Fragen an die Bundesregierung

Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. November 2008 eingegangenen Antworten der Bundesregierung (vollständig hier):
Abgeordneter Heinz-Peter Haustein (FDP)
Wann ist damit zu rechnen, dass die bereits im Juni 2008 von der EU-Kommission für die Bundesrepublik Deutschland genehmigten Beihilfen für den Ausbau von DSL-Anschlüssen im ländlichen Raum, wo die Deutsche Telekom AG wegen geringer Rentabilität den Ausbau nicht entsprechend vorantreibt, den betreffenden Gebieten generell, und speziell dem Erzgebirge zugute kommen?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Walther Otremba vom 20. November 2008
Seit Juni 2008 werden unter bestimmten Bedingungen Fördermittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ zur Schließung von Breitbandlücken vergeben. Die konkreten Antragsbedingungen legen die Bundesländer fest, über Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 17 – Drucksache 16/11004 die auch die Mittelvergabe erfolgt. Für das Erzgebirge ist das sächsische Wirtschaftsministerium zuständig. Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich dabei um eine technologieneutrale Förderung handelt, die grundsätzlich alle Breitbandtechnologien (DSL, Kabel, Funklösungen etc.) einbezieht.
Abgeordneter Heinz-Peter Haustein (FDP)
Reichen die EU-Beihilfen in Höhe von 141 Mio. Euro aus, um in Deutschland flächendeckend DSL-Anschlüsse zur Verfügung stellen zu können, und wenn nein, nach welchen Kriterien wird die Bundesregierung diesen Ausbau vorantreiben?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Walther Otremba vom 20. November 2008
Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die meisten Breitbandlücken über einen Technologiemix auch ohne staatliche Subventionen schließen lassen. Dazu hat sie auf dem Breitbandportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi; http://www.zukunft-breitband.de) 25 Best-Practice-Beispiele vorgestellt, die belegen, dass in vielen Fällen innerhalb weniger Monate wirtschaftlich selbsttragende Lösungen möglich sind. Für die Fälle, in denen mit hinreichenden Marktlösungen nicht gerechnet werden kann, sollten die derzeit bereitgestellten Mittel zunächst ausreichen. Zu weit gehende Subventionsmaßnahmen bergen die Gefahr, dass Marktprozesse abgebremst und die Geschäftsmöglichkeiten gerade kleiner und mittelständischer Wettbewerber beeinträchtigt werden. Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, das Marktprozesse in der Fläche in vielfältiger Weise unterstützt werden können, etwa durch die Erhöhung der Markttransparenz und damit einhergehend durch die Absenkung von Marktzutrittskosten. Im Mittelpunkt der Maßnahmen steht deshalb eine zielgerichtete Informationspolitik. Neben einem Breitbandatlas wurden auf dem Breitbandportal des BMWi eine Vielzahl von Best-Practice-Beispielen und Checklisten für kommunale Entscheidungsträger veröffentlicht, Beratungsprojekte in unversorgten Regionen durchgeführt und im BMWi eine Breitbandarbeitsgruppe installiert, in der neben Ländervertretern, alle relevanten Verbände, das Bundeslandwirtschaftsministerium, die Bundesnetzagentur und die Telekom AG mitwirken. Gegenwärtig führt das BMWi mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund eine Befragung aller Kommunen durch, um vor Ort marktzutrittsrelevante Informationen abzufragen und diese über eine Datenbank potentiellen Anbietern zugänglich zu machen. Weitere Ansatzpunkte liegen in der Nutzung von Synergieeffekten im Rahmen des Aufbaus neuer Infrastrukturen (z. B. Mitverlegung von Leerrohren im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen) und der Mitbenutzung bereits existierender Einrichtungen (z. B. Leerrohre, Funkmasten, Glasfaserleitungen der Verkehrswirtschaft). Im Hinblick auf eine nachhaltige Verbesserung der Breitbandversorgung in der Fläche ist zudem eine effiziente Nutzung der durch die Digitalisierung der Rundfunkübertragung freiwerdenden Frequenzen (digitale Dividende) erforderlich.