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Wirtschaftsminister für stärkere Regulierungsinstrumente

BeitragVerfasst: 19.03.2010 14:02
von Högi
Herr Brüderle fordert dass es der Bundesnetzagentur in Zukunft möglich sein soll, die Abspaltung des Netzbetriebs eines Unternehmens anordnen zu können.
Zudem soll es möglich sein bei der Vermietung von Leitungen das Investitionsrisiko mit einzubeziehen.

Aber lest selbst http://www.onlinekosten.de/news/artikel ... nstrumente

Ich finde das hört sich doch sehr gut an!

gruß

Re: Wirtschaftsminister für stärkere Regulierungsinstrumente

BeitragVerfasst: 19.03.2010 14:27
von HeinzHaraldF
Hi

Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, bleibt nur abzuwarten ob das Gesetz dann auch wirklich so verabschiedet wird und ob später jemand den Mut hat es anzuwenden. Ich wage das ja zu bezweifeln, dafür werden die Lobbyisten schon sorgen.

Ganz interresant finde ich auch diese Textpassage:
Darüber hinaus ist eine Ergänzung der Informationspflichten über Infrastruktureinrichtungen vorgesehen. Sie zielt darauf ab, ein umfassendes Verzeichnis über deren Art, Verfügbarkeit und geografische Lage erstellen zu können und so Kooperationen und das so genannte Infrastruktursharing zu verbessern. Damit soll der bereits existierende Infrastrukturatlas nochmals optimiert werden.

Die ganze Pressemitteilung gibt es hier. Damit wäre endlich eine vernünftige Planung für Ausbauwillige möglich, ohne alles doppelt und dreifach zu verlegen.

Mfg
HHF

Re: Wirtschaftsminister für stärkere Regulierungsinstrumente

BeitragVerfasst: 19.03.2010 16:44
von bru62
Mit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes wird der neue EU-Rechtsrahmen in nationales Recht umgesetzt. Ein großartiges Abweichen wird schwer möglich sein. Aber wir haben schon einiges erlebt ...

Gruß

Re: Wirtschaftsminister für stärkere Regulierungsinstrumente

BeitragVerfasst: 20.03.2010 14:08
von essig
mal unabhängig davon wie freiwillig das zustande kam und was daraus wird, geht es runter wie öl ;)

klar, die erfahrung der letzten 10 jahre lässt einen vorsichtig und skeptisch sein aber nun ja, warten wir mal ab. hier mal der originale wortlaut des bmwi:

BMWi hat geschrieben:Zur Regulierung marktmächtiger Unternehmen wird der BNetzA entsprechend dem neuen Art. 13a der Zugangsrichtlinie 4 ein neues Instrumentarium (Funktionelle Trennung) an die Hand gegeben: Sie kann unter sehr engen Voraussetzungen (ultima ratio) bei Vorliegen von Marktversagen oder wichtigen, andauernden Wettbewerbsproblemen vertikal integrierte Unternehmen dazu verpflichten, ihre Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Bereitstellung der betreffenden Zugangsprodukte auf Vorleistungsebene in einem unabhängig arbeitenden Geschäftsbereich unterzubringen.


dann soll man es lieber heute als morgen machen oder was will man da noch experimentieren? das marktversagen beim dsl ausbau ist doch nur ein kleiner vorgeschmack auf das marktversagen welches uns beim fttx ausbau erwarten wird.


und noch das original eckpunktepapier: http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/P ... b=true.pdf

hat vielleicht jemand zeit sich das ganze mal durchzulesen und die für uns wichtigen punkte hier zu zitieren? schaffe es gerade nicht.

Re: Wirtschaftsminister für stärkere Regulierungsinstrumente

BeitragVerfasst: 08.04.2010 14:58
von bkt
essig hat geschrieben:hat vielleicht jemand zeit sich das ganze mal durchzulesen und die für uns wichtigen punkte hier zu zitieren? schaffe es gerade nicht.

Na gut. Woll'n mal nicht so sein ;-)

Eckpunktepapier-tkg-novelle hat geschrieben:Die BNetzA wird ermächtigt, die gemeinsame Nutzung von Grundstücken und dort installierten Einrichtungen unabhängig vom Bestehen einer marktbeherrschenden Stellung anzuordnen.

Damit wäre die Erlaubnis der Mitnutzung von Maststandorten, Outdoor-DSLAMs u.a. z.B. zwingend vorgeschrieben.

Eckpunktepapier-tkg-novelle hat geschrieben:Zusätzlich werden die Vorschriften über die Wegerechte um Informationspflichten bezüglich bestehender und geplanter Infrastruktureinrichtungen ergänzt. Ziel ist es, ein Verzeichnis zu Art, Verfügbarkeit und geografischer Lage der Einrichtungen erstellen zu können, um Kooperationen und Infrastruktursharing zu ermöglichen. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind dabei zu wahren.

Grundsätzlich nur dann zu gebrauchen, wenn nicht nur 2-3 Mitarbeiter der BNetzA dort reinschauen dürfen.
Und mit dem letzten Satz ist schon wieder eine Umgehungsklausel vorgesehen.

Eckpunktepapier-tkg-novelle hat geschrieben:Zur Regulierung marktmächtiger Unternehmen wird der BNetzA entsprechend dem neuen Art. 13a der Zugangsrichtlinie 4 ein neues Instrumentarium (Funktionelle Trennung) an die Hand gegeben: Sie kann unter sehr engen Voraussetzungen (ultima ratio) bei Vorliegen von Marktversagen oder wichtigen, andauernden Wettbewerbsproblemen vertikal integrierte Unternehmen dazu verpflichten, ihre Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Bereitstellung der betreffenden Zugangsprodukte auf Vorleistungsebene in einem unabhängig arbeitenden Geschäftsbereich unterzubringen.


Grad fusionieren die verschiedenen Sparten der Telekom, da droht schon wieder die nächste Teilung. :roll:
Die arme TELEKOM kommt aber auch nie zur Ruhe ;-)

Leider ist auch das wieder halbherzig.
Anstatt eine konsequente Trennung von Netz und Dienst zu verankern, kommt "ultima ratio", also "wenn nichts mehr geht". :-(

Eckpunktepapier-tkg-novelle hat geschrieben:Zur Gewährleistung einer effizienten, flexiblen Frequenznutzung wird dem Horten von Funkfrequenzen in noch strengerem Maße als bislang vorgebeugt. Dies geschieht zum einen durch Sanktionsinstrumente wie Bußgelder und die schnellere Widerrufbarkeit der Frequenzzuteilung aufgrund kürzerer Fristen für den Beginn der Frequenznutzung.


Damit es nicht wieder 5 Jahre dauert, bis die Frequenzen wieder frei werden (siehe WiMax-Versteigerung)

Eckpunktepapier-tkg-novelle hat geschrieben:Zur Verbesserung der Rechte der Verbraucher wird die BNetzA ermächtigt,

Unternehmen, die öffentlich zugängliche Telekommunikationsnetze oder -dienste anbieten, [url]detaillierte Verbraucherschutzanforderungen aufzuerlegen. So erhält sie die Befugnis,[/url]
insbesondere mit Blick auf die Sicherstellung der „Netzneutralität“ und „Netzfreiheit“ Mindestanforderungen bezüglich der Netzübertragungsdienste und der Dienstqualität einschließlich Informationspflichten über die Dienstqualität und Maßnahmen zur Gewährleistung eines gleichwertigen Zugangs behinderter Endnutzer festzulegen;


Damit könnten auch die Fair-Use-Beschränkungen gekippt werden.

Eckpunktepapier-tkg-novelle hat geschrieben:Die anfängliche Mindestlaufzeit für Verträge wird auf maximal 24 Monate begrenzt. Zudem müssen die Unternehmen den Nutzern die Möglichkeit bieten, einen Vertrag mit einer Höchstlaufzeit von 12 Monaten abzuschließen.


Das war glaube ich das Wichtigste daraus.

Re: Wirtschaftsminister für stärkere Regulierungsinstrumente

BeitragVerfasst: 11.04.2010 12:41
von essig
besten dank für die zusammenfassung ;)

Re: Wirtschaftsminister für stärkere Regulierungsinstrumente

BeitragVerfasst: 12.04.2010 20:41
von spokesman
ja danke, wirklich gute Arbeit, sind ja einige große Worte zusammengekommen, mal sehn in welcher Form sie nun eine praktische Anwendung finden.
Sicherlich wird es bald einige Stellenausschreibungen für Anwälte mit Schwerpunkt "Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen" geben, die Ansätze der vorgestellten Punkte würden zwar eine Verbesserung ergeben, jedoch sind sie nach meiner Ansicht nicht präzise genug formuliert, schade..