentlichen Telefondiensten an einem festen Standort mit - soweit technisch möglich - den Dienstemerkmalen Anklopfen, Anrufweiterschaltung und Rückfrage/Makeln ..."

Gruß