EuGH verurteilt Telekom zu Millionenstrafe
Verfasst: 14.10.2010 16:27
Wegen unrechtmäßigem Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung hat der Europäische Gerichtshof in einem Revisionsverfahren heute die Deutsche Telekom zu einer Strafe von 12,6 Millionen Euro verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Im Streitfall ging es um eine zu hohe Entgeltberechnung für Vorleistungsprodukte in den Jahren 1998 bis 2003. Der Konzern hat von seinen Mitbewerbern höhere Preise für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) verlangt, als von seinen eigenen Kunden.
zum Nachlesen: Die Pressemitteilung des EuGH (Quelle: VATM)
Gruß
Im Streitfall ging es um eine zu hohe Entgeltberechnung für Vorleistungsprodukte in den Jahren 1998 bis 2003. Der Konzern hat von seinen Mitbewerbern höhere Preise für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) verlangt, als von seinen eigenen Kunden.
zum Nachlesen: Die Pressemitteilung des EuGH (Quelle: VATM)
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