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Bei offener Rechnung darf Anbieter nicht gleich sperren

Verfasst:
17.11.2011 18:35
von spokesman
Das Landgericht München I (Az. 37 O 21210/11) entschied am 6. Oktober, dass ein Telefonanbieter den Anschluss nicht abschalten dar, wenn der Kunde nicht zahlt. Grund hierfür können Behauptungen von Kunden zu einzelnen Rechnungspositionen sein, welche der Anbieter nun erst zu prüfen hätte. Die Verbraucherzentrale Hamburg ist bei diesem Urteil gegen Telefonica/Alice vor Gericht gezogen und konnte somit eine verbraucherfreundliche Lösung erzielen. Bisher musste der Kunde immer zahlen, da er sonst kein Telefon/Internet mehr hatte, dieses Druckmittel wurde nun genommen.
Quelle
tarif-angebote.de
Re: Bei offener Rechnung darf Anbieter nicht gleich sperren

Verfasst:
17.11.2011 21:36
von bkt
Das ist u.a. auch eine der positiven Neuerungen im novellierten TKG.
Insbesondere im Bereich des Inkasso fremder Rechnungen durch die Telekommunikationsunternehmen wurden da "ein paar Speichen eingezogen".

Re: Bei offener Rechnung darf Anbieter nicht gleich sperren

Verfasst:
18.11.2011 09:00
von sollner11
Thema Wechsel:
hat sich da auch was geändert?
ich bin in diesem Jahr sowohl geschäftlich als auch privat gewechselt
beide Wechsel gingen schief
die Alt-Provider schaltete jeweils einfach die alte Nummer nicht frei, trotz Kündigungsbestätigung usw.
in beiden Fällen war ich der Leidtragende
eine ekelhafte Sache, die zwar die Provider unter sich ausmachen, aber ich eben mit dem ganzen wochenlangen HickHack leben musste
und da geht es mir nicht um das Geld, dass ich trotz Nichterbringung oder Nebenherbestehen beider Anschlüsse zahlen musste
mir geht es um die Gelassenheit und Frechheit des Altproviders, mit der dieser Kundenverarsche betreibt (betreiben darf)
da ich hier ein System vermute, bin ich ganz klar für öffentliche Auspeitschung
oder aber um Regelung dieser Fälle zwischen den Providern und Entschädigung des Kunden, da es sich ja wohl um eine systemisch bedingte Dummheit von Mitarbeitern in der Telekommunikationswirtschaft handelt
und Dummheit schützt vor Strafe nicht ... (außer in diesem Gewerbe?)
Re: Bei offener Rechnung darf Anbieter nicht gleich sperren

Verfasst:
18.11.2011 17:40
von grapevine
Das Urteil ist weder nach der aktuellen, noch nach der künftigen Rechtslage überraschend. § 45k TKG regelt recht klar, wann und wie gesperrt werden darf, und im Falle von beanstandeten Forderungen ist das ausdrücklich nicht der Fall. Dazu hätte es auch kein Gerichtsurteil gebraucht. Möglicherweise ist aber der Fall nicht so eindeutig, wie die knackige Schlagzeile suggeriert.
Die Anmerkungen von sollner11 haben mit einer Sperre ja nichts zu tun.
Re: Bei offener Rechnung darf Anbieter nicht gleich sperren

Verfasst:
18.11.2011 20:24
von spokesman
am Ende hat sollner11 aber ein ähnliches Problem. Ich vermute jedoch, dass derartige Fälle nicht mit einem systematischen Ansatz verfolgt werden, ich denke die Sachbearbeiter sind in den letzten Jahren einfach zu wenig geworden und nun kann die Qualität nicht mehr sichergestellt werden (wenn man diesen Gedankengang als System ansieht - gut). Natürlich können auch falsche oder eben nicht ganz optimale Prozesse diese negative Entwicklung befördern, für die Kunden ist diese Feststellung jedoch ein schwacher Trost.
Derartige Fehler machen nach meiner Erfahrung auch nicht vor Geschäftskunden halt.