EU-Kommission stellt Regulierungsentwurf für NGN vor

Die EU-Kommission hat einen Entwurf einer Regulierungsstrategie zur Förderung des Höchstgeschwindigkeitsinternets zur Diskussion gestellt. Hier die Pressemeldung der Kommission und hier der Strategieentwurf (englisch).
Der Entwurf wurde aufgrund eingegangener Stellungnahme in einem ersten Konsultationsverfahren 2008 überarbeitet und soll Teil der Europäischen Breitbandstrategie werden, die man Ende 2009 veröffentlichen will. EU-Telekommunikationskommissarin Viviane Reding wird mit den Worten zitiert: „Glasfaser-Hochgeschwindigkeitsnetze sind die neue Generation von Breitbandinfrastrukturen in Europa. Damit Bürger und Unternehmen europaweit einen schnellen Breitband-Internetzugang nutzen können, werden in den kommenden Jahren in sehr großem Umfang private, aber auch öffentliche Mittel benötigt. Deshalb müssen die Investoren die Spielregeln kennen."
Zum wesentlichen Inhalt heißt es in der PM:
Wer möchte, kann sich an der Konsultation beteiligen und hier ein Statement abgeben: infso-B1ext@ec.europa.eu
Gruß
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Der Entwurf wurde aufgrund eingegangener Stellungnahme in einem ersten Konsultationsverfahren 2008 überarbeitet und soll Teil der Europäischen Breitbandstrategie werden, die man Ende 2009 veröffentlichen will. EU-Telekommunikationskommissarin Viviane Reding wird mit den Worten zitiert: „Glasfaser-Hochgeschwindigkeitsnetze sind die neue Generation von Breitbandinfrastrukturen in Europa. Damit Bürger und Unternehmen europaweit einen schnellen Breitband-Internetzugang nutzen können, werden in den kommenden Jahren in sehr großem Umfang private, aber auch öffentliche Mittel benötigt. Deshalb müssen die Investoren die Spielregeln kennen."
Zum wesentlichen Inhalt heißt es in der PM:
Der geänderte Empfehlungsentwurf sieht Mechanismen vor, mit denen das Investitionsrisiko auf die Investoren und die an einem Zugang interessierten Betreiber aufgeteilt wird. Zur Förderung marktorientierter Investitionen außerhalb dicht besiedelter Gebiete sind im Empfehlungsentwurf Bedingungen festgelegt, unter denen Koinvestitionsmaßnahmen als wettbewerbsfördernd betrachtet werden könnten. Verlegt der marktbeherrschende Betreiber mehrere Glasfaserleitungen, so könnte dies gemäß dem Empfehlungsentwurf die Anwendung weniger restriktiver regulatorischer Vorschriften rechtfertigen. Die Verlegung mehrerer Glasfaserleitungen in der Erde bietet den Wettbewerbsvorteil, dass sie einen unmittelbaren und unverfälschten Wettbewerb auf Infrastrukturebene ermöglicht.
Wer möchte, kann sich an der Konsultation beteiligen und hier ein Statement abgeben: infso-B1ext@ec.europa.eu
Gruß
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