Besonders interessant dürfte die Passage im Allgemeinverfügungsentwurf sein, die die Vorgaben zum priorisierten Einsatz der digitalen Dividende beschreibt:
BNetzA hat geschrieben:Aufgrund der besonderen gesetzlichen Vorgaben ist gemäß der Nutzungsbestimmung 36 der Änderungsverordnung zum Frequenzbereichszuweisungsplan eine gesonderte Versorgungsverpflichtung für die Frequenzen im Bereich 800 MHz vorgesehen. Ein Frequenzzuteilungsinhaber ist danach verpflichtet, in allen Bundesländern bei der Frequenznutzung für die Frequenzen im Bereich 800 MHz zunächst stufenweise nachfolgende Gebiete mit Breitbandanschlüssen zu versorgen:
a) In einer ersten Stufe sind zunächst Regionen zu versorgen, die als unversorgt gelten. Unversorgte Gebiete sind Städte, Gemeinden oder zusammenhängende bebaute Ortsteile mit einer Einwohnerzahl bis zu 5000 (Prioritätsstufe 1).
b) In einer zweiten Stufe sind Regionen zu versorgen, die grundsätzlich als unterversorgt gelten. Grundsätzlich unterversorgte Gebiete sind Städte, Gemeinden oder zusammenhängende bebaute Ortsteile mit einer Einwohnerzahl von mehr als 5000 und bis zu 20.000 (Prioritätsstufe 2).
c) In einer dritten Stufe sind Regionen zu versorgen, die grundsätzlich als versorgt gelten. Grundsätzlich versorgte Gebiete sind Städte, Gemeinden oder zusammenhängende bebaute Ortsteile mit einer Einwohnerzahl von mehr als 20.000 und bis zu 50.000 (Prioritätsstufe 3).
d) In einer vierten Stufe sind Regionen zu versorgen, die grundsätzlich flächendeckend als versorgt gelten. Grundsätzlich flächendeckend versorgte Gebiete sind Städte, Gemeinden oder zusammenhängende bebaute Ortsteile mit einer Einwohnerzahl von mehr als 50.000 (Prioritätsstufe 4).
Ein Frequenzzuteilungsinhaber ist verpflichtet, bei der Frequenznutzung für die Frequenzen im Bereich 800 MHz einen Versorgungsgrad der Bevölkerung der jeweiligen Regionen der Prioritätsstufen 1 bis 4 (Städte, Gemeinden oder zusammenhängende Ortsteile) von mindestens 80 % ab dem 01.01.2016 in jedem Bundesland zu erreichen. Der Frequenzzuteilungsinhaber ist verpflichtet den Netzauf- und Ausbau in den genannten Gebieten der Prioritätsstufen 1 bis 4 wie folgt vorzunehmen:
Der Beginn des Netzausbaues der Prioritätsstufe 2 kann erst erfolgen, wenn mindestens 70 % der Bevölkerung eines Bundeslandes in der Prioritätsstufe 1 versorgt sind. Der Beginn des Netzausbaues in der Prioritätsstufe 3 kann erst erfolgen, wenn mindestens 50 % der Bevölkerung eines Bundeslandes in der Prioritätsstufe 2 versorgt sind. Der Beginn des Netzausbaues in der Prioritätsstufe 4 kann erst erfolgen, wenn mindestens 50 % der Bevölkerung eines Bundeslandes in der Prioritätsstufe 3 versorgt sind. Die erreichte Mindestversorgung der einzelnen Regionen in den jeweiligen Prioritätsstufen ist vom Zuteilungsinhaber gegenüber der Bundesnetzagentur darzulegen und nachzuweisen. Zuteilungsinhaber können Kooperationen eingehen oder Frequenzen überlassen, sofern diese regulatorisch und wettbewerbsrechtlich zulässig sind.
Damit wird deutlich, dass die Hoffnungen auf eine flächendeckende Versorgung mit Frequenzen aus der digitalen Dividende auf töneren Füßen stehen. Jetzt wird klar, was BNetzA-Chef Kurth damit meinte, als er kürzlich sagte: "Man muss die Kirche im Dorf lassen". essig hat in seinem Beitrag dazu interessante Rechnungen dargestellt.
Interessierte Kreise der Öffentlichkeit sind aufgerufen, die Dokumente zu kommentieren. Ich meine, dieses Angebot sollten wir als Initiative aufgreifen und uns in den Diskussionsprozess einbringen.
Also meine Bitte an die Community: Studiert die Entwürfe, schreibt hier eure Meinung und eure Vorschläge zu Änderungen. Wir fassen das dann in einer Stellungnahme zusammen und senden es an die BNetzA. Es scheint möglich zu sein, etwas zu bewegen. Die Chance sollten wir uns nicht entgehen lassen.
Gruß