Eine Arbeitsgruppe der Bundestagskoalition aus CDU/CSU und FDP hat sich mit der Entwicklung der ländlichen Räume beschäftigt. Im
Abschlusspapier nimmt die Breitbandversorgung der ländlichen Räume breiten Raum ein. Dabei handelt es sich um z. T. alte, z. T. auch neue Rezepte. In der Summe wird aber einmal mehr die Konsequenz in Form eines Universaldienstes gemieden. Hier die relevanten Passagen:
Koalitionsarbeitsgruppe Ländliche Räume, regionale Vielfalt hat geschrieben:Telekommunikation
zentrale aufgabe ist die verbesserung der standortbedingungen des ländlichen Raums durch eine flächendeckend gleichwertige teilhabe von städtischen und ländlichen Regionen am schnellen Internet und der verhinderung der digitalen spaltung Deutsch- lands. Um die ausbauziele der Bundesregierung zu erreichen, bis 2014 bereits für 75 Prozent und bis 2018 für 100 Prozent der Haushalte Breitbandanschlüsse mit Übertragungsraten von min- destens 50 Megabit/sekunde verfügbar zu haben, ergeben sich folgende schwerpunkte:
- förderung von finanzierungsmodellen für den Breitbandaus- bau über kredite und/oder Bürgschaften, insbesondere in an- lehnung an das KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“, mit denen kredite zu zinssätzen von 1% vergeben werden; Auflage eines eigenen Förderprogramms „Breitbandausbau“ für kommunen und/oder interessierte telekommunikations- unternehmen.
- sicherstellung der Rentabilität des Netzausbaus durch eine möglichst hohe anzahl an Endabnehmeranschlüssen; dies könnte etwa durch finanzielle Anreize z.B. steuerlicher Art geschehen, bei denen analog zur Handwerkerregelung der Hauseigentümer einmalige Investitionskosten zum anschluss seines Hauses steuerlich abschreiben kann.
- Möglichkeit zur Einführung einer kommunalen anschluss- und Benutzungsverpflichtung für Neubaugebiete.
- Gewährleistung, dass interessierte anbieter einen uneinge- schränkten zugang zu kabelverzweigern (kvz) und/oder schaltverteilern erhalten, auch dann, wenn bereits eine Grundversorgung im betreffenden Gebiet existiert.
- Erhöhung der Versorgungsauflagen zur vorrangigen Erschlie- ßung des ländlichen Raums bei der versteigerung der digi- talen Dividende II, sodass nicht nur 90%, sondern zunächst 100% der Bevölkerung im ländlichen Raum versorgt werden müssen.
- sicherstellung, dass die Mietzinsen für die teilnehmeran- schlussleitungen (taL) gesenkt werden, etwa durch eine in- vestitionsfördernde Berechnungsmethode, die sich an den tatsächlichen Marktpreisen und einem abgeschriebenen Netz orientiert.
- zu prüfen, inwieweit analog zur Bundesrahmenregelung „Leerrohre“ eine beihilferechtliche Rahmenregelung ge- schaffen werden kann, die es kommunen erlaubt, den Breit- bandausbau durch die zahlung von zuschüssen an Netzbe- treiber zu fördern.
- zu prüfen, inwieweit das Breitbandbüro des Bundes zu einer ressortübergreifenden koordinierungsstelle mit sitz im Bun- deskanzleramt weiterentwickelt werden kann.
- In einem gemeinsamen Dialog mit den Ländern, Landkreisen und kommunen auf eine zügige Umsetzung des telekommu- nikationsgesetzes (tkg), insbesondere eine anpassung der Bauvorschriften der Länder, zu drängen. Darauf hinzuwirken, dass alle interessierten kommunen und Landkreise den Netz- ausbau in eigener finanzieller Verantwortung übernehmen können. Möglichkeiten für ein langfristig angelegtes, gemein- sames Infrastrukturförderprogramm zum flächendeckenden ausbau von hochleistungsfähigen glasfasernetzen zu erör- tern bzw. aufstockung und verstetigung des Breitband-för- derprogrammes in der gak. Notwendig ist mittelfristig über einen zeitraum von 10 Jahren insgesamt ein volumen in Höhe von ca. 10 Mrd. Euro, das Bund, Länder und kommu- nen aufbringen sollten.
- Reduzierung der ausbaukosten durch öffnung der Breitband- förderprogramme für kommunale Unternehmen.
- Initiative auf europäischer Ebene zur Änderung der geplanten förderbedingungen des Europäischen fonds für regionale Entwicklung (EfRE) ab 2014 und möglichst einfache ge- staltung der förderbedingungen, um Breitbandausbau auch künftig über EfRE förderfähig zu lassen.
- Um Neubaugebiete anzuschließen, ist sicherzustellen, dass der anschluss an ein öffentliches telekommunikationsnetz (Telefon/Telefax) in der bisher gewohnten festnetzgebunde- nen form wahrgenommen und gewährleistet wird.