Entwurf Stellungnahme zum Vergabeverfahren DD

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Entwurf Stellungnahme zum Vergabeverfahren DD

Beitragvon bru62 » 01.07.2009 17:13

Ich habe mal versucht, die eingegangenen Vorschläge für eine Stellungnahme zu Vergabeverfahren zusammenzufassen und bitte um Meinungsäußerungen. Die Stellungnahme muss bis 17.07. bei der BNetzA sein. Wir sollten also spätestens nächste Woche fertig werden.

Hier mein Entwurf:

Entwurf

Stellungnahme der Initiative gegen digitale Spaltung -geteilt.de-

zum

Entwurf einer Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen über die Verbindung der Verfahren zur Vergabe von Frequenzen in den Bereichen 790 bis 862 MHz sowie 1710 bis 1725 MHz und 1805 bis 1820 MHz mit dem Verfahren zur Vergabe von Frequenzen in den Bereichen 1,8 GHz, 2 GHz und 2,6 GHz für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten (BK1a-09/ 002)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die nichtkommerzielle Initiative gegen digitale Spaltung -geteilt.de- vertritt seit mehr als drei Jahren die Interessen von Menschen, die nicht über angemessenen Zugang zum Internet verfügen. Aus Sicht der Betroffenen gibt sie nachfolgende Stellungnahme zum Vergabeverfahren ab. Dabei wird im Wesentlichen auf die Vergabe der Frequenzen um 800 MHz (digitale Dividende) eingegangen, die ausdrücklich zur Versorgung bisher nicht erschlossener Gebiete bestimmt sind.

1. Die zu vergebenen Frequenzen im Bereich um 800 MHz werden ausschließlich zum Zweck der Bereitstellung von Breitbandinternetzugängen angeboten. Dem entgegen steht der Satz „Eine Beschränkung des Einsatzes bestimmter Techniken findet nicht statt“ (Punkt 4.1). Damit wäre es durchaus möglich, auch Techniken einzusetzen, die keinen, den heutigen Standards entsprechenden Breitbandzugang ermöglichen (z.B. EDGE, UMTS). Aus unserer Sicht sollte zur Verwendung der Frequenzen der Einsatz von dem jeweils gültigen Stand der Technik (heute HSPA, LTE) zwingend vorgegeben werden. Außerdem wäre es denkbar, die Verwendung der Frequenzen regelmäßig dem Stand der Technik anzupassen.
2. Die Frequenzen um 800 MHz verfügen über physikalische Eigenschaften, die eine große Flächenabdeckung zulassen. Daraus folgt, dass in Funkzellen u.U. tausende potenzielle Nutzer leben. Es muss gewährleistet werden, dass diese ständig mit durchschnittlichen, dem heute als Standard für Breitbandinternetzugänge angesehenen Bandbreiten versorgt werden. D.h., es geht nicht nur um eine Versorgungsdichte, sondern auch um eine Versorgungsgüte. Die Vergabe der Frequenzen darf aber nicht nur an eine theoretische Versorgung gebunden sein, sie muss die praktische Verfügbarkeit zum Ziel haben. Deshalb müssen den Frequenzzuteilungsinhabern klare Bedingungen zur durchschnittlich anzubietenden Mindestbandbreite gestellt werden. Dies ist in den entworfenen Versorgungsauflagen nicht enthalten.
3. Nicht zuletzt sollte in den Versorgungsauflagen deutlich werden, dass Beschränkungen der Zugänge beim Überschreiten von bestimmten Datenvolumen nicht zulässig sind. Zumindest müssen die heute üblichen Grenzen (5 GB/Monat) stark angehoben werden. Dem liegt die nachgewiesene Bedeutung des Internets als meinungsbildungsrelevantes Medium (i.S. Art. 5 GG) zugrunde. Zur Informationsbeschaffung stehen heute im wachsenden Maß audiovisuelle Daten zur Verfügung, bei deren Nutzung die genannten Grenzen schnell überschritten werden.
4. Die Auflagen zum priorisierten Ausbau der Versorgung in Gebieten, die nach vier Stufen eingeteilt sind, werden als völlig unzureichend angesehen. Es wäre zu erwarten gewesen, dass ein möglichst schneller vollständiger Ausbau in den gegenwärtig nicht versorgten Gebieten verlangt wird. Der kabelgebundene Ausbau in den heute unterversorgten Gebiete wird im Allgemeinen für als unwirtschaftlich angesehen wird. Daher bestehen nicht wenig und nahezu ausschließliche Hoffnungen auf eine baldige Versorgung per Funk. Diese Hoffnungen wurden nicht zuletzt durch die Breitbandstrategie der Bundesregierung geschürt. Die im Entwurf angesetzte Grenze von 70 Prozent, bei deren Erreichen der Ausbau in weiteren Gebieten erfolgen kann, bietet jedoch keinerlei Gewähr für eine flächendeckende Versorgung des ländlichen Raumes. Da die in Frage stehenden Frequenzen aber gerade für die unterversorgten ländlichen Gebiete bestimmt sind, bedarf es einer klaren Zielvorgabe: Erst wenn sämtliche unterversorgten Gebiete (ausreichend, s.o.) versorgt sind, kann ein Ausbau in weiteren Regionen erfolgen. Dies fehlt.
5. Die Vorgabe, Frequenzzuteilungsinhaber müssten bis 2016 mindestens 80 Prozent der jeweiligen Regionen je Bundesland versorgen, geht an der Dringlichkeit der Aufgabe völlig vorbei. Die betroffenen Kommunen leiden unter einem Verlust an Attraktivität als Wohn- und Arbeitsorte. Ein derart lang gestreckter zeitlicher Rahmen ist nicht akzeptabel. Der Ausbau muss wesentlich schneller erfolgen. Nicht zuletzt, um die in der Breitbandstrategie der Bundesregierung aufgestellte Forderung, bis 2010 flächendeckend die Verfügbarkeit von Breitbandinternetanschlüssen zu gewährleisten, zu erfüllen. Im Übrigen gilt auch hier die Forderung nach einer hundertprozentigen Versorgung in ländlichen Gebieten, in denen meist keinerlei andere Zugangstechnologie zur Verfügung steht.
6. Der Entwurf sieht keine Sanktionen vor, die eintreten, wenn ein Frequenzzuteilungsinhaber die Versorgungsauflagen nicht erfüllt. Eine reine Berichtspflicht zum Jahresende reicht definitiv nicht. Nicht zuletzt aus den Erfahrungen der Vergabe der BWA-Frequenzen ist ersichtlich, dass Unternehmen sich nicht automatisch an die vorgegebenen Regeln halten. Sie müssen vielmehr bei Strafe von Sanktionen daran gebunden werden. Vor diesem Hintergrund muss bereits bei der Vergabe klar sein, dass bei Nichteinhaltung der Auflagen ein sofortiger Entzug der Frequenzen und zudem eine Vertragsstrafe fällig werden.

Zusammenfassend fordert die Initiative gegen digitale Spaltung -geteilt.de- folgende konkrete Nachbesserungen des Vergabeverfahrens:

• Verbindliche Vorgaben hinsichtlich der Versorgungsgüte (garantierte Mindestbandbreite, Verzicht auf Volumenbegrenzungen)
• Deutlich höhere Ausbauvorgaben für die Prioritätsstufe 1 (möglichst 100 Prozent)
• Erheblich kürzere Gesamtzeitvorgaben (maximal bis 2011)
• Festlegung von Sanktionen bei Verletzung der Versorgungsauflagen
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Re: Entwurf Stellungnahme zum Vergabeverfahren DD

Beitragvon wain » 01.07.2009 20:20

Ich denke es sind alle wichtigen Punkte erfasst, wie so oft ein super Schreiben.
Ãœbrigens habe ich erfahren, dass man bei uns die Sendeleistung einer Antenne reduzieren musste!! Diese Station hat drei Antennen, wobei eine ein Wohngebiet versorgt in Richtung der Grenze zu Tschechien. Dem fallen wieder einige Bewohner zum Opfer. Aber umgedreht kann die andere Seite ungehindert mit super Leistung bei uns senden. Dem sind auch schon einige unerfahrene Nutzer zum Opfer gefallen.
Gruß wain

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Re: Entwurf Stellungnahme zum Vergabeverfahren DD

Beitragvon essig » 01.07.2009 23:21

habe auch nichts hinzuzufuegen. gefällt mir sehr gut. jeder punkt der mir beim lesen gefehlt hat wurde im nächsten punkt aufgegriffen.

das soll zwar nicht in die stellungnahme aber trotzdem habe ich mich immer gefragt, warum man die ausbauverpflichtungen im ländlichen raum nicht an das ganze frequenzpaket koppelt. wir haben doch zwei sachen: zum einen ein gigantisches breitbandproblem und zum anderen das fetteste je versteigerte frequenzpaket. wieso hat man also die nutzung ALLER frequenzen nicht von der versorgung der ländlichen räume abhängig gemacht? wieso hat man nur den frequenzbereich der DD (790 bis 862 MHz) halbwegs streng (und dennoch viel zu lasch) an versorgungsverplichtungen gebunden und bei allen anderen frequenzbereichen (1710 bis 1725 MHz, 1805 bis 1820 MHz, 1,8 GHz, 2 GHz, 2,6 GHz) lächerliche 75 % der bevölkerung vorgegeben? wenn man schon den ländlichen raum versorgen will und wenn man schon alle frequenzen in einem paket versteigert dann hätte man die versorgungsverpflichtungen auch an das gesamtpaket binden können.

oder werden die frequenzen zwischen 790 bis 862 MHz völlig unabhängig von den anderen versteigert?
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Re: Entwurf Stellungnahme zum Vergabeverfahren DD

Beitragvon Haupti76 » 02.07.2009 14:35

wie gewohnt ein gelungenes schreiben. alle wichtigsten punkte wurden erwähnt. die garantierte mindestbandbreite und ein verzicht auch auf volumenbegrenzungen. als allererste bedingung, der 100%ige ausbau der un- bzw. unterversorgten gebiete.
was auch klasse ist, daß es folgen haben soll bei einer vertragsverletzung. das verpflichtet!

von mir aus so schnell wie möglich weg das schreiben. ich bin gespannt ob und was davon umgesetzt wird.
aber zu große hoffungen mache ich mir nicht. dann ist man nicht enttäuscht. ;)


gruß
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Re: Entwurf Stellungnahme zum Vergabeverfahren DD

Beitragvon bru62 » 02.07.2009 16:26

Haupti76 hat geschrieben:ber zu große hoffungen mache ich mir nicht.


Das sollte hier niemand. Die Chancen, dass man uns in einem der Punkte auch nur ansatzweise entgegen kommt, tendiert mit ziemlicher Sicherheit gegen Null.

Aber wie meinte schon Che Guevara: "Seien wir realistisch, versuchen wir das Unmögliche".

Gruß
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Re: Entwurf Stellungnahme zum Vergabeverfahren DD

Beitragvon governet » 30.07.2009 21:23

Es sind jetzt alle Stellungsnahmen online. Siehe hier.
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Re: Entwurf Stellungnahme zum Vergabeverfahren DD

Beitragvon essig » 30.07.2009 23:38

governet hat geschrieben:Es sind jetzt alle Stellungsnahmen online. Siehe hier.

hier mal die liste aller stellungnahmen:

BNetzA hat geschrieben:01 APWPT (Association of Professional Wireless Production Technologies e.V.)
02 Universität Duisburg-Essen (Gerpott)
03 Motorola (Denmark)
04 Initiative gegen digitale Spaltung
05 Deutscher Landkreistag
06 DB Netz AG
07 Verbraucherzentrale Bundesverband
08 Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein
09 Bayerischer Rundfunk (ARD und ZDF)
010 Meconet e. K.
011 ANGA Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e.V.
012 LECG Ltd
013 MDCC Magdeburg-City-Com GmbH
014 E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG
015 Qualcomm
016 Stefan Knecht
017 Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK)
018 Theo Walz, Bürgermeisteramt Empfingen
019 Patrick Andreoli Versbach
020 Deutscher Bühnenverein e.V.
021 Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG
022 DTAG
023 Interessengemeinschaft kein-DSL
024 Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten
025 Telefónica o2 Germany GmbH & Co oHG
026 MEDIA BROADCAST GmbH
027 VPRT e. V.
028 Deutsche TV Plattform
029 mvox AG; Bartels System GmbH
030 Airdata AG
031 IEN - Initiative Europäischer Netzbetreiber
032 Vodafone D2 GmbH
033 Inquam Broadband GmbH
034 Inquam Deutschland GmbH
035 Eutelsat Services & Beteiligungen GmbH
036 ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.
037 BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.
038 WiMAX Forum Regulatory Working Group
039 Intel Corporation
040 BREKO - Bundesverband Breitbandkommunikation e.V.
041 Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) e.V.
042 Ericsson GmbH


falls jemand zeit hat sich die stellungnahmen durchzulesen dann wäre es toll wenn auf besonders lesenswerte hingewiesen werden könnte. besonders erfreulich finde ich, dass die "Interessengemeinschaft kein-DSL" so weit ich weiß erstmals öffentlich und offiziell zu einem thema stellung bezieht und das nach 6 jahren. wir haben immer und immer wieder interesse an den zielen und positionen von kein-dsl.de signalisiert aber leider war in diese richtung nichts in erfahrung zu bringen. diese stellungnahme ist ein erster guter anfang und da einer veröffentlichung zugestimmt wurde erlaube ich mir diese auch hier zu veröffentlichen. Sollte dies nicht erwuenscht sein, einfach melden.

kein-dsl.de hat geschrieben:Stellungnahme der Interessengemeinschaft kein-DSL zum Entwurf einer Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen über die Verbindung der Verfahren zur Vergabe von Frequenzen in den Bereichen 790 bis 862 MHz sowie 1710 bis 1725 MHz und 1805 bis 1820 MHz mit dem Verfahren zur Vergabe von Frequenzen in den Bereichen 1,8 GHz, 2 Ghz und 2,6 GHz für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten (BK1a-09/ 002) Die Interessengemeinschaft kein-DSL (www.kein-DSL.de) engagiert sich seit 2003 zugunsten jener Privatpersonen und Gewerbe in Deutschland, die über keine oder unzulängliche Internetzugänge verfügen. Mit einem Breitbandbedarfsatlas im Internet (www.Schmalbandatlas.de) dokumentiert sie die Lücken der Breitbandversorgung in Deutschland.

Die Interessengemeinschaft kein-DSL teilt die Einschätzungen, dass gerade die zur Vergabe anstehenden Frequenzen aus der sog. Digitalen Dividende geeignet sind, diese Lücken kurzfristig und weitestgehend zu schließen.

Die Entscheidung über das Verfahren zur Vergabe dieser Frequenzen in den Bereichen 790 bis 862 MHz muss Erfahrungen berücksichtigen, die mit den 2006 vergebenen BWA-Frequenzen gesammelt wurden. Auch diese zielten seinerzeit explizit auf die Beseitigung der Breitbandunterversorgung. Wir erkennen heute, dass dies nur in geringem Maße stattgefunden hat. Deshalb muss selbstkritisch das seinerzeitige Vergabeverfahren auf den Prüfstand, um die flächendeckende Breitbandversorgung in Deutschland mit einem guten Vergabeverfahren für die Digitale Dividende voranzutreiben.

Das Vergabeverfahren für die Frequenzen der Digitalen Dividende muss konsequent die Erschließung bislang unversorgter Regionen in den Mittelpunkt rücken. Dazu zählt, dass die nahezu vollständige Erschließung unversorgter Regionen unumstößliche Voraussetzung ist, bevor entsprechend den im Entwurf vorgeschlagenen Ausbauphasen ein Anbieter einen Ausbau in anderen Regionen beginnen darf. Der Ausbaustand ist gegenüber der Bundesnetzagentur nachzuweisen und von dieser zu überprüfen. Sollte ein fristgerechter Ausbau nicht erfolgt sein, sind geeignete Verfahren zur Sanktionierung bis hin zum Entzug der jeweiligen Lizenzen erforderlich. Der Ausbau von Funknetzen in den Bereichen 790 bis 862 MHz zur Beseitigung der unterversorgten Flecken muss entsprechend der Breitbandstrategie der Bundesregierung vom Februar 2009 bundesweit 2010, spätestens jedoch 2011 abgeschlossen sein.

Eine bundesweite Zuteilungsmöglichkeit der Frequenzen aus der Digitalen Dividende ermöglicht es starken Playern, die Lizenzen zu erwerben und steigert die Gewähr, dass der erwünschte prioritäre Ausbau unterversorgter Regionen erfolgt. Auch technisch und verfahrenstechnisch spricht einiges für die bundesweite Zuteilungsmöglichkeit. Gleichzeitig entsteht jedoch eine Barriere für kleinere oder mittelständische Anbieter und für innovative technologische Verfahren. Ein Vergabeverfahren, dass Lizenzen sowohl bundesweit als auch regional begrenzt zuteilt, ist zu bevorzugen.

Es muss ausgeschlossen werden, dass Nutzer von Breitband auf den Frequenzen der Digitalen Dividende ein weiteres Mal unzureichende Zugänge zum Internet erhalten. Dazu ist sicherzustellen, dass ein Anbieter bestimmte Mindeststandards erfüllt. Die stetig wachsende Bedeutung des Internets für alle Lebensbereiche verträgt sich nicht mit volumengetakteten Zugängen oder dem Ausschluss bestimmter Breitband- oder Internetdienste. Ferner muss eine Mindestbandbreite garantiert sein, die angesichts wachsender Anforderungen der Internetdienste nicht unter zwei (2), eher drei (3) Mbit/s. Im Downstream liegen kann. Gewährleistet sein muss ferner, dass die Upstream-Geschwindigkeit nicht unter 256 KBit/s.

Der Veröffentlichung der Stellungnahme der Interessengemeinschaft kein-DSL wird zugestimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Dreßler
Interessengemeinschaft kein-DSL.de

--
www.kein-DSL.de - Die Interessengemeinschaft der Schmalbandgeplagten.

Seit 2003 das bundesweit bedeutendste bürgerschaftliche Engagement im Internet zur Breitbandunterversorgung mit rund 7.000 Nutzern.

Plattform zum Austausch Betroffener, wirkungsvolle Unterstützung regionaler Initiativen, Informationen und Tipps zu Technologie- und Anbieteralternativen.
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Re: Entwurf Stellungnahme zum Vergabeverfahren DD

Beitragvon bru62 » 02.08.2009 15:54

Noch keine endgültige Auswertung, eher ein erster kurzer Überblick:

Es gibt mehrere Lager:

Die Rundfunkanstalten und Kabelnetzbetreiber sowie ihre Verbände befürchten technische Probleme und fordern gründliche Prüfung der möglichen Interferenzen, bevor die Frequenzen versteigert werden.

Kulturschaffende verlangen klare Regelungen zur Kostenübernahme beim Wegfall der Frequenzen für drahtlose Mikrofone u.ä.

Die kleinen und mittelständigen Funkanbieter wollen Regelungen, um sich an der Versteigerung überhaupt beteiligen zu können. So, wie der Entwurf steht, kämen dafür ohnehin nur finanzkräftige Globalplayer in Frage. U.a. wird vorgeschlagen, die Frequenzen regional begrenzt zu vergeben.

Beinahe unisono wird die Versorgungsauflage kritisiert. Man könne nicht Unterversorgung an der Bevölkerungsgröße von Orten festmachen. Sonst könne es beispielsweise passieren, dass ein Frequenzinhaber einen Ort versorgen muss, der bereits bestens mit DSL ausgebaut ist. Dies ist durchaus nachvollziehbar. Die vorgeschlagene Lösung allerdings gibt zu denken. Es wird ins Spiel gebracht, Unterversorgung an Hand des Breitbandatlasses zu definieren. Da würden einige böse aufwachen, finde ich.

Für eutelsat schließlich ist es nicht verständlich, "warum nicht stärkeres Gewicht auf verfügbare und leistungsfähige Technologien wie satellitenbasiertes Breitband gelegt wird."

Wie gesagt, eine genauere Analyse folgt. Meinungen sind willkommen.

Gruß
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Re: Entwurf Stellungnahme zum Vergabeverfahren DD

Beitragvon thomasgiger » 14.08.2009 17:59

Als Netzbetreiber teile ich/wir die in der Stellungnahme geäußerte Befürchtung durchaus, dass mit den niedrigen, weit reichenden Frequenzen aus der digitalen Dividende großflächig versorgt werden soll und deshalb durchaus mit niedrigen Datenraten je Teilnehmer zu rechnen sein wird. Zumal 2x36 MHz denkbar wenig sind. Das entspricht, im nahen Umfeld des Sendemastes, einer aggregierten Leistung von gut 50-100 Mbps je Datenrichtung, je nach Technik. In größerer Entfernung, oder wenn man die für die Vermarktung bedeutsame Vorstellung beibehält, dass der Empfänger im Innenraum aufgestellt wird, wird die Gesamtperformance deutlich schlechter sein. Weit entfernte oder hinter Mauern liegende Gegenstellen, die Sender und Empfänger auf eine niedrigere Modulationsart zwingen, kosten mehr Zeit(schlitze) und damit insgesamt unverhältnismäßig viel für die Gesamtleistung.

Die Gesamtleistung lässt sich nur durch kleine Zellenstrukturen verbessern, d.h. es müssen neue Sendestellen entstehen, denn in Gebieten mit schlechter/fehlender Breitbandversorgung, die ja typischerweie auch dünn besiedelt sind, sind die Zellenstrukturen des Mobilfunks bisher deutlich größer. Neue Sendestellen sind nicht von heute auf morgen errichtet, oft muss der Strom über einige Entfernung zugeleitet werden, und wohl auch die Anbindung an den Datenbackbone. Insgesamt kostet das eine ordentliche Stange Geld und ist auch nicht in ein paar Monaten herbei zu zaubern.

Dem gegenüber stehen nahezu lächerliche Einnahmen aus der Internet-Nutzung, vielleicht etwas aufgepeppt durch Telefonminuten. Bei Bedarfsumfragen im Werra-Meißner-Kreis wurden von der Bevölkerung z.B. Wunschvorstellungen von 20 € monatlich geäußert - für Triple Play wohlgemerkt. 30 oder 40 Kunden in so einem Ort zahlen dann insgesamt 600 bis 800 € monatlich. Da darf die zuvor errichtete Infrastruktur nicht mehr als als 10000 € gekostet haben, sonst rechnet sich das nie für den Anbieter. 10000 € sind vielleicht viel für einen WISP - für Mobilfunker liegen schon die Kosten der Planung höher.

Ich kann mir daher vorstellen, dass Investitionsbereitschaft nur entsteht, wenn man den Lizenznehmern in Aussicht stellt, die zugeteilten Frequenzen alsbald auch dort vermarkten zu können, wo sie aufgrund der höheren Bevölkerungsdichte zu tatsächlichem Mehrwert führen. So sehr die Situation für Benachteiligte ärgerlich sein mag, sollte man doch eins bedenken: Wenn es so wäre, dass die Versorgung der DSL-Lücken ein lukratives Geschäft ist, gäbe es diese Versorgung bereits seit langem. Möglichkeiten, mit Funk daran etwas zu ändern, hätte es schon ab 2000 mit den WLL- und ab 2005 mit den WIMAX-Lizenzen gegeben. Keiner der damaligen Lizenznehmer hat's wirklich gepackt - es ist wohl anzunehmen, dass die nicht einfach eingeschlafen sind, sondern dass sie festgestellt haben, dass es sich nicht rechnet. Mit einer Ausnahme sind bisher alle, die nicht rechtzeitig ausgestiegen sind, schon beim Versuch eines Netzaufbaus Pleite gegangen.

Was soll also die BNetzA daraus machen? Noch mehr Forderungen aufstellen als bei früheren Vergaben? Fördert wohl nicht die Investitionsbereitschaft. Welche Zielgruppe soll's denn sein? Viele kleine WISPs (wie wir) oder doch die großen inländischen Mobilfunkplayer, von denen man annehmen kann, dass sie die finanzielle Kraft mitbringen? Wenn man die Großen anpeilt, was ja durch die bundesweite Vergabe zum Ausdruck gebracht wird, dann sind die vorgeschlagenen Vergabebedingungen für mich so etwas wie ein recht guter Kunstgriff nach dem Motto "okay, ihr bekommt diese Frequenzen (für die Städte, wo ihr damit Geld verdienen könnt), müsst aber auch euren Beitrag am Land abliefern". Den gesteckten Zeitrahmen halte ich in diesem Szenario einfach nur für realistisch. Aber:

Mittlerweile haben viele Gemeinden ihre quasi-Ausschreibung zu den möglichen Fördergeldern abgegeben. Die kleinen WISPs sind dabei nicht von vorne herein ausgeschlossen, und die eine oder andere Gemeinde wird wohl auch einem WISP spontan den Vorzug geben, weil er eine rasche Lösung verspricht. Interessant wird's, wenn dann später die eine Initiative (Dividende-Lizenznehmer) auf die andere (WISPs) trifft. Wenn die WISPs ihre Sache ordentlich machen, werden sie wegen der kleineren Zellenstrukturen (und dem viel größeren Spektrum im 5 GHz Band) bei den Datenraten die Nase vorn haben. Die Mobilfunker werden aber in der Lage sein, ihr Produkt in schillernden Farben im TV zu bewerben, kombiniert mit einer Flatrate nach Irgendwo oder Überall sogar sehr attraktiv. Wie auch immer die Sache dann ausgeht, es wird eine Verschwendung der einen oder der anderen Ressourcen gewesen sein.

Deshalb wäre meine vordringliche Forderung an die Entscheider, dass die Fördergelder und die Frequenzen koordiniert vergeben werden. Nicht notwendigerweise an WISPs, obwohl ich da nicht nein sagen würde - wenn's Sinn macht eben auch oder nur an die Großen. Aber so wie's jetzt aussieht, weiß die eine Hand wieder mal nicht, was die andere tut, und das kann in einer Ausganslage, die ohnehin nicht so leicht zu meistern ist, dazu führen, dass keine der beiden Hände zu einem Ergebnis kommt. Das kann man aber weder der einen Hand (Gemeinden) noch der anderen (BNetzA) sagen - es müsste vom Ansatz her (Bund) anders angegangen werden.
--
mit freundlichen Grüßen,
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Re: Entwurf Stellungnahme zum Vergabeverfahren DD

Beitragvon essig » 16.08.2009 23:08

danke fuer deinen ueberaus interessanten beitrag.

thomasgiger hat geschrieben:Dem gegenüber stehen nahezu lächerliche Einnahmen aus der Internet-Nutzung, vielleicht etwas aufgepeppt durch Telefonminuten. Bei Bedarfsumfragen im Werra-Meißner-Kreis wurden von der Bevölkerung z.B. Wunschvorstellungen von 20 € monatlich geäußert - für Triple Play wohlgemerkt. 30 oder 40 Kunden in so einem Ort zahlen dann insgesamt 600 bis 800 € monatlich. Da darf die zuvor errichtete Infrastruktur nicht mehr als als 10000 € gekostet haben, sonst rechnet sich das nie für den Anbieter.

das ist aber ein recht extremes beispiel oder? es gibt sicher genuegend unversorgte gemeinden in denen nicht 40 sondern 400 (und mehr) kunden nicht 20 € sondern 50 € fuer triple play bezahlen wuerden. es muss eben eine vernuenftige lösung sein und da sind viele bei funk skeptisch.

thomasgiger hat geschrieben:Wenn es so wäre, dass die Versorgung der DSL-Lücken ein lukratives Geschäft ist, gäbe es diese Versorgung bereits seit langem. Möglichkeiten, mit Funk daran etwas zu ändern, hätte es schon ab 2000 mit den WLL- und ab 2005 mit den WIMAX-Lizenzen gegeben. Keiner der damaligen Lizenznehmer hat's wirklich gepackt - es ist wohl anzunehmen, dass die nicht einfach eingeschlafen sind, sondern dass sie festgestellt haben, dass es sich nicht rechnet.

so ist es. das ist, war und bleibt das problem.

thomasgiger hat geschrieben:Was soll also die BNetzA daraus machen? Noch mehr Forderungen aufstellen als bei früheren Vergaben?

wll und bwa waren doch schon bei der vergabe fuer die großen betreiber völlig uninteressant. das war bei umts nicht so und ausgerechnet dort hat man nur eine 75% versorgung verlangt. bei den frequenzen der DD ist es ähnlich. fuer die betroffenen macht es keinen sinn ausgerechnet bei den interessanten frequenzen leicht zu erreichende forderungen zu stellen und bei den weniger interessanten frequenzen schwierigere oder gleiche forderungen zu stellen.
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Re: Entwurf Stellungnahme zum Vergabeverfahren DD

Beitragvon bru62 » 30.09.2009 16:15

Der Streit um die Vergabe der Frequenzen eskaliert. e-plus-Chef Dirks hat angekündigt, gegen die BNetzA zu klagen, wenn die Vergabevorschriften nicht geändert werden. Das berichtet heute Die Zeit unter Berufung auf dpa. Dem Bericht zufolge hat BNetzA-Chef Kurth angedeutet, dass die Regeln im "im Großen und Ganzen" bestehen bleiben sollen. Dirks befürchtet nun erhebliche Nachteile für den Wettbewerb auf dem Mobilfunkmarkt. Sollte es zur Klage kommen, wird die Auktion erheblich verzögert werden. Damit dürfte die schöne Breitbandstrategie der Bundesregierung (1 Mb/s für jeden bis 2010) ins Wanken geraten.

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Re: Entwurf Stellungnahme zum Vergabeverfahren DD

Beitragvon dachscher » 02.10.2009 15:04

Damit dürfte die schöne Breitbandstrategie der Bundesregierung (1 Mb/s für jeden bis 2010) ins Wanken geraten.

In unseren Augen wankt das schon die ganze Zeit. ;)
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Re: Entwurf Stellungnahme zum Vergabeverfahren DD

Beitragvon Haupti76 » 02.10.2009 17:20

Wie könnt ihr daran zweifeln? :lol:
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Re: Entwurf Stellungnahme zum Vergabeverfahren DD

Beitragvon rde » 04.10.2009 13:56

Hallo,

die Frequenzvergabe ("Vergabe" klingt so nach Wohltat und Verschenken, besser wäre m.A. "Poker") wird ausgehen wie das Hornberger Schiessen, da weder technische Folgeprobleme (Störung von Funkmikros, TV-Kabelnetzen etc.) auch nur annähernd ausreichend in Betracht gezogen wurden, noch das eigentlich Kernproblem erkannt wird (oder werden will). War man nicht mit ähnlicher Euphorie in die UMTS-Lizenzversteigerung gezogen => bezahlbares Internet für alle und überall (Handy etc.) ????
Was kam heraus:
Die zwei drei Grossen der Branche (T-Com, Vodafon etc.) haben sich der kleineren Mitberwerber entledigt, weil die sich mit der Lizenzersteigerung schlicht finanziell überhoben haben und dann insolvent gingen. Und es wurden Finanzlöcher des Bundeshaushalts gestopft.
Ein Schelm wer Böses dabei denkt.
Und UMTS geht auch heute nur dort, wo es sich für die Betreiber rechnet, also meist in der Stadt.
Die Bereitstellung von Frequenzen löst das eigentliche Problem nicht => Frequenzen und zugehörige Technik gibt es genug.

Danke für die plakative Darstellung des eigentlichen Kernproplems:
thomasgiger hat geschrieben:Dem gegenüber stehen nahezu lächerliche Einnahmen aus der Internet-Nutzung, vielleicht etwas aufgepeppt durch Telefonminuten. Bei Bedarfsumfragen im Werra-Meißner-Kreis wurden von der Bevölkerung z.B. Wunschvorstellungen von 20 € monatlich geäußert - für Triple Play wohlgemerkt. 30 oder 40 Kunden in so einem Ort zahlen dann insgesamt 600 bis 800 € monatlich. Da darf die zuvor errichtete Infrastruktur nicht mehr als als 10000 € gekostet haben, sonst rechnet sich das nie für den Anbieter.


essig hat geschrieben:das ist aber ein recht extremes beispiel oder? es gibt sicher genuegend unversorgte gemeinden in denen nicht 40 sondern 400 (und mehr) kunden nicht 20 € sondern 50 € fuer triple play bezahlen wuerden. es muss eben eine vernuenftige lösung sein und da sind viele bei funk skeptisch.

400 Kunden würde heissen, dass mindestens 2000 Haushalte (wohl eher mehr, bei 50€ wohl mindest. 4000 Haushalte) in diesem Gebiet liegen müssten, und dann wäre die Versorgung entsprechend teuer. Bei uns im Ort hat jetzt die T-Com ausgebaut, d.h. 40€ komplett => man schafft trotzdem keine 20% der Haushalte. Die Ursachen liegen in der Bevölkerungsstruktur und die wird man nicht so schnell ändern.
Egal welche Technik man nutzt, es bleibt ein Zuschussgeschäft bis der Teufelskreis (kein DSL => keine Industrie => keine Arbeit => Überalterung => kein DSL) durchbrochen wird. Aber so ein Prozess dauert Jahrzehnte, u.U. wird es nie, z.B. in ländlichen Gebieten.

Also man sollte den Leuten nicht durch den Werbeslogan - "Überall Breitband-Internet dank Digitaler Dividende" - Sand in die Augen streuen, viel Zeit und Geld in eine potentielle Totgeburt stecken, sondern sich auf vorhandenes technisches Know-How besinnen und weniger von Aktionismus treiben lassen, nur um ein paar Wählerstimmen zu erhaschen. Technische Verbände und Gremien wurden bei der Diskussion um die Digitale Dividende (bewusst) aussen vorgelassen oder überhört, weil man deren Bedenken nicht hören wollte. Dabei sind technische Probleme durch Frequenzüberschneidungen vorprogrammiert. Und der Rest vom Szenario ist ja bekannt (Versteigerung der UMTS-Lizenzen).

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Re: Entwurf Stellungnahme zum Vergabeverfahren DD

Beitragvon essig » 05.10.2009 00:20

deine meinung zur digitalen dividende teile ich voll und ganz.

rde hat geschrieben:400 Kunden würde heissen, dass mindestens 2000 Haushalte (wohl eher mehr, bei 50€ wohl mindest. 4000 Haushalte) in diesem Gebiet liegen müssten, und dann wäre die Versorgung entsprechend teuer. Bei uns im Ort hat jetzt die T-Com ausgebaut, d.h. 40€ komplett => man schafft trotzdem keine 20% der Haushalte. Die Ursachen liegen in der Bevölkerungsstruktur und die wird man nicht so schnell ändern. Egal welche Technik man nutzt, es bleibt ein Zuschussgeschäft bis der Teufelskreis (kein DSL => keine Industrie => keine Arbeit => Überalterung => kein DSL) durchbrochen wird. Aber so ein Prozess dauert Jahrzehnte, u.U. wird es nie, z.B. in ländlichen Gebieten.

das sehe ich hingegen anders. in den älteren fruli verfügbarkeitstatistiken von 2006/2007 konnte noch die nachfrage und penetration ausgewertet werden und in orten mit 100% verfügbarkeit ist mir kein einziger bekannt der dann nur 20% breitbandnachfrage hatte. üblicher waren 30 bis 40% und heute 2009 dürfte diese noch höher liegen.

der nonliner atlas 2009 sieht das übrigens genauso:

66,1% breitbandnutzung in orten mit weniger als 5.000 einwohnern
65,3% breitbandnutzung in orten mit 5.000 - 20.000 einwohnern
66,1% breitbandnutzung in orten mit 20.000 - 100.000 einwohnern
67,1% breitbandnutzung in orten mit 100.000 - 500.000 einwohnern
67,7% breitbandnutzung in orten mit mehr als 500.000 einwohnern

bedenkt man nun, dass sich die breitbandlücken in den gemeinden mit weniger als 5000 einwohnern befinden dann könnte man sogar auf eine höhere nachfrage in kleineren gemeinden schließen.

deine these es läge an der bevölkerungsstruktur und überalterung mag für einige orte/haushalte gelten aber die restlichen millionen betroffene haushalte sind eher aus technischen/wirtschaftlichen gründen unter- oder gar nicht versorgt. ich denke breitbandlücken haben in den allerwenigsten fällen etwas mit fehlender nachfrage zu tun zumindest nicht wenn dsl, vdsl, ftth oder ähnliches angeboten werden würde. bei funk sieht das natürlich schon wieder ganz anders aus.
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