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BNetzA: Ex-post-Regulierung der Glasfaser-TAL der TELEKOM

BeitragVerfasst: 25.01.2011 16:56
von bkt
Bundesnetzagentur legt neue Regulierungsbedingungen
für die „letzte Meile“ zur Stellungnahme vor
Kurth: „Ex-post-Regulierung der Glasfaser-TAL gibt
Planungssicherheit und ermöglicht neue Breitbandinvestitionen“


http://www.teltarif.de/glasfaser-netz-t ... 41396.html

So hat sich die TELEKOM die von ihr gewünschte "Planungssicherheit" sicher nicht vorgestellt ;-)

Re: BNetzA: Ex-post-Regulierung der Glasfaser-TAL der TELEKOM

BeitragVerfasst: 25.01.2011 18:07
von sollner11
sicher?

von einer Nichtregulierung war ja nicht wirklich auszugehen
und eine ex-post ist halt auch eher eine "Drohgebärde" ... mit dem Ziel, sich unreguliert zu einigen

ich denke, die Telekom wird damit
a) gerechnet haben
b) leben können

Re: BNetzA: Ex-post-Regulierung der Glasfaser-TAL der TELEKOM

BeitragVerfasst: 25.01.2011 21:55
von bkt
Ex-post ist ein Warnschuss vor den Bug: Wenn es nicht so funktioniert wird ex ante geregelt.
Das bedeutet nämlich, das alle Preise "unter Vorbehalt derAufhebung stehen".

23.12.2010 hat geschrieben:Obermann forderte Bundesregierung und Parlament auf, mit der Neufassung des Telekommunikationsgesetzes im kommenden Jahr Investitionsanreize zu setzen. Es gebe keinen Grund, die Telekom beim Glasfaserausbau weiterhin zu regulieren wie zu Monopolzeiten, andere Unternehmen jedoch nicht.
Mehr zum Thema Obermann: Regulierung hemmt den Breitbandausbau auf http://www.dsl-magazin.de


21.12.2010 hat geschrieben: Grundsätzlich investierten Unternehmen allerdings nur, „wenn es sich für sie rentiert und sie eine gewisse Sicherheit über die Rahmenbedingungen haben“, erklärte der Telekom-Vorstandschef. Beim Breitbandausbau sei entscheidend, wie die Regulierung der neuen Glasfasernetze aussehen werde.

Obermann forderte Bundesregierung und Parlament auf, mit der Neufassung des Telekommunikationsgesetzes im kommenden Jahr Investitionsanreize zu setzen. Es gebe keinen Grund, die Telekom beim Glasfaserausbau weiterhin zu regulieren wie zu Monopolzeiten, andere Unternehmen jedoch nicht.


Das sieht nicht so aus, als wenn sie damit gerechnet haben. Schliesslich haben sie lange und lautstark dagegen getrommelt.
Das ihr Getrommle so wenig Wirkung hat, das werden sie nicht vorausgesehen haben.

Re: BNetzA: Ex-post-Regulierung der Glasfaser-TAL der TELEKOM

BeitragVerfasst: 26.01.2011 09:27
von sollner11
naja...zwei (gleiche) Zitate belegen das auch nicht mehr ;)


ich meine auch gar nicht, dass sie es sich nicht erwünscht und deswegen gefordert haben
ich meine nur, dass sie sicher auch mit dem gerechnet haben, was jetzt Stand ist

und was ist Stand?

"legt einen Preis fest, und wir schauen mal, ob der passt."

oder seh ich das falsch?

Re: BNetzA: Ex-post-Regulierung der Glasfaser-TAL der TELEKO

BeitragVerfasst: 27.01.2011 04:48
von Winternightsky
Naja, offiziell veröffentlichte die BNetzA ja noch etwas mehr:

Bundesnetzagentur legt neue Regulierungsbedingungen für die "letzte Meile" zur Stellungnahme vor
Kurth: "Ex-post-Regulierung der Glasfaser-TAL gibt Planungssicherheit und ermöglicht neue Breitbandinvestitionen"
Die Bundesnetzagentur hat jetzt eine wichtige Entscheidung für die künftige Regulierung von Glasfaseranschlüssen getroffen. Zukünftig soll bei neuen Glasfaser-Teilnehmeranschlussleitungen (Glasfaser-TAL) der Telekom Deutschland GmbH lediglich eine Ex-post-Kontrolle vorgenommen werden. Der Entwurf einer entsprechenden Regulierungsverfügung wurde der EU-Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der anderen EU-Mitgliedstaaten zur Stellungnahme übermittelt.

Re: BNetzA: Ex-post-Regulierung der Glasfaser-TAL der TELEKO

BeitragVerfasst: 27.01.2011 09:02
von sollner11
Winternightsky hat geschrieben:Zukünftig soll bei neuen Glasfaser-Teilnehmeranschlussleitungen (Glasfaser-TAL) der Telekom Deutschland GmbH lediglich eine Ex-post-Kontrolle vorgenommen werden.


naja ... das Wort lediglich verstehe ich als "minimal belastend" für die Telekom
eventuell verstehe ich es ja doch falsch

Re: BNetzA: Ex-post-Regulierung der Glasfaser-TAL der TELEKO

BeitragVerfasst: 27.01.2011 13:46
von bkt
sollner11 hat geschrieben:naja ... das Wort lediglich verstehe ich als "minimal belastend" für die Telekom
eventuell verstehe ich es ja doch falsch

Die BNEtzA nimmt erstmal das Mittel der geringsten Beeinträchtigung, was unter dem für Verwaltungen vorgeschriebenen "Verhältnismäßigkeitsgrundsatz" vollkommend in Ordnung ist.

Das bedeutet für die TELEKOM aber auch, das ein mögliches "Ungemach" bereits angedroht wird (sozusagen die Abmahnung vorweg).
Übersetzt in etwa so:
"Liebe TELEKOM, reiß dich bei Deiner Preisbildung am Riemen. Wenn es hierdurch berechtigten Unfrieden gibt, dann regeln wir das." ;-)

Re: BNetzA: Ex-post-Regulierung der Glasfaser-TAL der TELEKO

BeitragVerfasst: 29.01.2011 09:39
von News
Hier noch die Original-Pressemitteilung der BNetzA vom 25.01.2011:

Kurth: "Ex-post-Regulierung der Glasfaser-TAL gibt Planungssicherheit und ermöglicht neue Breitbandinvestitionen"
Die Bundesnetzagentur hat jetzt eine wichtige Entscheidung für die künftige Regulierung von Glasfaseranschlüssen getroffen. Zukünftig soll bei neuen Glasfaser-Teilnehmeranschlussleitungen (Glasfaser-TAL) der Telekom Deutschland GmbH lediglich eine Ex-post-Kontrolle vorgenommen werden. Der Entwurf einer entsprechenden Regulierungsverfügung wurde der EU-Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der anderen EU-Mitgliedstaaten zur Stellungnahme übermittelt.

"Die Ex-post-Regulierung der Glasfaser-TAL ist eine Lösung, die den Interessen aller Beteiligten gerecht wird. Sie schafft Planungssicherheit für die Telekom Deutschland GmbH, ohne sie unnötig einzuengen. Ihren Wettbewerbern gibt sie die Gewissheit, dass sie weder überhöhte Preise noch technische Zugangshemmnisse befürchten müssen. Die Bundesnetzagentur steht bei Konflikten bereit, um Missbrauch zu verhindern und im Zweifelsfall faire Konditionen durchzusetzen", erklärte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

"Eine Ex-ante-Regulierung wäre zurzeit nicht nur unverhältnismäßig, sie würde auch praktische Schwierigkeiten aufwerfen, weil wir vorläufig mit zahlreichen hypothetischen Annahmen zu den Baukosten und den Risikozuschlägen für die neue Infrastruktur arbeiten müssten. Die Zahlungsbereitschaft der Verbraucher für höhere Bandbreiten ist begrenzt. Marktuntersuchungen zeigen, dass die Schmerzgrenze relativ schnell erreicht wird. Die Konkurrenz der Kabelnetzbetreiber, die ihre Netze ebenfalls auf höhere Geschwindigkeiten aufrüsten, tut ein Übriges, um den Preissetzungsspielraum der Telekom Deutschland GmbH zu begrenzen. Deshalb rechne ich damit, dass schon die vorhandenen Marktkräfte die Telekom Deutschland GmbH daran hindern werden, missbräuchlich überhöhte Zugangspreise festzusetzen, die den Wettbewerbern keine Luft zum Atmen lassen. Realistische Vorleistungspreise, die eine ausreichende Marge ermöglichen, liegen auch in ihrem eigenen Interesse, um das neue Anschlussnetz möglichst rasch auszulasten", so Kurth weiter.

Ein erster Entscheidungsentwurf war bereits im vergangenen Jahr zur nationalen Konsultation mit den Marktbeteiligten vorgestellt worden. Dieser basierte auf der erneuerten Marktdefinition und Marktanalyse der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur für den Markt zur "letzten Meile". Die Untersuchung führte zu dem Ergebnis, dass die Telekom Deutschland GmbH auf diesem Markt nach wie vor über beträchtliche Marktmacht verfügt. In den Markt wurden erstmals auch massenmarktfähige reine Glasfaser-TAL aufgenommen, nachdem die Telekom Deutschland GmbH einen entsprechenden Ausbau angekündigt hatte.

Für die Glasfaser-TAL sah der ursprünglich konsultierte Entwurf der Regulierungsverfügung dieselbe Regulierungsintensität wie bei der Kupfer-TAL vor. Insbesondere war geplant, auch diese Zugangsentgelte der Vorabgenehmigung zu unterwerfen. Nach Auswertung der nationalen Konsultation ist nunmehr beabsichtigt, für die Glasfaser-TAL von einer strengen Ex-ante-Regulierung abzusehen. Diese Entgelte sollen in der kommenden Regulierungsperiode zunächst der Ex-post-Kontrolle nach den Missbrauchsmaßstäben unterliegen.

Für die klassische Kupfer-TAL sieht der nun vorgelegte Entscheidungsentwurf die Fortsetzung der bisherigen Regulierung vor. Danach bleibt die Telekom Deutschland GmbH zur Zugangsgewährung zu ihren TAL, zur Kollokation, zur Zugangsgewährung in ihre Multifunktionsgehäuse und zu ihren Kabelleerrohren, zur Nichtdiskriminierung und zur Vorlage der abgeschlossenen TAL-Verträge bei der Bundesnetzagentur verpflichtet. Die Entgelte für die Zugangsgewährung muss sie sich auch künftig von der Bundesnetzagentur nach dem Maßstab der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung genehmigen lassen.

Die EU-Kommission und die Regulierungsbehörden der anderen EU-Mitgliedstaaten haben nun Gelegenheit, binnen eines Monats Stellung zu dem von der Bundesnetzagentur vorgelegten Entscheidungsentwurf zu nehmen. Die endgültige Regulierungsverfügung kann daher voraussichtlich Ende Februar/Anfang März 2011 ergehen.

Re: BNetzA: Ex-post-Regulierung der Glasfaser-TAL der TELEKO

BeitragVerfasst: 29.01.2011 20:48
von bkt
"Die Ex-post-Regulierung der Glasfaser-TAL ist eine Lösung, die den Interessen aller Beteiligten gerecht wird. Sie schafft Planungssicherheit für die Telekom Deutschland GmbH, ohne sie unnötig einzuengen. Ihren Wettbewerbern gibt sie die Gewissheit, dass sie weder überhöhte Preise noch technische Zugangshemmnisse befürchten müssen.
Die Bundesnetzagentur steht bei Konflikten bereit, um Missbrauch zu verhindern und im Zweifelsfall faire Konditionen durchzusetzen", erklärte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
...

Realistische Vorleistungspreise, die eine ausreichende Marge ermöglichen, liegen auch in ihrem eigenen Interesse, um das neue Anschlussnetz möglichst rasch auszulasten", so Kurth weiter.


Was ich gesagt habe, nur mit anderen Worten ;-)

Re: BNetzA: Ex-post-Regulierung der Glasfaser-TAL der TELEKO

BeitragVerfasst: 30.01.2011 00:29
von sollner11
bkt hat geschrieben:Was ich gesagt habe, nur mit anderen Worten

dito