AdR für Breitband-Universaldienst

Der Ausschuss der Regionen hat in einer Stellungnahme vom 13.02.2009 (veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union 2009/C 120/08 vom 28.05.2009) "die Aufnahme von Breitbanddiensten in den Umfang der bestehenden Universaldienstrichtlinie" vorgeschlagen.
Konkret heißt es u.a.:
Im Präsidium des AdR sitzen für Deutschland Karl-Heinz Klär (PES), Ulrich Maly (PES) und Michael Schneider (EPP), der auch Vizepräsident ist.
Gruß
Konkret heißt es u.a.:
DER AUSSCHUSS DER REGIONEN ...
50. schlägt die Aufnahme von Breitbanddiensten in den Umfang der bestehenden Universaldienstrichtlinie vor und fordert die nationalen Regulierungsbehörden auf, die Maßnahmen auf transparente Art und Weise festzulegen, die technologischen Entwicklungen und die Verbesserung der Übertragungsgeschwindigkeiten zu berücksichtigen sowie die Ressourcen und letztlich auch die Sanktionen darzulegen, die sie zur Umsetzung eines funktionalen und offenen Internets in ihrem jeweiligen Mitgliedstaat einzusetzen beabsichtigen. Der AdR fordert die Europäische Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und die Endverbraucher in den betroffenen Gebieten weder finanziell benachteiligt werden noch mit Verzögerungen seitens der Anbieter zu kämpfen haben, die die Ergebnisse von Vereinbarungen über den Universaldienst in ihrem jeweiligen Mitgliedstaat abwarten;
51. schlägt die Festlegung eindeutiger Parameter (wie Bevölkerungsdichte, Netzleistung, geografische Bedingungen) vor, anhand derer vorrangige Gebiete ermittelt werden können, in denen sich die Marktmechanismen alleine als unzureichend erwiesen haben;
52. hält das geforderte Niveau des Universaldienstes in Zukunft für zu niedrig, um die bereits jetzt bestehenden und die künftigen Bedürfnisse der Nutzer zu befriedigen. Es gilt, einen schnelleren funktionalen Internetzugang zu verankern, der rasche technologische Fortschritte in der Zukunft ermöglicht. Die Mitgliedstaaten sollten dazu angehalten werden, auf nationaler Ebene im Einklang mit Artikel 32 der geltenden Richtlinie weitergehende Anforderungen an den Universaldienst zu definieren;
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Im Präsidium des AdR sitzen für Deutschland Karl-Heinz Klär (PES), Ulrich Maly (PES) und Michael Schneider (EPP), der auch Vizepräsident ist.
Gruß