Bundestag: "Marktversagen bei der Breitbandversorgung"

Unter dem Titel "Marktversagen bei der Breitbandversorgung" hat die Fraktion DIE LINKE im Bundestag eine Kleine Anfrage gestellt, am 08.02.2011 ist hierzu eine Antwort eingegangen. Kernpunkt der Nachfragen betrafen das Thema Universaldienstleistung und die Bewertung der Bundesregierung dazu. So heißt es in Frage Nr. 15:
15. Wie begründet die Bundesregierung, dass „Mit Blick auf die außerordentlich gute Marktentwicklung und die vielfältigen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen (…) eine Ausweitung des Universaldienstes auf Breitbandanbindungen derzeit allerdings nicht zweckmäßig (ist), da hierdurch positive Ansätze gerade in der Fläche konterkariert würden.“ (siehe Bundestagsdrucksache 17/935)?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Breitbandversorgung rasch erreicht werden wird. Bei der Ausweitung des Universaldienstes sind grundsätzlich auch mögliche negative Auswirkungen auf die Ausbauaktivitäten der Wirtschaft zu berücksichtigen. Derzeit stehen hinreichend Fördermittel zur Verfügung, mit denen nach entsprechenden Ausschreibungsverfahren in Gebieten, in denen Marktlösungen nicht realisierbar sind, Finanzierungslücken geschlossen werden können. Technologieneutrale Ausschreibungen wären auch im Falle einer Ausweitung des Universaldienstes durchzuführen. Insoweit brächten Universaldienstlösungen keine Zeitersparnis. Im Gegenteil würden sie Gebiete, in denen bei gemeinsamer Anstrengung aller Beteiligten Marktlösungen realisierbar sind, zu Subventionsgebieten machen, da kein Anreiz mehr für Eigenanstrengungen bestünde.