LTE Drosselung

Hallo,
ich habe mich mal kundig gemacht bei der BundesNetzagentur auf welcher rechtlichen Basis es steht dass trotz der ganzen Auflagen vom Bund bei der Frequenzvergabe, sämtliche Provider wieder munter drosseln dürfen. Folgende Antwort bekam ich daraufhin von der Behörde:
Soviel zum Thema LTE als Breitbandersatz.
ich habe mich mal kundig gemacht bei der BundesNetzagentur auf welcher rechtlichen Basis es steht dass trotz der ganzen Auflagen vom Bund bei der Frequenzvergabe, sämtliche Provider wieder munter drosseln dürfen. Folgende Antwort bekam ich daraufhin von der Behörde:
Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 01.12.2010, in welcher Sie fragen, ob Tarife, die eine Drosselung der Übertragungsgeschwindigkeit auf unter 1 MBit/s vorsehen, gegen die Regeln der Digitalen Dividende verstoßen.
In diesem Zusammenhang möchte ich auf Seite 99 der Präsidentenkammerentscheidung zur Vergabe von Frequenzen für den drahtlosen Netzzugang vom 12.10.2009 (ABI. 20/2009, Vfg 59/2009) verweisen:
http://www.bundesnetzagentur.de/cae/ser ... 404pdf.pdf
"...Soweit von Kommentatoren eine garantierte Übertragungsrate gefordert wird, weist die Kammer darauf hin, dass eine Mindestdatenübertragungsrate im Verbraucherinteresse zwar sinnvoll erscheint, die Auferlegung einer solchen Verpflichtung telekommunikationsrechtlich jedoch nicht vorgesehen ist. Übertragungsraten sind von verschiedenen technischen
Faktoren abhängig und können daher nicht ohne Weiteres vorgegeben werden. Das Telekommunikationsgesetz geht vielmehr davon aus, dass die Bereitstellung von hohen Datenraten nachfragegerecht erfolgt, es sei denn, dass bestimmte Qualitätsmerkmale im Sinne einer Universaldienstverpflichtung vorgegeben werden. Die Kammer geht jedoch davon aus, dass allen Teilnehmern an der Auktion die Ziele der Breitbandstrategie der Bundesregierung bekannt sind und diese unterstützen..."
Eine wie von Ihnen beschriebene Drosselung der Übertragungsgeschwindigkeit nach Verbrauch eines vorab mitgeteilten Datenvolumens verstößt somit nicht gegen die o. a. Präsidentenkammerentscheidung.
Den Mobilfunkanbietern steht es im Rahmen ihrer jeweiligen Geschäftsstrategien frei unterschiedliche Tarife anzubieten.
Die Drosselung soll die Mobilfunknetze vor einer drohenden Überlastung schützen und somit allen Nutzern einen fairen Zugang zum Netz ermöglichen. Dieses Vorgehen ist nicht unüblich und kommt z. B. auch bei verschiedenen UMTS-Tarifen vor.
Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
...
Soviel zum Thema LTE als Breitbandersatz.