Dino75195 hat geschrieben:Kann man zu der Klage eine Stellungnahme hin schreiben?
Oder kann man das nur als Nebenkläger?
Braucht man als Nebenkläger zwingend einen Anwalt?
Ich würd ja zu gerne auch meine Meinung schreiben.
Das hier ist ein Prozess zwischen zwei (halb-)privaten Parteien, also Zivilrecht, da gibt es keine Nebenklage. Die Nebenklage ist ein Begriff aus dem Strafrecht.
Du kannst die Telekom natürlich selbst verklagen, falls Du betroffen bist. Vor dem Amtsgericht brauchst Du dazu auch keinen Anwalt, vor dem Landgericht schon.
Dino75195 hat geschrieben:Was hat das Thema mit der BNetzA zu tun? Geht das nicht Eher zum Thema Drosselung.
Drosselung, Vertragsbedingungen und Netzneutralität sind zentrale Themen der Transparenzbemühungen der BNetzA. Und die Diskussion, ob die Drosselung rechtlich zulässig ist, haben wir vor einigen Wochen hier geführt.