Für die steuerliche Absetzbarkeit der Glasfaserinstallation in Hausgrundstücken setzt sich auch der Buglas ein, wie aus einer am 13.09.2014 bei
portal-21.de verbreiteten Meldung hervorgeht. Die heutigen Steuergesetze wäre ein Hemmschuh für den weiteren Glasfaserausbau. "Insbesondere die Eigentümer selbst genutzter Einfamilienhäuser können demnach die Kosten für die Installation eines Glasfaseranschlusses bisher nicht im vollen Umfang von der Steuer absetzen. Dabei geht es zwar nur um die wenigen Meter von der Grundstücksgrenze bis zum Haus. Doch die dabei entstehenden Kosten von durchschnittlich 1.250,- Euro pro Einfamilienhaus könnten die Netzbetreiber auf die Eigentümer abwälzen, wenn sie steuerlich absetzbar wären.", heißt es. Bei einer Änderung der Gesetze könnten "Pro Jahr eine Million Hauseigentümer eine Gesamtinvestition in Höhe von 1,25 Milliarden Euro tragen", während die Mindereinnahmen des Staates bei nur "237,6 Millionen Euro" lägen.
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