Studie: bis 2015 LTE für 80 Prozent der Bevölkerung

Berichte, Anbieter, Erfahrungen und Fragen zu Mobilfunk (GPRS, EDGE, UMTS, LTE), WiMAX, WLAN, Richtfunk usw.

Re: Studie: bis 2015 LTE für 80 Prozent der Bevölkerung

Beitragvon bkt » 03.01.2011 20:07

sollner11 hat geschrieben:nach dem feierabend trinkst du, oder?

Ja, alkoholfrei. Oder was hast Du gedacht ;-)


bru62 hat geschrieben:Das Problem ist eben (das bringt die Grafik ja recht gut rüber), dass einmal von der Netzneutralität abgewichen, ein Weg zurück schwer werden wird. Das meine ich mit der Büchse der Pandora.

Mir fehlt immer noch die Definition eines Internetzuganges nach bkt-Lesart.

Gruß


Netzneutralität kann nur auf Basis einer Grundversorgung eingefordert werden.
Und als Grundversorgung, so entnehme ich den meisten Beiträgen, kann ein "Bandbreitenangebot vergleichbar dem Schweizer Universaldienst-Modell" (also mit <1MBit/s) angesehen werden.

Da die flächendeckende Versorgung von allen Haushalten mit mindestens 1 MBit/s (als unterste Grenze) Ziel aller Breitbandinitiativen (des Bundes und der Länder) ist, kann zumindest von der Zielstellung her hier schon mal ein Haken dran gemacht werden. Hier steht die vollständige Realisierung noch aus, aber mit LTE ist dies (auf jeden Fall aus Sicht der Bundesregierung) erfüllbar.
Da auch gegen die damit angebotenen Tarife bislang kein Widerspruch von Seiten des Bundes aufkommt, scheinen auch diese als "fair" betrachtet zu werden.
Ich persönlich halte Preise um die 40€ für eine mobile 2.000er Anbindung für akzeptabel, aber das ist ja dabei nur bedingt maßgebend.

Damit müssen die Ziele eigentlich ein Stückchen höher gehängt werden, denn der Netzzugang muß hiermit als gewährleistet angesehen werden.
Streitpunkt ist hierbei
a) Ist eine Datenmengenbegrenzung als Anzeichen eines Verstoßes gegen die Netzneutralität zu bewerten und wenn ja, warum?
Aus meiner Sicht NEIN.
b) Angebotene Transfergeschwindigkeit als zeitgemäß?
Aus meiner Sicht ebenfalls NEIN. Aber kein Verstoß gegen die freie Zugangsmöglichkeit und die freie Nutzungswahl.

c) Wieviel mehr darf ein höheres Datenmengenbudget kosten bzw. wieviel eine Flatrate? Ist dieser Grenzwert technologieabhängig zu gestalten?

Und eine nicht unwichtige Frage ist natürlich der auch immer wieder zu hörende "Gleichheitsgrundsatz".
Hier müssen als Vergleiche die anderen Infrastrukturen herangezogen werden. Und man wird feststellen, dass es auch hier weder beim ÖPNV einen bundesweit einheitlichen Fahrpreis gibt, noch beim Strom,noch beim Gas und schon garnicht beim Abwasser, wo dieSchwankungen schon von Gemeinde zu Nachbargemeinde erheblich sein können. Wie also sollen die regionalen Unterschiede beim Breitbandzugang bewertet werden?
Das Denkbare diskutieren, das Machbare realisieren.
Mitarbeit im Bundesverband "Initiative gegen digitale Spaltung - geteilt.de e.V." ist machbar, seit dem 12. März 2011
-----
Alle Beiträge geben ausschliesslich die persönliche Meinung des Verfassers wieder (GG Art. 5) und sind Dritten nicht zuzurechnen
Benutzeravatar
bkt
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 2065
Registriert: 13.03.2010 21:19
Wohnort: Thüringen

Re: Studie: bis 2015 LTE für 80 Prozent der Bevölkerung

Beitragvon stanleys » 03.01.2011 20:45

Warum nicht anders herum.
Ich buche eine Flat mit x Mbit/s für alle frei zugänglichen Internet-Dienste bei einem Provider. (auch streaming und peering Dienste)
Für kostenpflichtige und zeitkritische Dienste, wie :

- VOIP 1 Mbit/s
- IPTV/VOD 4 (SD) / 8 (HD) Mbit/s

kann!!! ich als Endkunde davon!!! z.B. per VLAN/QoS eine entsprechende Bandbreite reservieren (z.B. am IAD).
Ich als Endkunde entscheide, ob ich das möchte oder nicht - nicht der Netzbetreiber oder der Diensteanbeiter.
Entscheide ich mich dagegen, muß ich ggf. mit den Konsequenzen leben, das ich die zeitkritischen Dienste nicht in der gewünschten Qualität erhalte, wenn parallel die Bandbreite für andere Funktionen "verbraucht" wird.

Der Diensteanbieter wiederum stellt lediglich mit dem Netzbetreiber vertraglich sicher, das die Bandbreite für diese zeitkritischen Dienste garantiert wird, wenn der Kunde das so einstellt/wünscht.
Ich als Endkunde suche mir also einen Provider, welcher mir die benötigte (Gesamt-)Bandbreite zur Verfügung stellt.
Und bezahle an den Dienstanbieter für den Dienst + die garantierte Bandbreite/QoS.
Für die restliche Bandbreite gilt, wie bisher, der garantierte Bandbreitenkorridor, z.B. T-VDSL 50 :
- von 27,9 Mbit/s bis zu 51,3 Mbit/s für den Downstream und
- von 2,7 Mbit/s bis zu 10,0 Mbit/s für den Upstream
abzügliche der per z.B. VLAN/QOS fest zugeordneten Bandbreite für IPTV/VOIP/VOD etc.

Weitere Randbedingungen :
- keine Volumenbegrenzungen, dann lieber einen "kleineren" z.B. 6-25 Mbit/s-Anschluß mit ggf. engerem Bandbreitenkorridor. (Stichwort: Überbuchung, Drossel am BRAS)
- Netzbetreiber entscheiden nicht allein !!!, welche Dienste über des Netz abgewickelt werden und wie diese zu priorisieren sind.
Er stellt lediglich allg. Bandbreite oder Bandbreite mit QoS diskriminierungsfrei (wäre zu diskutieren) im Rahmen seiner Netzkapazitäten zur Verfügung, welche der Provider bzw. Diensteanbieter bei ihm bestellt.

Mein Fazit:
Eine Teilung der verfügbaren Bandbreite in
- "allgemeinen" Content ohne QoS bzw. diensteneutral, welche z.B. Provider über allg. Breitbandtarife anbieten
und
- zeitkritischen ggf. kostenpflichtigen Diensten mit QoS
wird sich nicht vermeiden lassen bzw. gibt es ja schon.
Auf welcher (Netz)Ebene das passiert ist dabei unerheblich. (separates phys. Netz; QoS/VLAN; xWDM im Backbone-Glasfasernetz; POTS/ISDN/DSL-Frequenzspektrum etc.)
Schließlich haben wir ja aktuell auch für DVB-S(2), DVB-T, Telefon (noch) ebenfalls ein eigenes "Netz" und damit auch ein "QoS".

Trotzdem sehe ich die Gefahr, insbesondere auch weil es oft keine Trennung zwischen Netzbetreiber, Provider und Diensteanbeiter gibt, das immer mehr Dienste, allen voran Peering und Streaming, als Kostenpflichtige in den "QoS"-Bereich "abwandern".
Weiterhin aus dem gleichen Grund, das der "allgemeinen" Content ohne QoS ebenfalls nicht mehr als Flat, sondern als Volumentarif angeboten wird.
(siehe 1&1 Surf&Phone Flat Special bzw. T Call & Surf Comfort VDSL)

Unabhängig hiervon gibt es kostenpflichtigen Content (noch) ohne spezielle "QoS"-Anforderungen.
Auch dieser Bereich wird zunehmen. (social networks, newspaper, music store etc.)
Benutzeravatar
stanleys
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 627
Registriert: 15.05.2006 21:56
Wohnort: 06886 Lu. Wittenberg

Re: Studie: bis 2015 LTE für 80 Prozent der Bevölkerung

Beitragvon Nenunikat » 03.01.2011 21:52

Nun mal meine (zugegebenermaßen etwas umfangreichen) Ansichten zur aktuellen Diskussion:
1. Es kann eigentlich nicht sein, dass für den normalen PC-Gebrauch, das Surfen, Online-Updates, E-Mail (mit Anhängen) und Updates der Programme, welche auf einem PC sind das angebotene Volumen nicht reicht. Somit ist - wenn man eine Volumenbegrenzung zulässt - zumindest eine Volumenmenge notwendig, die nicht schon bei Nutzung der aufgezählten Dinge verbraucht ist.
Wenn man dann noch bedenkt, dass auch E-Lerning keineswegs in den Spiel- und Hobby-Bereich gehört, fällt auf, dass so eine Volumenbegrenzung kaum bei 10 GB liegen darf, sondern ein Mehrfaches davon sein müsste. Für Dauer-IPTV muss das Insklusiv-Volumen aber beispielsweise nicht ausreichen.
Gar keine Begrenzung ist natürlich besser. Dies lädt allerdings dazu ein, mit der Bandbreite und dem Volumen maßlos zu hantieren.
2. Wird eine Volumenbegrenzung erreicht, sollte sinnvollerweise eine Herabstufung der Bandbreite aktiv werden - und keine automatischen Zusatzkosten.
Alternativ ist es akzeptabel, wenn für einen Aufpreis wieder die volle Bandbreite zur Verfügung steht. Diese Freischaltung darf aber nicht dazu führen, dass der zusätzlich Zahlende die den Anderen zustehende Leistung schmälert. Die Breitbandanbieter müssen, wenn sie diese Aufpreis-Option anbieten, auch technisch dafür sorgen, dass dies nicht zu Beeinträchtigungen für die anderen führt. Eine Herabstufung wegen überhohem Volumenverbrauch sollte möglichst nicht in einem sehr großen Schritt passieren, sondern in mehreren. Diese schrittweisen Herabstufungen sollten aber schon spürbar sein, weil sonst die Warnfunktion geschwächt wird und eher technische Probleme oder eine allgemeine Überlastung als Grund für die geringere Bandbreite angenommen werden.
3. Um eine allgemeine QoS-Festlegung wird man nicht umhinkommen. Netze mit einer durchschnitlichen Verfügbarkeit unter 95 Prozent sollten nicht als diskutabel angesehen werden. WLAN-Netze auf den allgemein verfügbaren Frequenzen fallen damit schon mal aus dem raus, was man als Grundversorgung zählen könnte.
Auch um Festlegung, welche weiteren Werte im Normalfall (keine Überlastung/keine Spitzenlastzeiten) durch die Breitband-Infrastruktur eingehalten werden sollen, wird man nicht umhinkommen. Sonst wird ein Netz als ausreichend angesehen, bei dem die Daten erst einmal ein paar "Ehrenrunden" um die Welt antreten und mit einer Verspätung von Sekunden beim Empfänger ankommen.
Dies hat nichts mit Bevorzugung von bestimmten Daten/Diensten zu tun, sondern mit den durchschnittlichen Bandbreiten und Antwortzeiten der verwendeten Breitband-Infrastruktur.
4. Telefonie muss schon möglich sein - ob dies aber über entsprechend abgesichertes VoIP, ein separates Netz oder Funknetz läuft, ist solange zweitrangig, wie sich die Kosten dafür inkl. deutschlandweiter Festnetz-Flatrate im Rahmen von ca. 20 Euro bewegen. Hier mit "Volumenbegrenzungen" oder weiter auf Einzelkosten-Abrechnung zu setzen, ist auf Grund der relativ geringen Datenmenge nicht nachvollziehbar. Außerdem dürfte der Telefonie-Kostenanteil in den heutigen Doppelflatrate-Angeboten auch kaum größer sein.
5. Höhere Beträge als 40 Euro pro Privatkunde würde ich persönlich als unpassend für eine Breitband-Grundversorgung ansehen.
6. Eine inhaltliche Bewertung und Priorisierung der verschiedenen Datenpakete innnerhalb des zugesichterten Volumens darf nicht erfolgen.
Werden vom Breitbandanbieter bestimmte QoS-Angebote mit Vorrangbehandlung (beispielsweise für VoIP, Echtzeitüberwachung, Videodienste) angeboten, darf dies immer nur durch zusätzliche oder entsprechend erweitere Infrastruktur gewährleistet werden. Ein Nutzung der Internet-Infrastruktur für die Grundversorgung ist nur im Falle zulässig, dass diese Internet-Infrastruktur nicht durch die Grundversorgung schon ausgelastet ist.
Um das Zulassen solcher Zusatz-Infrastrukturen wird man nicht umhinkommen, da es Dienste / Prozesse gibt, die nicht mit Verzögerungen im Datentransport klar kommen.
Diese zusätzliche Internet-Infrastruktur darf aber nicht dazu führen, dass die Internet-Infrastruktur für die Grundversorgung (schleichend) immer mehr vernachlässigt wird.
7. Die Bandbreite, welche man als Untergrenze ansieht, wird man wohl aller paar Jahre anpassen müssen. Jetzt noch 1 MBit/s als ausreichend anzusehen, halte ich persönlich für zu wenig. 3 MBit/s sehe ich persönlich als eine derzeit vertretbare Untergrenze an.
Sobald sich beispielsweise FTTH-Netze durchsetzen, wird diese Untergrenze merklich nach oben gesetzt werden müssen, weil sich die Internet-Angebote nach den Möglichkeiten der Mehrheit richten und somit Bandbreiten von "Gestern" zu einem zunehmenden Auschluss der Surfer mit Untergrenzen-Bandbreiten aus dem Internet führt.
... - erleben was verhindert.
"Grenzen gabs gestern" - heute gibts Verhinderungen.
Benutzeravatar
Nenunikat
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 584
Registriert: 24.07.2007 17:05
Wohnort: 01665 Diera-Zehren

Re: Studie: bis 2015 LTE für 80 Prozent der Bevölkerung

Beitragvon bkt » 04.01.2011 12:53

Nenunikat hat geschrieben:Nun mal meine (zugegebenermaßen etwas umfangreichen) Ansichten zur aktuellen Diskussion:

Sehr schöner Beitrag.
Nenunikat hat geschrieben:1. Es kann eigentlich nicht sein, dass für den normalen PC-Gebrauch, das Surfen, Online-Updates, E-Mail (mit Anhängen) und Updates der Programme, welche auf einem PC sind das angebotene Volumen nicht reicht. Somit ist - wenn man eine Volumenbegrenzung zulässt - zumindest eine Volumenmenge notwendig, die nicht schon bei Nutzung der aufgezählten Dinge verbraucht ist.

Da die bestehenden Datenmengengrenzen aus dem gemessenen durchschnittlichen Datenverbrauch aller Nutzer eines Providers abgeleitet werden (daher kommen ja auch die öffentlich verkündeten Zahlen) ist hier die Frage zu stellen, wer hier den Maßstab darstellt. Der wenigen Power-User, der dutzende Programme am laufen hat und diese auch updaten muß, oder die Masse der "Stino-Nutzer" die im wesentlichen nur das Microsoft-Grundpaket nutzt und allgemein im Web rumsurfen.

Nenunikat hat geschrieben:Wenn man dann noch bedenkt, dass auch E-Lerning keineswegs in den Spiel- und Hobby-Bereich gehört, fällt auf, dass so eine Volumenbegrenzung kaum bei 10 GB liegen darf, sondern ein Mehrfaches davon sein müsste.

Hier gebe ich nur bedingt recht, denn es hängt sehr stark davon ab, wie "intelligent" der Anbieter sein Produkt gestaltet hat (z.B. schlechte Webseitenprogrammierer beschäftigt). Es gibt sehr datensparsame Auftritte und es gibt sehr Aufwändige Auftritte die große Datenmengen verteilen.
Und bei e-Learning geht es im wesentlichen um den Inhalt und nicht um die Verpackung.
Hier wären also die Anbieter gehalten ihre Produkt so zu gestalten, dass es ihre Kunden auch erreicht. Schliesslich verdienen auch sie nur mit erreichten Kunden Geld.

Des weiteren würden ggf. dafür nötige zusätziche Volumenkosten unter Ausbildungskosten fallen. (für die Weggefallenen Fahrtkosten zur Volkshochschule ;-)


Nenunikat hat geschrieben:Gar keine Begrenzung ist natürlich besser. Dies lädt allerdings dazu ein, mit der Bandbreite und dem Volumen maßlos zu hantieren.

Und genau dass ist das Problem der Provider. Die der Flatrate-Bepreisung zugrundeliegende Mengen-Kalkulation stimmt dann nicht mehr.

Nenunikat hat geschrieben:2. Wird eine Volumenbegrenzung erreicht, sollte sinnvollerweise eine Herabstufung der Bandbreite aktiv werden - und keine automatischen Zusatzkosten.
Alternativ ist es akzeptabel, wenn für einen Aufpreis wieder die volle Bandbreite zur Verfügung steht. Diese Freischaltung darf aber nicht dazu führen, dass der zusätzlich Zahlende die den Anderen zustehende Leistung schmälert. Die Breitbandanbieter müssen, wenn sie diese Aufpreis-Option anbieten, auch technisch dafür sorgen, dass dies nicht zu Beeinträchtigungen für die anderen führt. Eine Herabstufung wegen überhohem Volumenverbrauch sollte möglichst nicht in einem sehr großen Schritt passieren, sondern in mehreren. Diese schrittweisen Herabstufungen sollten aber schon spürbar sein, weil sonst die Warnfunktion geschwächt wird und eher technische Probleme oder eine allgemeine Überlastung als Grund für die geringere Bandbreite angenommen werden.

Das würde aber auch bedeuteten, dass ggf. kein zusätzliches Volumen mehr zubuchbar ist, weil das verfügbare Volumen bereits verkauft ist.


Nenunikat hat geschrieben:3. Um eine allgemeine QoS-Festlegung wird man nicht umhinkommen. Netze mit einer durchschnitlichen Verfügbarkeit unter 95 Prozent sollten nicht als diskutabel angesehen werden. WLAN-Netze auf den allgemein verfügbaren Frequenzen fallen damit schon mal aus dem raus, was man als Grundversorgung zählen könnte.

Nur wenn sich die Verfügbarkeit auf das Netz an sich und nicht auf die Bandbreite bezieht.
Ein Funknetz mit 6 MBit/s und garantierter allgemeiner Verfügbarkeit von min. 95% kann durchaus noch als Grundversorgung durchgehen, wenn die 3MBit/s die 95% einhalten, die 6MBit/s aber nur sagen wir mal 60%.

Nenunikat hat geschrieben:Auch um Festlegung, welche weiteren Werte im Normalfall (keine Überlastung/keine Spitzenlastzeiten) durch die Breitband-Infrastruktur eingehalten werden sollen, wird man nicht umhinkommen. Sonst wird ein Netz als ausreichend angesehen, bei dem die Daten erst einmal ein paar "Ehrenrunden" um die Welt antreten und mit einer Verspätung von Sekunden beim Empfänger ankommen.
Dies hat nichts mit Bevorzugung von bestimmten Daten/Diensten zu tun, sondern mit den durchschnittlichen Bandbreiten und Antwortzeiten der verwendeten Breitband-Infrastruktur.

Genau so.

Nenunikat hat geschrieben:4. Telefonie muss schon möglich sein - ob dies aber über entsprechend abgesichertes VoIP, ein separates Netz oder Funknetz läuft, ist solange zweitrangig, wie sich die Kosten dafür inkl. deutschlandweiter Festnetz-Flatrate im Rahmen von ca. 20 Euro bewegen. Hier mit "Volumenbegrenzungen" oder weiter auf Einzelkosten-Abrechnung zu setzen, ist auf Grund der relativ geringen Datenmenge nicht nachvollziehbar. Außerdem dürfte der Telefonie-Kostenanteil in den heutigen Doppelflatrate-Angeboten auch kaum größer sein.

Ist aber wohl kein Problem des Internet-Flatrates.

Nenunikat hat geschrieben:5. Höhere Beträge als 40 Euro pro Privatkunde würde ich persönlich als unpassend für eine Breitband-Grundversorgung ansehen.

Dann muß man im Umkehrschluss auch feststellen: Was für 40 Euro realisierbar ist, wird Grundversorgung. Mehr nicht.

Nenunikat hat geschrieben:6. Eine inhaltliche Bewertung und Priorisierung der verschiedenen Datenpakete innnerhalb des zugesichterten Volumens darf nicht erfolgen.

Das ist auch aus meiner Sicht nie das eigentliche Problem gewesen. Es ist nur eher so, dass durch die starke Vermischung von Netzbetreibern und Inhalteanbietern, sowie die spezifische Nutzung von bestimmten Techniken durch bestimmte Angebote es immer so dargestellt wird, als ob über die Technikbeschränkung eine "Inhaltszensur" erfolgen würde. Dem ist natürlich nicht so. Es geht immer nur um die durch ein Angebot erzeugte Netzbelastung. Und hier wollen die Anbieter die bandbreitenhungrigen Anwendungen eben ordentlich zu Kasse bitten.
Das ist die "Handelsspanne" wie beim Supermarkt. Gut laufende Produkte werden immer etwas teurer werden, den daran verdient nicht nur der Erzeuger(Inhalteanbieter) sondern auch der Händler(Netzbetreiber) gut. Der Rest geht bei Rabattaktionen oder im Bündel mit über die Theke.

Deshalb denken ja manche Anbieter (Google) auch über ein eigenes Netz nach, um die "Handelsspanne" zu sparen oder selbst zu verdienen ;-)

Nenunikat hat geschrieben:7. Die Bandbreite, welche man als Untergrenze ansieht, wird man wohl aller paar Jahre anpassen müssen. Jetzt noch 1 MBit/s als ausreichend anzusehen, halte ich persönlich für zu wenig. 3 MBit/s sehe ich persönlich als eine derzeit vertretbare Untergrenze an.

Das ist auch meine persönliche Meinung, wobei man inzwischen wohl statt 3 auch 6 MBit/s ansetzen kann.

Nenunikat hat geschrieben:Sobald sich beispielsweise FTTH-Netze durchsetzen, wird diese Untergrenze merklich nach oben gesetzt werden müssen, weil sich die Internet-Angebote nach den Möglichkeiten der Mehrheit richten und somit Bandbreiten von "Gestern" zu einem zunehmenden Auschluss der Surfer mit Untergrenzen-Bandbreiten aus dem Internet führt.

Das ist schon heute aktuelle Leitlinie der EU, allerdings auf ALLE Haushalte bezogen, und nicht nur auf die versorgten. Daher klappt es mit der EU-Universaldienstrichtlinie ja nicht so richtig, da die EU nur zur Auflage macht, was bereits eine Mehrheit (>50%) der Bevölkerung bereits hat.
Das Denkbare diskutieren, das Machbare realisieren.
Mitarbeit im Bundesverband "Initiative gegen digitale Spaltung - geteilt.de e.V." ist machbar, seit dem 12. März 2011
-----
Alle Beiträge geben ausschliesslich die persönliche Meinung des Verfassers wieder (GG Art. 5) und sind Dritten nicht zuzurechnen
Benutzeravatar
bkt
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 2065
Registriert: 13.03.2010 21:19
Wohnort: Thüringen

Re: Studie: bis 2015 LTE für 80 Prozent der Bevölkerung

Beitragvon rezzler » 04.01.2011 19:49

Nenunikat hat geschrieben:4. Telefonie muss schon möglich sein - ob dies aber über entsprechend abgesichertes VoIP, ein separates Netz oder Funknetz läuft, ist solange zweitrangig, wie sich die Kosten dafür inkl. deutschlandweiter Festnetz-Flatrate im Rahmen von ca. 20 Euro bewegen. Hier mit "Volumenbegrenzungen" oder weiter auf Einzelkosten-Abrechnung zu setzen, ist auf Grund der relativ geringen Datenmenge nicht nachvollziehbar. Außerdem dürfte der Telefonie-Kostenanteil in den heutigen Doppelflatrate-Angeboten auch kaum größer sein.

Ja, aber nur, weil alles über ein Netz (Internet) läuft. Müsste man parallel noch Telefon-Technik in jeder Vermittlung aufbauen sähe das schon anderes aus.

bkt hat geschrieben:
Nenunikat hat geschrieben:5. Höhere Beträge als 40 Euro pro Privatkunde würde ich persönlich als unpassend für eine Breitband-Grundversorgung ansehen.

Dann muß man im Umkehrschluss auch feststellen: Was für 40 Euro realisierbar ist, wird Grundversorgung. Mehr nicht.

Also VDSL?

bkt hat geschrieben:
Nenunikat hat geschrieben:7. Die Bandbreite, welche man als Untergrenze ansieht, wird man wohl aller paar Jahre anpassen müssen. Jetzt noch 1 MBit/s als ausreichend anzusehen, halte ich persönlich für zu wenig. 3 MBit/s sehe ich persönlich als eine derzeit vertretbare Untergrenze an.

Das ist auch meine persönliche Meinung, wobei man inzwischen wohl statt 3 auch 6 MBit/s ansetzen kann.

Und diesen Wert müsste man dann öfters mal aktualisieren...
Reinhard Schneider
Vorstandsmitglied & Kassierer im Bundesverband Initiative gegen digitale Spaltung -geteilt.de- e.V.

16.000/2.000 über WLAN von lokalem Anbieter, Telefon weiterhin über Telekom-Kupfer
Zweitwohnsitz mit VDSL25
Benutzeravatar
rezzler
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 1518
Registriert: 26.10.2009 20:20
Wohnort: 07338 Landsendorf

Re: Studie: bis 2015 LTE für 80 Prozent der Bevölkerung

Beitragvon bkt » 04.01.2011 20:22

rezzler hat geschrieben:Und diesen Wert müsste man dann öfters mal aktualisieren...

Wohl wahr ;-)
Das Denkbare diskutieren, das Machbare realisieren.
Mitarbeit im Bundesverband "Initiative gegen digitale Spaltung - geteilt.de e.V." ist machbar, seit dem 12. März 2011
-----
Alle Beiträge geben ausschliesslich die persönliche Meinung des Verfassers wieder (GG Art. 5) und sind Dritten nicht zuzurechnen
Benutzeravatar
bkt
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 2065
Registriert: 13.03.2010 21:19
Wohnort: Thüringen

Re: Studie: bis 2015 LTE für 80 Prozent der Bevölkerung

Beitragvon Nenunikat » 05.01.2011 15:25

bkt hat geschrieben:...
Da die bestehenden Datenmengengrenzen aus dem gemessenen durchschnittlichen Datenverbrauch aller Nutzer eines Providers abgeleitet werden (daher kommen ja auch die öffentlich verkündeten Zahlen) ist hier die Frage zu stellen, wer hier den Maßstab darstellt. Der wenigen Power-User, der dutzende Programme am laufen hat und diese auch updaten muß, oder die Masse der "Stino-Nutzer" die im wesentlichen nur das Microsoft-Grundpaket nutzt und allgemein im Web rumsurfen.
...

Die Power-User kann man genauso wenig als Maßstab nehmen, wie diejenigen, die endloses IPTV über die Breitbandleitung betreiben.
Da aber auch "Stino-Nutzer" auf Grund u.a. der im letzten Beitrag aufgezählten Gründe problemlos die derzeit gängigen Volumenbegrenzungen von 5 bzw. 10 GB ausschöpfen können, muss das Volumen größer sein. Wenn man auch nur den Durchschnitt nimmt und die Power-User dabei rausrechnet, dann bekommt man das Problem, dass auch Internet-Nutzer, die keineswegs völlig sorglos mit den Daten umgehen, ihr zugesichertes Download-Volumen überschreiten.
Somit braucht es schon einen "Sicherheitsaufschlag", damit nicht beispielsweise derjenige, der mal seine großen Urlaubsbilder zusätzlich zum üblichen Surfen über die Leitung geschickt hat, dann in der Drossel hängt.
Weiterhin sollte man solche zusätzlichen Verbrauchsfälle wie E-Learning schon mit reinrechnen, da der Anschluss des Online-Lernenden weiterhin privat bleibt und vom Anbieter nicht während der Lernzeit größer Dimensioniert wird. Dies (der Grund für den Mehrverbrauch) interessiert den Anbieter überhaupt nicht. Er hält sich nur an die Mindestwerte, die er sicherstellen muss.
...
Man sollte sich bei den Volumen-Beschränkungen auch nicht an LTE, sondern an DSL orientieren.
Sonst beliben die Mindest-Versorgten weiterhin praktisch abgehängt.
bkt hat geschrieben:
Nenunikat hat geschrieben:Wenn man dann noch bedenkt, dass auch E-Lerning keineswegs in den Spiel- und Hobby-Bereich gehört, fällt auf, dass so eine Volumenbegrenzung kaum bei 10 GB liegen darf, sondern ein Mehrfaches davon sein müsste.

Hier gebe ich nur bedingt recht, denn es hängt sehr stark davon ab, wie "intelligent" der Anbieter sein Produkt gestaltet hat (z.B. schlechte Webseitenprogrammierer beschäftigt). Es gibt sehr datensparsame Auftritte und es gibt sehr Aufwändige Auftritte die große Datenmengen verteilen.
Und bei e-Learning geht es im wesentlichen um den Inhalt und nicht um die Verpackung.
Hier wären also die Anbieter gehalten ihre Produkt so zu gestalten, dass es ihre Kunden auch erreicht. Schliesslich verdienen auch sie nur mit erreichten Kunden Geld.

Dies stimmt schon, aber gerade beim E-Learning wird man nicht umhinkommen, immer mal wieder Videos, Filme, umfangreich animierte Flash-Seiten einzubauen, um die Seite wirklich interaktiv zu gestalten und nicht nur als eine Art digitales Lehrbuch. Gespräche mit dem Mentor/Lehrer werden ggf. auch nicht ohne Videotelefonie auskommen. Bedenkt man hier nun noch, dass dies im Monat dann ggf. nicht nur an wenigen Tagen vorkommt, wirdm man wohl auch bei guter Programmierung ein beträchtliche Datenmenge zusammenbekommen. Zumindest eine, die zusammen mit dem sonst gängigen Verbrauch weit über die 10-GB-Grenze gehen dürfte.
Hier gibt es auch noch etwas anderes zu bedenken:
Mit den 5- oder 10-GB-Volumenbeschränkungen hat man derzeit eigentlich nur bei den Funk-Versorgungsvarianten zu tun.
Bei den Kabelgebundenen Varianten gibt es die Beschränkung in diesen Größenordnungen nicht.
Wenn überhaupt, sind dort ganz andere Grenzen gängig (sie angekündigte Volumenbeschränkung bei bestimmten VDSL-Anschlüssen).
Die Volumenbeschränkung soll ja nicht dafür da sein, dass sich die Provider auf einem bestimmten Stand ausruhen und keinen weiteren Ausbau durchführen müssen. Die Volumenbeschränkung soll vor überzogenen Forderungen seitens der Kunden gegenüber den Providern helfen und den Providern eine Richtgröße geben. LTE mit seinen Beschränkungen kann hier beispielweise schlecht ein Maßstab sein, da es genügend Gegenden gibt, die sehr wohl auch kabelgebunden versorgt werden könnten, wenn nicht der Gewinn der Marktteilnehmer vor dem Bedarf der Kunden stehen würde und marktblind nicht fast nur auf eine Versorgung den Markt gesetzt würde.
bkt hat geschrieben:...
Des weiteren würden ggf. dafür nötige zusätziche Volumenkosten unter Ausbildungskosten fallen. (für die Weggefallenen Fahrtkosten zur Volkshochschule ;-)
...

Was nützt die Abrechnung unter "Ausbildungskosten", wenn der Internet-Provider wegen dem überschrittenen Volumen bis zu einem bestimmten Datum erst mal die Leitung fast zudreht und sich nicht wieder davon abbringen lässt?
bkt hat geschrieben:...
Das würde aber auch bedeuteten, dass ggf. kein zusätzliches Volumen mehr zubuchbar ist, weil das verfügbare Volumen bereits verkauft ist.
...

Wenn das grundsätzlich verfügbare Volumen entsprechend ausreichend dimenisoniert ist, muss man dem Provider zugestehen, dass auch dieser Fall eintreten kann. Schließlich muss er die Infrastruktur für die Bandbreite ja vorhalten oder anmieten. Und da gibt es sicherlich feste Regelungen und wohl auch Grenzwerte (weil die Infrastruktur oder der Großkunden-Vertrag nicht mehr hergibt).
Sinnvoll und sicherlich technisch umsetzbar wäre es, wenn der Kunde mit beispielsweise einer Verzögerung von einem Tag sich die Größe des bisher verbrauchten Volumens in einem Login-Bereich ansehen kann. Dann kann er ggf. sein Surfverhalten entsprechend anpassen.
bkt hat geschrieben:...
Nenunikat hat geschrieben:3. Um eine allgemeine QoS-Festlegung wird man nicht umhinkommen. Netze mit einer durchschnitlichen Verfügbarkeit unter 95 Prozent sollten nicht als diskutabel angesehen werden. WLAN-Netze auf den allgemein verfügbaren Frequenzen fallen damit schon mal aus dem raus, was man als Grundversorgung zählen könnte.

Nur wenn sich die Verfügbarkeit auf das Netz an sich und nicht auf die Bandbreite bezieht.
Ein Funknetz mit 6 MBit/s und garantierter allgemeiner Verfügbarkeit von min. 95% kann durchaus noch als Grundversorgung durchgehen, wenn die 3MBit/s die 95% einhalten, die 6MBit/s aber nur sagen wir mal 60%.
...

Ich meinte hier auch das Netz. Die Bandbreite kann ja auch wegen anderen Gründen (beispielsweise ausgelastete Server) schwanken.
Ein Funknetz auf den frei zugänglichen A-, B- und G-Frequenzen sehe ich schon deshlb nicht im 95-Prozent-Bereich, weil dort jeder Privatkunde dazwischenfunken kann.
bkt hat geschrieben:...
Nenunikat hat geschrieben:4. Telefonie muss schon möglich sein ...

Ist aber wohl kein Problem des Internet-Flatrates.
...

Wenn man die Telefonie mit über die Breitbandleitung schickt, kann es schon zum Problem werden.
Denn dann muss man man VoIP per QoS bevorzugen oder eben separat laufen lassen.
Wenn man VoIP per QoS bevorzugt, bekommt man hier ggf. den Einstieg in den Ausstieg aus der Netzneutralität - auch in der kabelgebundenen Breitbandversorgung. Bleibt diese Datenbevorzugung auf die eigene VoIP-Nutzung beschränkt bzw. kann diese Datenbevorzugung auch auf andere Breitbandnutzer eine Auswirkung haben? Dies ist die Frage, um die es hier ggf. gehen könnte.
bkt hat geschrieben:...
Nenunikat hat geschrieben:5. Höhere Beträge als 40 Euro pro Privatkunde würde ich persönlich als unpassend für eine Breitband-Grundversorgung ansehen.

Dann muß man im Umkehrschluss auch feststellen: Was für 40 Euro realisierbar ist, wird Grundversorgung. Mehr nicht.
...

Bei dieser Vorgehensweise kommen wir schnell wieder zu dem Nur-der-Markt-sorgt-für-die-Breitband-Versorgung-Modell.
Deshalb ist es auch notwendig, zu prüfen oder zu erkunden, mit welcher Internet-Gebühr man wie umfangreich ausbauen kann.
Hierbei dürfen nicht nur 3 Jahre als Armortisationszeitraum in der Kalkulation angesetzt werden.
Zum Einen müssten die höheren Kosten auch diejenigen treffen, die bisher in den Ballungsgebieten die Vorteile des Marktes vorwiegend für sich nutzen können (also eine Querfinanzierung - zur Not beim Ausbau auch - ggf. teilweise - über eine Steuer)
und zum Anderen sollte schon die Frage geklärt werden, wie die Gegenden, die nicht mit den beispielsweise 40 Euro pro Kunde auszubauen sind, behandelt werden.
Da das Problem an den Kalkulationen wohl meistens der Aufbau und weniger der Betrieb sein wird, macht dass, wass jetzt flächendeckend für ländliche Gebiete als Lösungsmittel angesehen wird, ins solchen Sonderfällen Sinn: Ausbau per Umlage oder Steuer.
Für solche meist sehr abgelegenen Gegenden mit sehr wenig Kunden wäre die Funkversorgung, die jetzt angeblich alle weißen Flecken versorgen soll, auch ein passenderes Hilfsmittel: LTE.
bkt hat geschrieben:...
Nenunikat hat geschrieben:6. Eine inhaltliche Bewertung und Priorisierung der verschiedenen Datenpakete innnerhalb des zugesichterten Volumens darf nicht erfolgen.

Das ist auch aus meiner Sicht nie das eigentliche Problem gewesen. Es ist nur eher so, dass durch die starke Vermischung von Netzbetreibern und Inhalteanbietern, sowie die spezifische Nutzung von bestimmten Techniken durch bestimmte Angebote es immer so dargestellt wird, als ob über die Technikbeschränkung eine "Inhaltszensur" erfolgen würde. Dem ist natürlich nicht so. Es geht immer nur um die durch ein Angebot erzeugte Netzbelastung. Und hier wollen die Anbieter die bandbreitenhungrigen Anwendungen eben ordentlich zu Kasse bitten.
Das ist die "Handelsspanne" wie beim Supermarkt. Gut laufende Produkte werden immer etwas teurer werden, den daran verdient nicht nur der Erzeuger(Inhalteanbieter) sondern auch der Händler(Netzbetreiber) gut. Der Rest geht bei Rabattaktionen oder im Bündel mit über die Theke.
...

Um Bandbreite bzw. Volumen zu sparen, kann es aber schon dazu kommen (und dies passiert eventuell auch schon bei manchen Angeboten), dass der Internet-Provider bestimmte Ports sperrt, Daten bestimmter Ports (extrem) nachrangig behandelt, keine eindeutige IP-Adresse (also ohne NAT und Proxy) zur Verfügung stellt usw. Dann hat man zwar sein zugesichertes Volumen, kann es aber für bestimmte Zwecke nicht nutzen, obwohl man gar nicht dauersaugen will. Eine Sperrung bestimmter Ports kommt schon einer einfachen "Inhaltszensur" gleich - es wird hier nur noch nicht der Inhalt der Datenpakete anaylsiert.
Werden immer nur die bandbreitenhungrigen Anwendungen gedrosselt oder gesperrt? VoIP oder FTP sind nicht bzw. nicht immer so datenhungrig, wie IP-TV und Peer-to-Peer.
... - erleben was verhindert.
"Grenzen gabs gestern" - heute gibts Verhinderungen.
Benutzeravatar
Nenunikat
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 584
Registriert: 24.07.2007 17:05
Wohnort: 01665 Diera-Zehren

Re: Studie: bis 2015 LTE für 80 Prozent der Bevölkerung

Beitragvon bkt » 05.01.2011 18:03

Nenunikat hat geschrieben:Da aber auch "Stino-Nutzer" auf Grund u.a. der im letzten Beitrag aufgezählten Gründe problemlos die derzeit gängigen Volumenbegrenzungen von 5 bzw. 10 GB ausschöpfen können, muss das Volumen größer sein. Wenn man auch nur den Durchschnitt nimmt und die Power-User dabei rausrechnet, dann bekommt man das Problem, dass auch Internet-Nutzer, die keineswegs völlig sorglos mit den Daten umgehen, ihr zugesichertes Download-Volumen überschreiten.
Somit braucht es schon einen "Sicherheitsaufschlag", damit nicht beispielsweise derjenige, der mal seine großen Urlaubsbilder zusätzlich zum üblichen Surfen über die Leitung geschickt hat, dann in der Drossel hängt.


Kann schon mal passieren. (Hatte ich bei UMTS auch schon, aber erst ein einziges Mal) Ist aber nicht wirklich schlimm, da der Zähler ja am nächsten Monatsersten wieder auf Null gesetzt wird. ;-)

Nenunikat hat geschrieben:Weiterhin sollte man solche zusätzlichen Verbrauchsfälle wie E-Learning schon mit reinrechnen, da der Anschluss des Online-Lernenden weiterhin privat bleibt und vom Anbieter nicht während der Lernzeit größer Dimensioniert wird. Dies (der Grund für den Mehrverbrauch) interessiert den Anbieter überhaupt nicht. Er hält sich nur an die Mindestwerte, die er sicherstellen muss.

Ich meinte das so, dass man für diese spezielle Nutzung ja Volumen dazukaufen kann. Ist dann steuerlich sogar als Ausbildungskosten absetzbar ;-)
Nenunikat hat geschrieben:Was nützt die Abrechnung unter "Ausbildungskosten", wenn der Internet-Provider wegen dem überschrittenen Volumen bis zu einem bestimmten Datum erst mal die Leitung fast zudreht und sich nicht wieder davon abbringen lässt?

Das bedeutet eine zweite Karte kaufen. Ist auch steuerlich besser abrechenbar. CallYa o.ä. gibts inzwischen auch für's surfen.

Nenunikat hat geschrieben:Mit den 5- oder 10-GB-Volumenbeschränkungen hat man derzeit eigentlich nur bei den Funk-Versorgungsvarianten zu tun.
Bei den Kabelgebundenen Varianten gibt es die Beschränkung in diesen Größenordnungen nicht.
Wenn überhaupt, sind dort ganz andere Grenzen gängig (sie angekündigte Volumenbeschränkung bei bestimmten VDSL-Anschlüssen).

Eine Volumenbeschränkung im Kabelgebundenen Netz mit Werten wie bei UMTS habe ich noch nirgends gesehen. Dort liegen die Beschränkungen, wenn sie denn überhaupt da sind, viel, viel höher.
Nenunikat hat geschrieben:Die Volumenbeschränkung soll vor überzogenen Forderungen seitens der Kunden gegenüber den Providern helfen und den Providern eine Richtgröße geben.

Genau. Er soll, wenn er eine Standleitung braucht, auch eine Mieten.

Nenunikat hat geschrieben:Sinnvoll und sicherlich technisch umsetzbar wäre es, wenn der Kunde mit beispielsweise einer Verzögerung von einem Tag sich die Größe des bisher verbrauchten Volumens in einem Login-Bereich ansehen kann. Dann kann er ggf. sein Surfverhalten entsprechend anpassen.

Das kann man jetzt schon, zumindest bei UMTS (von Vodafone). Und das ist nichtmal einen Tag hinterher, sonder ganz aktuell.

Nenunikat hat geschrieben:4. Telefonie muss schon möglich sein ...
bkt hat geschrieben:Ist aber wohl kein Problem des Internet-Flatrates.
Nenunikat hat geschrieben:Wenn man die Telefonie mit über die Breitbandleitung schickt, kann es schon zum Problem werden.



Das gehört aber nicht unter freie Nutzung, da hier auch verschiedene ander Möglichkeiten im Markt verfügbar sind (Cu-TAL; Handy)
Wenn VoiP nicht gehen würde, wäre das keine "Zensur" sondern nur traurig für den Nutzer, weil er dann wieder "klassisch" telefonieren muß.

Nenunikat hat geschrieben:5. Höhere Beträge als 40 Euro pro Privatkunde würde ich persönlich als unpassend für eine Breitband-Grundversorgung ansehen.
bkt hat geschrieben:Dann muß man im Umkehrschluss auch feststellen: Was für 40 Euro realisierbar ist, wird Grundversorgung. Mehr nicht.
Nenunikat hat geschrieben:Bei dieser Vorgehensweise kommen wir schnell wieder zu dem Nur-der-Markt-sorgt-für-die-Breitband-Versorgung-Modell.
Deshalb ist es auch notwendig, zu prüfen oder zu erkunden, mit welcher Internet-Gebühr man wie umfangreich ausbauen kann.


Es wird meist übersehen, dass heute kein zentraler Netzinhaber (Deutsche Post) mehr das Netz ausbaut und damit auch nicht über ganz Deutschland quersubventionieren kann.
Die TELEKOM ist da noch immer am nächsten dran.
Daher ist die Frage, wie teuer ein Anschluß sein kann/darf für jeden Anbieter anders zu beantworten. Das macht es ja so schwierig.

Lösung: Trennung von Netz und Dienst. Komplettes Netz an die "Deutschland Breitbandnetz gGmbH" als staatlicher Monopolist mit Verpflichtung zur Gemeinnützigkeit
Das Denkbare diskutieren, das Machbare realisieren.
Mitarbeit im Bundesverband "Initiative gegen digitale Spaltung - geteilt.de e.V." ist machbar, seit dem 12. März 2011
-----
Alle Beiträge geben ausschliesslich die persönliche Meinung des Verfassers wieder (GG Art. 5) und sind Dritten nicht zuzurechnen
Benutzeravatar
bkt
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 2065
Registriert: 13.03.2010 21:19
Wohnort: Thüringen

Re: Studie: bis 2015 LTE für 80 Prozent der Bevölkerung

Beitragvon Nenunikat » 05.01.2011 22:16

bkt hat geschrieben:...
Kann schon mal passieren. (Hatte ich bei UMTS auch schon, aber erst ein einziges Mal) Ist aber nicht wirklich schlimm, da der Zähler ja am nächsten Monatsersten wieder auf Null gesetzt wird. ;-)
...

Wenn dies aber öfters passiert, weil das Volumen nicht alltagstauglich ist - obwohl nicht powergesaugt wird - dann wird es schon bedenklich.
Speziell, wenn dann noch viel "Monat" bis zur Aufhebung der Drosselung übrig ist.
Wer vielleicht viel Youtube und Co. nutzt oder Kinder hat, sieht dann öfters in die Röhre.
Deshalb halte ich für den stationären Gebrauch auch 10 GB nicht für alltagstauglich.
Um die mobile Breitbandversorgung für diejenigen, die eine ordentliche feste Breitbandversorgung zu Hause haben, geht es mir ja gar nicht.
bkt hat geschrieben:Ich meinte das so, dass man für diese spezielle Nutzung ja Volumen dazukaufen kann. Ist dann steuerlich sogar als Ausbildungskosten absetzbar ;-)
...
Das bedeutet eine zweite Karte kaufen. Ist auch steuerlich besser abrechenbar. CallYa o.ä. gibts inzwischen auch für's surfen.
...

Dies geht aber in manchen Fällen nicht. Wenn ich beispielsweise eine für die Weißen Flecke gedachte LTE-Versorgung hätte, dann kann ich mir ggf. gar kein Volumen dazukaufen - oder nur über einen Zeitraum von 2 Jahren ...
...
Nebenbei:
Da bei LTE bei Weitem nicht soviel (vor allem technischer) Aufwand betrieben werden muss, wie für einen DSL-Anschluss, sind hier die derzeit bekannten 2-Jahres-Verträge alles andere als begründet.
Bei DSL gibt es inzwischen auch Verträge ohne lange MVLZ, bei LTE hört man nichts davon. Wohl weil man denkt, mit denen können wir es ja machen ...
bkt hat geschrieben:...
Eine Volumenbeschränkung im Kabelgebundenen Netz mit Werten wie bei UMTS habe ich noch nirgends gesehen. Dort liegen die Beschränkungen, wenn sie denn überhaupt da sind, viel, viel höher.
...

Ich ja auch nicht. Die einzig bekannte Beschränkung für bestimmte VDSL-Angebote, die bisher nur in den AGB der Telekom steht und noch gar nicht angewendet wird, liegt auch in einer anderen Kategorie.
Und genau hier - bei der Volumen-Beschränkung auf beispielweise 10 GB - haben wir ein wesentliches Problem bei der Versorgung der Weißen Flecken mit LTE.
Während die 10 GB-Beschränkung für diejenigen, welche Breitband per Funk nur als mobiler Zusatz neben der stationären Breitband-Versorgung zu Hause verwenden, durchaus praktikabel ist, hat diese Einschränkung für diejenigen, die gar keine andere (bessere) Alternative haben, nichts mit einer vollwertigen Versorgung der weißen Flecken zu tun. Man macht dann aus den Weißen Flecken nur graue.
Genau das ist das, was ich bei LTE erwarte: Eine erstmal etwas bessere Lage für viele Betroffenen und das damit verbundene Hoffen, das Thema "Weißen Flecken" erst mal möglichst lange "vom Tisch" zu bekommen - auf Seite der Politik und der Breitband-Anbieter. Um eine wirkliche, nachhaltige Versorgung geht es wohl beiden letztendlich nicht (egal was sie erzählen), sondern nur um das Erledigen eines Pflichtprogramms.
Zudem werden manche ggf. selbst LTE nicht nutzen können (ich vielleicht eingeschlossen - wegen ungünstiger Wohnlage).
bkt hat geschrieben:...
Das gehört aber nicht unter freie Nutzung, da hier auch verschiedene ander Möglichkeiten im Markt verfügbar sind (Cu-TAL; Handy)
Wenn VoiP nicht gehen würde, wäre das keine "Zensur" sondern nur traurig für den Nutzer, weil er dann wieder "klassisch" telefonieren muß.
...

Derzeit gibt es natürlich so gut wie überall die Cu-Tal oder dergleichen als Telefonie-Variante.
(Handy geht allerdings an manchen Stellen / in manchen Gegenden allerdings nicht.)
Der langfristige Trend dürfte aber schon dahin gehen, auch die Telefonie mit über die Breitband-Leitung zu schicken, um als Anbieter kosten zu sparen.
Hier kommt man dann aber um ein QoS nicht herum.
Bleibt es dann bei dem QoS nur für VoIP auf der Strecke vom Kunden bis zu der Stelle, wo der Anbieter die VoIP-Daten "abzweigt" - und kein Stück weiter?
Sonst sind wir über die Hintertür schon im umfassenden QoS-Thema drin - und damit aus der Netzneutralität raus.
...
Bei diversen Anbieter hat man das Gefühl, die Netzneutralität auch deshalb latent aushebeln zu wollen, um damit einfach nur Ausbaukosten zu sparen - und den Gewinn zu erhöhen.
...
bkt hat geschrieben:...
Es wird meist übersehen, dass heute kein zentraler Netzinhaber (Deutsche Post) mehr das Netz ausbaut und damit auch nicht über ganz Deutschland quersubventionieren kann.
Die TELEKOM ist da noch immer am nächsten dran.
Daher ist die Frage, wie teuer ein Anschluß sein kann/darf für jeden Anbieter anders zu beantworten. Das macht es ja so schwierig.
...
Lösung: Trennung von Netz und Dienst. Komplettes Netz an die "Deutschland Breitbandnetz gGmbH" als staatlicher Monopolist mit Verpflichtung zur Gemeinnützigkeit

Die am Ende genannte Lösung würde wohl wirklich eine Menge bringen - ist aber nicht zu erwarten, wenn man sich die Ziele der regierenden Parteien ansieht.
Andere Formen der - wie auch immer gearteten - Quersubventionierung können die Umlage in Verbindung mit einer geänderten Universaldienst-Richtlinie sein oder eine Art Internet-Steuer, die dann den Aufbau der ländlichen, nicht so rentablen Gebiete unterstützt. Von der Subventionierung über die Gemeinden müsste man hier aber wegkommen, da sonst Gemeinden mit Haushaltsproblemen wegen der Eigenmittel-Problematik nie eine vernünftige Breitbandversorgung bekommen.
...
Noch etwas zu ...
bkt hat geschrieben:...
Dann muß man im Umkehrschluss auch feststellen: Was für 40 Euro realisierbar ist, wird Grundversorgung. Mehr nicht.
...

... aus dem Post zuvor:
Wenn man so verfahren würde, dann wäre dies keine Grundversorgung, sondern nur eine Rahmensetzung für die Angebote, innerhalb deren Ausbau und Versorgung erwünscht ist.
Die hierbei dann nicht mit Versorgten (weil mit 40 Euro nicht versorgbar) bekommen dann nur noch Billiglösungen - oder gleich gar nichts.
Eine Grundversorgung (also eine Mindestversorgung) kann man das dann wirklich nicht mehr nennen.
... - erleben was verhindert.
"Grenzen gabs gestern" - heute gibts Verhinderungen.
Benutzeravatar
Nenunikat
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 584
Registriert: 24.07.2007 17:05
Wohnort: 01665 Diera-Zehren

Vorherige

Zurück zu Funk

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste