TKG-Novelle: spätestens 2018 flächendeckend 50 Mbit/s

Verfasst:
02.03.2011 13:23
von bru62
Heute hat das Kabinett die Novelle des
Telekommunikationsgesetzes beschlossen. In der dazu veröffentlichten
Pressemitteilung von BMWi und BMELV ist das Ziel enthalten, bis 2015, spätestens jedoch 2018 flächendeckend Anschlüsse mit 50 Mbit/s anzubieten. Im Mai werden die weiteren parlamentarischen Beratungen beginnen. Ein Inkrafttreten ist noch in diesem Jahr zu erwarten. Leider wurde wieder eine Chance vergeben, den Universaldienst auf Breitbandinternet auszudehnen. Wir werden nun den Entwurf genau lesen und uns anschließend öffentlich äußern.
Gruß
Re: Bundesregierung: spätestens 2018 flächendeckend 50 Mbit/

Verfasst:
02.03.2011 14:24
von bru62
Ich habe mir mal die gesamte Vorlage grob rein gezogen und folgende Schwerpunkte in der neuen Regelung gefunden:
§ 2, Ziel der Regulierung:
- Sicherstellung einer flächendeckenden gleichartigen Grundversorgung in städtischen und ländlichen Räumen (bisher: flächendeckende Grundversorgung) mit Telekommunikationsdiensten (Universaldienstleistungen) zu erschwinglichen Preisen
- die Beschleunigung des Ausbaus von hochleistungsfähigen öffentlichen Telekommunikationsnetzen der nächsten Generation (neu)
Neu ist der § 40 gefasst:
§ 40
Funktionelle Trennung
(1) Gelangt die Bundesnetzagentur zu dem Schluss, dass die nach den Abschnitten 2 und 3 auferlegten angemessenen Verpflichtungen nicht zu einem wirksamen Wettbewerb geführt haben und wichtige und andauernde Wettbewerbsprobleme oder Marktversagen auf den Märkten für bestimmte Zugangsprodukte auf Vorleistungsebene bestehen, so kann sie als außerordentliche Maßnahme vertikal integrierten Unternehmen die Verpflichtung auferlegen, ihre Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Bereitstellung der betreffenden Zugangsprodukte auf Vorleistungsebene in einem unabhängig arbeitenden Geschäftsbereich unterzubringen. Dieser Geschäftsbereich stellt Zugangsprodukte und -dienste allen Unternehmen, einschließlich der anderen Geschäftsbereiche des eigenen Mutterunternehmens, mit den gleichen Fristen und zu den gleichen Bedingungen, auch im Hinblick auf Preise und Dienstumfang, sowie mittels der gleichen Systeme und Verfahren zur Verfügung.
Neu ist auch der
„§ 77a
Gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen durch Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze
(1) Die Bundesnetzagentur kann die gemeinsame Nutzung von Verkabelungen in Gebäuden oder bis zum ersten Konzentrations- oder Verteilerpunkt, sofern dieser außerhalb des Gebäudes liegt, durch Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze ... anordnen.
Die Anordnung kann getroffen werden, wenn eine Vervielfachung der Infrastruktur wirtschaftlich ineffizient oder praktisch unmöglich wäre.
(3) Die Bundesnetzagentur kann von den Telekommunikationsnetzbetreibern und von Unternehmen, die über Einrichtungen verfügen, die zu Telekommunikationszwecken genutzt werden können, diejenigen Informationen verlangen, die für die Erstellung eines detaillierten Verzeichnisses über Art, Verfügbarkeit und geografische Lage dieser Einrichtungen erforderlich sind. Zu den Einrichtungen nach Satz 1 zählen unter anderem Gebäude, Gebäudezugänge, Verkabelungen in Gebäuden, Masten, Antennen, Türme und andere Trägerstrukturen, Leitungsrohre, Leerrohre, Einstiegsschächte und Verteilerkästen. ... Das Verzeichnis kann Interessenten zur Verfügung gestellt werden, falls die von der Bundesnetzagentur festgelegten Bedingungen für eine Einsichtnahme erfüllt sind. Dabei sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren.
Nun zum vielleicht Interessantesten:
Die Paragrafen zum Universaldienst (78 ff) lauten jetzt wie folgt:
§ 78 Universaldienstleistungen
(1) Universaldienstleistungen sind ein Mindestangebot an Diensten für die Öffentlichkeit, für die eine bestimmte Qualität festgelegt ist und zu denen alle
Endnutzer unabhängig von ihrem Wohn- oder Geschäftsort zu einem erschwinglichen Preis Zugang haben müssen und deren Erbringung für die Öffentlichkeit als Grundversorgung
unabdingbar geworden ist.
(2) Als Universaldienstleistungen werden bestimmt:
1. der Anschluss an ein öffentliches Telekommunikationsnetz an einem festen Standort, der Gespräche, Telefaxübertragungen und die Datenkommunikation mit Übertragungsraten
ermöglicht, die für einen funktionalen Internetzugang ausreichen,
2. der Zugang zu öffentlich zugänglichen Telefondiensten über den in Nummer 1 genannten Netzanschluss,
3. die Verfügbarkeit mindestens eines von der Bundesnetzagentur gebilligten gedruckten öffentlichen Teilnehmerverzeichnisses (§ 104), das dem allgemeinen Bedarf entspricht und regelmäßig mindestens einmal jährlich aktualisiert wird,
4. die Verfügbarkeit mindestens eines umfassenden, öffentlichen Telefonauskunftsdienstes, auch für Nutzer öffentlicher Münz- und Kartentelefone, einschließlich der Netzkennzahlen von Teilnehmern und ausländischer Anschlussinhaber, soweit die Teilnehmerdaten zur Verfügung stehen und unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorschriften,
5. die flächendeckende Bereitstellung von öffentlichen Münz- oder Kartentelefonen oder anderer Zugangspunkte für den öffentlichen Sprachtelefondienst an allgemeinen und jederzeit für jedermann zugänglichen Standorten entsprechend dem allgemeinen Bedarf; die öffentlichen Telefonstellen sind in betriebsbereitem Zustand zu halten, und
6. die Möglichkeit, von allen öffentlichen Münz- oder Kartentelefonen unentgeltlich und ohne Verwendung eines Zahlungsmittels Notrufe durch einfache Handhabung mit der
Nummer 112 und den nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach § 108 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 festgelegten nationalen Notrufnummern durchzuführen.
(3) Unternehmen, die Universaldienstleistungen nach Absatz 2 Nr. 2 und 3 erbringen, haben bei der Verarbeitung der ihnen von anderen Unternehmen bereitgestellten Informationen den Grundsatz der Nichtdiskriminierung zu beachten.
(4) Nach Anhörung des Universaldienstverpflichteten kann die Bundesnetzagentur den allgemeinen Bedarf der Universaldienstleistungen nach Absatz 2 hinsichtlich der
Bedürfnisse der Endnutzer feststellen, insbesondere hinsichtlich der geographischen Versorgung, der Zahl der Telefone, der Zugänglichkeit und der Dienstequalität. Zur
Sicherstellung des Dienstes sowie der Dienstemerkmale ist die Bundesnetzagentur befugt, den Unternehmen Verpflichtungen aufzuerlegen. Die Bundesnetzagentur kann von solchen
Verpflichtungen für Teile oder das gesamte Hoheitsgebiet absehen, wenn eine Anhörung der betroffenen Kreise ergibt, dass diese Dienstemerkmale oder vergleichbare Dienste
als weithin verfügbar erachtet werden.
§ 79 Erschwinglichkeit der Entgelte
(1) Der Preis für die Universaldienstleistung nach § 78 Absatz 2 Nummer 1 und 2 gilt als erschwinglich, wenn er den realen Preis der Telefondienstleistungen nicht übersteigt, die von einem Privathaushalt außerhalb von Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern zum 1. Januar 1998 durchschnittlich nachgefragt wurden. Dabei werden die zu diesem Zeitpunkt erzielten Leistungsqualitäten einschließlich der Lieferfristen und die bis zum 31. Dezember des jeweiligen Vor-Vorjahres festgestellte Produktivitätsfortschrittsrate berücksichtigt.
(2) Universaldienstleistungen nach § 78 Absatz 2 Nummer 3 bis 5“ gelten als erschwinglich, wenn die Entgelte den Maßstäben des § 28 entsprechen.
Im weiteren finden sich jede Menge regulatorische Zielsetzungen und Festlegungen, die Investionen in neue Netze dienlich sein können. Aus meiner Sicht kann man wohl sagen: Ein Schritt in die richtige Richtung, leider ohne die notwendige Konsequenz. Wer legt fest, was für einen "funktionalen Internetzugang ausreichend ist"? Zumindest diese Frage muss in der weiteren parlamentarischen Behandlung beantwortet werden.
Gruß
Re: Bundesregierung: spätestens 2018 flächendeckend 50 Mbit/

Verfasst:
02.03.2011 14:57
von bru62
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) äußert sich in einer Pressemitteilung wie folgt zur Novelle des TKG:
„Der rasche Ausbau leistungsfähiger Breitbandnetze ist ein Muss für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Dafür sind verlässliche Regelungen und Planungssicherheit unverzichtbar.“ Das unterstrich Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) anlässlich der Kabinettsberatungen zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Der VKU begrüßt generell, dass mit dem Entwurf zur TKG-Novellierung bessere Rahmenbedingungen für Unternehmen geschaffen werden sollen, die in Glasfasernetze investieren möchten. „Doch die in der Vorlage vorgesehene Möglichkeit zur regionalisierten Regulierung ist Gift für Investitionen. Sie schafft weitere Unsicherheiten – gerade für die kommunalen Unternehmen, die Glasfaser ausbauen wollen“, so Reck.
Breitbandnetze sind Teil der Daseinsvorsorge - wie der Koalitionsvertrag der Bundesregierung bestätigt hat - und damit eine klassische kommunalwirtschaftliche Aufgabe. Derzeit bringen mehr als 150 kommunale Unternehmen die Entwicklung in Deutschland voran, „denn der Aufbau netzgebundener Infrastrukturen gehört zu ihren Kernkompetenzen“, so Reck. „Kommunale Unternehmen sind Infrastrukturexperten.“ Erst durch die Mitverlegung bei Revisionsarbeiten an bestehenden Netzen wird ein Glasfaserausbau in vielen Gegenden überhaupt wirtschaftlich. „Bei der Verlegung anderer Infrastrukturen kann man entsprechende Synergien nutzen. Die Kosten des Glasfaseraufbaus können so um bis zu 50 Prozent gesenkt werden.“
Reck: „Zum schnellen Ausbau gehört aber auch, dass der Gebäudezugang für Netzbetreiber erleichtert wird. Eine geeignete Regelung dazu fehlt im aktuellen Entwurf.“ Auch die künftigen intelligenten Elektrizitätsnetze und Smart Meter in den Haushalten brauchen leistungsfähige Kommunikationsinfrastrukturen.
Gruß
CDU/CSU Bundestagsfraktion zu neuem TKG

Verfasst:
02.03.2011 16:53
von spokesman
Heute veröffentlichte die CDU/CSU Bundestagsfraktion eine
Pressemitteilung zu den Änderungen im neuen TKG, wie von uns erhofft wird es bisher keine wirklichen Änderungen geben, der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Technologie, Dr. Joachim Pfeiffer spricht in der aktuellen Pressemitteilung von den bekannten Zielen der Breitbandstrategie, nicht jedoch dem Ziel 1Mbit/s bis 2010. Erreicht werden sollen die Zielstellungen mit wettbewerbskonformer Förderung von Hochgeschwindigkeitsnetzen, Planungssicherheit für Unternehmen usw.
Weiter soll die BNetzA erweiterte Befähigungen bekommen um letzendlich den Infrastrukturaltas zu erweitern, hierzu soll sie weitere Infrastrukturinformationen von den Betreibern anfordern können, stellt sich die Frage freiwillig oder nicht..
Re: TKG-Novelle: spätestens 2018 flächendeckend 50 Mbit/s

Verfasst:
02.03.2011 19:23
von Haupti76
nach mein verständnis klingt das wie: naja bissel universadienst, aber irgendwie auch nicht.
wischi waschi halt. oder seh ich das falsch?
Re: TKG-Novelle: spätestens 2018 flächendeckend 50 Mbit/s

Verfasst:
02.03.2011 23:23
von spokesman
Haupti76 hat geschrieben:nach mein verständnis klingt das wie: naja bissel universadienst, aber irgendwie auch nicht.
wischi waschi halt. oder seh ich das falsch?
ich denke das BMWi sagt nein, das BMELV sagt ja.
Folglich wird wohl das gemacht was das BMWi vorgibt, aber noch ist nicht aller Tage.
VKU zur TKG-Novelle bei digitalfernsehen.deAuf dem Informationsportal
digitalfernsehen.de wird das Thema "Novellierung des TKG" kritisch betrachtet, so heißt es in der Einleitung, dass die Novelle des TKG alle Lobbyisten des Breitband-Ausbaus auf den Plan ruft, in den weiteren Zeilen des Berichtes geht man näher auf die Haltung des VKU (Verband kommunaler Unternehmen) ein. Der VKU stemmt sich gegen regionaleisierte Regulierung, es werden nach seiner Meinung ein hohes Maß an Planungssicherheiten beötigt, derzeit sieht er die Diskussion noch in der Findungsphase.
Weiter übt der VKU in Persona von Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck Kritik an den hohen Hürden, wenn es um den Zugang zu den Wohneinheiten geht, hier stehen die Unternehmen oft vor großen Problemen, die derzeitige Diskussion um die Änderung des TKG sieht hier bisher keinen Handlungsbedarf.
Sicher ist sich der VKU auch in der Sache, dass nur Glasfasernetze bis zum Kunden (FTTH) eine nachhaltige Lösung darstellen, Funk- und Koaxialnetze kommen schon heute an ihre Grenzen, dies wird sich mit der Erweiterung der IPTV, VOD und Tele-Medizin deutlich stärker abbilden, als es heute der Fall ist, ich denke mit Wahrsagerei hat dies wenig zutun..
Re: TKG-Novelle: spätestens 2018 flächendeckend 50 Mbit/s

Verfasst:
02.03.2011 23:35
von bkt
spokesman hat geschrieben:Haupti76 hat geschrieben:nach mein verständnis klingt das wie: naja bissel universadienst, aber irgendwie auch nicht.
wischi waschi halt. oder seh ich das falsch?
ich denke das BMWi sagt nein, das BMELV sagt ja.
Folglich wird wohl das gemacht was das BMWi vorgibt, aber noch ist nicht aller Tage.
Jetzt geht das Ganze in die parlamentarische Beratung. Da kommt es jetzt Entscheidend darauf an, wie sich z.B. die Länder im Bundesrat positionieren.
Erstmal müßte man den nunmehr beschlossenen Entwurf lesen.
Dann wäre ein "netter Brief" an alle Bundestagsabgeordneten fällig, mit den Änderungsvorschlägen, die noch einzubringen sind..
Re: TKG-Novelle: spätestens 2018 flächendeckend 50 Mbit/s

Verfasst:
03.03.2011 00:01
von spokesman
wie es sein sollte ist schon klar, heute scheint es mir aber eher auf die Lobby anzukommen, naja dann hoffen wir mal, dass sich die Opposition jetzt auf den richtigen Weg macht, sich müssten wir unsere Vorschläge einbringen, ich frage mich aber wie wir das alles schaffen wollen..
Ich habe im wesentlichen von den Ministerien geschrieben, da sich diese bereits ihre eigenen Meinungen geastelt haben, aber anscheinend alle die Arbeit der Enquete Kommission vergessen bzw. ignorieren, ich würde die Arbeit der Enquete Kommission zur Gestaltung des TKG heranziehen, wer sonst setzt sich derzeit auf bundespolitischer Ebene so intensiv und nah am Volk für die elementaren Themen ein wie die Enquete Kommission..
Re: TKG-Novelle: spätestens 2018 flächendeckend 50 Mbit/s

Verfasst:
03.03.2011 10:39
von bkt
spokesman hat geschrieben:...wer sonst setzt sich derzeit auf bundespolitischer Ebene so intensiv und nah am Volk für die elementaren Themen ein wie die Enquete Kommission..
Die ist nur leider noch bei weitem nicht auf dem Stand angekommen, den man für die jetzt anstehende Novellierung bräuchte

Re: TKG-Novelle: spätestens 2018 flächendeckend 50 Mbit/s

Verfasst:
03.03.2011 19:52
von spokesman
ja, dies zeugt wieder von einem gewissen Etwas. Die TKG-Novellierung wäre eigentlich mal ein Thema für die Enquete-Kommission, zumindest könnte man sein Augenmerk auf den baldigen Zwischenstand der Enquete richten..
Re: TKG-Novelle: spätestens 2018 flächendeckend 50 Mbit/s

Verfasst:
04.03.2011 18:54
von Haupti76
Portel.de : "Anga begrüßt vorgelegten Gestzentwurf zur Novellierung des TK-Gesetzes.
Der weitere Ausbau breitbandiger Netze muss auch zukünftig auf einem funktionierenden Infrastrukturwettbewerb sowie nachhaltigen Technologiemix beruhen. Festlegungen alleine auf den Ausbau von Glasfaser sind dabei kontraproduktiv. Eine staatliche Förderung darf lediglich in den Gegenden erfolgen, in denen ein Ausbau durch keine der verfügbaren Technologien wirtschaftlich erreicht wird.
Regulatorische Eingriffe z.B. über einen Breitbanduniversaldienst oder Branchenabgaben zur Finanzierung des Breitbandausbaus in der Fläche sind aus Sicht der Kabelnetzbetreiber nicht erforderlich; sie bergen vielmehr die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen.
soviel dazu.
TKG §40 Androhung der regionalen Trennung von Netz und Diens

Verfasst:
04.03.2011 19:57
von bkt
TKG-Entwurf §40 hat geschrieben:Gelangt die Bundesnetzagentur zu dem Schluss, dass die nach den Abschnitten 2 und 3 auferlegten
angemessenen Verpflichtungen nicht zu einem wirksamen Wettbewerb geführt haben und
wichtige und andauernde Wettbewerbsprobleme oder Marktversagen auf den Märkten für bestimmte
Zugangsprodukte auf Vorleistungsebene bestehen, so kann sie als außerordentliche
Maßnahme vertikal integrierten Unternehmen die Verpflichtung auferlegen, ihre Tätigkeiten im Zusammenhang
mit der Bereitstellung der betreffenden Zugangsprodukte auf Vorleistungsebene in
einem unabhängig arbeitenden Geschäftsbereich unterzubringen. Dieser Geschäftsbereich stellt
Zugangsprodukte und -dienste allen Unternehmen, einschließlich der anderen Geschäftsbereiche
des eigenen Mutterunternehmens, mit den gleichen Fristen und zu den gleichen Bedingungen,
auch im Hinblick auf Preise und Dienstumfang, sowie mittels der gleichen Systeme und Verfahren
zur Verfügung.
Trifft auch lokale Monopole z.B. der Kabel-TV-Anbieter

Re: TKG-Novelle: spätestens 2018 flächendeckend 50 Mbit/s

Verfasst:
07.03.2011 08:05
von Haupti76
Der
Tagesspiegel berichtete am 02.03.2011 ebenfalls über das Thema.
Tagesspiegel hat geschrieben:
Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) hatte im Gesetz ursprünglich festschreiben wollen, dass alle Haushalte auf dem Land bis 2015 mit schnellen Breitbandanschlüssen von 50 Megabit pro Sekunde versorgt werden müssen – und zwar per Festnetz. Dies hatte das federführende Wirtschaftsministerium von Minister Rainer Brüderle (FDP) als zu teuer und nicht marktwirtschaftlich abgelehnt. Nun soll weiter geprüft werden, andere technische Möglichkeiten wie Funknetze für eine flächendeckende Versorgung zu nutzen. Spätestens im Jahr 2018 soll es in Deutschland keine mit Breitband unversorgten Gebiete mehr auf der Internetlandkarte geben
Es scheint so, als ist Aigner wieder eingeknickt. Von der FDP behaupte ich mal, sie behindert den Ausbau. Egal ob Funk oder Kabel.
Und unwissentlich behindern lasse ich auch nicht mehr gelten.
Man hat Ziel bis 2010 flächendeckende Versorgung verfehlt; nun schreibt man "Spätestens im Jahr 2018 soll es in Deutschland keine mit Breitband unversorgten Gebiete mehr auf der Internetlandkarte geben." Nun gibt man sich also weitere ACHT Jahre Zeit.
Re: TKG-Novelle: spätestens 2018 flächendeckend 50 Mbit/s

Verfasst:
07.03.2011 13:20
von bkt
Haupti76 hat geschrieben:Nun gibt man sich also weitere ACHT Jahre Zeit.
Dann aber 50MBit/s für ALLE.
Dafür würde ich dann mal acht Jahre trotzdem angemessen finden.
Re: TKG-Novelle: spätestens 2018 flächendeckend 50 Mbit/s

Verfasst:
07.03.2011 13:24
von Nenunikat
bkt hat geschrieben:Haupti76 hat geschrieben:Nun gibt man sich also weitere ACHT Jahre Zeit.
Dann aber 50MBit/s für ALLE.
Dafür würde ich dann mal acht Jahre trotzdem angemessen finden.
Genauso wenig, wie es jetzt Breitband für alle gibt, wird es 2018 50 MBit/s für alle geben.
Solange auf Markt und Wirtschaft gewartet wird, kann dies nur schief gehen.