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Gericht untersagt WLAN-Sharing

BeitragVerfasst: 08.07.2009 16:53
von bru62
Wie Information Week heute berichtet, hat 1und1 einen ersten Erfolg im Streit um das WLAN-Sharing errungen. Demnach hat das Oberlandesgericht Köln (Az. 6 U 223/08) entschieden, dass ein Kunde nicht seine DSL-Flatrate per WLAN anderen Nutzern mit kommerzieller Absicht zur Verfügung stellen darf. Gegner im Verfahren ist die Firma Fon. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sollte es dabei bleiben, wäre nicht nur das Modell "FON" gefährdet, sondern alle (auch nicht-kommerziellen) WLAN-Sharing-Modelle.

Gruß

Re: Gericht untersagt WLAN-Sharing

BeitragVerfasst: 08.07.2009 22:42
von Meester Proper
Außer man mietet sich einen Business DSL Anschluss, z.B. von der Telekom, mit solch einem Anschluss ist das garantiert erlaubt, diesem weiter zu verteilen.

Re: Gericht untersagt WLAN-Sharing

BeitragVerfasst: 08.07.2009 23:01
von essig
Meester Proper hat geschrieben:Außer man mietet sich einen Business DSL Anschluss, z.B. von der Telekom, mit solch einem Anschluss ist das garantiert erlaubt, diesem weiter zu verteilen.

wie kommst du darauf?

Allgemeine Geschäftsbedingungen - DSL Business, symmetrisch, DSL Business, asymmetrisch und DSL Business, asymmetrisch im Rahmenvertrag.

5 Nutzungsrecht / Nutzung durch Dritte

5.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, DSL Business über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen. Insbesondere darf der Kunde die Leistungen von DSL Business Dritten nicht ohne vorherige Erlaubnis der Deutschen Telekom zur ständigen Alleinbenutzung zur Verfügung stellen.

eine lan oder wlan verteilung innerhalb des unternehmens wird sicher kein problem sein aber alles was darueber hinaus geht (versorgung dritter) wird ohne erlaubnis schwierig.

Re: Gericht untersagt WLAN-Sharing

BeitragVerfasst: 08.07.2009 23:11
von Meester Proper
Ich kenne das von diversen Funk Anbietern, die nutzen solche Anschlüsse.

Re: Gericht untersagt WLAN-Sharing

BeitragVerfasst: 09.07.2009 14:52
von bru62
Einem Bericht von focus-online zufolge, ist FON nicht bereit, dass Urteil hinzunehmen. Man wolle auf jeden Fall vor den Bundesgerichtshof ziehen.

Gruß