BNetzA entwirft Vergaberichtlinien für Digitale Dividende

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BNetzA entwirft Vergaberichtlinien für Digitale Dividende

Beitragvon bru62 » 22.05.2009 09:18

Die BNetzA hat eine Allgemeinverfügung entworfen, die die Vergabe der Frequenzen in den Bereichen 790 bis 862 MHz (digitale Dividende) sowie weitere Frequenzen (1710 bis 1725 MHz, 1805 bis 1820 MHz, 1,8 GHz, 2 GHz und 2,6 GHz) für den drahtlosen Netzzugang regeln soll. Außerdem hat sie den Entwurf einer Entschließung zur Flexibilisierung der Frequenznutzung online gestellt.

Besonders interessant dürfte die Passage im Allgemeinverfügungsentwurf sein, die die Vorgaben zum priorisierten Einsatz der digitalen Dividende beschreibt:

BNetzA hat geschrieben:Aufgrund der besonderen gesetzlichen Vorgaben ist gemäß der Nutzungsbestimmung 36 der Änderungsverordnung zum Frequenzbereichszuweisungsplan eine gesonderte Versorgungsverpflichtung für die Frequenzen im Bereich 800 MHz vorgesehen. Ein Frequenzzuteilungsinhaber ist danach verpflichtet, in allen Bundesländern bei der Frequenznutzung für die Frequenzen im Bereich 800 MHz zunächst stufenweise nachfolgende Gebiete mit Breitbandanschlüssen zu versorgen:

a) In einer ersten Stufe sind zunächst Regionen zu versorgen, die als unversorgt gelten. Unversorgte Gebiete sind Städte, Gemeinden oder zusammenhängende bebaute Ortsteile mit einer Einwohnerzahl bis zu 5000 (Prioritätsstufe 1).

b) In einer zweiten Stufe sind Regionen zu versorgen, die grundsätzlich als unterversorgt gelten. Grundsätzlich unterversorgte Gebiete sind Städte, Gemeinden oder zusammenhängende bebaute Ortsteile mit einer Einwohnerzahl von mehr als 5000 und bis zu 20.000 (Prioritätsstufe 2).

c) In einer dritten Stufe sind Regionen zu versorgen, die grundsätzlich als versorgt gelten. Grundsätzlich versorgte Gebiete sind Städte, Gemeinden oder zusammenhängende bebaute Ortsteile mit einer Einwohnerzahl von mehr als 20.000 und bis zu 50.000 (Prioritätsstufe 3).

d) In einer vierten Stufe sind Regionen zu versorgen, die grundsätzlich flächendeckend als versorgt gelten. Grundsätzlich flächendeckend versorgte Gebiete sind Städte, Gemeinden oder zusammenhängende bebaute Ortsteile mit einer Einwohnerzahl von mehr als 50.000 (Prioritätsstufe 4).

Ein Frequenzzuteilungsinhaber ist verpflichtet, bei der Frequenznutzung für die Frequenzen im Bereich 800 MHz einen Versorgungsgrad der Bevölkerung der jeweiligen Regionen der Prioritätsstufen 1 bis 4 (Städte, Gemeinden oder zusammenhängende Ortsteile) von mindestens 80 % ab dem 01.01.2016 in jedem Bundesland zu erreichen. Der Frequenzzuteilungsinhaber ist verpflichtet den Netzauf- und Ausbau in den genannten Gebieten der Prioritätsstufen 1 bis 4 wie folgt vorzunehmen:

Der Beginn des Netzausbaues der Prioritätsstufe 2 kann erst erfolgen, wenn mindestens 70 % der Bevölkerung eines Bundeslandes in der Prioritätsstufe 1 versorgt sind. Der Beginn des Netzausbaues in der Prioritätsstufe 3 kann erst erfolgen, wenn mindestens 50 % der Bevölkerung eines Bundeslandes in der Prioritätsstufe 2 versorgt sind. Der Beginn des Netzausbaues in der Prioritätsstufe 4 kann erst erfolgen, wenn mindestens 50 % der Bevölkerung eines Bundeslandes in der Prioritätsstufe 3 versorgt sind. Die erreichte Mindestversorgung der einzelnen Regionen in den jeweiligen Prioritätsstufen ist vom Zuteilungsinhaber gegenüber der Bundesnetzagentur darzulegen und nachzuweisen. Zuteilungsinhaber können Kooperationen eingehen oder Frequenzen überlassen, sofern diese regulatorisch und wettbewerbsrechtlich zulässig sind.


Damit wird deutlich, dass die Hoffnungen auf eine flächendeckende Versorgung mit Frequenzen aus der digitalen Dividende auf töneren Füßen stehen. Jetzt wird klar, was BNetzA-Chef Kurth damit meinte, als er kürzlich sagte: "Man muss die Kirche im Dorf lassen". essig hat in seinem Beitrag dazu interessante Rechnungen dargestellt.

Interessierte Kreise der Öffentlichkeit sind aufgerufen, die Dokumente zu kommentieren. Ich meine, dieses Angebot sollten wir als Initiative aufgreifen und uns in den Diskussionsprozess einbringen.

Also meine Bitte an die Community: Studiert die Entwürfe, schreibt hier eure Meinung und eure Vorschläge zu Änderungen. Wir fassen das dann in einer Stellungnahme zusammen und senden es an die BNetzA. Es scheint möglich zu sein, etwas zu bewegen. Die Chance sollten wir uns nicht entgehen lassen.

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Re: BNetzA entwirft Vergaberichtlinien für Digitale Dividende

Beitragvon Nenunikat » 22.05.2009 11:45

Beim Überfliegen des Textes ist mir aufgefallen, dass zwar festgelegt wird, bis wann in welchen Gebieten eine Versorgung aufzubauen ist, aber nicht mit welcher Bandbreite für die einzelnen Kunden.
Außerdem besteht die Frage, ob Gebiete, wo ein WLAN-Anbieter es gerade so inbekommt, eine Verbindungen im Bereich 384 KBit/s bis 2000 kBit/s (als "bis zu"-Wert) anzubieten (mit zeitweiligen Ausfällen), als "versorgt" gelten - und damit weiter keine ordentliche Anbindung bekommen.
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Re: BNetzA entwirft Vergaberichtlinien für Digitale Dividende

Beitragvon bru62 » 22.05.2009 11:58

Nenunikat hat geschrieben:aber nicht mit welcher Bandbreite für die einzelnen Kunden.


Die Antwort gibt die Breitbandstrategie der Bundesregierung, auf die im Dokument mehrmals Bezug genommen wird: 1 Mb/s.

Nenunikat hat geschrieben:Außerdem besteht die Frage, ob Gebiete, wo ein WLAN-Anbieter es gerade so inbekommt, eine Verbindungen im Bereich 384 KBit/s bis 2000 kBit/s (als "bis zu"-Wert) anzubieten (mit zeitweiligen Ausfällen), als "versorgt" gelten


Diese Frage wird an die Länder weitergegeben, die mitteilen müssen, welche Orte bzw. Ortsteile unterversorgt sind. Baden-Württemberg hat dies bereits ausführlich getan (siehe Anlage zum Entwurf der Allgemeinverfügung). Dabei ist es den Ländern vorbehalten, so detailliert vorzugehen, oder nur grober die Versorgungslücken zu benennen.

Ich denke, wir sollten das Problem Bandbreite aufgreifen und eine Verbesserung auf 2 Mb/s verlangen. Außerdem hielte ich viel davon, eine deutlich Anhebung des Inklusivvolumens (min. 10 GB) festzuschreiben. Was meint ihr?

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Re: BNetzA entwirft Vergaberichtlinien für Digitale Dividende

Beitragvon Haupti76 » 22.05.2009 12:45

Ein Mindestvolumen von 10 GB halte ich für ein Muß. Wobei es auch da evtl. schon eng werden könnte,
wenn man mal in die Zukunft blickt. Ein Mindestspeed von 2 MBit/s halte ich auch für reell.
Ich kann mich da an eine Politikerin erinnern, die meinte daß 2 MBit/s schon teilweise zu langsam ist.
Die Art wie der Ausbau stattfinden soll finde ich soweit auch in Ordnung.

Und wie bru62 schon sagt, jetzt da noch mit einzuwirken ist unsere Chance.
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Re: BNetzA entwirft Vergaberichtlinien für Digitale Dividende

Beitragvon Viro » 22.05.2009 17:01

Ich bin gegen Volumenbegrenzung. Mitlerweile fallen durch multimediale Dienste unmengen an Daten an. Viele dieser Dienste zählen meiner Meinung nach zum allgemeinen Kulturgut zu denen es uneingeschränkten Zugang geben muss. Schlägt die Fup zu, kann man itunes, Youtube und all das zeug nicht mehr nutzen. Ich halte es für ein Unding, dass Volumenflats mit Fups wieder vermehrt Einzug halten.
Außerdem wird die Qualität einer Breitbandanbidnung offenbar ausser Acht gelassen.
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Re: BNetzA entwirft Vergaberichtlinien für Digitale Dividende

Beitragvon Haupti76 » 22.05.2009 17:15

Ja das stimmt auch wieder Viro, schließlich wollen wir vergleichbare Internet-Anschlüsse in Preis und Leistung.
Naja, die vergleichbare Leistung wird eh nicht wirklich geben, in Bezug auf die Geschwindigkeit.
"Aber wir wollen mal die Kirche im Dorf lassen." :lol:

Also ich bin für mindestens 2 MBit/s als FullFlat.



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Re: BNetzA entwirft Vergaberichtlinien für Digitale Dividende

Beitragvon essig » 24.05.2009 00:16

dieser entwurf wirkt wie der beschämende versuch nach wimax (ab 2005) einfach nur weitere 4-5 jahre zeit zu gewinnen. bereits vor dem entwurf zum vergabeverfahren war klar, dass die digitale dividende nicht leistungsstark genug ist um das breitbandproblem ernsthaft und nachhaltig zu lösen sondern lediglich als übergangslösung dienen kann. nun mit dem entwurf zeigt sich, dass selbst diese übergangslösung nicht flächendeckend erfolgen wird.

man versteigert ein gigantisches frequenzpaket und die DD ist nur ein kleiner eher leistungsschwacher dafür reichweitenstarker bereich in diesem paket und hätte man nun die nutzung des gesamten pakets von einer versorgung des ländlichen raums abhängig gemacht dann hätte das was werden können. stattdessen müssen im bereich 1,8 ghz, 2 ghz, 2,6 ghz bis ende 2015 gerade mal 50% versorgt werden also reichen bereits sechs deutsche metropolregionen.

die regelung zur versorgungsverpflichtung für den bereich der digitalen dividende ist nicht nur unnötig umständlich sondern auch ein garant dafür, dass viele breitbandlücken fast schon übrig bleiben müssen. hätte man breitbandlücken schließen wollen dann hätte man die nutzungs des gesamten pakets von einer 100%igen schließung der breitbandlücken abhängig machen müssen. möchte man hingegen einfach nur weitere 3-4 jahre ruhe ohne wirksam lücken zu schließen und ohne die großen mobilfunker zu verärgern dann ist dieser entwurf genau das richtige.

wenn ich das richtig verstehe dann muss man bis ende 2015 in jedem bundesland 80% über die DD versorgt haben. zusätzlich gibt es prioritätsstufen die beim ausbau eingehalten werden müssen. hier reicht es aber bereits wenn man 70% der unversorgten gebiete (prioritätsstufe 1) versorgt um in die nächste stufe zu gelangen. das ganze kommt eher einer freiwilligen selbstverpflichtung gleich als einer echten versorgungsverpflichtung zur schließung von breitbandlücken.

bei diesem entwurf weiß man gar nicht was man der bnetza trotz ihrer erfahrung durch das wimax debakel unterstellen soll. ist das wirklich nur naivität oder dummheit oder ganz bewusstes handeln? aber mann muss dies alles gar nicht klären denn selbst unter optimalen bedingungen können (mobil)funklösungen vorerst nur als übergangslösung oder ablenkung dienen aber nicht als echte flächendeckende alternative zu vdsl und ftth.
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Re: BNetzA entwirft Vergaberichtlinien für Digitale Dividende

Beitragvon Haupti76 » 24.05.2009 09:04

Daß die DD nie vergleichbar mit VDSL sein kann, müßte eigentlich jeden klar sein.
Nun kann man es wieder drehen und wenden wie man will, es fehlt nach wie vor eine verbindliche Aussage.
Man wird sich auch weiterhin darum drücken. Jetzt mit der Änderung der Rahmenbedingungen kann man ja auch sagen,
sie müsse erst greifen. "Über Nacht" geht das nun mal nicht. Auch so gewinnt man Zeit. Aber wieder auf Kosten der Betroffenen :x

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Re: BNetzA entwirft Vergaberichtlinien für Digitale Dividende

Beitragvon governet » 24.05.2009 09:07

bru62 hat geschrieben:Wir fassen das dann in einer Stellungnahme zusammen und senden es an die BNetzA

Dies ist bis zum 17. Juli 2009 möglich. Siehe: http://www.bundesnetzagentur.de/enid/Oe ... ng_5nk.htm und http://www.bundesnetzagentur.de/enid/Oe ... g_5ng.html
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Re: BNetzA entwirft Vergaberichtlinien für Digitale Dividende

Beitragvon dachscher » 26.05.2009 22:48

Bundesnetzagentur hat geschrieben:Dementsprechend haben sich auch bereits im Vorfeld dieser Entscheiung potentielle Bieter bereit erklärt eine entsprechende Selbstverpflichtung abgeben zu wollen. Eine darüber hinaus gehende weitere Auflage im Sinne einer Absicherung der tatsächlichen Nutzung der Frequenzen erscheint daher nicht geboten.

Ich meine, das sagt doch alles. Was sollen die formalen Ausbauverpflichtungen, die auf einer Selbstverpflichtung beruhen, bringen? Was passiert bei WIMAX? Hatten wir im Zuge der Vergabe nicht auch Verpflichtungen? Diese werden wohl nicht eingehalten werden. Und was passiert da?
bru62 hat geschrieben:Ich denke, wir sollten das Problem Bandbreite aufgreifen und eine Verbesserung auf 2 Mb/s verlangen. Außerdem hielte ich viel davon, eine deutlich Anhebung des Inklusivvolumens (min. 10 GB) festzuschreiben. Was meint ihr?

2 Mbit/s auf jeden Fall. Von Volumenbregrenzung halte ich auch nichts. Was sind heute 5 GB oder morgen 10 GB wert? Keine Ahnung. Schließe mich da Viro´s Meinung an.
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Re: BNetzA entwirft Vergaberichtlinien für Digitale Dividende

Beitragvon Viro » 27.05.2009 19:33

dachscher hat geschrieben:Ich meine, das sagt doch alles. Was sollen die formalen Ausbauverpflichtungen, die auf einer Selbstverpflichtung beruhen, bringen? Was passiert bei WIMAX? Hatten wir im Zuge der Vergabe nicht auch Verpflichtungen? Diese werden wohl nicht eingehalten werden. Und was passiert da?

Ich weiss gerade nicht, ob die Frage rethorisch gemeint ist. Falls nicht, möchte ich nochmal diesen Artikel erwähnen.WiMAX droht endgültig zum Flop zu werden.
Meiner meinung nach ist das Vergabeverfahren der DD-Frequenzen ein gutes Beispiel dafür, was passiert wenn man aus Fehlern nicht lernt.
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Re: BNetzA entwirft Vergaberichtlinien für Digitale Dividende

Beitragvon dachscher » 27.05.2009 21:48

Viro hat geschrieben:Ich weiss gerade nicht, ob die Frage rethorisch gemeint ist.

War sie. ;)
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Re: BNetzA entwirft Vergaberichtlinien für Digitale Dividende

Beitragvon governet » 26.06.2009 17:38

Mir ist eins nicht ganz klar, sind die Ausbauverpflichtungen nun direkt an die Frequenz gebunden (also Versorgung nur mit dieser Frequenz) oder an den Frequenzinhaber? Die Frage ist nämlich nicht unberechtigt. Wie ihr sicherlich wisst, wurde Evolved EDGE Anfang des Jahres hier nicht eingeführt (angeblich hätte das Netz mit neuer Hardware versehen werden müssen, obwohl es erst hieß, dass ein Softwareupdate reicht). Wenn die Ausbauverpflichtung nämlich nur auf die Frequenzinhaber gemünzt ist und nicht auf die Versorgung mit den Frequenzen um 800 Mhz wäre nämlich folgendes Szenario möglich:
Die DD wird vergeben, die Frequenzinhaber schalten mal eben E-EDGE und verringern so die unterversorgten Gebiete auf Quasi Null - da es ja 1,2 Mbit/s bieten soll und die Forderung der Bundesregierung bei 1 Mbit/s pro Nutzer liegt. Somit wäre der Weg frei um in Städten LTE über die DD anzubieten.

Jedenfalls erschließt sich mir noch nicht so ganz, warum sich E-EDGE mit einem Hardwareaufbau (vermutlich Backboneanschließung) nicht lohnt, aber plötzlich LTE mit neuen Funkzellen, neuen Frequenzausgaben, neuen Backbone-Anbindungen und weiß ich noch was.
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Re: BNetzA entwirft Vergaberichtlinien für Digitale Dividende

Beitragvon essig » 26.06.2009 22:06

ich denke die versorgungsverpflichtung ist ganz klar an die frequenz gebunden. es wird also egal sein womit der frequenzinhaber dann welche gebiete mit welcher technologie versorgt. er kann je nachdem was sich wo lohnt umts, hspa, lte, wimax oder vielleicht eben auch edge/e-edge einsetzen.

bleibt man bei umts reicht wohl schon ein softwareupdate um die neuen frequenzen und die damit verbundene höhere reichweite nutzen zu können oder? neue hardware wäre dann gar nicht erforderlich aber eine stärkere anbindung der basisstationen. dies umgeht man aber bequem mit einer 5 gb volumenbegrenzung.
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Re: BNetzA entwirft Vergaberichtlinien für Digitale Dividende

Beitragvon bru62 » 27.06.2009 08:18

Träger öffentlicher Belange sind doch aufgefordert, ihre Stellungnahme abzugeben. Das behalte ich im Auge. Wir sollten dabei auch solche Unklarheiten ansprechen.

Also meine Bitte: Mehr davon!

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