heise - Bundesnetzagentur plant große Frequenzauktion

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heise - Bundesnetzagentur plant große Frequenzauktion

Beitragvon satzing » 17.03.2009 10:36

Die Bundesnetzagentur hat ein Eckpunkte-Papier (PDF-Datei) veröffentlicht, in dem sie sich für eine gemeinsame Versteigerung von Frequenzen aus der sogenannten Digitalen Dividende (frei werdende Wellenlängen im Bereich 790 MHz bis 862 MHz im Zuge der Digitalisierung der terrestrischen TV-Ausstrahlung ) und von neuen UMTS-Mobilfunklizenzen im 1,8- und 2,6-Gigahertz-Bereich noch in diesem Jahr ausspricht. Ziel der Maßnahme sei ...


Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Bundesne ... ung/134658
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Re: heise - Bundesnetzagentur plant große Frequenzauktion

Beitragvon Nenunikat » 17.03.2009 12:43

Mal sehen, ob die bei der Auktion teilnehmenden TK-Unternehmen hier wieder das Geld locker in der Tasche sitzen haben, welches sie leider wegen insgesamt zu hohen Kosten im ländlichen Raum gar nicht investieren können ... ;)
... - erleben was verhindert.
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Re: heise - Bundesnetzagentur plant große Frequenzauktion

Beitragvon essig » 17.03.2009 13:44

das sich die bnetza offensichtlich bereits vorab ziemlich sicher ist wie der bundesrat im mai entscheiden wird, wirkt der politikverdrossenheit nicht gerade entgegen. man schreibt nicht die entscheidung oder abstimmung sondern:
BNetzA hat geschrieben:Die Zustimmung des Bundesrates wird von der Bundesregierung für den Mai 2009 erwartet.


es bestätigt sich nun auch, dass man die frequenzen den großen mobilfunkbetreiber zuschanzen will und kleinere funknetzbetreiber erwartungsgemäß leer ausgehen werden. klar ist, dass die mobilfunkbetreiber die frequenzen auch und vor allem in ballungsräumen brauchen und wenn man die versorgung der ländlichen räume nicht eindeutig, unmissverständlich und verpflichtend regelt dann erleben wir das gleiche desaster wie mit wimax. in punkt 9 des eckpunktepapiers wird man da sogar etwas konkreter aber es bleibt trotzdem abzuwarten was davon übrig bleibt.

auf die probleme mit kabelnetzen und funk-tontechnik geht man nicht gesondert ein. hier noch die eckpunkte zusammengefasst. die erwägungen zu den eckpunkten im pdf.

ECKPUNKTE für die Vergabe von Frequenzen im Bereich von 790 MHz bis 862 MHz 1 2 für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten

I. Ausgangslage

II. Möglichkeiten der Verfahrensbeschleunigung

III. Eckpunkte über Optionen und Verfahrensfragen

1. Die Frequenzen im Bereich von 790 MHz bis 862 MHz sollen im Frequenznutzungsplan (Teilplan 226) für die Nutzung für den „Drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten“ ausgewiesen werden.

2. Die Bundesnetzagentur erarbeitet zurzeit Rahmenbedingungen, damit effiziente und störungsfreie Frequenznutzungen sichergestellt sein werden.

3. Sind für Frequenzzuteilungen im Bereich von 790 MHz bis 862 MHz nicht in ausreichendem Umfang verfügbare Frequenzen vorhanden, kann die Präsidentenkammer anordnen, dass der Zuteilung ein Vergabeverfahren voranzugehen hat. Das Telekommunikationsgesetz sieht nach § 61 Abs. 2 als Regelverfahren grundsätzlich das Versteigerungsverfahren vor.

4. Eine Verfahrensbeschleunigung kann die Präsidentenkammer insbesondere dadurch erzielen, dass sie die Frequenzen im Bereich von 790 MHz bis 862 MHz in die laufende Vorbereitung des Vergabeverfahrens für die Frequenzbereiche bei 1,8 GHz, 2 GHz und 2,6 GHz einbezieht.

5. Der sachlich relevante Markt, für den die zu vergebenden Frequenzen unter Beachtung des Frequenznutzungsplans verwendet werden dürfen, kann vorbehaltlich der noch ausstehenden Änderungen des Frequenzbereichszuweisungsplans und des Frequenznutzungsplans als Markt für den „Drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten“ bestimmt werden.

6. Der räumlich relevante Markt, für den die zu vergebenden Frequenzen unter Beachtung des Frequenznutzungsplans verwendet werden dürfen, kann vorbehaltlich der noch ausstehenden Änderungen des Frequenzbereichszuweisungsplans und des Frequenznutzungsplans als bundesweiter Markt bestimmt werden.

7. In der bisherigen Vergabepraxis hat die Präsidentenkammer eine Grundausstattung möglichst nicht festgelegt, sondern es jedem Unternehmen überlassen, seinen individuellen Frequenzbedarf im Rahmen eines Vergabeverfahrens zu bestimmen.

8. Der Nutzungszweck der zur Vergabe stehenden Frequenzen in dem Frequenzbereich 790 MHz bis 862 MHz ist der drahtlose Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten. Eine Beschränkung des Einsatzes bestimmter Techniken findet nicht statt. Unter Zugrundelegung der Nutzungsbedingungen sind alle verfügbaren Techniken einsetzbar.

9. Die Präsidentenkammer wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen die Frequenznutzungsbestimmungen einschließlich des Versorgungsgrades bei der Frequenznutzung und seiner zeitlichen Umsetzung festlegen. Derzeit sieht die Nutzungsbestimmung 36 im Entwurf der Zweiten Verordnung zur Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung als Maßgabe für einen Versorgungsgrad bei der Frequenznutzung vor, dass der Frequenzbereich von 790 MHz bis 862 MHz im Benehmen mit den Ländern „vorrangig zur Schließung von Versorgungslücken in ländlichen Bereichen“ genutzt wird.

10. Die künftigen Zuteilungsinhaber können zur Erfüllung ihrer Versorgungsauflagen Gestaltungsspielräume nutzen, die einen zügigen und effizienten Netzaufbau auch in ländlichen Bereichen fördern. Im Rahmen der regulatorischen und wettbewerblichen Zulässigkeit sind wirtschaftliche Kooperationen mit anderen Netzbetreibern möglich. In Betracht kommen auch Netznutzungsvereinbarungen für den Betrieb gemeinsamer Infrastrukturen oder die Überlassung von Frequenzen.

11. Zur Gewährleistung eines diskriminierungsfreien, nachvollziehbaren und objektiven Verfahrens sind abschließende Festlegungen der Präsidentenkammer über ein Vergabeverfahren erst nach Durchführung der gesetzlich vorgesehenen Anhörungen der betroffenen Kreise unter Einschluss der Bundesländer zu treffen. Zudem wirkt bei solchen Entscheidungen der Beirat bei der Bundesnetzagentur mit.
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Re: heise - Bundesnetzagentur plant große Frequenzauktion

Beitragvon Haupti76 » 17.03.2009 17:28

Hier gehst anscheinend nur darum, daß die Mobilfunker neue Freuquenzen für sich berappen können.
Damit sie so Kosten sparen und die Ballungsgebiete noch weiter ausbauen können. Keine Zeile davon, daß verbindlich der ländliche Raum ausgebaut wird. Wobei diese Technik eh mehr als fraglich ist.
Vielen Dank Regierung!
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Re: heise - Bundesnetzagentur plant große Frequenzauktion

Beitragvon essig » 17.03.2009 18:50

Keine Zeile davon, daß verbindlich der ländliche Raum ausgebaut wird.

es sind erstmal nur eckpunkte die die rahmenbedingungen der vergabe darstellen und bisher klingt das alles nicht so schlecht da man mehrfach die absicht äußert den fokus auf den ländlichen raum zu haben. entscheidend wird aber bleiben was am ende von diesen absichten übrig bleibt bzw. wie man aus absichten klare verpflichtungen macht.

9. Die Präsidentenkammer wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen die Frequenznutzungsbestimmungen einschließlich des Versorgungsgrades bei der Frequenznutzung und seiner zeitlichen Umsetzung festlegen. Derzeit sieht die Nutzungsbestimmung 36 im Entwurf der Zweiten Verordnung zur Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung als Maßgabe für einen Versorgungsgrad bei der Frequenznutzung vor, dass der Frequenzbereich von 790 MHz bis 862 MHz im Benehmen mit den Ländern „vorrangig zur Schließung von Versorgungslücken in ländlichen Bereichen“ genutzt wird.

Erwägungen:


• Das TKG enthält keine konkreten Festlegungen, wie der Versorgungsgrad im Einzelnen zu bestimmen ist. Vielmehr sind bei der Bestimmung des Versorgungsgrades die Regulierungsziele des § 2 Abs. 2 TKG zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen.


• Danach sind Versorgungsauflagen so auszugestalten, dass sie insbesondere:
  • sowohl die Nutzer-, als auch insbesondere die Verbraucherinteressen wahren (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 TKG),
  • einen chancengleichen Wettbewerb sicherstellen und nachhaltig wettbewerbsorientierte Märkte auch in der Fläche fördern (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 TKG),
  • effiziente Infrastrukturinvestitionen fördern und Innovationen unterstützen (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 TKG),
  • effiziente und störungsfreie Frequenznutzungen sicherstellen (§ 2 Abs. 2 Nr. 7 TKG).


• Die Nutzungsbestimmung 36 im Änderungsentwurf (vgl. NB 36 des FreqBZPV-E, Anlage Teil B, a.a.O.) führt für die 800-MHz-Frequenzen zu einer Abweichung von den Festlegungen eines Versorgungsgrades in der Teilentscheidung III (vgl. hierzu Entscheidung der Präsidentenkammer vom 17.4.2008, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 7/2008 vom 23.04.2008, Vfg. 34/2008 unter Punkt III.4.4) zur Vergabe der Frequenzen bei 1,8 GHz, 2 GHz und 2,6 GHz (Versorgungsgrad der Bevölkerung von mindestens 25 % ab dem 01.01.2013 und mindestens 50 % ab dem 01.01.2015).


• Nach Maßgabe der geplanten Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung (vgl. NB 36 des FreqBZPV-E, Anlage Teil B, a.a.O.) wäre im Benehmen mit den Bundesländern festzulegen, dass und in welchem Umfang ein künftiger Zuteilungsinhaber Versorgungslücken zu schließen hat. Hierzu ist eine schnelle Benennung der Versorgungslücken durch die Länder notwendig. Aus Gründen der Rechts- und Planungssicherheit ist eine präzise kartografische Darstellung der Versorgungslücken durch die Länder erforderlich, die im Rahmen der Versorgungsauflage im Entwurf der Vergabeentscheidung zur Anhörung der betroffenen Kreise gestellt werden kann.

Der Entwurf der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung enthält hierzu in der Begründung folgende Aussage:

„Der Frequenzbereich 790 – 862 MHz dient der Verbesserung der Breitbandversorgung ländlicher Bereiche. Dies bedeutet, dass zunächst Versorgungslücken in ländlichen Bereichen und danach in anderen Regionen geschlossen werden sollen und dass nicht zunächst eine Planung für nichtländliche Bereiche erfolgen darf. In dem Vergabeverfahren bei der Bundesnetzagentur sind die Länder in angemessener Weise zu beteiligen.“ (vgl. FreqBZPV-E, Begründung zu Nr. 3, a.a.O.).

Hierfür sind verschiedene Optionen denkbar. Dabei wird der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu berücksichtigen sein.


• Derzeit werden im Rahmen der Diskussionen zur Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung Optionen einer Absicherung der Versorgungsauflage erwogen, die über die gesetzliche Möglichkeit eines Widerrufs hinausgehen:
  • Zum einen die Möglichkeit einer vertraglichen Verpflichtung seitens der späteren Zuteilungsinhaber. Hierdurch könnte aufgrund individueller Verpflichtung - und gegebenenfalls zusätzlich durch eine Pönalisierung bei (teilweiser) Nichterfüllung solcher Verpflichtungen - eine flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistung und damit eine prioritäre und verlässliche Versorgung bislang nicht versorgter Gebiete erreicht werden. Dies hängt aber von entsprechenden Willenserklärungen künftiger Zuteilungsinhaber ab.
  • Zum anderen wird in Betracht gezogen, eine prioritäre Nutzung der Frequenzen zur Versorgung bisher nicht versorgter Gebiete durch Versorgungsauflagen im Sinne einer gestuften „Freigabe“ des Spektrums verlässlich zu gewährleisten.


manches davon haben wie vor einem halben jahr vorgeschlagen.

Haupti76 hat geschrieben:Wobei diese Technik eh mehr als fraglich ist.

das wird UMTS, LTE und so weiter sein.
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Re: heise - Bundesnetzagentur plant große Frequenzauktion

Beitragvon Haupti76 » 17.03.2009 19:15

Ok, bleibt ganz gewiß fraglich :)
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