Am 07.07.2016 hat der Bundestag das Gesetz beschlossen. Es muss nun noch im Bundesrat behandelt und abgestimmt werden.
Kritik gab es inzwischen vom BREKO, der am 08.07.2016 folgende Pressemitteilung veröffentlichte:
DigiNetz-Gesetz: Volkswirtschaftlich unsinniger Überbau hochmoderner Glasfasernetze muss verhindert werden
Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) sieht noch entscheidenden Nachbesserungsbedarf am vom Bundestag am gestrigen Abend verabschiedeten „Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze“ (DigiNetzG). Das Gesetz geht nun in den Bundesrat und wird dort voraussichtlich Ende September auf der Tagesordnung stehen. Mit dem DigiNetzG wird die im Mai 2014 vorgelegte „EU-Richtlinie zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen“ in nationales Recht überführt.
Das Gesetz bietet aus Sicht des BREKO zwar gute Ansätze – an entscheidenden Punkten muss nach Ansicht des Verbands aber noch nachgebessert werden. „Diese Nachbesserungen muss der Bundesrat jetzt anmahnen und den Vermittlungsausschuss anrufen“, sagt BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers.
Denn ein zusätzlicher Breitbandausbau in Gebieten, in denen bereits Hochgeschwindigkeitsnetze ausgerollt worden sind („Überbau“), macht nicht nur aus Sicht des BREKO volkswirtschaftlich keinen Sinn: Auch der Bundesrat hatte diesbezüglich bereits im Vorfeld entsprechende Kritik an der im Gesetz vorgesehenen, generellen und unbeschränkten Zugangsverpflichtung zu bestehenden und für den Breitbandausbau nutzbaren Telekommunikationsinfrastrukturen geübt.
„Dort, wo schon heute hochleistungsfähige Highspeed-Anschlüsse vorhanden sind – insbesondere solche, die direkt bis ins Gebäude (FTTB) oder bis direkt in die Wohnung (FTTH) reichen –, macht es keinen Sinn, diese zu überbauen und Investitionen auf diese Weise fehlzuleiten. Das gilt erst recht in Hinsicht auf die Anforderungen der kommenden Gigabit-Gesellschaft mit einer digitalisierten Industrie 4.0“, erläutert Albers. „Das DigiNetz-Gesetz sollte vielmehr die richtigen Anreize für Investitionen in zukunftssichere und nachhaltige, direkte Glasfaseranschlüsse (FTTB / FTTH) setzen.“
Der Verband spricht sich daher dafür aus, die vorgesehene, pauschale Zugangsverpflichtung auf diejenigen besonders unterversorgten Gebiete („weiße Flecken“) – diese liegen meist im ländlichen Raum – zu beschränken, in denen bislang noch keine schnellen Glasfaseranschlüsse verfügbar sind.
Albers unterstreicht: „Unser Fokus sollte auf einem raschen und vor allem effizienten, echten Glasfaserausbau in der Fläche liegen – und nicht dort, wo bereits heute leistungsfähige Breitbandzugänge von Privat- und Geschäftskunden gebucht werden können.“
Positiv am neuen Gesetz sieht der BREKO die Vorschrift, dass bei der Erschließung von Neubaugebieten Glasfaserleitungen künftig verpflichtend mitverlegt werden müssen. Das gilt auch bei öffentlich geförderten Bauvorhaben. Bei der Umsetzung der Mitverlegungsverpflichtungen ist aus Sicht des Verbands besonders wichtig, dass sichergestellt wird, dass die neu errichteten Infrastrukturen auch von allen Netzbetreibern gleichermaßen genutzt werden können. Der BREKO spricht sich dabei dafür aus, die Vorgaben für die zu errichtenden Infrastrukturen flexibel und möglichst offen auszugestalten.
Auch die Verpflichtung, ab dem 1. Januar 2017 alle Neubauten mit hochgeschwindigkeitsfähiger, gebäudeinterner Infrastruktur – zum Beispiel mit ultraschnellen Glasfaserleitungen als Inhouse-Verkabelung – auszustatten, kann Deutschland auf dem Weg in die Gigabit-Gesellschaft weiter voranbringen. Das gilt auch für die im Gesetz vorgesehene Pflicht zur Koordinierung und Transparenz von Bauarbeiten – etwa bei Bauarbeiten an Straßen –, um notwendige (und teure) Tiefbauarbeiten nicht mehrfach ausführen zu müssen.
BREKO-Präsident Norbert Westfal: „Wir setzen nun auf die Expertise der Mitglieder des Bundesrats, die bereits erkannt haben, dass die Rahmenbedingungen für einen schnellen und flächendeckenden Glasfaserausbau zugunsten von Bürgern und Unternehmen richtig gesetzt werden müssen.“