Landesgericht Bonn: Telekom-Werbung irreführend

Nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) gegen die irreführende Werbung der Telekom hat das Landesgericht Bonn nun ebenfalls festgestellt, dass die Werbung für "unbegrenztes surfen" bei Telekom VDSL-Anschlüssen irreführend ist. Die Telekom stellt in ihren Werbematerialien dar, dass VDSL Call & Surf Comfort Paket ohne Zeit- und Volumenbegrenzung ist, im Kleingedruckten wird erst deutlich, dass bereits ab 100GB Trafic im Monat auf 6Mbit/s im Downloadbereich gedrosselt wird.
Die Telekom möchte die Klage nun abweisen, bisher sei es zu keiner Drosselung gekommen, zudem werbe man bei der Downloadgeschwindigkeit mit einem bis zu, eine Garantie wird von Seiten der Telekom auf eine bestimmte Bandbreite nicht gegeben. Das Landesgericht gibt in einer Veröffentlichung den VZBV recht wie auf winfutur.de zu lesen ist.
Die Telekom möchte die Klage nun abweisen, bisher sei es zu keiner Drosselung gekommen, zudem werbe man bei der Downloadgeschwindigkeit mit einem bis zu, eine Garantie wird von Seiten der Telekom auf eine bestimmte Bandbreite nicht gegeben. Das Landesgericht gibt in einer Veröffentlichung den VZBV recht wie auf winfutur.de zu lesen ist.