Zu den Entscheidungen der BNetzA gibt es eine Meinungsäußerung des Bundesverbandes Glasfaseranschluss gegeben, die in der folgenden Pressemitteilung vom 29.06.2012 veröffentlicht wurde:
Kündigungsentgelte für letzte Meile sind Anachronismus
Glasfaserverband kritisiert Regulierungsentscheidung zu TAL-Einmalentgelten
Köln, 29. Juni 2012. Als nicht-investitionsfördernd und in der Sache falsch wertet der Bundesverband Glasfaseranschluss e.V. (BUGLAS) die heutige Entscheidung der Bundesnetzagentur, die Entgelte für die Kündigung der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) zwar abzusenken, diese aber nicht in Gänze zu versagen. Die Kündigungsentgelte werden den Wettbewerbern von der Deutschen Telekom auch dann abverlangt, wenn deren Kunden auf einen Glasfaseranschluss wechseln und die TAL somit gar nicht mehr benötigt wird. Die Bundesnetzagentur hat mit ihrer heutigen Entscheidung die Kündigungs- und weitere sogenannte Einmalentgelte wie beispielsweise die Neuschaltung oder Übernahme der TAL für die nächsten zwei Jahre festgelegt.
„Die erneute Genehmigung von Kündigungsentgelten konterkariert das in das neue Telekommunikationsgesetz aufgenommene Regulierungsziel, den Ausbau von hochleistungsfähigen TK-Netzen der nächsten Generation zu beschleunigen“, erklärt BUGLAS-Geschäftsführer Wolfgang Heer. „Es ist anachronistisch, dass die Kündigungsentgelte weiterhin auch dann zu entrichten sind, wenn Endkunden auf moderne Glasfaseranschlüsse wechseln und dementsprechend die TAL überhaupt nicht mehr benötigt wird.“
Im Fall einer Migration auf einen Glasfaseranschluss ein Kündigungsentgelt für die TAL zu erheben ist nach Ansicht des Verbandes aber auch grundsätzlich nicht gerechtfertigt und in der Sache falsch. In der Vergangenheit, so der BUGLAS-Geschäftsführer weiter, sei immer argumentiert worden, die Kündigungsentgelte sollten der Telekom den Aufwand ersetzen, der dabei entsteht, eine gekündigte TAL für sich oder andere Wettbewerber wieder verfügbar zu machen. Gerade dies sei aber bei der Migration eines Kunden auf einen Glasfaseranschluss nicht der Fall.
Nicht nachvollziehbar ist für den Verband, warum zwar die Kündigungsentgelte ohne gleichzeitige Umschaltung des Kunden um rund ein Viertel gekürzt worden sind, die Kündigungsentgelte mit gleichzeitiger Umschaltung des Kunden jedoch um fast die Hälfte. „Hier wird die Schere zwischen den beiden Entgelten mit der neuen Regulierungsentscheidung sogar noch größer“, so Heer. „Damit wird die Weiternutzung der Telekom-Infrastruktur sozusagen belohnt und die Bereitstellung moderner Glasfaseranschlüsse quasi bestraft. Aus ordnungspolitischer Perspektive setzt dies den falschen Anreiz, bestehende Netzinfrastrukturen weiter zu nutzen und nicht in neue, hochleistungsfähige Netze zu investieren.“
Die heute von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Einmalentgelte treten vorläufig zum 1. Juli 2012 für zwei Jahre in Kraft. Das endgültige Inkrafttreten erfolgt erst nach einer nationalen Konsultation und nach Stellungnahmen durch EU-Kommission und die Regulierungsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten.