bkt hat geschrieben:...
Da die bestehenden Datenmengengrenzen aus dem gemessenen durchschnittlichen Datenverbrauch aller Nutzer eines Providers abgeleitet werden (daher kommen ja auch die öffentlich verkündeten Zahlen) ist hier die Frage zu stellen, wer hier den Maßstab darstellt. Der wenigen Power-User, der dutzende Programme am laufen hat und diese auch updaten muß, oder die Masse der "Stino-Nutzer" die im wesentlichen nur das Microsoft-Grundpaket nutzt und allgemein im Web rumsurfen.
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Die Power-User kann man genauso wenig als Maßstab nehmen, wie diejenigen, die endloses IPTV über die Breitbandleitung betreiben.
Da aber auch "Stino-Nutzer" auf Grund u.a. der im letzten Beitrag aufgezählten Gründe problemlos die derzeit gängigen Volumenbegrenzungen von 5 bzw. 10 GB ausschöpfen können, muss das Volumen größer sein. Wenn man auch nur den Durchschnitt nimmt und die Power-User dabei rausrechnet, dann bekommt man das Problem, dass auch Internet-Nutzer, die keineswegs völlig sorglos mit den Daten umgehen, ihr zugesichertes Download-Volumen überschreiten.
Somit braucht es schon einen "Sicherheitsaufschlag", damit nicht beispielsweise derjenige, der mal seine großen Urlaubsbilder zusätzlich zum üblichen Surfen über die Leitung geschickt hat, dann in der Drossel hängt.
Weiterhin sollte man solche zusätzlichen Verbrauchsfälle wie E-Learning schon mit reinrechnen, da der Anschluss des Online-Lernenden weiterhin privat bleibt und vom Anbieter nicht während der Lernzeit größer Dimensioniert wird. Dies (der Grund für den Mehrverbrauch) interessiert den Anbieter überhaupt nicht. Er hält sich nur an die Mindestwerte, die er sicherstellen muss.
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Man sollte sich bei den Volumen-Beschränkungen auch nicht an LTE, sondern an DSL orientieren.
Sonst beliben die Mindest-Versorgten weiterhin praktisch abgehängt.
bkt hat geschrieben:Nenunikat hat geschrieben:Wenn man dann noch bedenkt, dass auch E-Lerning keineswegs in den Spiel- und Hobby-Bereich gehört, fällt auf, dass so eine Volumenbegrenzung kaum bei 10 GB liegen darf, sondern ein Mehrfaches davon sein müsste.
Hier gebe ich nur bedingt recht, denn es hängt sehr stark davon ab, wie "intelligent" der Anbieter sein Produkt gestaltet hat (z.B. schlechte Webseitenprogrammierer beschäftigt). Es gibt sehr datensparsame Auftritte und es gibt sehr Aufwändige Auftritte die große Datenmengen verteilen.
Und bei e-Learning geht es im wesentlichen um den Inhalt und nicht um die Verpackung.
Hier wären also die Anbieter gehalten ihre Produkt so zu gestalten, dass es ihre Kunden auch erreicht. Schliesslich verdienen auch sie nur mit erreichten Kunden Geld.
Dies stimmt schon, aber gerade beim E-Learning wird man nicht umhinkommen, immer mal wieder Videos, Filme, umfangreich animierte Flash-Seiten einzubauen, um die Seite wirklich interaktiv zu gestalten und nicht nur als eine Art digitales Lehrbuch. Gespräche mit dem Mentor/Lehrer werden ggf. auch nicht ohne Videotelefonie auskommen. Bedenkt man hier nun noch, dass dies im Monat dann ggf. nicht nur an wenigen Tagen vorkommt, wirdm man wohl auch bei guter Programmierung ein beträchtliche Datenmenge zusammenbekommen. Zumindest eine, die zusammen mit dem sonst gängigen Verbrauch weit über die 10-GB-Grenze gehen dürfte.
Hier gibt es auch noch etwas anderes zu bedenken:
Mit den 5- oder 10-GB-Volumenbeschränkungen hat man derzeit eigentlich nur bei den Funk-Versorgungsvarianten zu tun.
Bei den Kabelgebundenen Varianten gibt es die Beschränkung
in diesen Größenordnungen nicht.
Wenn überhaupt, sind dort ganz andere Grenzen gängig (sie angekündigte Volumenbeschränkung bei bestimmten VDSL-Anschlüssen).
Die Volumenbeschränkung soll ja nicht dafür da sein, dass sich die Provider auf einem bestimmten Stand ausruhen und keinen weiteren Ausbau durchführen müssen. Die Volumenbeschränkung soll vor überzogenen Forderungen seitens der Kunden gegenüber den Providern helfen und den Providern eine Richtgröße geben. LTE mit seinen Beschränkungen kann hier beispielweise schlecht ein Maßstab sein, da es genügend Gegenden gibt, die sehr wohl auch kabelgebunden versorgt werden könnten, wenn nicht der Gewinn der Marktteilnehmer vor dem Bedarf der Kunden stehen würde und marktblind nicht fast nur auf eine Versorgung den Markt gesetzt würde.
bkt hat geschrieben:...
Des weiteren würden ggf. dafür nötige zusätziche Volumenkosten unter Ausbildungskosten fallen. (für die Weggefallenen Fahrtkosten zur Volkshochschule
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Was nützt die Abrechnung unter "Ausbildungskosten", wenn der Internet-Provider wegen dem überschrittenen Volumen bis zu einem bestimmten Datum erst mal die Leitung fast zudreht und sich nicht wieder davon abbringen lässt?
bkt hat geschrieben:...
Das würde aber auch bedeuteten, dass ggf. kein zusätzliches Volumen mehr zubuchbar ist, weil das verfügbare Volumen bereits verkauft ist.
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Wenn das grundsätzlich verfügbare Volumen entsprechend ausreichend dimenisoniert ist, muss man dem Provider zugestehen, dass auch dieser Fall eintreten kann. Schließlich muss er die Infrastruktur für die Bandbreite ja vorhalten oder anmieten. Und da gibt es sicherlich feste Regelungen und wohl auch Grenzwerte (weil die Infrastruktur oder der Großkunden-Vertrag nicht mehr hergibt).
Sinnvoll und sicherlich technisch umsetzbar wäre es, wenn der Kunde mit beispielsweise einer Verzögerung von einem Tag sich die Größe des bisher verbrauchten Volumens in einem Login-Bereich ansehen kann. Dann kann er ggf. sein Surfverhalten entsprechend anpassen.
bkt hat geschrieben:...
Nenunikat hat geschrieben:3. Um eine allgemeine QoS-Festlegung wird man nicht umhinkommen. Netze mit einer durchschnitlichen Verfügbarkeit unter 95 Prozent sollten nicht als diskutabel angesehen werden. WLAN-Netze auf den allgemein verfügbaren Frequenzen fallen damit schon mal aus dem raus, was man als Grundversorgung zählen könnte.
Nur wenn sich die Verfügbarkeit auf das Netz an sich und nicht auf die Bandbreite bezieht.
Ein Funknetz mit 6 MBit/s und garantierter allgemeiner Verfügbarkeit von min. 95% kann durchaus noch als Grundversorgung durchgehen, wenn die 3MBit/s die 95% einhalten, die 6MBit/s aber nur sagen wir mal 60%.
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Ich meinte hier auch das Netz. Die Bandbreite kann ja auch wegen anderen Gründen (beispielsweise ausgelastete Server) schwanken.
Ein Funknetz auf den frei zugänglichen A-, B- und G-Frequenzen sehe ich schon deshlb nicht im 95-Prozent-Bereich, weil dort jeder Privatkunde dazwischenfunken kann.
bkt hat geschrieben:...
Nenunikat hat geschrieben:4. Telefonie muss schon möglich sein ...
Ist aber wohl kein Problem des Internet-Flatrates.
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Wenn man die Telefonie mit über die Breitbandleitung schickt, kann es schon zum Problem werden.
Denn dann muss man man VoIP per QoS bevorzugen oder eben separat laufen lassen.
Wenn man VoIP per QoS bevorzugt, bekommt man hier ggf. den Einstieg in den Ausstieg aus der Netzneutralität - auch in der kabelgebundenen Breitbandversorgung. Bleibt diese Datenbevorzugung auf die eigene VoIP-Nutzung beschränkt bzw. kann diese Datenbevorzugung auch auf andere Breitbandnutzer eine Auswirkung haben? Dies ist die Frage, um die es hier ggf. gehen könnte.
bkt hat geschrieben:...
Nenunikat hat geschrieben:5. Höhere Beträge als 40 Euro pro Privatkunde würde ich persönlich als unpassend für eine Breitband-Grundversorgung ansehen.
Dann muß man im Umkehrschluss auch feststellen: Was für 40 Euro realisierbar ist, wird Grundversorgung. Mehr nicht.
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Bei dieser Vorgehensweise kommen wir schnell wieder zu dem Nur-der-Markt-sorgt-für-die-Breitband-Versorgung-Modell.
Deshalb ist es auch notwendig, zu prüfen oder zu erkunden, mit welcher Internet-Gebühr man wie umfangreich ausbauen kann.
Hierbei dürfen nicht nur 3 Jahre als Armortisationszeitraum in der Kalkulation angesetzt werden.
Zum Einen müssten die höheren Kosten auch diejenigen treffen, die bisher in den Ballungsgebieten die Vorteile des Marktes vorwiegend für sich nutzen können (also eine Querfinanzierung - zur Not beim Ausbau auch - ggf. teilweise - über eine Steuer)
und zum Anderen sollte schon die Frage geklärt werden, wie die Gegenden, die nicht mit den beispielsweise 40 Euro pro Kunde auszubauen sind, behandelt werden.
Da das Problem an den Kalkulationen wohl meistens der Aufbau und weniger der Betrieb sein wird, macht dass, wass jetzt flächendeckend für ländliche Gebiete als Lösungsmittel angesehen wird, ins solchen Sonderfällen Sinn: Ausbau per Umlage oder Steuer.
Für solche meist sehr abgelegenen Gegenden mit sehr wenig Kunden wäre die Funkversorgung, die jetzt angeblich alle weißen Flecken versorgen soll, auch ein passenderes Hilfsmittel: LTE.
bkt hat geschrieben:...
Nenunikat hat geschrieben:6. Eine inhaltliche Bewertung und Priorisierung der verschiedenen Datenpakete innnerhalb des zugesichterten Volumens darf nicht erfolgen.
Das ist auch aus meiner Sicht nie das eigentliche Problem gewesen. Es ist nur eher so, dass durch die starke Vermischung von Netzbetreibern und Inhalteanbietern, sowie die spezifische Nutzung von bestimmten Techniken durch bestimmte Angebote es immer so dargestellt wird, als ob über die Technikbeschränkung eine "Inhaltszensur" erfolgen würde. Dem ist natürlich nicht so. Es geht immer nur um die durch ein Angebot erzeugte Netzbelastung. Und hier wollen die Anbieter die bandbreitenhungrigen Anwendungen eben ordentlich zu Kasse bitten.
Das ist die "Handelsspanne" wie beim Supermarkt. Gut laufende Produkte werden immer etwas teurer werden, den daran verdient nicht nur der Erzeuger(Inhalteanbieter) sondern auch der Händler(Netzbetreiber) gut. Der Rest geht bei Rabattaktionen oder im Bündel mit über die Theke.
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Um Bandbreite bzw. Volumen zu sparen, kann es aber schon dazu kommen (und dies passiert eventuell auch schon bei manchen Angeboten), dass der Internet-Provider bestimmte Ports sperrt, Daten bestimmter Ports (extrem) nachrangig behandelt, keine eindeutige IP-Adresse (also ohne NAT und Proxy) zur Verfügung stellt usw. Dann hat man zwar sein zugesichertes Volumen, kann es aber für bestimmte Zwecke nicht nutzen, obwohl man gar nicht dauersaugen will. Eine Sperrung bestimmter Ports kommt schon einer einfachen "Inhaltszensur" gleich - es wird hier nur noch nicht der Inhalt der Datenpakete anaylsiert.
Werden immer nur die bandbreitenhungrigen Anwendungen gedrosselt oder gesperrt? VoIP oder FTP sind nicht bzw. nicht immer so datenhungrig, wie IP-TV und Peer-to-Peer.
... - erleben was verhindert.
"Grenzen gabs gestern" - heute gibts Verhinderungen.