CDU (wieder mal) für Rechtsanspruch auf Breitbandinternet

Neuigkeiten zum Thema Telekommunikation und Breitband

CDU (wieder mal) für Rechtsanspruch auf Breitbandinternet

Beitragvon bru62 » 02.07.2015 12:30

Wieder einmal gibt es einen Vorstoß der CDU hin zu einem Rechtsanspruch auf schnelles Internet. Laut einem Bericht bei golem.de vom 02.07.2015 plant die Partei, dies in ihrem neuen Programm zu verankern. Außerdem wird das Ziel bekräftigt, bis 2018 flächendeckend Breitband-Internet mit mindestens 50 Mbit/s einzuführen. Wir wissen, dass es derartige Vorstöße schon oft gab. Umgesetzt wurden sie nie. Durchgesetzt hat sich bisher noch immer die Wirtschaft, für die jeder staatliche Eingriff in unternehmerisches Handeln Teufelszeug ist. Also warten wir ab, wie sich die Sache weiter entwickelt. Zu begrüßen ist es jedoch allemal.

Gruß
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Re: CDU (wieder mal) für Rechtsanspruch auf Breitbandinterne

Beitragvon bru62 » 05.07.2015 10:51

Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen hat sich für die Umsetzung der CDU-Pläne eingesetzt. Sie berechnet die Kosten dafür auf ca. 12 Milliarden Euro. Das berichtel golem.de am 02.07.2015. "Wir brauchen eine garantierte Grundversorgung mit Breitband für alle Haushalte und Unternehmen. Deshalb fordern wir seit Jahren einen Universaldienst.", wird Tabea Rößner, Sprecherin für Medien und Digitale Infrastruktur, zitiert.

Auch aus der Linksfraktion kommt Zustimmung. golem.de zitiert Herbert Behrens, Mitglied im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur, wie folgt: "Die flächendeckende Breitbandversorgung auf der Basis eines Glasfasernetzes ist für Die Linke die Grundlage für eine zukunftsfeste digitale Infrastruktur in Deutschland. Nur dadurch lässt sich die von uns geforderte Grundversorgung mit schnellem Internet umsetzen."

Kritisiert wird von beiden der Ansatz der CDU, die Grundversorgung mit staatlichen Geldern sicherstellen zu wollen. Stattdessen ist darauf hinzuarbeiten, die Unternehmen dafür in die Pflicht zu nehmen. Sei es durch einen "Unternehmensfond" (Grüne) oder Refinanzierung durch die Kunden (Linke).

Ich denke, die Regularien des Telekommunikationsgesetzes zum Universaldienst sind hinreichend, um in einem Umlageverfahren die Kosten zu verteilen. Man muss sie nur anwenden.

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