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TKG-Entwurf auf veralteter Preisermittlungsbasis

BeitragVerfasst: 07.03.2011 16:36
von bkt
altes TKG hat geschrieben:§ 79 Erschwinglichkeit der Entgelte

(1) Der Preis für die Universaldienstleistung nach § 78 Abs. 2 Nr. 1 gilt als erschwinglich, wenn er den realen Preis der Telefondienstleistungen nicht übersteigt, die von einem Privathaushalt außerhalb von Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern zum 1. Januar 1998 durchschnittlich nachgefragt wurden. Dabei werden die zu diesem Zeitpunkt erzielten Leistungsqualitäten einschließlich der Lieferfristen und die bis zum 31. Dezember des jeweiligen Vor-Vorjahres festgestellte Produktivitätsfortschrittsrate berücksichtigt.
(2) Universaldienstleistungen nach § 78 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 gelten als erschwinglich, wenn die Entgelte den Maßstäben des § 28 entsprechen.

Daran wurde im Entwurf inhaltlich nichts geändert.
TKG-Änderung hat geschrieben: § 79 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 78 Abs. 2 Nr. 1“ durch die Wörter „§ 78 Absatz 2 Nummer
1 und 2“ ersetzt.
b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 78 Abs. 2 Nr. 2 bis 4“ durch die Wörter „§ 78 Absatz 2 Nummer
3 bis 5“ ersetzt.


Das zementiert höhere Gewinnen trotz niedrigerer Preise in den Großstädten und garantiert höhere Preise außerhalb von Großstädten.
Ein solidarischer Ausgleich zwischen hohen Einnahmen in Großstädten und hohen Kosten auf dem Land ist nicht vorgesehen worden.
Und dies ist nur der Passus für Universaldienstleistungen. Darüber hinausgehende Leistungen sind garnicht erfaßt. :shock:

Der Hammer ist allerdings, dass immer noch die Preise von 1998 als Vergleichsbasis herhalten sollen.

Re: TKG-Entwurf auf veralteter Preisermittlungsbasis

BeitragVerfasst: 08.03.2011 06:36
von bru62
Ist in die todo-Liste für die Stellungnahme aufgenommen. Ich bin übrigens gerade dabei, diese Form:

§ 79 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 78 Abs. 2 Nr. 1“ durch die Wörter „§ 78 Absatz 2 Nummer 1 und 2“ ersetzt.
b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 78 Abs. 2 Nr. 2 bis 4“ durch die Wörter „§ 78 Absatz 2 Nummer 3 bis 5“ ersetzt.


in eine lesbare Version des Entwurfs umzuwandeln. Braucht natürlich Zeit. Oder hat jemand schon eine komplette Neufassung des TKG gefunden? Dann könnte ich mir die Arbeit sparen.

Gruß

Re: TKG-Entwurf auf veralteter Preisermittlungsbasis

BeitragVerfasst: 08.03.2011 10:29
von bkt
Ich bau grad 'ne Synopse zusammen.
dauert aber noch etwas. Mein Word bricht dauernd zusammen ("Keine Rückmeldung")

Nun ja, die Datei mit altem TKG und Referenetnentwurf und Kommentaren hat aktuell ca 2 MByte. :o

Re: TKG-Entwurf auf veralteter Preisermittlungsbasis

BeitragVerfasst: 08.03.2011 11:46
von bru62
bkt hat geschrieben:Ich bau grad 'ne Synopse zusammen.

genau das mach ich auch. bin momentan beim § 23 oder so. Kann es aber nur in der Freizeit tun. Insofern bist du vielleicht eher fertig. 8-) Ich lass also erstmal die Finger davon.

Gruß

Re: TKG-Entwurf auf veralteter Preisermittlungsbasis

BeitragVerfasst: 08.03.2011 12:03
von geisi
bkt hat geschrieben:Mein Word bricht dauernd zusammen ("Keine Rückmeldung")


halt Microsoft.

Re: TKG-Entwurf auf veralteter Preisermittlungsbasis

BeitragVerfasst: 08.03.2011 12:18
von spokesman
OO und gut ;)

Re: TKG-Entwurf auf veralteter Preisermittlungsbasis

BeitragVerfasst: 08.03.2011 12:21
von geisi
OO = Oracle

eher jetzt Libre Office

Re: TKG-Entwurf auf veralteter Preisermittlungsbasis

BeitragVerfasst: 08.03.2011 12:40
von spokesman
naja da die Rede von Word war, hatte ich eigentlich Open Office gemeint ;)

Re: TKG-Entwurf auf veralteter Preisermittlungsbasis

BeitragVerfasst: 08.03.2011 12:49
von geisi
Ich auch denn Open Office gehört seit 2010 zu Oracle siehe hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Oracle_Open_Office

Das neue Open Source Produkt, welches sich daraufhingegründet hat heißt jetzt Libte Office
http://de.wikipedia.org/wiki/Libre_office