EuGH verwirft deutsches Telekommunikationsgesetz

Der Europäische Gerichtshof hat das umstrittene deutsche Telekommunikationsgesetz verworfen. Das Urteil ist unter dem Aktenzeichen C-424/07 abrufbar. Der Tenor lautet:
Die Reaktionen auf das Urteil sind gespalten. Telekom-Experte Torsten J. Gerpott von der Uni Duisburg sieht durchaus Gefahren für den weiteren Glasfaserausbau: "Sollte der umstrittene Paragraf im TKG gekippt werden, könnte die Telekom von Investitionen zur Verlegung von Glasfasern auf den besagten Teilstrecken absehen." wird er in einem bei Portel veröffentlichten Bericht zitiert. Außerdem erwartet Gerpott, dass die Telekom-Konkurrenten in Zukunft mehr in Glasfasernetze in Ballungsräumen investieren werden, da sie den Ausbau ihres Backbones inzwischen abgeschlossen hätten.
Dagegen wird das Urteil vom VATM bejubelt. Ebenfalls bei Portel werden gleich zwei Erklärungen verbreitet. In einer wird Geschäftsführer Grützner wie folgt zitiert: "Gesetzlich verordnete Regulierungsferien verzögern in der Praxis den Netzausbau, verringern die ökonomisch sinnvolle Netzauslastung und dienen allein kurzfristigen strategischen Zielen von marktbeherrschenden Unternehmen."
Die Telekom wiederum sieht den ganzen Vorgang gelassen. "Das Urteil habe wenig praktische Relevanz, da der entsprechende Passus des TKG in der Regulierungspraxis bislang gar nicht angewendet worden sei, hieß es von dem Bonner Unternehmen.", heißt es dazu in einem Bericht des Focus von heute.
Gruß
1. Die Bundesrepublik Deutschland hat durch den Erlass von § 9a des Telekommunikationsgesetzes vom 22. Juni 2004 gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 2002/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung (Zugangsrichtlinie), aus den Art. 6 bis 8 Abs. 1 und 2, Art. 15 Abs. 3 und Art. 16 der Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und ‑dienste (Rahmenrichtlinie) sowie aus Art. 17 Abs. 2 der Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und ‑diensten (Universaldienstrichtlinie) verstoßen.
2. Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten.
Die Reaktionen auf das Urteil sind gespalten. Telekom-Experte Torsten J. Gerpott von der Uni Duisburg sieht durchaus Gefahren für den weiteren Glasfaserausbau: "Sollte der umstrittene Paragraf im TKG gekippt werden, könnte die Telekom von Investitionen zur Verlegung von Glasfasern auf den besagten Teilstrecken absehen." wird er in einem bei Portel veröffentlichten Bericht zitiert. Außerdem erwartet Gerpott, dass die Telekom-Konkurrenten in Zukunft mehr in Glasfasernetze in Ballungsräumen investieren werden, da sie den Ausbau ihres Backbones inzwischen abgeschlossen hätten.
Dagegen wird das Urteil vom VATM bejubelt. Ebenfalls bei Portel werden gleich zwei Erklärungen verbreitet. In einer wird Geschäftsführer Grützner wie folgt zitiert: "Gesetzlich verordnete Regulierungsferien verzögern in der Praxis den Netzausbau, verringern die ökonomisch sinnvolle Netzauslastung und dienen allein kurzfristigen strategischen Zielen von marktbeherrschenden Unternehmen."
Die Telekom wiederum sieht den ganzen Vorgang gelassen. "Das Urteil habe wenig praktische Relevanz, da der entsprechende Passus des TKG in der Regulierungspraxis bislang gar nicht angewendet worden sei, hieß es von dem Bonner Unternehmen.", heißt es dazu in einem Bericht des Focus von heute.
Gruß